Schengen-Visum Kategorie C 2
Verfasst: 13.08.2010, 08:48
Nachdem ich hier nun einige Threads gelesen habe, bestätigen diese meine Erfahrungen: Die Beantragung von Schengen-Visa wird nicht sachgerecht und schon gar nicht rechtzeitig in Angriff genommen. Besonders gravierend sind die Informationsdefizite.
Ich befasse mich an dieser Stelle ausschließlich mit dem Touristen-Visum (Kategorie C 2).
Beginnen wir mit Letzterem (Informationsdefizite).
Viele machen sich überhaupt keine Gedanken sondern rennen einfach zur Botschaft, stellen ihren Antrag und sind dann sauer, wenn das Visum abgelehnt wurde, kommen schließlich zu mir um zu remonstrieren, was die Sache teurer und zeitaufwendiger macht. Von Fall zu Fall kann man noch etwas retten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß wir Juristen neben unseren praktischen Erfahrungen auch über umfangreiche aktuelle Fachlitertur verfügen, die wir im Bedarfsfall zu Rate ziehen. Das sind keine Staubfänger sondern Werkzeuge.
Andere beginnen mit ihrer Recherche im Internet, zumeist einschlägige Foren, in denen aber in aller Regel keine Fachleute anzutreffen sind. Forum ist – begleitend – schön und gut, unbestreitbar erhält man auch den einen oder anderen guten Ratschlag, oft sind die Erfahrungen Anderer aber wegen veränderter Gesetzeslage nicht mehr aktuell. Auch sie beginnen oft zu spät.
Wer ein Touristen-Visum für die Schengen-Staaten selbst beantragen will, muß sich rechtzeitig kundig machen. Das sollte in aller Regel damit beginnen, auf der Homepage der betreffenden Botschaft nachzusehen, was diese an Unterlagen fordert. Dreh- und Angelpunkt sind bei Schengen-Visa sowohl die „Rückkehrbereitschaft“ wie die „heimatliche Verwurzelung“. Das sind Rechtsbegriffe, die es mit Leben zu erfüllen gilt. Ein Kind ist in aller Regel kein Grund davon auszugehen, daß der Antragsteller in seiner Heimat verwurzelt ist, denn ein Kind kann man dem Kindesvater oder den eigenen Eltern zur „Aufbewahrung“ hinterlassen, was auch oft geschieht. Ein Ehegatte wäre da schon etwas anderes.
Im Grunde hat die Vorbereitung des Antrags schon Monate vor Antragstellung zu beginnen. Das erkennt man daran, daß zum Beispiel die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse insbesondere der drei Vormonate nachgewiesen werden müssen. Da genügt es nicht – wie viele es machen – einfach einen hohen Betrag auf das Konto des künftigen Antragstellers zu überweisen, sondern Monat für Monat müssen Ein- und Ausgänge in hinreichender Höhe feststellbar sein. Je mehr das monatlich ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit der Rückkehrbereitschaft, weil der Antragsteller glaubhaft macht, nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach DE zu gehen um dort dauerhaft bleiben zu wollen (z. B. durch die Eingehung einer Ehe). Grundstücke, Auto, Haus pp., all das sollte bei der Beantragung eines Schengen-Visum dokumentiert werden. Je mehr, desto größer die Aussicht auf Erfolg.
Das alles und im konkreten Einzelfall noch mehr, muß vorher bedacht und vorbereitet, dokumentiert werden, um es dem Konsulat bei Antragstellung vorzulegen, so man Aussicht auf Erfolg haben will.
Das Konsulat als deutsche Behörde ist gehalten, für die innere Sicherheit und Ordnung in der BRD zu sorgen. Wer nun meint, meine Künftige erfüllt ja mit der in Aussicht genommenen Eheschließung die Erfordernisse für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und da macht es nichts, wenn sie mit ein Touristen-Visum einreist, der übersieht: Die innere Sicherheit der BRD setzt voraus, daß jemand behördlich geprüft wurde (Straftaten in DE begangen?), bevor er einreist. Der übersieht ferner, daß eine dauerhafte Einreise mit einem Touristen-Visum (also aus anderem Rechtsgrund) gegen die innere Ordnung verstößt. Das zu verhindern ist ureigenste Aufgabe der Konsulate rund um den Globus.
All das ist im Umgang mit dem Konsulatspersonal zu bedenken. Sicherlich gibt es dort Solche und Solche, aber alle haben sie eine Richtschnur, der sie folgen müssen. Darum gehe man mit ihnen höflich und sachlich, wo notwendig, mit Nachdruck um.
