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Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 05:37
von Guangzhou
Ich denke dieses Thema lohnt einen eigenen Thread, xueyu hat in einem anderen Thread folgendes geschrieben :
xueyu hat geschrieben:Hallo allerseits!
Das Jahres-L-Visum ist ab 1. Juni Geschichte.
http://www.chinadaily.com.cn/china/2010 ... 875992.htm
Demnach kriegen Familienangehoerige wenn sie laenger als 6 Monate bleiben wollen einen RP. Was das genau fuer sonstige Auswirkungen hat - keine Ahnung. Wird die Praxis zeigen...
Originaltext hier :
Ich denke es waehre schoen, wenn hier jemand seine Erfahrungen schreiben wuerde wer hat das schon gemacht?
Was ich nicht verstehe :
Currently, foreigners who come to China to visit family members should apply for an "L visa", which is valid for up to one year. Under existing rules, the visa has limits on the frequency of entries and exits.
Das stimmt doch so nicht - von allen denen ich weiss und auch bei mir selber gibt es kein Limit was die Ein-Ausreisen betrifft.
Bedeutet RP auch automatisch, dass man hier arbeiten darf und Eigentum kaufen kann?
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 07:00
von Mathias
Guangzhou hat geschrieben:... Bedeutet RP auch automatisch, dass man hier arbeiten darf und Eigentum kaufen kann? ...
... und Steuern zahlen darf/muß? Das Gesetz zielt nach meiner Meinung auf die Gruppen ab, die "Geld ins Land bringen". Deshalb wäre vielleicht auch der fiskalische Aspekt bzw. Unterschied Visum - RP interessant. Sorry, wenn ich schon so "chinesisch-materiell" denke

färbt wohl schon ab.
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 07:48
von Guangzhou
Gerne zahle ich auch Steuern wenn ich hier arbeiten darf. Das gehoert ja nun mal dazu. Will ja nicht dauernd nur mein Erspartes ausgeben, von den mickrigen Zinsen oder dem Geschaeft meiner Frau leben...

Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 07:55
von RoyalTramp
Sorry auf die Euphoriebremse zu treten, aber im Originaltext heißt es:
对需在中国境内连续停留超过6个月的,可签发有效期不超过1年的“探亲”类居留许可,期满后仍符合规定条件并提供相应证明材料的,可以办理延期。对其中已满60周岁或未满18周岁的人员,可一次性签发有效期不超过2年的“探亲”类居留许可
Demnach gilt diese Regelung nur für solche Familienangehörige mit ausländischer Nationalität die entweder unter 18 sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben. Für alle zwischen 19 und 59 bleibt demnach alles beim Alten. Aber mein Amtschinesisch ist jetzt auch nicht wirklich das beste...wäre cool, wenn mich jemand korrigieren könnte...
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 08:42
von xueyu
Morgen,
In der Pressemeldung von China Daily heisst es,
The new rule stipulates that if foreigners need to stay in China for more than six months, they can apply for residence permits that are valid for one or two years if they fall under the following five categories:
* Foreign spouses, parents, and children under 18 of Chinese citizens or foreigners who have permanent residence status in China.
http://www.chinadaily.com.cn/china/2010 ... 875992.htm
Es scheint eine wirkliche Aenderung zu sein. Endlich... Viele haben sicher ewig darauf gewartet... Naechste Woche wissen wir mehr - wenn die ersten es ausprobieren. Zu gerne wuerd ich es selbst versuchen, aber dummerweise bin ich grad in Deutschland und werd auf absehbare Zeit nicht hinkommen...
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 08:47
von RoyalTramp
Das mit den "foreign spouses" steht ja auch so im Original, aber die müssen halt das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Naja...abwarten möchte ich da eigentlich nicht, denn mein Visum läuft Ende Juni aus und ich bräuchte dringend ein Neues. Wenn man da jetzt so ein Ding drehen könnte, wäre es toll, aber dazu benötige ich Gewissheit.

Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 08:50
von Guangzhou
RoyalTramp hat geschrieben:Sorry auf die Euphoriebremse zu treten, aber im Originaltext heißt es:
对需在中国境内连续停留超过6个月的,可签发有效期不超过1年的“探亲”类居留许可,期满后仍符合规定条件并提供相应证明材料的,可以办理延期。对其中已满60周岁或未满18周岁的人员,可一次性签发有效期不超过2年的“探亲”类居留许可
Demnach gilt diese Regelung nur für solche Familienangehörige mit ausländischer Nationalität die entweder unter 18 sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben. Für alle zwischen 19 und 59 bleibt demnach alles beim Alten. Aber mein Amtschinesisch ist jetzt auch nicht wirklich das beste...wäre cool, wenn mich jemand korrigieren könnte...
Ich glaube das ist zu sehr aus dem Kontext gerissen, unter 18 und ueber 60 kann man nicht laenger als 2 Jahre beantragen. Vorher war es 1 Jahr. Ist soweit ich es verstehe nur eine "Randregelung".
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 10:09
von RoyalTramp
Guangzhou hat geschrieben:Ich glaube das ist zu sehr aus dem Kontext gerissen, unter 18 und ueber 60 kann man nicht laenger als 2 Jahre beantragen. Vorher war es 1 Jahr. Ist soweit ich es verstehe nur eine "Randregelung".
So wie ich es verstehe und meine Freundin hat es gerade bestätigt, können unter 18-jährige und über 60-jährige ausländische Ehepartner nun ein 2-jähriges 探亲 visum beantragen. Für alle anderen Ehepartner, also zwischen 19 und 59 bleibt alles beim Alten.
Aber wie gesagt, bin jetzt da kein Profi mit amtlichen Texten und auch meine Freundin kann sich eventuell vertun...
P.S.: Sie sagt gerade, dass da außerdem steht, dass Auslandschinesen in China entweder ein Eigentum erworben haben müssen, oder demnächst beabsichtigen müssen, hier ein Eigentum zu erwerben. *lol* Wenn das mal keine Gleichberechtigung ist.

Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 18:09
von Guangzhou
RoyalTramp hat geschrieben:So wie ich es verstehe und meine Freundin hat es gerade bestätigt, können unter 18-jährige und über 60-jährige ausländische Ehepartner nun ein 2-jähriges 探亲 visum beantragen. Für alle anderen Ehepartner, also zwischen 19 und 59 bleibt alles beim Alten.
Also ich habe das eben auch mit meiner Frau nochmal gelesen und komme da auf etwas anderes : maximal 1 Jahr residence permit fuer 18-60 - maximal 2 Jahre fuer aelter oder juenger. Wer weniger als 6 Monate bleiben will kann auch ganz normal wie frueher ein L-Visa - mit einmal, zweimal oder mehrfach Einreise beantragen.
Google - Translator :
On the need to continuously stay in China more than 6 months and can be issued for a period not more than 1 year "visit" class residence permit, after the expiry of the stipulated conditions and provide relevant supporting materials, can be renewed. Is full of them 60 years of age or persons under 18 years of age, and can be issued for a period not more than 2 years of "relatives" category residence permit
Das Problem ist auch, dass google “探亲”类居留许可 beim 2.mal falsch uebersetzt einmal mit
"visit" class residence permit und einmal mit
"relatives" category residence permit richtig ist
"visit" class residence permit
So dann das ganze nochmal einigermassen "googlemaessig" richtg uebersetzt :
If continuously need to stay in China more than 6 months the "visit" class residence permit can be issued for a period not more than 1 year , after the expiry of the stipulated conditions and if provide relevant supporting materials, it can be renewed. Is the applicant over 60 years of age or persons under 18 years of age, the "visit" class residence permit can be issued for a period not more than 2 years.
Also die gleiche "visit" recidence permit - maximal 1 Jahr fuer 18-60 - maximal 2 Jahre fuer aelter oder juenger.
Was aber nun wieder "visit" recidence permit ist sei mal dahin gestellt - ob man damit arbeiten kann oder nicht.
Ganz ehrlich glaube ich auch nicht, dass das nur eine Regelung fuer unter 18 und ueber 60 Jaehrige ist - sonst haette China Daily das auch so geschrieben.
Gruss
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 20:07
von de guo xiong
Guangzhou hat geschrieben: Was aber nun wieder "visit" recidence permit ist sei mal dahin gestellt - ob man damit arbeiten kann oder nicht.
Ich würde erst einmal davon ausgehen, dass eine "Residence Permit" das ist was der Name verspricht - eine Aufenthaltsgenehmigung und dies erst einmal unabhänig ist, von der Arbeitserlaubnis, dafür gibt es nämlich die "Working Permit".
de guo xiong, der denkt, man sollte die Begriffe nicht zu wild durcheinander werfen
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 20:28
von Guangzhou
de guo xiong hat geschrieben:Guangzhou hat geschrieben: Was aber nun wieder "visit" recidence permit ist sei mal dahin gestellt - ob man damit arbeiten kann oder nicht.
Ich würde erst einmal davon ausgehen, dass eine "Residence Permit" das ist was der Name verspricht - eine Aufenthaltsgenehmigung und dies erst einmal unabhänig ist, von der Arbeitserlaubnis, dafür gibt es nämlich die "Working Permit".
de guo xiong, der denkt, man sollte die Begriffe nicht zu wild durcheinander werfen
Ich werfe nichts durcheinander die residence permit ist aber die Grundlage fuer eine Arbeitserlaubnis, denn mit dem in diesen Faellen frueher erteilten L Touristen-Visa ist es nicht moeglich eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
L-Visa = Arbeitserlaubnis nicht moeglich.
"visit" recidence permit = es sei dahingestellt ob man damit eine Arbeitserlaubnis bekommt.
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 26.05.2010, 22:24
von de guo xiong
Guangzhou hat geschrieben:Ich werfe nichts durcheinander die residence permit ist aber die Grundlage fuer eine Arbeitserlaubnis, denn mit dem in diesen Faellen frueher erteilten L Touristen-Visa ist es nicht moeglich eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
L-Visa = Arbeitserlaubnis nicht moeglich.
"visit" recidence permit = es sei dahingestellt ob man damit eine Arbeitserlaubnis bekommt.
So stimmt es nicht ganz! Die Arbeitserlaubnis war/ist die Grundlage für eine "normale" Residence Permit.
Also aus meiner Sicht, müssen die Vorrausetzungen für die Arbeitserlaubnis weiterhin erfüllt sein, egal ob man die neue "visit" recidence permit hat oder nicht.
de guo xiong, die lage aus seiner Sicht
Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 27.05.2010, 11:22
von RoyalTramp
Da hilft wohl nur ein direkter Anruf bei der Exit-Entry Administration, um da Klarheit zu bekommen, was das jetzt alle beinhaltet. Wer kann so gut Chinesisch?

Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 27.05.2010, 11:47
von Laogai
RoyalTramp hat geschrieben:Wer kann so gut Chinesisch?

你的太太

Re: Neues Residence permit Gesetz fuer verheiratete
Verfasst: 27.05.2010, 12:14
von Guangzhou
RoyalTramp hat geschrieben:Da hilft wohl nur ein direkter Anruf bei der Exit-Entry Administration, um da Klarheit zu bekommen, was das jetzt alle beinhaltet. Wer kann so gut Chinesisch?

Wer schwatzt denn hier so gerne mit Taxifahrern? - da wird das doch wohl eine leichte Uebung fuer Dich sein

.
Bei mir steht es erst im Oktober an und ich weiss noch nicht mal in welcher Provinz ich dann bin. Hoffe bis dahin gibt es schon erste Erfahrungen - bin leider wegen Umzug gerade zu beschaeftigt um mich darum zu kuemmern.
Gruss