Verzwickte Lage

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Dschege
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Verzwickte Lage

Beitrag von Dschege »

Hallo liebe Forumsteilnehmer. Ich bin seit 6 Monaten passiver Nutzer dieses Forums und jetzt in einer Situation in der ich dringend auf eure Hilfe angewiesen bin.
Da ich permanent beruflich in China unterwegs bin, habe ich hier meine Freundin kennengelernt, die ich nun heiraten möchte. Zuerst war ein Studium in D angedacht, dann AuPair, aber es gab bei allem einen Haken. Nun ist Sie außerdem Schwanger (10.Woche). Ich habe mich sehr gefreut, aber zugleich wurden mir die Probleme bewußt, die es uns in dieser Situation unmöglich machen zusammen zu leben. Abtreibung kommt für mich nicht in Frage, da sie zwar etwas chaotisch ist aber dennoch die Frau die ich in mein Herz geschlossen habe, und sie definitiv eine gute Mutter sein wird.
Ich komme mal auf den Punkt:
- Meine Arbeit soll gekündigt werden, ich muss mir was mit weniger Reisetätigkeit suchen (ich will aktiv Vater sein)
- Meine Frau soll schnellstmöglich nach Deutschland
- Die Sprachkenntnisse hat sie vernachlässigt, und ist daher erst seit 2 Wochen am Deutsch lernen
- Das Kind soll in Deutschland zur Welt kommen
- Mein Arbeitgeber hat noch sehr viel Lohn, Reisekosten usw. offen, das ich wahrscheinlich erst einklagen muss, daher bin ich ziemlich klamm
- Geburtsurkunde habe ich dabei, aber nur vom Standesamt beglaubigt

Welche Reihenfolge (bitte einigermassen detailliert) sollte ich wählen. Ich bin wahrscheinlich noch ein paar Wochen hier bevor ich nach Deutschland zurück sollte, zwecks Vorstellungsgesprächen. Hab langsam nach dem Wälzen der Forumsbeiträge keinen Überblick mehr.

Außerdem: Eine schöne Heirat in Deutschland wird folgen ;)
báitù
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von báitù »

Das ist doch weniger was fürs Chinaforum als für Domian, oder?! Außer der Tatsache, dass das Mädel Chinesin ist, kann ich keine chinaspezifische Problematik erkennen. :?
Nichts desto trotz: Erstmal schnell heiraten, alle anderen Probleme kommen dann wie von selbst.
Das neue Jahr fängt ja gut an... :wink:
Dschege hat geschrieben:Abtreibung kommt für mich nicht in Frage,...
Und für sie...? :o
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von ingo_001 »

Erstmal: Herzlich willkommen in unserem Forum :)

Ich fang mal hinten an ...
Dschege hat geschrieben:Außerdem: Eine schöne Heirat in Deutschland wird folgen ;)
Ich würde zur Hochzeit in China (Hongkong) raten, weils einfacher ist.
Das hat mehrere Vorteile:
1. Das Procedere ist (verglichen mit einer Hochzeit in Deutschland) um vieles einfacher und ihr könnt schneller heiraten, was ja in Eurer Situation m.E. ja auch angebracht erscheint.
2. Ihr könnt die Hochzeit mit Deiner zukünftigen Schwiegerfamilie vor Ort feiern (muss ja nicht in Hongkong sein), weil Mainland-Chinesen ja ein Visum für Hongkong brauchen.
Ausserdem ist das m.E. ne nette Geste für Deine Schwiegerfamilie.
3. Glaub mir: Ne Hochzeitsfeier in China (incl. der Fotosession etc.) ist schon ein Erlebnis.
4. Feiern könnt Ihr ja später in Deutschland nochmal.

Ich weiss, wovon ich spreche, denn wir hatten (2006) in China geheiratet.
Bei Interesse einfach die SuFu (Such Funktion) nutzen - hatte dazu schon mehere Beiträge geschrieben.

* Glückwunsch zum Papawerden :wink:
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von VielUnterwegs »

Dschege hat geschrieben:Welche Reihenfolge (bitte einigermassen detailliert) sollte ich wählen. Ich bin wahrscheinlich noch ein paar Wochen hier bevor ich nach Deutschland zurück sollte, zwecks Vorstellungsgesprächen. Hab langsam nach dem Wälzen der Forumsbeiträge keinen Überblick mehr.
1. Ab sofort beide: Geld auftreiben. Du wirst wohl noch 1-2 Mal hin- und herfliegen bis du alle Dokumente hast und geheiratet hast, usw. Sie: Mit hochdruck Deutsch lernen.
2. Eine Geburtsklinik die westlichen Standard bietet in China suchen. Auch dafuer benoetigt ihr Kohle.
3. Alle Dokumente fuer eine Heirat in China besorgen und in China heiraten
4. Du gehst nach Deutschland und ihr kuemmert euch um die Famillienzusammenfuehrung

Ich glaube nicht, dass ihr ihr vor der Geburt eine Hochzeit in China mit anschliessender Famillienzusammenfuehrung in Deutschland durchgezogen bekommt. Schau dir mal an wie lange die Leute im Forum hierfuer so brauchen. Auch verlierst du ja einen kompletten Monat, da du die benoetigten Dokumente fuer die Hochzeit nicht beisammen hast und erst in einem Monat mit der Beschaffung der Dokumente in Deutschland beginnen kannst.

