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Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommenssteuer
Verfasst: 12.01.2011, 10:57
von lapulga2
Hallo
koennen Rechnung fuer kaeufe von Betriebsmitteln hier von der Steuer abgezogen werden?
Das soll heissen ich bestelle was in Deutschland ueberweise das Geld und bekomme die Ware mit Rechnung.
Kann ich es dann hier von / mit der Steuer hier verrechnen lassen.
Re: Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommensst
Verfasst: 12.01.2011, 11:09
von incues
Klingt für mich erst einmal wie ein klares "Nein", weil wer in Deutschland keine Vorsteuer bezahlt, kann somit auch nichts ausgleichen.
Ich bin mir nur nicht sicher, wie es sich mit dem Punkt Zoll & Einfuhrsteuer verhält, ob das später geltend gemacht werden kann. Irgendeinen Weg gibt es bestimmt, das abzusetzen.
Re: Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommensst
Verfasst: 12.01.2011, 11:13
von lapulga2
gut nicht die Vorstteuer aber das Geraet kostet ja auch so eine Stange Geld
Ich koennte in Deutschland diesen Betrag zunindestens vom Einkommen abziehen
Re: Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommensst
Verfasst: 12.01.2011, 11:39
von incues
Naja klar, wenn du in deine Firma investierst, dann lässt sich da bestimmt was machen. Ungeplante, aber auch geplante größere Ausgaben, die notwendig für den Erhalt der Tätigkeit oder der Konkurrenzfähigkeit sind, werden m.W. nach steuerlich begünstigt. Ich glaube das gilt dann wohl auch für Betriebsmittelbedarf aus dem Ausland.
Re: Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommensst
Verfasst: 12.01.2011, 11:49
von lapulga2
auf der Rechung aus Deutschland sind sogar die 19Umst drauf
gut die bekomme ich nicht
aber den Rest koennte ich gegen rechnen lassen?
Re: Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommensst
Verfasst: 12.01.2011, 11:51
von incues
Ich werde mal in unserer Steuerkanzlei nachfragen. Die kennen sich damit aus

Re: Rechnungen aus dem Ausland mit Chinesischer Einkommensst
Verfasst: 12.01.2011, 11:58
von Aremonus
Die Umsatzsteuer müsstest Du eigentlich zurückbekommen, da Du das Produkt klar exportierst. In China sollte das ganze auch abzugfähig sein, da es ja nicht als Gewinn anfällt, sondern als Aufwand.
Ein Forum ist aber der falsche Ort für solche Fragen, wende Dich am besten an einen professionellen Berater in China selber. Im Reich der Mitte gibt es einen himmelweiten Unterschied zwischen Gesetz und Praktik und einen ebenso grossen zwischen der rechtlichen Behandlung von Chinesen und der von ausländischen Firmen.
Investiere die 1000 Yuan in einen Berater und Du wirst glücklicher
