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Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 11.08.2010, 19:37
von nurprobleme
Hallo beisammen,
ich habe ein wahrscheinlich dickes Problem, weil ich insgesamt 11 Gehäuse für Nokia 6300 Handys aus China bestellt habe und diese nun beim Zoll gelandet sind. Die GDSK hat mir mitgeteilt, dass der Verdacht auf Verletzung des Markenschutzrechts besteht.
Auf den Fotos der Artikel sind keine Nokia Logos zu sehen, allerdings sind diese glaub ich nur auf den Fotos retuschiert worden.
Das größere Problem könnte eher sein, dass mir der Verkäufer wahrscheinlich, obwohl ich drum gebeten hatte, nur komplett goldene Gehäuse zu schicken, welche mit Louis Vuitton Logo/Muster versendet hat.
Womit muss ich jetzt rechnen? Erschwerend kommt hinzu, dass ich nur Student bin und kein Gewerbe habe. Ich repariere privat hin und wieder Handys von Freunden oder modifiziere gebrauchte Handys mit besagten Gehäusen, um sie dann wieder zu verkaufen. Das mache ich allerdings sehr selten, maximal 1 mal pro Monat im Schnitt.

Was würdet ihr mir empfehlen, wie ich am besten auf die Situation reagieren sollte?
Ich gehe davon aus, dass nicht von Nokia, sondern eher von Louis Vuitton aus Probleme entstehen könnten. Das ist zumindest das, was ich durch das Internet erfahren konnte. LV ist anscheinend sehr drastisch in solchen Sachen.

Ich bin euch echt dankbar für jede Hilfe, weil ich einen riesen Bammel habe, dass ich jetzt eventuell eine hohe Strafe zahlen muss.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 00:42
von suzhou88
Niemand eine idee?

Wenn er tatsächlich neutrale gehäuse bestellt hat, wäre das eine falschlieferung.

Gibt es eine auftragsbestätigung/bestellung mit einer aussagekräftigen beschreibung?

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 01:05
von HK_Yan
nurprobleme hat geschrieben:Erschwerend kommt hinzu, dass ich nur Student bin und kein Gewerbe habe. Ich repariere privat hin und wieder Handys von Freunden oder modifiziere gebrauchte Handys mit besagten Gehäusen, um sie dann wieder zu verkaufen.
Das ist aber schon eindeutig gewerblich. Da du gewerblich handelst kommt das vermutlich noch erschwerend dazu. Das dein Gewerbe nicht legal angemeldet ist macht es eher noch komplizierter. Nimm dir einen Rechtsanwalt.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 09:14
von aquadraht
HK_Yan hat geschrieben:
nurprobleme hat geschrieben:Erschwerend kommt hinzu, dass ich nur Student bin und kein Gewerbe habe. Ich repariere privat hin und wieder Handys von Freunden oder modifiziere gebrauchte Handys mit besagten Gehäusen, um sie dann wieder zu verkaufen.
Das ist aber schon eindeutig gewerblich. Da du gewerblich handelst kommt das vermutlich noch erschwerend dazu. Das dein Gewerbe nicht legal angemeldet ist macht es eher noch komplizierter. Nimm dir einen Rechtsanwalt.
Das ist keineswegs eindeutig gewerblich. Die Handys von Freunden umzubasteln erfordert kein Gewerbe. Und ein gelegentlicher Privatverkauf auch nicht. Wenn Du allerdings ein gewisses Mass überschreitest, ist Gewerbeanmeldung und Steuererklärung eine gute Idee. Der Vorteil ist dann, dass Du Kosten, Zoll und auch Fehllieferungen absetzen kannst.

Es hilft nur, zum Zoll zu gehen und mit denen zu reden. Wenn das aus Deiner Sicht eine Fehllieferung ist, dürfte Dein Geld bei Deinem Lieferanten allerdings weg sein. Denn die Markenfalsifikate werden nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet. Und nen Zivilprozess in China ist die Sache kaum wert, von den Aussichten mal ganz abgesehen.

Einen Anwalt brauchst Du frühestens, wenn Luis Vitton Dich abmahnt. Eine Straftat hast Du eh nicht begangen, und es gibt offenbar auch kein Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftaten.