Wem das alles zu viel ist, der sollte sich professionell vertreten lassen, das erhöht die Aussicht auf Erfolg. Ist wie vor Gericht: Der Unerfahrene weiß nicht, worauf es ankommt und redet sich oft um Kopf und Kragen. Hat er eine professionelle Vertretung, weiß die, wolang der Hase rennt.
Wir verwenden z. B. Merkblätter (Deutsch, Englisch und Thai) , worin dezidiert die Vorgehensweise für Thais beschrieben wird (auf Chinesen wenn, nur bedingt übertragbar):
=============
2 Links gelöscht
Admin
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Wer – aus welchem Grunde auch immer – z. B. zur Umgehung des A-1-Zertifikats (oft sind die Goethe-Institute weit weg vom Heimatort, andere trauen sich das binnen sechs Monaten nicht zu usw.) unter Nutzung eines Touristen-Visum die Eheschließung in DE beabsichtigt, sollte vor allem eines nie getan haben: Ein Visum auf Familienzusammenführung beantragt und bereits einen Deutschkurs belegt haben. Beides findet sich im Computersystem der Schengen-Staaten wieder: Der Garantieschein für eine Ablehnung. Der sollte, solange der angehende Antragsteller noch in China lebt, die Eheschließung in DE vorbereiten, so daß wenige Tage nach Einreise bereits der notwendige Rechtsakt vor dem Standesamt vollzogen werden kann. Dann braucht man nach Ablauf des Visum nur noch einen Aufenthaltstitel beantragen.
Da es übrigens Länder gibt, in denen nur wenige Chinesen Einheimische heiraten, ist die Gefahr, daß bei ihnen Rückkehrbereitschaft und heimatliche Verwurzelung so scharf wie im deutschen Konsulat geprüft werden, eher gering, was die Erfolgschancen erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man problemlos über einen anderen Schengen-Staat nach DE einreisen.
Aus diesem und weiteren Gründen ist auch sorgfältig abzuwägen, wer die Verpflichtungserklärung für den Antragsteller abgibt. Da kämen eventuell die Eltern des deutschen Heiratswilligen in Betracht, die ein entsprechendes Einladungsschreiben an das Konsulat verfassen.
Sicher gibt es auch diejenigen, die völlig problem- und vorbereitungslos ein Visum erhalten haben. Grundsätzlich kann man in diesen Fällen aber sagen, daß die Betreffenden schon von Haus aus gute Voraussetzungen mitbrachten. Problematisch sind die „Sorgenkinder“, mit denen ich hier im thailändischen Isaan tagtäglich zu tun habe. Und davon gibt es auch in China genug.
Ich befasse mich an dieser Stelle ausschließlich mit dem Touristen-Visum (Kategorie C 2).
Beginnen wir mit Letzterem (Informationsdefizite).
Viele machen sich überhaupt keine Gedanken sondern rennen einfach zur Botschaft, stellen ihren Antrag und sind dann sauer, wenn das Visum abgelehnt wurde, kommen schließlich zu mir um zu remonstrieren, was die Sache teurer und zeitaufwendiger macht. Von Fall zu Fall kann man noch etwas retten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß wir Juristen neben unseren praktischen Erfahrungen auch über umfangreiche aktuelle Fachlitertur verfügen, die wir im Bedarfsfall zu Rate ziehen. Das sind keine Staubfänger sondern Werkzeuge.
Andere beginnen mit ihrer Recherche im Internet, zumeist einschlägige Foren, in denen aber in aller Regel keine Fachleute anzutreffen sind. Forum ist – begleitend – schön und gut, unbestreitbar erhält man auch den einen oder anderen guten Ratschlag, oft sind die Erfahrungen Anderer aber wegen veränderter Gesetzeslage nicht mehr aktuell. Auch sie beginnen oft zu spät.
Wer ein Touristen-Visum für die Schengen-Staaten selbst beantragen will, muß sich rechtzeitig kundig machen. Das sollte in aller Regel damit beginnen, auf der Homepage der betreffenden Botschaft nachzusehen, was diese an Unterlagen fordert. Dreh- und Angelpunkt sind bei Schengen-Visa sowohl die „Rückkehrbereitschaft“ wie die „heimatliche Verwurzelung“. Das sind Rechtsbegriffe, die es mit Leben zu erfüllen gilt. Ein Kind ist in aller Regel kein Grund davon auszugehen, daß der Antragsteller in seiner Heimat verwurzelt ist, denn ein Kind kann man dem Kindesvater oder den eigenen Eltern zur „Aufbewahrung“ hinterlassen, was auch oft geschieht. Ein Ehegatte wäre da schon etwas anderes.