Warum soll das Kind unbedingt in Deutschland zur Welt kommen? Auf die Staatsbuergerschaft hat das keinen Einfluss. Jeder der einen deutschen Elternteil hat ist Deutscher.
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sanctus
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von sanctus »

VielUnterwegs hat geschrieben:Jeder der einen deutschen Elternteil hat ist Deutscher.
Nicht zwangslaeufig, denn sowohl China als auch Deutschland erlauben keine doppelte Staatsangehoerigkeit in Verbindung mit deren Angehoerigkeit. Also muss/kann man sich eine aussuchen. Wenn das Kind dann 18 Jahre alt ist, muss es sich dann endgueltig entscheiden, kann also die Staatsangehoerigkeit nochmal wechseln.

Jedenfalls sagt das unser Standesamt.
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Wenn das Kind dann 18 Jahre alt ist, muss es sich dann endgueltig entscheiden, kann also die Staatsangehoerigkeit nochmal wechseln.

Jedenfalls sagt das unser Standesamt.
Dann sollten die besser noch mal genau nachsehen.
Denn, die chin. Justiz ist da eindeutig unzweideutig, soll heissen: Einmal Deutscher - immer Deutscher. Da is nix mit ab 18 noch mal umentscheiden.
Das chin. Gesetz kennt keine "vorläufige" Staatsangehörigkeit, sondern nur "die" Staatsangehörigkeit.
Da heisst es dann: Die dt. Staatsangehörigkeit zu Gunsten der chin. aufgeben.
Kommt im Endeffekt zwar aufs Selbe raus - aber die Intention die da von Deinem Standesamt geweckt wird ist schlicht falsch.
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Attila
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Attila »

Schliesse mich ingo_001 & VielUnterwegs an.

Schnellstmöglich das Projekt 'Heiraten in China' angehen. Bei Beantragung eines Heiratsvisums für DE (Sie kommt, Ihr heiratet hier) ist der Papierkrieg umfangreicher und das Risiko einer Ablehnung ohne Begründung mit einem langfristigen Remonstrationsverfahren gegeben. Ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) kann nicht ohne Begründung abgelehnt werden und sie kann dann gleich dagegen Klagen.

In China könnt ihr eventuell 'nur' mit Deiner beglaubigten & übersetzten Auftenthaltsbescheinigung bzw. Meldebescheinigung heiraten. Auf der natürlich vermerkt sein muss das Du ledig bist.
Dies ist aber von Standesamt zu Standesamt in China unterschiedlich, teilweise von Beamten zu Beamten.

Wenn das Standesamt eine Konsularbescheinigung (Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung in CN das Du nicht verheiratet bist) sehen will wird es kompliziert. Diese wird nur auf Grundlage eines gültigen Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt, welches einen Rattenschwanz an Unterlagen und Amtshandlungen in DE erfordert.

Oder eben: In Hong Kong heiraten!

Gehalt: Wenn Dein Arbeitgeber eine deutsche Firma ist, einen Anwalt beauftragen & bevollmächtigen das er so schnell wie möglich Dein noch ausstehendes Gehalt einfordern soll.
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Marco73 »

im FZF antrag umbedingt dann bei punkt 20 "nachzug zum (ungeborenen)deutschem Kind" eintragen, Deutschkenntnisse werden in diesem Fall nicht gebraucht. natürlich auch eine bescheinigung das sie schwanger ist beilegen.

lg Marco
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von ingo_001 »

Marco73 hat geschrieben:im FZF antrag umbedingt dann bei punkt 20 "nachzug zum (ungeborenen)deutschem Kind" eintragen, Deutschkenntnisse werden in diesem Fall nicht gebraucht. natürlich auch eine bescheinigung das sie schwanger ist beilegen.
Wieso das?
Voraus gesetzt Hochzeit und die erforderlichen Papiere fürs FZF gehen wirklich so schnell ... wieso: "Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind"?
Sie (Mutter mit Baby im Bauch) sind doch beide (anders gehts ja bei ner Schwangerschaft auch nicht) in China.
Und: Bist Du sicher, dass in dem Fall keine Deutschkenntnisse benötigt werden?
Immerhin ist bis zur Geburt noch viel Zeit - somit fällt eine schnelle Einreise als Grund wohl weg, denn Zeit fürs Lernen ist ja noch durchaus da.
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Attila
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Attila »

Marco73 hat geschrieben:im FZF antrag umbedingt dann bei punkt 20 "nachzug zum (ungeborenen)deutschem Kind" eintragen, Deutschkenntnisse werden in diesem Fall nicht gebraucht. natürlich auch eine bescheinigung das sie schwanger ist beilegen.

lg Marco
Yupp, superwichtig! Danke @Marco73

Ansonsten bei aufkeimenden Problemen mit deutschen Behörden schon einmal das Forum:
http://www.info4alien.de/

vormerken. :wink:

@ingo_001: Ähnliche Sachverhalte wurden wohl schon bei info4alien diskutiert. Es gibt anscheinend wirklich die Möglichkeit den 'Nachzug zum (ungeborenen) deutschen Kind' zu beantragen.