Also keine Panik und nicht durch die Panikmacher und vorauseilend gehorsamen Sklavenseelen ins Bockshorn jagen lassen.

Gruss, a^2

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 09:49
von HK_Yan
aquadraht hat geschrieben:Wenn das aus Deiner Sicht eine Fehllieferung ist...
Ich denke ist es nicht. Ich vermute das die Schalen in einem Blister sind und das der Blister ein Nokia Logo hat, oder vielleicht die Schalen selber. Ein "für" Nokia, Nokia dabei nicht in Nokia Farbe oder Fonts sollte OK sein. LV ist natürlich was Anderes.

Ich würde auch erst mal direkt beim Zoll anfragen, das wird die Sachlage nicht erschweren.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 10:02
von Ausgewanderter
Gewerblich im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) ist eine permanente, auf Ertrag ausgerichtete Tätigeit. Darunter könnte Deine durchaus fallen.

Vom Umfang der Lieferung her würde ich die Sache straf- und gewerberehtlich eher als gering einschätzen (11 Gehäuse). Allerdings solltest Du durchaus damit rechnen, daß Du staatlichen Besuch in Form einer Hausdurchsuchung bekommen könntest, um festzustellen, in welchem Umfang Deine Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde. Was Du zu tun hast, kannst Du selbst erkennen. Wo elf aus China kommende Gehäuse entdeckt werden kann auch mehr sein.

Im zivilrechtlichen Bereich sehe ich in der Tat momentan auch die größte Gefahr. Hier solltest Du von Anfang an rechtlich vertreten sein. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen auf Unterlassung (Nokia und LV) sind teuer. Kannst Du nicht zahlen, hast Du Deine Zukunft verbaut, bevor sie begonnen hat.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 13:56
von nurprobleme
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Also wie soll ich dann am besten vorgehen, wenn ich zum Zoll muss bzw. ich weiß ja nicht einmal, was genau jetzt auf mich zukommt. Die GDSK hat mir geschrieben, dass ich in "ein paar Wochen" vom Zoll Bescheid bekäme. Dauert das wirklich so lange oder wollen die mich nur hinhalten und verhindern, dass ich jetzt schnell reagiere?
Was genau könnte jetzt alles passieren? Wenn ich Pech habe, kommen sie echt zur Hausdurchsuchung und versuchen mir aus den paar Handyleichen bei mir einen Strick zu drehen.
Wenn ich Glück habe, verschonen sie mich und zerstören lediglich die Ware.

Was ist eigentlich, wenn die Gehäuse doch kein Nokia Logo drauf haben? Darf ich dann die Ware einfach mitnehmen?
Wie entsteht überhaupt der Verdacht auf Markenschutzrechtverletzung? Öffnen oder röntgen sie die Pakete vor Auslieferung?

@suzhou88: in der Artikelbeschreibung meiner Gehäuse stand nicht einmal irgendwo der Name Nokia, lediglich 6300 stand im Titel. Um genau zu sein lautet der Titel: "6300 quality housings".
In der Beschreibung steht auch nichts weiteres, das auf ein Nokia Produkt schließen lässt.

@a²: wann ist denn das Mass überschritten, bei dem man ein Gewerbe anmelden muss? Ich dachte man muss ein Gewerbe erst ab einem Umsatz von 16000 Euro im Jahr anmelden...
Und wie kann ich denen belegen, dass ich nur sehr wenige Handys verkauft habe?

@Ausgewanderter: muss ich mir wirklich jetzt schon einen Anwalt besorgen bevor überhaupt eine Anklage o.ä. vorliegt? Ein Anwalt ist ja schließlich auch nicht billig und sofern ich ihn nicht benötige, würde ich mir das Geld lieber sparen. Welchen Vorteil habe ich, wenn ich jetzt schon einen Anwalt einschalte?

