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Einkommensnachweis bei FZF und finanzielle Ansprüche?
Verfasst: 02.02.2011, 21:36
von Kabelsalat
Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und bringe direkt mal ein paar Fragen mit.
Meine Freundin und ich möchten wahrscheinlich Anfang 2012 in Hongkong heiraten. Da ich mein Studium noch nicht fertig habe, sie hingegen schon, wird sie erstmal zu mir nach Deutschland kommen.
Ich habe hier im Forum gelesen, das meine (dann) Frau für das FZF auch einen Einkommensnachweis erbringen muss, aber das auch ohne Einkommen das FZF nicht abgelehnt werden kann.
Warum wird dieser Einkommensnachweis dann überhaupt verlangt, und was soll sie da angeben? Ich habe kein nachweisbares Einkommen, außer ein unabhängiges Bafög für mein Studium.
Wird bei der Beantragung des FZF gefragt, wo sie unterkommt? Wenn ja: Wir haben vor im Haus meiner Eltern zusammen mit meinen Großeltern zu leben, um Mietkosten zu sparen. Das Haus hat nachweislich genug Platz für 3 Familien. Können wir das problemlos angeben? Notfalls könnten wir auch auf eine Eigentumswohnung von uns ausweichen.
Und dann meine letzte Frage: Hat sie als meine Frau finanzielle Ansprüche irgendeiner Art, die wir beziehen könnten? Wir versuchen zwar für sie einen Job in einem internationalen Unternehmen zu bekommen, wissen aber jetzt noch nicht ob das alles so klappt. Ansonsten wären wir finanziell regelmäßig auf meine Eltern angewiesen, während sie ihre Deutsch Kenntnisse ausbaut. Das ginge zwar, Geld kann man denke ich aber nie genug haben ( und wir haben ja keins ).
Ich freue mich über eure Ratschläge
Liebe Grüße
Kabelsalat
Re: Einkommensnachweis bei FZF und finanzielle Ansprüche?
Verfasst: 02.02.2011, 22:23
von ingo_001
Kabelsalat hat geschrieben:Ich habe hier im Forum gelesen, das meine (dann) Frau für das FZF auch einen Einkommensnachweis erbringen muss, aber das auch ohne Einkommen das FZF nicht abgelehnt werden kann.
Bist Du sicher, dass Du einen Einkommensnachweis für das FZF meinst?
Der Umstand ist mir neu.
Kannst Du bitte mal das betr. Posting raussuchen?
Kabelsalat hat geschrieben:Warum wird dieser Einkommensnachweis dann überhaupt verlangt, und was soll sie da angeben? Ich habe kein nachweisbares Einkommen, außer ein unabhängiges Bafög für mein Studium.
Keine Panik - wenn Ihr verheiratet seid, ist die Höhe des verfügbaren eigenen Einkommens zur Gewährung des FZF irrelevant.
Kabelsalat hat geschrieben:Wird bei der Beantragung des FZF gefragt, wo sie unterkommt?
Natürlich.
Man will ja ggf. nachvollziehen können, ob die gemachten Angaben auch stimmen und kein Fake sind.
Kabelsalat hat geschrieben:Wenn ja: Wir haben vor im Haus meiner Eltern zusammen mit meinen Großeltern zu leben, um Mietkosten zu sparen. Das Haus hat nachweislich genug Platz für 3 Familien. Können wir das problemlos angeben? Notfalls könnten wir auch auf eine Eigentumswohnung von uns ausweichen.
Das Ausweichen wird unter diesen Umständen nicht nötig sein.
Kabelsalat hat geschrieben:Und dann meine letzte Frage: Hat sie als meine Frau finanzielle Ansprüche irgendeiner Art, die wir beziehen könnten? Wir versuchen zwar für sie einen Job in einem internationalen Unternehmen zu bekommen, wissen aber jetzt noch nicht ob das alles so klappt. Ansonsten wären wir finanziell regelmäßig auf meine Eltern angewiesen, während sie ihre Deutsch Kenntnisse ausbaut. Das ginge zwar, Geld kann man denke ich aber nie genug haben ( und wir haben ja keins ).
Da bin ich überfragt.
Da Du (später Ihr) aber nachweislich auf die Unterstützung Deiner Eltern angewiesen seid (dort gemeldet sein werdet), kann ich mir durchaus vorstellen, dass zur Berechnung etwaiger Ansprüche das Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage heran gezogen wird.
Sollte das so sein, dann gibts (natürlich) no money for you.
Mehrfamilienhauseigentümer + eine Eigentumswohnung werden Euch da zum "Verhängnis".
Re: Einkommensnachweis bei FZF und finanzielle Ansprüche?
Verfasst: 02.02.2011, 22:51
von Kabelsalat
ingo_001 hat geschrieben:Kabelsalat hat geschrieben:Ich habe hier im Forum gelesen, das meine (dann) Frau für das FZF auch einen Einkommensnachweis erbringen muss, aber das auch ohne Einkommen das FZF nicht abgelehnt werden kann.
Bist Du sicher, dass Du einen Einkommensnachweis für das FZF meinst?
Jetzt ehrlich gesagt nicht mehr, ich habe das wohl mit der ABH verdreht.
ingo_001 hat geschrieben:
Mehrfamilienhauseigentümer + einen Eigentumswohnung werden Euch da zum "Verhängnis".
Ich dachte wir bilden da quasi unseren eigenen Haushalt. Weil eine Immobilie besitzen wir ja noch nicht. Ich dachte es gibt da vielleicht eine spezielle Unterstützung für solche 'Fälle' auf die man zurückgreifen könnte. Ich frage mich nämlich, wie das Paare machen die da keine finanzielle Unterstützung von der Verwandtschaft bekommen.
Danke für die rasche Antwort.
Liebe Grüße
Kabelsalat
Re: Einkommensnachweis bei FZF und finanzielle Ansprüche?
Verfasst: 02.02.2011, 22:58
von ingo_001
Bitte
Kabelsalat hat geschrieben:ingo_001 hat geschrieben:
Mehrfamilienhauseigentümer + einen Eigentumswohnung werden Euch da zum "Verhängnis".
Ich dachte wir bilden da quasi unseren eigenen Haushalt. Weil eine Immobilie besitze wir ja noch nicht. Ich dachte es gibt da vielleicht eine spezielle Unterstützung für solche 'Fälle' auf die man zurückgreifen könnte. Ich frage mich nämlich, wie das Paare machen die da keinen finanziellen Hintergrund haben.
Wenn Ihr bei Deinen Eltern
in deren Haus
gemeldet seid und dann evtl. das
gesamte Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage gelten sollte, fallt Ihr mit Sicherheit
nicht unter "solche Fälle", die ja eben
kein oder ein zu geringes Haushaltseinkommen haben.
Re: Einkommensnachweis bei FZF und finanzielle Ansprüche?
Verfasst: 02.02.2011, 23:15
von Aremonus
Als frisch verheiratetes Paar im selben Haus wie die Eltern leben? Glaub mir, auch wenn deine Beziehung zu den Eltern noch so gut ist - es nervt.
Re: Einkommensnachweis bei FZF und finanzielle Ansprüche?
Verfasst: 02.02.2011, 23:16
von Kabelsalat
Aremonus hat geschrieben:Als frisch verheiratetes Paar im selben Haus wie die Eltern leben? Glaub mir, auch wenn deine Beziehung zu den Eltern noch so gut ist - es nervt.
Mach dir da mal keine Sorgen

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