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Arbeitserlaubnis für Chinesin in Österreich
Verfasst: 19.12.2010, 22:14
von Stephan1975
Hallo zusammen,
unser Au-Pair-Mädchen hat ein Angebot eines Hotels in Österreich bekommen, um dort zu arbeiten. Frage wäre nun, ob es möglich ist, gleich in Österreich eine Aufenthalts- mit Arbeiserlaubnis zu beantragen? Oder muss sie dafür extra nach China zurück.
Falls möglich, welchen Nachweis müsste Sie vorlegen?
Danke Euch!
Re: Arbeitserlaubnis für Chinesin in Österreich
Verfasst: 20.12.2010, 07:33
von Stephan1975
Schade. Keine Idee?
Re: Arbeitserlaubnis für Chinesin in Österreich
Verfasst: 20.12.2010, 08:27
von Ausgewanderter
Stephan1975 hat geschrieben:Schade. Keine Idee?
Einfach mal nachdenken. Wenn das so einfach wäre, warum machen das nicht alle?
Ob sie nun nach China zurückreist oder peng... Sie bekommt das begehrte nicht!
Re: Arbeitserlaubnis für Chinesin in Österreich
Verfasst: 20.12.2010, 10:52
von Aremonus
Ich kenn die österreichischen Gesetze nicht..
aber meine Freundin und ich haben es so gemacht, dass meine Freundin zum Studieren in die Schweiz kam. So mussten wir in unseren jungen Jahren (wir sind beide Anfangs 20) noch nicht heiraten, sie erhält die Chance sich wirklich gut in die hiesige Gesellschaft zu integrieren (würde sie irgend einen Aushilfsjob machen, hätte sie die wohl nicht), kann weiter studieren und nebenbei noch bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und sich das ganze so finanzieren. Eine Gewinn-Situation..
Aber meine Freundin besuchte auch eine führende Universität in China und hatte deswegen überhaupt keine Probleme, von einer schweizerischen Universität angenommen zu werden...
Re: Arbeitserlaubnis für Chinesin in Österreich
Verfasst: 20.12.2010, 14:15
von Stephan1975
Ausgewanderter hat geschrieben:Stephan1975 hat geschrieben:Schade. Keine Idee?
Einfach mal nachdenken. Wenn das so einfach wäre, warum machen das nicht alle?
Ob sie nun nach China zurückreist oder peng... Sie bekommt das begehrte nicht!
Sorry, kann der Ausführung nicht folgen.
Re: Arbeitserlaubnis für Chinesin in Österreich
Verfasst: 20.12.2010, 14:24
von Andy_yi
So wie es aussieht, muss sie den Aufenthaltstitel bei der Botschaft in China beantragen
Eine Auflistung der benötigten Nachweise für die Niederlassung findest du hier:
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/peking ... emein.html" target="_blank" target="_blank" target="_blank
Wie das mit der Arbeitserlaubnis läuft, weiss ich nicht. Da würde ich direkt mit der Botschaft Kontakt aufnehmen.
Grüße
Andy