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 14:21
von aquadraht
nurprobleme hat geschrieben:..
@a²: wann ist denn das Mass überschritten, bei dem man ein Gewerbe anmelden muss? Ich dachte man muss ein Gewerbe erst ab einem Umsatz von 16000 Euro im Jahr anmelden...
Und wie kann ich denen belegen, dass ich nur sehr wenige Handys verkauft habe?
Das Nichtanmelden ist mehr oder minder die Duldung einer Grauzone. Aber generell ist ein unangemeldetes Gewerbe kein Schwerverbrechen, sondern schlimmstenfalls ein Ordnungswidrigkeit. Und Dir droht mehr Gefahr durch Abmahnungen seitens Mitbewerbern, wenn Du keines hast, aber dennoch gewerblich tätig wirst. Die 16.000 (ich glaube, derzeit 17.500) Euro beziehen sich auf die Umsatzsteuerpflicht.

Am besten liest Du hier weiter: http://www.importblog.de/2008/08/muss-i ... niert-das/" target="_blank
Da wird ausdrücklich zur Anmeldung geraten.
@Ausgewanderter: muss ich mir wirklich jetzt schon einen Anwalt besorgen bevor überhaupt eine Anklage o.ä. vorliegt? Ein Anwalt ist ja schließlich auch nicht billig und sofern ich ihn nicht benötige, würde ich mir das Geld lieber sparen. Welchen Vorteil habe ich, wenn ich jetzt schon einen Anwalt einschalte?
Lass das mit dem Anwalt, solange sich kein Anwalt von Nokia oder LV bei Dir meldet. Und solange Du keine Vorladung oder Aufforderung zur Stellungnahme kriegst, musst Du auch nicht zum Zollamt. Ich kenne mich mit dieser GDSK allerdings auch nicht aus.

Gruss, a^2

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 14:35
von Ting Budong
nurprobleme hat geschrieben: Wie entsteht überhaupt der Verdacht auf Markenschutzrechtverletzung? Öffnen oder röntgen sie die Pakete vor Auslieferung?
Die werden sie natürlich öffnen und sich dann wundern, dass NOKAI oder Lius Vittom oder sowas draufsteht.
Wegen dem Gewerbe würde ich mal behaupten hast du nichts zu befürchten. Es gab doch diese Abmahnwelle gegen private Ebayhändler, die eigentlich schon Gewerbe betrieben haben. Da gings aber um deutlich größere Geschäfte als paar Handyschalen.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 15:03
von Attila
nurprobleme hat geschrieben:@a²: wann ist denn das Mass überschritten, bei dem man ein Gewerbe anmelden muss? Ich dachte man muss ein Gewerbe erst ab einem Umsatz von 16000 Euro im Jahr anmelden...
Und wie kann ich denen belegen, dass ich nur sehr wenige Handys verkauft habe?
Ich glaube Du verwechselst das mit der Kleinunternehmerregelung
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen.
http://www.kleingewerbe.com/

Ab welchem Umfang eine Tätigkeit gewerblich ist ist Auslegungssache. Du verkauftst 'getunte' Althandys mit Gewinnabsicht. Das könnte schon gewerblich wirken.

Also beweg Dich besser auf der sicheren Seite und melde ein Gewerbe an welches als Kleingewerbe ausgewiesen ist.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 16:20
von nurprobleme
Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde, bringt mir das in dem Fall allerdings nichts mehr, oder?
Ich habe bei der GDSK auch angegeben, dass es sich um einen Privatkauf handelt und ich damit keinen Handel betreibe, was in diesem Fall sogar eigentlich stimmt.
Ich hatte ursprünglich die Gehäuse nur bestellt, weil ich die bei meinem Handy und 2 Freunden verbauen wollte. Eventuell auch noch bei 2 weiteren Freunden. Die restlichen hätte ich dann natürlich irgendwann verkauft oder falls Bedarf irgendwo bei Freunden entstanden wäre, hätte ich es bei ihnen verbaut.
Nur wird mir das jetzt der Zoll sicherlich nicht mehr glauben.
Das ärgert mich sowieso am meisten, mit den Dingern kann man überhaupt nichts verdienen. Diese Gehäuse werden auch in Deutschland bei eBay verkauft, sogar mit Nokia Logo, aber meist zu einem Preis von >20 Euro pro Stück und ich wollte eigentlich nur 5 Stück ordern, komplett für den Privatgebrauch. Weil die Versandkosten aber dann so hoch waren, hab ich mir gedacht, dass ich einfach einen kompletten Lot, wie sie immer angeboten werden, mit 10 bzw. 11 Stück kaufe.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 17:31
von HK_Yan
Waren es verschiedene Typen, Farben? Dann würde ich würde dem Privatkauf bleiben. Du darfst ja für Andere mitbestellen, oder hamstern. Da es nur für eine Type ist entspricht dann eher dem hamstern.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 17:52
von aquadraht
nurprobleme hat geschrieben:Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde, bringt mir das in dem Fall allerdings nichts mehr, oder?
Nochmal: Selbst wenn Deine Tätigkeit gewerblich war, ist das dem Zoll mumpe. Ein unangemeldetes Gewerbe interessiert höchstens Dein lokales Ordnungsamt, und das "ahndet" solche "Schwerverbrechen" meist (meine Erfahrung von Freunden, die sich zeitweilig mit Kleinhandel durchgeschlagen haben) mit der Ermahnung, nächstes Mal nen Gewerbeschein zu haben, sonst gibt es wirklich Ärger ..

Die gewerbliche Einfuhr von Markenfälschungen wäre allerdings eine Straftat. Dafür ist aber, wie bei allen Straftaten, die nicht im Tatbestand (Gesetzestext) das Tatbestandsmerkmal der Fahrlässigkeit haben, Vorsatz zwingend erforderlich. Und bei Straftaten muss Dir Deine Schuld bewiesen werden.

Bei zivilrechtlichen Ansprüchen ist das nicht ganz so. Da kann die Beweislast bei Dir liegen. Aber Du solltest doch noch Bestellunterlagen haben, und sei es eine Email oder die Seite (eventuell im Google Cache oder so), von der Du bestellt hast, und auch eine Bestellbestätigung. Wenn Du sowas nicht aufhebst, verdienst Du Schläge. Damit kannst Du auch eine Abmahnbelästigung durch die Markenluden abschmettern. Wenn ich ein Hemd bestelle und mir jemand ein Lakotzhemd schickt, kann mich dafür auch keiner abmahnen, abgesehen davon, dass ich mir mit dem Dreck, selbst wenn echt, nicht den Hintern wischen würde.

Das einzige Problem, das ich für Dich sehe, ist, dass die Ware wohl weg ist und der Lieferant Dir Dein Geld eher nicht zurückerstattet. Ob Du Deine Bastelei, falls Du das öfter machst, als Gewerbe anmeldest, musst Du Dir selbst überlegen. Wenn das nicht rein privat ist, ist die Gefahr durch Konkurrenten (oder Abmahnanwälte) grösser als die durch das Ordnungsamt, und kann fies kosten. Die fällt mit dem Gewerbeschein flach.

a^2

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 20:36
von nurprobleme
Alles klar, danke!
Die Bestellseite etc. ist natürlich noch vorhanden, ich musste ja sogar eine Kopie an die GDSK schicken.
Jetzt bleibt mir dann wohl nur noch zu hoffen, dass ich keinen reingewürgt bekomme wegen irgendwelcher Logos bzw. dass ich es schaffe meine Unschuld zu beweisen. Dass die Ware eventl. zerstört wird und mein Geld weg ist, ist mir mittlerweile egal, es geht um ~58 Euro, da verzichte ich liebend gerne drauf, wenn ich dafür nicht ins Gefängnis wandern muss oder einen Schuldenberg bei Nokia/LV ansammle.

Re: Zoll beschlagnahmt Lieferung mit Handygehäusen

Verfasst: 13.08.2010, 20:40
von nurprobleme
HK_Yan hat geschrieben:Waren es verschiedene Typen, Farben? Dann würde ich würde dem Privatkauf bleiben. Du darfst ja für Andere mitbestellen, oder hamstern. Da es nur für eine Type ist entspricht dann eher dem hamstern.
Es waren 10 goldene und ein braun/anthrazit-metallic farbenes. Alles das gleiche Gerät. Ich weiß nicht, ob ihr das 6300 kennt, aber das ist ein sehr beliebtes Gerät und es haben mehrere meiner Freunde und Bekannte dieses Handy...