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Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 20.06.2011, 23:16
von Basti
Hi,
wie sieht das aus, wenn wir naechstes Jahr das Familienvisum beantragen, aber keiner arbeiten geht in Deutschland...lassen die das mit sich machen, wenn man denen ne gewisse Summe auf ne Bank packt und das dann vorzeigt oder kriegt man "Auflagen" oder so...sorry wenns fuer einige sich dumm anhoert..aber ich hab keine ahnung...und ein paar habens bestimmt schon hinter sich sowas.

und noch was....wenn wir dann irgendwann in DE einreisen, wollen die dann auf die Sachen Zoll haben oder wie sieht das aus :?: :?
wollen aber wohl auch hier Familienvisum beantragen fuer China oder ich bekomm nen Arbeitsvertrag, damit ich irgendwas vorweisen kann und nicht nur als Tourist die ganze zeit hier war.
also die eigentliche Frage...wenn man lange in China war, und dann ne Menge Sachen nach DE einfuehrt..muckt der Zoll dann rum ?

die Gleiche Frage nochmal, wollen wohl fuer nen paar Wochen im Winter nach Deutschland. gibt es da Probleme mit dem Zoll, wenn ich Sachen einfuehr...wollen die Zoll ? will ja eigentlich nur Urlaub machen :D aber es werden halt auch laptop oder so aus china mit dabei sein, die ich spaeter aber dann wieder mitnehm nach China...machen bestimmt Probleme, wenn die mich filzen und meine Frau ? :?:

hmm...das war es erstmal
danke schon mal :)

EDIT : Sie wird wohl fuer ne Zeit auf eine Sprachschule oder so gehen, wenn wir in Deutschland ankommen, als Lebensmittelpunkt, um das Deutsch noch zu intensivieren.

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 21.06.2011, 17:37
von Sachse28
Wie lange warst Du jetzt in China? Ist Dein Hauptwohnsitz noch in Deutschland gemeldet? Wenn ja, sollte es kein Problem sein, dass Deine Frau ein Visum bekommt. Ob Du nin Deutschland arbeitest oder nicht spielt dabei erstmal keine Rolle.

Auch ohne Wohnsitz in Deutschland habt ihr beide Anspruch auf Familienzusammenführung.

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 21.06.2011, 21:08
von Basti
Sachse28 hat geschrieben:Wie lange warst Du jetzt in China? Ist Dein Hauptwohnsitz noch in Deutschland gemeldet? Wenn ja, sollte es kein Problem sein, dass Deine Frau ein Visum bekommt. Ob Du nin Deutschland arbeitest oder nicht spielt dabei erstmal keine Rolle.

Auch ohne Wohnsitz in Deutschland habt ihr beide Anspruch auf Familienzusammenführung.
Ja okay, danke.
bin jetzt so seit ca. 2,5 Monaten hier und auch noch in Deutschland gemeldet als Hauptwohnsitz.
edit: bleiben wohl so bis ca. April - Juni naechstn Jahres in China, wenn die Plaene so bleiben sollten.

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 21.06.2011, 21:30
von Sachse28
Dann ist es kein Problem. FZF-Visum-Antrag stellen, fertig!

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 21.06.2011, 22:01
von Basti
okay....und weiss jem. was zu den anderen 2 Fragen aus meinem Anfangstext ?

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 22.06.2011, 02:48
von VielUnterwegs
Zum Thema Zoll: Du bist Deutscher und in Deutschland gemeldet. Selbstverstaendlich geht der Zoll also von einem Verbleib von allem was du einfuehrst in Deutschland aus. Also "muckt der Zoll dann rum". Ein Laptop pro Person ist aber kein Problem, denn das geht dann (solange nicht gerade originalverpackt) als dein Gebrauchslaptop durch. Ansonsten versuche besser nicht die Regeln zu umgehen indem du deine Waren deiner Freundin in den Koffer packst, denn die will ja auch in Zukunft ein Visum fuer Deutschland erhalten. Deine Freigrenzen erhoehen sich AFAIK nur, wenn dein Lebensmittelpunkt nachweislich fuer eine gewisse Zeit in China war. Dein Lebensmittelpunkt war aber nie in China, da du in Deutschland gemeldet bist.


Zum Thema Finanzen und Famillienzusammenfuehrung:
Deutsche muessen fuer den Zuzug des auslaendischen Ehepartners nichts nachweisen, weder einen Geldbetrag noch ein Einkommen. Hartz IV Anspruch besteht fuer beide.

