TaugeNix hat geschrieben:Hiho Leute..
Ich habe -mal wieder- eine Frage an diejenigen, die schon in China waren.
Ich bin ein wenig auf den Seiten des dt. Zoll "rumgesurft" und habe dann einen Eintrag gefunden, dass es u.U. besser ist, wenn man mit wertvollen Gegenständen ins außereuropäische Ausland reisen möchte, eine sog. Rückwarenregelung INF 3 auszufüllen.
Ich möchte mein Notebook, Camcorder, Foto, usw. mitnehmen, alles keine ganz billigen Dinge.
Leider kann man diese Rückwarenregelung INF 3 nicht im Internet downloaden und ausfüllen, ich müsste das also am FlughafenZoll erledigen.
Hat jemand das schonmal gemacht, wie lange dauert das und ist es gar unnötig? Eine Freundin hatte noch nie Probs mit ihrem Notebook.
Danke für eure Hilfe..
Ahja, und wenn ihr gerade dabei seid:
Ich habe vor (zum Geburtstag oder als Geschenk) hin und wieder Waren nach D zu versenden. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Danke nochmal!
Gruß, Taugenix
Hi Taugenix...
Hmm...
Die INF3 ist normalerweise ein Dokument, was ausgefüllt und von Deinem Binnenzollamt abgefertigt wird, wenn es sich um ´Ware handelt, die KEINE Seriennummer hat, also wenn es sich um größere Warenzusammenstellungen von Installationsmaterial, Büromaterial etc gem beiliegender Packliste handelt.
Wenn z.B eine Firma Geräte oder Apparate ausführen, und wieder einführen will, die Seriennummern besitzen, so ist eine INF3 überflüssig, denn da reicht eine "Ausfuhranmeldung" + Handels/Proformarechnung, auf der das entsprechende Gerät mit der zugehörigen Seriennummer vermerkt ist. Bei der Wiedereinfuhr kann so die "Nämlichkeit gesichert " werden, d.h. wenn der Zollbeamte meint, er traue den Rechnungsdaten nicht, kann er eine Beschau anordnen, und dann die Seriennummer des Gerätes mit der S/N auf der Rechnung vergleichen.
Eine ähnliche aber noch einfachere Möglichkeit der Rückwarenabfertigung ist ein Carnet ATA, das für Ausstellungsgegenstände, andere hochwertigen wiedereinzuführende Gegenstände und hochwertige Berufsausrüstungen erstellt wird.
Während bei den ersteren Dokumenten eine für einen Laien etwas komplizierte Rückwarenabfertigung notwendig ist, ist die Abfertigung bei einem Carnet ATA sehr einfach.
Normalerweise sind o.g. Abfertigungsarten nur für Handelsware Pflicht. Bei "persönlichen Effekten " bzw Umzugsgut ist es nicht üblich, eine INF3 Carnet ATA ...oder nur eine "Ausfuhranmeldung" ausstellen zu lassen.
Hier noch die Verfahren zur Ausstellund der o.g. Docs:
"Ausfuhranmeldung" : ( für Waren ab 1000 EUR Warenwert) Formular ist evtl downloadbar...oder beimZA erhältlich, darauf muß unter anderem die Zolltarifnummer der Wert Lt. Rechnung die Warenbezeichnung und viele andere Daten verzeichnet werden. Die AA vom Binnenzollamt, also in Deinem Fall in Freiburg, unter Vorlage der Handels/Proformarechnung abgefertigt. Mit dieser AA gehst Du dann zum Flughafenzoll und läßt Dir einen Ausfuhrstempel geben. Für die RW-Abfertigung (von normaler Handelsware) ist dieses Doc dann unerläßlich
INF3: Dieses Dokument wird auch vom Binnenzollamt ausgestellt, wenn es der Wert erfordert mit einer Ausfuhrtanmeldung deren Nr. auf dem INF 2 verzeichnet wird. Ausfuhrabfertigung ebenso am Flughafenzollamt.
Bei der Wiedereinfuhr der Ware benötigst Du das Original der AA -Durchschrift. und das Original der INF3 zusammen mir der Originaldurchschrift. Falls Du nur einen Teil der Ware wieder mitbringst, kannst Du diesen Teil abschreiben lassen.. und den Rest beim nächsten Mal abfertigen.
Bei einer Rückwarenabfertigung mußt Du beachten, das eine Ware nur in einem Zeitraum innerhalb von drei Jahren als Rückware abgefertigt werden kann.
Carnet ATA wird von einer Handelskammer eröffnet, soviel ich weiß mit Hinterlegung einer Sicherheit. In diesem Carnet sind alle Teile ( auch ´mit Serienenummer ) verzeichnet , die Du ausführen willst.
dabei gibt es einige Punkte, die Du beachten solltest:
Wenn Du vorhast, Diene "wertvollen Teile" innerhalb eines Jahres einige Male in verschiedene Länder mitzunehmen, muß für jeden Grenzübergang ein Einfuhr- und ein Ausfuhrblatt eingeplant werden....
Das Carnet gilt entweder 6 Monate oder ein Jahr ...aber wenn das Carnet am 14. 1.06 ausgestellt und lt. Vermerk bis zum 14.1.07 gültig ist, kannst Du es vergessen....denn die Laufzeit ist dann 1 Jahr + 1 Tag
Das Carnet wird dann auch kurz vor dem Einchecken vom Flughafenzollamt ausfuhrabgefertigt.
Aber bevor Du Dich in "Un"kosten und Panik verfällst, rufe lieber Dein zuständiges Zollamt an.... ob es überhaupt Sinn macht...denn ich bezweifle dies zu tiefst...l
