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Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 10:11
von oli
Hallo-
ich weiss das ueber das Thema "Heirat in China" schon Unmengen geschrieben worden ist, aber ueber diese Frage habe ich nichts gefunden:
Zur Heirat in China wird ein Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) benoetigt. Das bekommt man vom Standesamt im letzen Wohnort in Deutschland. Ich habe aber nie in Deutschland gewohnt (bin aber Deutscher) - welches Standesamt ist also zustaendig?
Vielen Dank fuer die Info!
Gruss,
Oliver
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 10:26
von Attila
Das müsste das Standesamt I in Berlin sein:
... Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 39 des Personenstandsgesetzes).
http://www.berlin.de/standesamt1/partne ... ugnis.html" target="_blank
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 10:27
von Ausgewanderter
Wo wurdest Du denn geboren?
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 10:53
von oli
Geboren in Kanada...
Ich glaube dass das Standesamt 1 in Berlin die richtige Antwort ist - vielen Dank, Attila!!
Oliver
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 11:14
von Ausgewanderter
oli hat geschrieben:Geboren in Kanada...
Ich glaube dass das Standesamt 1 in Berlin die richtige Antwort ist - vielen Dank, Attila!!
Oliver
Ja, dann ist Berlin die richtige Antwort. Währst Du in DE geboren worden, wäre die Antwort falsch gewesen. Darum fragt man zunächst immer nach dem Geburtsort.
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 12:04
von corneta
oli hat geschrieben:Ich habe aber nie in Deutschland gewohnt (bin aber Deutscher)
Ausgewanderter hat geschrieben:Darum fragt man zunächst immer nach dem Geburtsort.
... was sich aber nach dem Eingangspost erübrigt hat.
Es ist übrigens egal, wo man geboren ist, entscheidend ist, wo man im Moment der Beantragung des EFZ seinen Wohnsitz hat. Die Frage wurde aber bereits im Eingangspost beantwortet. Entsprechende Informationen kannst du im
PstG §39 nochmal nachlesen

.
Re: Zustaendiges Standesamt bei Auslanddeutschen
Verfasst: 13.08.2010, 12:19
von incues
Ausgewanderter hat geschrieben:[...] Währst (->Wärst) Du in DE geboren worden, wäre die Antwort falsch gewesen.
Ich glaube eher, dann wäre die Frage gar nicht erst gestellt worden.
