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Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 28.03.2011, 18:29
von EineFrage
Hallo,

ich frage hier im Namen einer Freundin nach. Sie ist Chinesin und ihr Mann (war Chinese) hat jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Da es bei den beiden nicht mehr besonders gut läuft, möchte sich die Frau jetzt scheiden lassen. Ihre Frage war, ob ihre Arbeitserlaubnis bzw. das Arbeitsvisum mit der Scheidung hinfällig wird, oder ob sie es behält. Sie hat es seit Februar 2011.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank.

Re: Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 28.03.2011, 20:40
von beowulf
Wenn ich mich nicht täusche sieht es so aus, dass sie - da sie ja einen Job hat und legal im Land ist - einen eigenen Antrag stellen kann. Nur wenn sie den Job verliert, wirds schwierig. Aber solche Infos nicht hier fragen, sondern immer bei den Behörden anrufen. In Österreich gibt es noch ehrenamtliche Beratungsstellen - Ehe ohne Grenzen. Vielleicht gibt es in Deutschland ähnliches. Das wäre auch noch eine Anlaufstelle.

Re: Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 28.03.2011, 21:58
von EineFrage
Also sie hat zur Zeit keinen Job, an wen müsste sie sich da wenden zwecks Beantragung? An die Ausländerbehörde?

Re: Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 28.03.2011, 22:56
von bue48
Vielleicht ist ja auch dieses Forum eine gute Anlaufstelle?

http://www.info4alien.de/

Re: Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 28.03.2011, 23:32
von báitù
Ich kenne auch so einen Fall. Da hatte die Frau den Mann nur geheiratet um auf einfache Weise nach Deutschland zu kommen. Sie reichte nach einem Jahr die Scheidung ein (weil sie lieber einen Deutschen mit mehr Kohle wollte) und sitzt inzwischen wieder in China. Da hat die ABH Gott-sei-Dank mal aufgepasst. Denn leider gibt es derartige Fälle zur genüge. Also drei Jahre sollte die Ehe schon gedauert haben, dann müsste sie auch hierbleiben können. Wenn nicht, muss Deine Freundin zurück und Du musst sie dann in China besuchen. :wink:

Re: Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 29.03.2011, 05:32
von happyfuture
báitù hat geschrieben:Denn leider gibt es derartige Fälle zur genüge.
Übrigens der Hauptgrund, warum die D-Botschaft/Konsulate so sehr auf die "Rückkehrbereitschaft" bei Visaanträgen schauen ... :wink:

Re: Arbeitsvisum - Auch nach Scheidung gültig ?

Verfasst: 29.03.2011, 08:46
von ingo_001
EineFrage hat geschrieben:Also sie hat zur Zeit keinen Job, an wen müsste sie sich da wenden zwecks Beantragung? An die Ausländerbehörde?
Die Fragen sind:
1. Wo wurde geheiratet?
2. Wo hat das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt?
3. Welchen Aufenthaltstitel hat sie?