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 22.06.2011, 03:57
von Grufti
VielUnterwegs hat geschrieben:Zum Thema Zoll: Du bist Deutscher und in Deutschland gemeldet. Selbstverstaendlich geht der Zoll also von einem Verbleib von allem was du einfuehrst in Deutschland aus. Also "muckt der Zoll dann rum". Ein Laptop pro Person ist aber kein Problem, denn das geht dann (solange nicht gerade originalverpackt) als dein Gebrauchslaptop durch. Ansonsten versuche besser nicht die Regeln zu umgehen indem du deine Waren deiner Freundin in den Koffer packst, denn die will ja auch in Zukunft ein Visum fuer Deutschland erhalten. Deine Freigrenzen erhoehen sich AFAIK nur, wenn dein Lebensmittelpunkt nachweislich fuer eine gewisse Zeit in China war. Dein Lebensmittelpunkt war aber nie in China, da du in Deutschland gemeldet bist.
Die Freigrenzen erhöhen sich nicht, auch wenn man sich nachweislich im Ausland aufgehalten hatte ( genauer: wenn der Lebensmittelpunkt sich im Ausland befunden hatte)


Wenn jemand wertmäßig Waren über den Freigrenzen ohne Zahlung von Abgaben einführen kann, weil er lange Zeit im Ausland gelebt hatte, dann nennt sich das "Umzugsgut"


Die genauen Bedingungen sind wie folgt ( hatte ich schon irgendwo im Zollordner geschrieben):


Wenn man nachweislich ( durch Abmeldung von seinem Wohnort !) für mindestens ein Jahr im Ausland aufgehalten hatte, so zählen alle Waren, die man während der Zeit bis sechs Monate vor der Rückkehr im Ausland erworben und dort gebraucht hatte, als Umzugsgut, und können dementsprechend ohne Abgaben nach D eingeführt werden. Alles, was später im Ausland gekauft wurde, fällt unter die Freigrenzenmenge, und muß bei Überschreiten der Werte entsprechend verzollt und versteuert werden

Bei dem Nachweis über den "Lebensmittelpunkt" im Ausland ist die Abmeldung bei der Heimatgemeinde sehr wichtig. Dabei ist es egal, ob man in der Zwischenzeit ein oder mehrere Male in D war, oder ob man seine Wohnung in D wirklich aufgegeben hatte oder nicht. Wenn diese Abmeldung nicht erfolgt ist, kann der Zoll darauf bestehen, daß alles komplett verzollt und versteuert werden muß.

Ich hatte in meiner Praxis schon einige solcher Fälle, wo die Heimkehrer nach 2- 3 Jahren Aufenthalt im Ausland Abgaben für ihr gesamtes Hab und Gut zahlen mußten.

Manchmal drückt der Zoll auch das eine oder andere Hühnerauge zu. So hatte z B. ein Kunde von mir sich selbst zwar in D abgemeldet, und auch sonstige Nachweise über seinen Auslandaufenthalt vorliegen. Seine Freundin, die während des gesamten Auslandaufentahltes bei ihrem Freund gelebt hatte, hatte sich nicht abgemeldet, aber durch Ein- und Ausreisestempel beweisen können, daß sie sich nicht in D aufgehalten hatte.

Der Beamte hatte die persönlichen Effekten der Frau dennoch ohne Abgaben abgefertigt, da "es der Lebenserfahrung entspricht, daß die Frau ihren Lebensmittelpunkt für die fragliche Zeit im Ausland bei ihrem Freund gehabt hatte."

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 22.06.2011, 08:13
von VielUnterwegs
Vielen Dank, dass du das nochmal so klar im Detail erlaeuterst. Ich habe aber auch nichts anderes behauptet. Trotzdem gut zu wissen, dass bei mir dann alles als Umzugsgut gilt. :-) Wie laeuft der Nachweis des Erwerbsdatums? Wird pauschal davon ausgegangen, dass ich alles gestern erworben habe das neu aussieht und fuer das ich keinen Beleg habe? Was ist mit den Dingen meiner Partnerin, die ja noch nie in Deutschland lebte? Ist das auch Umzugsgut?

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 22.06.2011, 18:32
von Grufti
VielUnterwegs hat geschrieben:Vielen Dank, dass du das nochmal so klar im Detail erlaeuterst. Ich habe aber auch nichts anderes behauptet. Trotzdem gut zu wissen, dass bei mir dann alles als Umzugsgut gilt. :-) Wie laeuft der Nachweis des Erwerbsdatums? Wird pauschal davon ausgegangen, dass ich alles gestern erworben habe das neu aussieht und fuer das ich keinen Beleg habe? Was ist mit den Dingen meiner Partnerin, die ja noch nie in Deutschland lebte? Ist das auch Umzugsgut?

