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MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 13:40
von Attila
Funktioniert eigentlich eine Rückerstattung der in China gezahlten Umsatzsteuer?

Beispielsweise einige ich mich mit einem CN Vertragspartner auf ein Honorar von 10.000 RMB, welches er mir in Rechnung stellt. Diese wird sicherlich das CN Pendant zu der MwSt enthalten.

Gibt es da nun Regelungen das ich als deutscher Unternehmer diese CN Umsatzsteuer erstattet bekommen oder verrechnen kann?

Wie sieht es in umgekehrter Richtung aus?
Ich erbringe beispielsweise eine Dienstleistung mit einer Honorarforderung von 1000 EUR. Muss ich dem CN Kunden dann 19% MwSt in Rechnung stellen? Kann er sie zurückerstattet bekommen?

Im EU Verkehr ist das ja schon kompliziert genug, das es sich manchmal gar nicht rechnet eine Rückerstattung vorzunehmen... :roll:

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 14:09
von happyfuture
Attila hat geschrieben:Funktioniert eigentlich eine Rückerstattung der in China gezahlten Umsatzsteuer?
Innerhalb Chinas ja - aber seit wann wird USt/VAT auf eine Auslandsrechnung gestellt???

Bin sichtlich irritiert ...

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 15:04
von Attila
happyfuture hat geschrieben:
Attila hat geschrieben:Funktioniert eigentlich eine Rückerstattung der in China gezahlten Umsatzsteuer?
Innerhalb Chinas ja - aber seit wann wird USt/VAT auf eine Auslandsrechnung gestellt???

Bin sichtlich irritiert ...
Ok, das hilft mir schon weiter. Also beim Dienstleistungs- oder Güterverkehr außerhalb der EU muss ich keine MwSt. in Rechnung stellen, gut!

In der Richtung CN->DE geht es im Moment konkret um Hotelkosten. D.h. das CN Hotel wird mir keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

Ansonsten gibt es noch einen Dienstleister in China welcher Marktanalysen verkauft, diese sind nicht ganz billig und liegen so bei $400-$800 - da wäre es mir schon wichtig nicht mehr als ich muss an den Fiskus abzuführen.

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 16:08
von gtvkz8
Innerhalb der EU gibts das auch nicht. Wenn du was an eine Firma in z.B. Frankreich verkauft stellst du denen das auch nur Netto in Rechnung.

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 16:09
von happyfuture
Attila hat geschrieben:In der Richtung CN->DE geht es im Moment konkret um Hotelkosten. D.h. das CN Hotel wird mir keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
Natürlich wird Dir jedes Hotel in China und auch anderen Ländern eine Rechnung mit der im Land gültigen VAT ausstellen, da die Leistung "vor Ort" und nicht im Ausland erbracht wurde. :wink:

Das Beste ist, Du lässt Dir das von einem Steuerberater erklären, da Deine Frage ohnehin nicht explizit nur für China gilt.

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 20:50
von Attila
gtvkz8 hat geschrieben:Innerhalb der EU gibts das auch nicht. Wenn du was an eine Firma in z.B. Frankreich verkauft stellst du denen das auch nur Netto in Rechnung.
Hmmmm Yupp

Nur ich muss dazu auch etwas bei der Umsatzsteuervoranmeldung angeben, ich glaube in Zeile 21 Feld 41 und lästige Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis und dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden machen. Das ist schon kompliziert.
happyfuture hat geschrieben:Das Beste ist, Du lässt Dir das von einem Steuerberater erklären, da Deine Frage ohnehin nicht explizit nur für China gilt.
Da wird wohl kein Weg daran vorbeiführen. Wobei ich befürchte das mein Steuerberatungsbüro damit etwas überfordert sein wird, zur Klientel zählen eher solide Handwerksmeister und lokale Gastronomen.


Bierdeckel, anyone???

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 21:17
von gtvkz8
Das wird dein Steuerberater schon hinkriegen, so außergewöhnlich sind Rechungen aus dem Ausland nicht.

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 21:32
von Grufti
gtvkz8 hat geschrieben:Innerhalb der EU gibts das auch nicht. Wenn du was an eine Firma in z.B. Frankreich verkauft stellst du denen das auch nur Netto in Rechnung.
Aber eine Intrastat-Anmeldung muß gemacht werden..


Dein Kunde in Frankreich muß dann aber die in Frankreich anfallende Märchensteuer zahlen..
Ich kenne das von Luftfrachtkosten von z. B GB nach DE: ich bekomme die Frachtkosten MWSt/EUSt frei in Rechnung gestellt, rechne aber an den deutschen Empfänger die deutsche MWSt auf die kompletten Luftfrachtkosten ab.

EUSt / MWSt-frei sind auch Rechnungen von z. B. einer deutschen Firma an eine andere deutsche Firma auszustellen, wenn es sich bei der Ware um unverzollte/unversteuerte Ware handelt, die die eine deutsche Firna im Auftrag z. B. ihrer US-Mutterfirma an eine Dritte Firma unverzollt verkauft.

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 28.10.2010, 21:55
von gtvkz8
Grufti hat geschrieben:Dein Kunde in Frankreich muß dann aber die in Frankreich anfallende Märchensteuer zahlen.
Nein, der Kunde zahlt keinerlei Märchensteuer, er führt sie nur anschließend für seine Käufer an den Staat ab...

Re: MwSt., VAT, Umsatzsteuer Rückerstattung CN<->DE

Verfasst: 29.10.2010, 06:07
von happyfuture
gtvkz8 hat geschrieben:
Grufti hat geschrieben:Dein Kunde in Frankreich muß dann aber die in Frankreich anfallende Märchensteuer zahlen.
Nein, der Kunde zahlt keinerlei Märchensteuer, er führt sie nur anschließend für seine Käufer an den Staat ab...
etwas irreführendes "Nein" Posting ...

Faustregel: MwSt zahlt i.d.R. immer der Endverbraucher, welche Unternehmen anhand der USt-Voranmeldung (USt. abzüglich Vorsteuer) abführen bzw. erstattet bekommen. Das gehört übrigens zum kleinen 1x1 jeden Steuerberaters, sonst bist Du falsch. :wink: