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Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 28.03.2011, 12:10
von Phoenix81
Hallo,
ich habe einige Sachen als Geschenke gekauft, kann ich mri deu Steuer dafür beim Zoll wiederholen ?

MfG

Re: Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 28.03.2011, 12:16
von lapulga2
In Deutschland?

nur wenn du eine Firma mit Im/ Export hast.
Oder Als Werbegeschenke beim Finanzamt versuchen

Re: Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 28.03.2011, 12:31
von TomTom
Warum können Chinesen ihre Steuer auch wieder zurückbekommen (direkt am Flughafen meinte meine Freundin), wenn sie hier in DE was kaufen ?

Re: Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 28.03.2011, 13:06
von chinavelo
TomTom hat geschrieben:Warum können Chinesen ihre Steuer auch wieder zurückbekommen (direkt am Flughafen meinte meine Freundin), wenn sie hier in DE was kaufen ?
Siehe hier.

Bernd

Re: Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 28.03.2011, 14:38
von HK_Yan
TomTom hat geschrieben:Warum können Chinesen ihre Steuer auch wieder zurückbekommen (direkt am Flughafen meinte meine Freundin), wenn sie hier in DE was kaufen ?
Das kann jeder mit Wohnsitz außerhalb der EU.

Re: Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 29.03.2011, 04:24
von einfach-ich
qpr hat geschrieben:
TomTom hat geschrieben:Warum können Chinesen ihre Steuer auch wieder zurückbekommen (direkt am Flughafen meinte meine Freundin), wenn sie hier in DE was kaufen ?
In den 90ern war es so, das ich die Steuern, die ich in den USA ind Kanada bezahlt hatte, per Antrag wiederbekommen habe.
Ob das heute noch so ist, weiß ich leider nicht.
Genauso wird es auch bei Chinesen sein, die in der EU waren.
Du bekommst auch nicht die vollen 19% USTwieder sonder nur 10-14%.
Das gilt fuer alle die keinen EU Pass haben und die Waren ordentlich gekauft( Rechnung mit Anhang) und sie mit ausserhalb der EU nehmen.

Re: Kann ich mir die Steuer beim Zoll wiederholen ?

Verfasst: 29.03.2011, 05:14
von happyfuture
einfach-ich hat geschrieben:Du bekommst auch nicht die vollen 19% UST wieder sonder nur 10-14%.
Halbwahrheit!
dies gilt nur dann, wenn du die Rückerstattung über zugelassene Agenten abwickelst (die hocken auch am Airport).
Tipp: Je nach Kauf in D VORHER abklären, ob die Rückerstattung vom Verkäufer möglich ist (dieser benötigt die entsprechende vom Zoll abgesegnete Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke).
einfach-ich hat geschrieben:Das gilt fuer alle die keinen EU Pass haben
Das ist FALSCH! Der Pass bzw. Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. (siehe auch Post von HK_Yan)

Ansonsten empfehle ich jedem, die Seiten des Zolls (siehe Linkhinweis von chinavelo) zu lesen, da steht alles sehr gut beschrieben drin! :wink: