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Aufenthaltsgenehmigung für Aliens in China

Verfasst: 24.11.2010, 07:14
von happyfuture
Hallo!

Was für Arten von Aufenthaltsgenehmigungen gibt es für China?
Residence Permit?
"Monstervisum"?



Ist demnach ein Jahresvisum Typ L multiple entries, no limit each stay einer Aufenthaltsgenehmigung gleichzusetzen bzw. was sind die Unterschiede?

Happy, der es gerne genauer wissen möchte :D

Edit: Aufenthaltsgenehmigungen (Arten und Antragsverfahren)
China erleichtert die Bedingungen für ausländische Besucher von Verwandten in China

Re: Aufenthaltsgenehmigung für Aliens in China

Verfasst: 24.11.2010, 07:30
von Sachse28
Aliens und Monster lassen die nicht rein! :lol:

Re: Aufenthaltsgenehmigung für Aliens in China

Verfasst: 24.11.2010, 07:45
von happyfuture
Sachse28 hat geschrieben:Aliens und Monster lassen die nicht rein! :lol:
zumindest für 'Aliens" gibt es in WuHan ein extra office :wink:

Bild

Re: Aufenthaltsgenehmigung für Aliens in China

Verfasst: 24.11.2010, 16:30
von ingo_001
happyfuture hat geschrieben:Ist demnach ein Jahresvisum Typ L multiple entries, no limit each stay einer Aufenthaltsgenehmigung gleichzusetzen bzw. was sind die Unterschiede?
Zur 1. Frage: M.E. ja.
Zur 2. Frage: Vielleicht, dass man die Verlängerung evtl. auf dem selben Formular (der Aufenthaltsgenehmigung) bekommt.
* Wie ist das bei einer "Verlängerung" des L-Visums?

Wobei im zweiten Link u.a. steht, dass man nach 6 Monaten die Aufenthaltsgenehmigung bis zu 2 Jahre verlängern lassen kann (also 6 Monate + 18 Monate).
Heisst das jetzt, dass diese Aufenthaltsgenehmigung (wenn man sie denn nach 6 Monaten nicht verlängern lässt), eben nur diese 6 Monate gilt? Bleibt man trotzdem länger - gibts ne Strafzahlung? Kann man nachträglich noch verlängern?

Noch ne andere Frage:
Bei der Aufzählung der Berechtigten sind u.a. auch Auslands-Chinesen aufgeführt, die über 18 Jahre alt sind und nach China kommen, um ihre Eltern zu pflegen.
Wieso brauchen Auslands-Chinesen ne Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nach China einreisen?
Meine Frau lebt in Deutschland, ist nach wie vor chin. Staatsbürgerin und hat bei unserer Chinareise nachweislich weder ein Visum noch sonst irgendwas (ausser ihren Reisepass) gebraucht.
Für mich macht dieser Passus nur dann Sinn, wenn mit Auslands-Chinesen die gemeint sind, die inzwischen eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Re: Aufenthaltsgenehmigung für Aliens in China

Verfasst: 25.11.2010, 07:03
von happyfuture
ingo_001 hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:Ist demnach ein Jahresvisum Typ L multiple entries, no limit each stay einer Aufenthaltsgenehmigung gleichzusetzen bzw. was sind die Unterschiede?
Zur 1. Frage: M.E. ja.
Zur 2. Frage: Vielleicht, dass man die Verlängerung evtl. auf dem selben Formular (der Aufenthaltsgenehmigung) bekommt.
* Wie ist das bei einer "Verlängerung" des L-Visums?
Ingo,
genau hier gehen die Infos der Links mit meinen persönlichen Erfahrungen auseinander. Dieses Besucher-Jahres-L-Visum (im Forum "Monstervisum" genannt), wurde bei mir nie verlängert. Ich darf bis zum Ablaufzeitpunkt bei der zuständigen ABH (siehe Bild oben) ein neues Visum beantragen bzw. laut mündlicher Auskunft soll ich das nächste Mal einen "Aufkleber" mit der Berechtigung für meinen Aufenthalt in China für 2 Jahre erhalten. Daher meine Fragen ...