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Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 15.12.2010, 19:56
von berki60
Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich (deutscher Staatsbürger) und meine chinesische Frau haben am 01. Februar in Harbin geheiratet. Ich bin derzeit NOCH in Deutschland und als Freiberufler tätig, meine Frau ist weiterhin
in Peking. Nun wollte ich meine Lohnsteuerklasse von I nach III wechseln, ist aber laut Mitarbeiter des Gemeindeamts bei uns im Ort nicht möglich, weil meine Frau in China weilt.
Meine Frage, wer hat damit schon Erfahrung gemacht, die Lohnsteuerklasse zu wechseln, obwohl die Eheleute in D bzw. CN getrennt von einander leben.
Vielen Dank
Christian

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 15.12.2010, 20:28
von WangZeDong
Ja, das stimmt leider so. Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt. Wenn man also in D getrennt lebt, dürfte das auch nicht möglich sein.

Ich musste auch warten, bis meine Frau hier und angemeldet war.

Liebe Grüße

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 15.12.2010, 20:29
von ingo_001
Da sollte Dir eigentlich die dt. Botschaft in Beijing weiter helfen können.

Evtl. könntet Ihr die dafür notwendigen Unterlagen ja in China beglaubigen lassen, damit unsere Finanzbehörden damit zufrieden sind (weiss allerdings nicht, ob das geht).

Ansonsten: Der Wechsel der Steuerklasse gilt rückwirkend, d.h., Du zahlst jetzt zwar erstmal weiter mehr ESt., erhälst diese dann aber im Rahmen der nächsten zusammen veranlagten ESt.-Erklärung in D. zurück erstattet.

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 15.12.2010, 23:40
von corneta
WangZeDong hat geschrieben:Ja, das stimmt leider so. Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt. Wenn man also in D getrennt lebt, dürfte das auch nicht möglich sein.
Na das stimmt nicht so ganz. Die Meldestellenmitarbeiter behaupten zwar, man muss in als Ehepaar in einem gemeinsamen Haushalt leben, stimmt aber nicht. Entscheidend ist, dass beide Lohnsteuerkarten gleichzeitig bei der Meldestelle vorgelegt werden, damit einer 5 und einer 3 bekommt. Da deine Frau keine Lohnsteuerkarte hat und somit nicht vorzeigen kann, bekommst du auch keine 3. Da ich nur von meinen eigenen Erfahrungen berichte, hier Link zu jemandem der es weiß :wink: .

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 16.12.2010, 00:26
von WangZeDong
Naja, aus Deinem Link entnehme ich:
Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse III bis V ist jedoch, dass beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Meine Frau hat gar keine Lohnsteuerkarte und ich habe dennoch 3 bekommen, nachdem sie hier gemeldet war.

Der Link berstätigt eher meine Vermutung, aber um es genau zu wissen, sollte man wohl einen Steuerfachanwalt konsultieren. Vermutlich ginge es auch bei getrennt lebenden Ehegatten, aber eben nur bei Wohnsitz in D. Irrtümer natürlich möglich.

Liebe Grüße

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 16.12.2010, 00:59
von corneta
@WangZeDong

Also nochmal:

Deine Vermutung war doch:
WangZeDong hat geschrieben:Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt.
Aus dem Link geht aber eindeutig hervor:
Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse III bis V ist jedoch, dass beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Da steht nichts davon, dass das auch die gleiche Gemeinde in der Bundesrepublik sein muss.

Wenn deine Frau hier gemeldet ist und sie keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, ist für das Einwohnermeldeamt klar, dass sie keiner Beschäftigung nachgeht und somit nicht lohnsteuerplfichtig ist. Deshalb bekommst du auch die 3. Der Sinn der gleichzeitig vorliegenden Lohnsteuerkarten ist ja, dass nicht plözlich beide Neueheleute eine Lohnsteuerkarte mit einer 3 haben.

Und übrigens, willkommen im Forum :wink: .

