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Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungschr. ?

Verfasst: 05.05.2011, 21:23
von nordave
Hallo,
bin jetzt schon mehrere Jahre mit meiner chin. Freundin zusammen. Nach vielen Besuchen in China möchte ich auch gerne das meine Freundin Deutschland besuchen kann. Da ich noch Student bin übernehmen meine Eltern die Verpflichtungserklärung.

Müssen meine Eltern auch das Einladungsschreiben schreiben? Oder kann ich meine Freundin selber einladen und schreibe dann im Einladungsschreiben das meine Eltern die Verpflichtungserklärung abgeben?

Vielen Dank.

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 05.05.2011, 21:26
von Laogai
nordave hat geschrieben:Oder kann ich meine Freundin selber einladen und schreibe dann im Einladungsschreiben das meine Eltern die Verpflichtungserklärung abgeben?
Ja, das geht. Zumal das "Einladungsschreiben" ohnehin eine formlose Angelegenheit ist.

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 05.05.2011, 21:28
von nordave
Vielen Dank :)

Wusste jetzt nicht ob die Verplichtungserkärung an das Einladunsgschreiben gekoppelt ist.
Wenn ich es selber schreibe, kann ich es ja besser begründen als wenn meine Eltern es schreiben würden .

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 06.05.2011, 08:22
von TGH
Wenn du Schüler oder Student bist können auch nur deine Eltern die Verpflichtungserklärung abgeben, da dafür (meines Wissens nach) ein gewisses monatliches Einkommen nachgewiesen werden muss.

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 06.05.2011, 22:15
von nordave
Habe noch eine Frage zum Einladungsschreiben.
Ist es besser das Einladungsschreiben an die Botschaft zu richten oder verfasse ich es an meine Freundin.

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 06.05.2011, 22:19
von Muspell
nordave hat geschrieben:Habe noch eine Frage zum Einladungsschreiben.
Ist es besser das Einladungsschreiben an die Botschaft zu richten oder verfasse ich es an meine Freundin.
Ich kann dir nicht sagen was besser ist ( vielleicht ist es auch egal? ), nur das ich es damals an die Botschaft gerichtet habe. Meine Freundin hat das Visum bewilligt bekommen. Lg

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 06.05.2011, 23:14
von Laogai
nordave hat geschrieben:Ist es besser das Einladungsschreiben an die Botschaft zu richten oder verfasse ich es an meine Freundin.
Laut den Erfahrungen der Erfahrenen hier im Forum scheint das egal zu sein, siehe dazu hier, hier und dort. Wenn ich in deiner Situation wäre würde ich das Schreiben an die Botschaft direkt richten.

Re: Verpflichtungserklärung = gleiche Person im Einladungsch

Verfasst: 07.05.2011, 09:58
von TGH
Ich habe ein "To whom it may concern" drüber gepackt und gut wars'. Aber wie du siehst, gibt es viele Möglichkeiten, dass Einladungsschreiben zu verfassen.