Im Grunde hat die Vorbereitung des Antrags schon Monate vor Antragstellung zu beginnen. Das erkennt man daran, daß zum Beispiel die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse insbesondere der drei Vormonate nachgewiesen werden müssen. Da genügt es nicht – wie viele es machen – einfach einen hohen Betrag auf das Konto des künftigen Antragstellers zu überweisen, sondern Monat für Monat müssen Ein- und Ausgänge in hinreichender Höhe feststellbar sein. Je mehr das monatlich ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit der Rückkehrbereitschaft, weil der Antragsteller glaubhaft macht, nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach DE zu gehen um dort dauerhaft bleiben zu wollen (z. B. durch die Eingehung einer Ehe). Grundstücke, Auto, Haus pp., all das sollte bei der Beantragung eines Schengen-Visum dokumentiert werden. Je mehr, desto größer die Aussicht auf Erfolg.
Das alles und im konkreten Einzelfall noch mehr, muß vorher bedacht und vorbereitet, dokumentiert werden, um es dem Konsulat bei Antragstellung vorzulegen, so man Aussicht auf Erfolg haben will.
Das Konsulat als deutsche Behörde ist gehalten, für die innere Sicherheit und Ordnung in der BRD zu sorgen. Wer nun meint, meine Künftige erfüllt ja mit der in Aussicht genommenen Eheschließung die Erfordernisse für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und da macht es nichts, wenn sie mit ein Touristen-Visum einreist, der übersieht: Die innere Sicherheit der BRD setzt voraus, daß jemand behördlich geprüft wurde (Straftaten in DE begangen?), bevor er einreist. Der übersieht ferner, daß eine dauerhafte Einreise mit einem Touristen-Visum (also aus anderem Rechtsgrund) gegen die innere Ordnung verstößt. Das zu verhindern ist ureigenste Aufgabe der Konsulate rund um den Globus.
All das ist im Umgang mit dem Konsulatspersonal zu bedenken. Sicherlich gibt es dort Solche und Solche, aber alle haben sie eine Richtschnur, der sie folgen müssen. Darum gehe man mit ihnen höflich und sachlich, wo notwendig, mit Nachdruck um.
Wem das alles zu viel ist, der sollte sich professionell vertreten lassen, das erhöht die Aussicht auf Erfolg. Ist wie vor Gericht: Der Unerfahrene weiß nicht, worauf es ankommt und redet sich oft um Kopf und Kragen. Hat er eine professionelle Vertretung, weiß die, wolang der Hase rennt.
Wir verwenden z. B. Merkblätter (Deutsch, Englisch und Thai) , worin dezidiert die Vorgehensweise für Thais beschrieben wird (auf Chinesen wenn, nur bedingt übertragbar):
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2 Links gelöscht
Admin
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Wer – aus welchem Grunde auch immer – z. B. zur Umgehung des A-1-Zertifikats (oft sind die Goethe-Institute weit weg vom Heimatort, andere trauen sich das binnen sechs Monaten nicht zu usw.) unter Nutzung eines Touristen-Visum die Eheschließung in DE beabsichtigt, sollte vor allem eines nie getan haben: Ein Visum auf Familienzusammenführung beantragt und bereits einen Deutschkurs belegt haben. Beides findet sich im Computersystem der Schengen-Staaten wieder: Der Garantieschein für eine Ablehnung. Der sollte, solange der angehende Antragsteller noch in China lebt, die Eheschließung in DE vorbereiten, so daß wenige Tage nach Einreise bereits der notwendige Rechtsakt vor dem Standesamt vollzogen werden kann. Dann braucht man nach Ablauf des Visum nur noch einen Aufenthaltstitel beantragen.
Da es übrigens Länder gibt, in denen nur wenige Chinesen Einheimische heiraten, ist die Gefahr, daß bei ihnen Rückkehrbereitschaft und heimatliche Verwurzelung so scharf wie im deutschen Konsulat geprüft werden, eher gering, was die Erfolgschancen erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man problemlos über einen anderen Schengen-Staat nach DE einreisen.
Aus diesem und weiteren Gründen ist auch sorgfältig abzuwägen, wer die Verpflichtungserklärung für den Antragsteller abgibt. Da kämen eventuell die Eltern des deutschen Heiratswilligen in Betracht, die ein entsprechendes Einladungsschreiben an das Konsulat verfassen.
Sicher gibt es auch diejenigen, die völlig problem- und vorbereitungslos ein Visum erhalten haben. Grundsätzlich kann man in diesen Fällen aber sagen, daß die Betreffenden schon von Haus aus gute Voraussetzungen mitbrachten. Problematisch sind die „Sorgenkinder“, mit denen ich hier im thailändischen Isaan tagtäglich zu tun habe. Und davon gibt es auch in China genug.