Chinesisches Arbeitsrecht bzgl. Praktikum
Verfasst: 26.07.2010, 17:05
Hallo,
ich habe die Möglichkeit ab Oktober ein halbjährliches Praktikum in China zu machen. Von der Firma dort wurde mir gesagt, dass es nach geltenem chinesischen Arbeitsrecht (China Labor Law) Pflicht ist, dass man für ein "Praktikum" immatrikulierter Student sein muss. In allen anderen Fällen müsste man ein Arbeitsvisum beantragen.
So weit, so unkompliziert; jedoch taucht jetzt folgendes Problem auf:
Ich habe mich für ein Stipendium beworben (Praxisqualifizierung für FH-Bachelorabsolventen). Die Organisation sagte mir, dass nur wirkliche Absolventen gefördert werden können, d. h., dass ich mich jetzt nicht für einen Master-Studiengang einschreiben darf und als beurlaubte, aber weiterhin immatrikulierte Studentin nach China gehen darf, wenn ich das Stipendium erhalte. Wenn man mit einem Z-Visum nach China geht, wird man auch nicht gefördert.
Laut der Stipendium-Organisation wurden bereits Absolventen mit einem F-Visum als Praktikanten in China gefördert. Entweder haben die Firmen gegen das Arbeitsrecht dort verstoßen oder es gibt irgendwie eine Gesetzeslücke von der ich noch nicht weiß.
Der Auswahlprozess bzgl. des Stipendiums läuft momentan. Auch wenn ich noch nicht weiß, ob ich es erhalte, würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde, der irgendwie in der gleichen/ähnlichen Situation war/ist.
Mir helfen auch Antworten von Leuten, die mit einem Geschäfts-Visum (F-Visum) ein Praktikum in China machen ohne an einer Uni eingeschrieben zu sein.
Freue mich über jegliche Tipps/Information bzgl. meiner Situation.
Viele Grüße!
ich habe die Möglichkeit ab Oktober ein halbjährliches Praktikum in China zu machen. Von der Firma dort wurde mir gesagt, dass es nach geltenem chinesischen Arbeitsrecht (China Labor Law) Pflicht ist, dass man für ein "Praktikum" immatrikulierter Student sein muss. In allen anderen Fällen müsste man ein Arbeitsvisum beantragen.
So weit, so unkompliziert; jedoch taucht jetzt folgendes Problem auf:
Ich habe mich für ein Stipendium beworben (Praxisqualifizierung für FH-Bachelorabsolventen). Die Organisation sagte mir, dass nur wirkliche Absolventen gefördert werden können, d. h., dass ich mich jetzt nicht für einen Master-Studiengang einschreiben darf und als beurlaubte, aber weiterhin immatrikulierte Studentin nach China gehen darf, wenn ich das Stipendium erhalte. Wenn man mit einem Z-Visum nach China geht, wird man auch nicht gefördert.
Laut der Stipendium-Organisation wurden bereits Absolventen mit einem F-Visum als Praktikanten in China gefördert. Entweder haben die Firmen gegen das Arbeitsrecht dort verstoßen oder es gibt irgendwie eine Gesetzeslücke von der ich noch nicht weiß.
Der Auswahlprozess bzgl. des Stipendiums läuft momentan. Auch wenn ich noch nicht weiß, ob ich es erhalte, würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde, der irgendwie in der gleichen/ähnlichen Situation war/ist.
Mir helfen auch Antworten von Leuten, die mit einem Geschäfts-Visum (F-Visum) ein Praktikum in China machen ohne an einer Uni eingeschrieben zu sein.
Freue mich über jegliche Tipps/Information bzgl. meiner Situation.
Viele Grüße!