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 16.12.2010, 09:39
von FuHe
Nihao zusammen,

ich hab mich auch einmal genau mit diesem Thema befasst und ich bekam folgende Antwort auf die Lohnsteuerklassen-Frage:

"Die Lohnsteuerklasse 3 beinhaltet einen "Familienrabatt" bei gemeinsam lebenden Ehepaaren. Dieser kann nur gewährt werden, wenn beide zusammen in Deutschland leben. Bei getrennt lebenden Partnerschaften wird diese Lohnsteuerklasse ebenfalls nicht erteilt (deshalb wird bei der nächsten Einkommenssteuererklärung genau gefragt, seit welchem Datum man getrennt lebt. Die Steuerklasse wird dann basierend auf dem Datum rückwirkend angepasst)."

Soweit die offizielle Antwort vom Finanzamt im Kölner Raum - ich hab aber auch die Erfahrung gemacht, dass Finanzämter bundesweit nicht immer miteinander verglichen werden können.

Weiter kann ich noch anmerken, dass es auch nix bringt - wenn die Frau sich beim nächsten Urlaubsbesuch in Deutschland ordnungsgemäss anmeldet. Hält sie sich kürzer als 6 Monate am gemeldeten Wohnort auf, kann der Fall schnell als "Scheinanmeldung" eingestuft werden.

Was aber auch möglich ist um die Lohnsteuer zu kompensieren:
Wird die Frau finanziell unterstützt, egal wo sie lebt, kann diese "Aufwendung" als Sonderausgabe auf der Steuererklärung geltend gemacht werden (ich glaub, da gibt es auch einen max. Betrag) - das führt dazu, dass sich das zu versteuernde Bruttogehalt entsprechend verringert und somit ist mit einer Rückzahlung zu rechnen. Ob es genau der Differenz von LStKl1 nach 3 ausmacht kann ich allerdings nicht sagen..

Viel Erfolg beim Steuern sparen,

Gruss aus Shaoxing,

FuHe

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 16.12.2010, 11:06
von WangZeDong
corneta hat geschrieben: Deine Vermutung war doch:
WangZeDong hat geschrieben:Soweit ich weiss, geht es dabei um einen gemeinsamen Haushalt.
Aus dem Link geht aber eindeutig hervor:
Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Lohnsteuerklasse III bis V ist jedoch, dass beide Ehegatten ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Da steht nichts davon, dass das auch die gleiche Gemeinde in der Bundesrepublik sein muss.

Wenn deine Frau hier gemeldet ist und sie keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, ist für das Einwohnermeldeamt klar, dass sie keiner Beschäftigung nachgeht und somit nicht lohnsteuerplfichtig ist. Deshalb bekommst du auch die 3. Der Sinn der gleichzeitig vorliegenden Lohnsteuerkarten ist ja, dass nicht plözlich beide Neueheleute eine Lohnsteuerkarte mit einer 3 haben.

Und übrigens, willkommen im Forum :wink: .
Na da scheinen wir ja kräftig aneinander vorbei geredet zu haben :lol:

Ich bin da besonders auf Deinem
Da deine Frau keine Lohnsteuerkarte hat und somit nicht vorzeigen kann, bekommst du auch keine 3.
hängen geblieben, während es Dir um den gemeinsamen Haushalt ging. Wie es nun wirklich ist und ob FuHe die endgültige Version geliefert hat, kann ich nicht sagen - ich spreche ja auch nur aus meiner Erfahrung und habe keinerlei tiefergehende Rechtskenntnisse. :oops:

Danke fürs Willkommen !!! :wink:

Liebe Grüße

Re: Wechsel der Lohnsteuerklasse

Verfasst: 16.12.2010, 12:16
von báitù
FuHe hat geschrieben:Bei getrennt lebenden Partnerschaften wird diese Lohnsteuerklasse ebenfalls nicht erteilt ...
Korrekter Weise muss es heißen, nicht dauernd getrennt! http://bundesrecht.juris.de/estg/__26.html" target="_blank
Es ist durchaus möglich, dass sich die Frau zeitbefristet (mehrere Monate) in China aufhält, sie muss nur hier mit erstem Wohnsitz gemeldet sein.