Datum des Erwerbs: Solange die Sachen nicht in der Originalverpackung ungeöffnet sind, geht der Zoll erst einmal davon aus, daß die Sachen wirklich gebraucht wurden...
a b e r wenn Du ab 10-20 T.Shirts oder andere Waren gleicher Art im Koffer hast, die nicht sehr gebraucht aussehen, und Du auch nicht viel länger im Ausland warst, geht der Zoll erst einmal davon aus, daß es sich dabei nicht mehr um persönliche Effekten, sondern evtl um Handelsware handelt.

Wenn Deine Freundin/Frau nach D übersiedelt und die entsprechenden Visa, so kann sie ohne Probleme auch ein in China neu gekauftes Notebook und andere Elektronika/Waren mitnehmen, da es sich um "Übersiedlungsgut" handelt.

Im Übrigen sind sowohl Umzugsgut als auch Übersiedlungsgut noch 12 Monate unter "zollamtlicher Überwachung " d. h. der Zoll kann noch anklingeln und nachfragen, wo sich ein spezielles wertvolle Teil befindet.

Hier sind die genauen Zollbestimmungen bzgl. Umzugsgut/Übersiedlungsgut nachzulesen

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 22.06.2011, 18:47
von Basti
Vielen Dank fuer die ausfuehrlichen Antworten :)

aber z.b. kann der Zoll doch gar nicht wissen, wo ich meine ganze Kleidung herhab, die im Koffer ist.
(alles original ). Die Sachen kann man genau so in Deutschland, Frankreich oder Italien oder sonstwo kaufen. Bei wem liegt die Beweislast ? Kann doch auch alles in Deutschland gekauft haben und mit nach China genommen haben, und nun geh ich halt mit meinen Sachen wieder zurueck ?

koennen doch nicht einfach sagen, dass ich alles verzollen/versteuern muss, weil wie gesagt, die Kleidung, sofern original, gibts im jeden anderen Land auch, auch in Deutschland.

Vielen Dank, falls noch jem. antwortet :)

hoffe das spaeter alles glatt geht mit den Dingen :D

Re: Ein paar Fragen...Visum und Einreise in Deutschland .

Verfasst: 23.06.2011, 02:33
von Grufti
Basti hat geschrieben:Vielen Dank fuer die ausfuehrlichen Antworten :)

aber z.b. kann der Zoll doch gar nicht wissen, wo ich meine ganze Kleidung herhab, die im Koffer ist.
(alles original ). Die Sachen kann man genau so in Deutschland, Frankreich oder Italien oder sonstwo kaufen. Bei wem liegt die Beweislast ? Kann doch auch alles in Deutschland gekauft haben und mit nach China genommen haben, und nun geh ich halt mit meinen Sachen wieder zurueck ?

koennen doch nicht einfach sagen, dass ich alles verzollen/versteuern muss, weil wie gesagt, die Kleidung, sofern original, gibts im jeden anderen Land auch, auch in Deutschland.

In der Regel geht der Zoll --sowohl beim Umzugsgut und auch im Reisegepäck-- davon aus, daß es sich wirklich um gebrauchte Bekleidung für den persönlichen Bedarf handelt-- auch wenn es sich ganz offensichtlich um Fakes handelt... Wie bereits des Öfteren im Zollforum geschrieben, drückt der Zoll in Normalfall bei 2-3 Fake T-Shirts schon mal das eine oder andere Auge zu, wenn man es im Koffer hat. Aber das liegt auch im Ermessen des einzelnen Beamten. Es widerspricht aber der allgemeinen Lebenserfahrung, daß jemand 10 neue "Marken"T-Shirts aus BKK oder aus Rest-SO-Asien nach Deutschland bringt. Auf dem Postweg kann schon ein einziges Sporthemd von Adidas den Zoll zum Handeln veranlassen, wie ein Fall von einem User aus unserem Forum gezeigt hat.

Selbst bei Privat-Importen aus den USA über Ebay oder auf in den USA auf Flohmärkten zusammengekauften T-Shirts und anderer Markenbekleidung ist es in meiner Praxis schon passiert, daß der Zoll eine Komplettbeschau anordnet, und sich bei den Rechteinhabern erkundigt, ob das ein legaler Import ist oder nicht...