Frage mich allerdings gerade selbst wie absurd DAS denn ist. Schwangere im Ausland beantragt NACHZUG zum Kind welches sich noch IN der Mutter befindet. Da wiehert mal wieder der Amtsschimmel oder die Info ist schlicht falsch.

Bitte überprüfen.
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Loong »

Attila hat geschrieben:@ingo_001: Ähnliche Sachverhalte wurden wohl schon bei info4alien diskutiert. Es gibt anscheinend wirklich die Möglichkeit den 'Nachzug zum (ungeborenen) deutschen Kind' zu beantragen.
Ja, für den chinesischen Vater, der zu seinem Kind nach Deutschland ziehen möchte.
Frage mich allerdings gerade selbst wie absurd DAS denn ist.
Gar nicht, nicht?

Entgegen der bisherigen Meinungen halte ich es auch für den Threadstarter einfacher, in Deutschland zu heiraten. Warum? Wenn er in China heiratet, muß er seine deutschen Unterlagen zusammensuchen, übersetzen und legalisieren lassen. Dann heiratet er in China. Danach muß er die Heiratsdokumente für das FZV wieder übersetzen und legalisieren lassen.

Heirat in Deutschland: Nur sie muß für das Heiratsvisum ihre Dokumente übersetzen und legalisieren lassen. Es fällt ein Schritt weg.
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Shenzhen »

Heirat in HK ist noch einfacher, kann ich sehr empfehlen - gilt fuer D und China und keine Geburtsurkunden, Uebersetzungen und sonstiger Schnulli. Hingehen - beantragen, wenns schnell gehen soll einen Agenten fuers ausserstandesamtliche Heiraten besorgen - einfacher gehts nicht.
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von ingo_001 »

Attila hat geschrieben:@ingo_001: Ähnliche Sachverhalte wurden wohl schon bei info4alien diskutiert. Es gibt anscheinend wirklich die Möglichkeit den 'Nachzug zum (ungeborenen) deutschen Kind' zu beantragen.
Loong hat geschrieben:Ja, für den chinesischen Vater, der zu seinem Kind nach Deutschland ziehen möchte.
Da ist es ja auch einleuchtend.
Nur für den vorliegenden Fall eben nicht.
Frage mich allerdings gerade selbst wie absurd DAS denn ist.
Loong hat geschrieben:Gar nicht, nicht?
Beim "Vater-Nachzug" nicht - wohl wahr.
Aber im vorliegenden Fall wärs schlicht ... bürokratische Formulier-Idiotie.
Loong hat geschrieben:Entgegen der bisherigen Meinungen halte ich es auch für den Threadstarter einfacher, in Deutschland zu heiraten. Warum? Wenn er in China heiratet, muß er seine deutschen Unterlagen zusammensuchen, übersetzen und legalisieren lassen. Dann heiratet er in China. Danach muß er die Heiratsdokumente für das FZV wieder übersetzen und legalisieren lassen.
Das Procedere gilt aber nur, wenn man in Mainland-China heiratet (was ich gemacht hatte).
Für Hongkong ist dieser Wust an Bürokratie nicht nötig.
Loong hat geschrieben:Heirat in Deutschland: Nur sie muß für das Heiratsvisum ihre Dokumente übersetzen und legalisieren lassen. Es fällt ein Schritt weg.
Heirat in Hongkong: Noch weniger Bürokratie.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Marco73 »

also,es ich völlig egal obs ein nachzug zum Vater ist oder nicht,wenn wie in diesem fall die chinesische Mutter ein Kind eines deutschen erwartet, ist dieses kind automatisch Deutsch.Der nachzug zum ungeborenen Kind ist im prinzip ein Nachzug zur Personensorge.Das heisst,Kind ist Deutsch hat daher jederzeit ein bleiberecht in DE,also Mama muss das selbe bekommen. Ich hatte das vor nem knappen Jahr vesucht,da war es aber noch nicht so bekannt bei der ABH. Heute ist es die Regel das der Mutter das Visum zwischen dem 4ten und 7ten Monat gewährt werden muss.

Deutsch A1 ist nicht notwendig

lg Marco

ps. in meinem fall hat das visum für meine frau von abgabe des antrags bis erteilung des Visas 18 tage gedauert,es kann also schnell gehen =)
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Re: Verzwickte Lage

Beitrag von Capt. »

http://www.schanghai.com/index.php?p=fo ... et=0&dv=13

Bemerkenswert der letzte Beitrag von "never-rushed". Scheinbar hat sich da was geändert im Zusammenhang mit
dem Nachzug zur Personensorge und Deutsch A1
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