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Avatare und Urheberrecht

Verfasst: 02.06.2010, 16:29
von báitù
Bin in dem Thread http://forum.chinaseite.de/ftopic10788.html auf sie Fragestellung des Urheberrechts gestoßen.

Wie sieht das eigentlich mit euren Avataren? Von Hello Kitty bis zu irgendwelchen Seepferdchen ist hier ja alles vertreten. Hat sich da mal jemand Gedanken zu gemacht?!

Haftet dann auch der Forenbetreiber, oder nur der Verwender des "geborgten" Avatars?

Re: Avatare und Urheberrecht

Verfasst: 02.06.2010, 17:08
von jadelixx
Avatare sind manchmal auch Urgehobenes und irgendwo steht:
"Das Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG)."

Du musst den Schoepfer deines Hasen also erschiessen/verschwinden lassen und 70 Jahre warten oder Du erschiesst ihn und loescht seine Daten. Dann ist der Urheber unbekannt und Du kannst den Hasen gleich nutzen.

Hmm ... bevor du Jemanden erschiesst, kannst Du auch fragen, ob der Urheber sein Urgehobenes einer CC License unterstellt. Der Vorteil waere, das Du dann niemand erschiessen musst und auch keine Daten von Urhebern tilgen musst.

Der Admin ist uebrigens deswegen selten da, weil er staendig auf der Suche ist nach den Urhebern. Naja den Rest kannst Du Dir ja denken ... 8)

Re: Avatare und Urheberrecht

Verfasst: 02.06.2010, 18:40
von Phytagoras
Naja...

Jeder, der nicht die Rechte des Bildes hat, der verbreitet damit urheberrechtlich geschütztes Material und macht sich strafbar.

Nur dann nicht, wie jadelixx schon sagt, wenn es eine CC Lincense gibt.

Avatare sind manchmal auch Urgehobenes und irgendwo steht:
Würd nicht sagen "Manchmal", sondern im Großteil der Fälle ;)

Re: Avatare und Urheberrecht

Verfasst: 02.06.2010, 22:09
von Laogai
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