Rückwarenregelung INF 3 - :P

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TaugeNix

Rückwarenregelung INF 3 - :P

Beitrag von TaugeNix »

Hiho Leute..
Ich habe -mal wieder- eine Frage an diejenigen, die schon in China waren.
Ich bin ein wenig auf den Seiten des dt. Zoll "rumgesurft" und habe dann einen Eintrag gefunden, dass es u.U. besser ist, wenn man mit wertvollen Gegenständen ins außereuropäische Ausland reisen möchte, eine sog. Rückwarenregelung INF 3 auszufüllen.
Ich möchte mein Notebook, Camcorder, Foto, usw. mitnehmen, alles keine ganz billigen Dinge.
Leider kann man diese Rückwarenregelung INF 3 nicht im Internet downloaden und ausfüllen, ich müsste das also am FlughafenZoll erledigen.
Hat jemand das schonmal gemacht, wie lange dauert das und ist es gar unnötig? Eine Freundin hatte noch nie Probs mit ihrem Notebook.
Danke für eure Hilfe..
Ahja, und wenn ihr gerade dabei seid:
Ich habe vor (zum Geburtstag oder als Geschenk) hin und wieder Waren nach D zu versenden. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

Danke nochmal!
Gruß, Taugenix
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Re: Rückwarenregelung INF 3 - :P

Beitrag von Grufti »

TaugeNix hat geschrieben:Hiho Leute..
Ich habe -mal wieder- eine Frage an diejenigen, die schon in China waren.
Ich bin ein wenig auf den Seiten des dt. Zoll "rumgesurft" und habe dann einen Eintrag gefunden, dass es u.U. besser ist, wenn man mit wertvollen Gegenständen ins außereuropäische Ausland reisen möchte, eine sog. Rückwarenregelung INF 3 auszufüllen.
Ich möchte mein Notebook, Camcorder, Foto, usw. mitnehmen, alles keine ganz billigen Dinge.
Leider kann man diese Rückwarenregelung INF 3 nicht im Internet downloaden und ausfüllen, ich müsste das also am FlughafenZoll erledigen.
Hat jemand das schonmal gemacht, wie lange dauert das und ist es gar unnötig? Eine Freundin hatte noch nie Probs mit ihrem Notebook.
Danke für eure Hilfe..
Ahja, und wenn ihr gerade dabei seid:
Ich habe vor (zum Geburtstag oder als Geschenk) hin und wieder Waren nach D zu versenden. Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?

Danke nochmal!
Gruß, Taugenix


Hi Taugenix...

Hmm...

Die INF3 ist normalerweise ein Dokument, was ausgefüllt und von Deinem Binnenzollamt abgefertigt wird, wenn es sich um ´Ware handelt, die KEINE Seriennummer hat, also wenn es sich um größere Warenzusammenstellungen von Installationsmaterial, Büromaterial etc gem beiliegender Packliste handelt.

Wenn z.B eine Firma Geräte oder Apparate ausführen, und wieder einführen will, die Seriennummern besitzen, so ist eine INF3 überflüssig, denn da reicht eine "Ausfuhranmeldung" + Handels/Proformarechnung, auf der das entsprechende Gerät mit der zugehörigen Seriennummer vermerkt ist. Bei der Wiedereinfuhr kann so die "Nämlichkeit gesichert " werden, d.h. wenn der Zollbeamte meint, er traue den Rechnungsdaten nicht, kann er eine Beschau anordnen, und dann die Seriennummer des Gerätes mit der S/N auf der Rechnung vergleichen.

Eine ähnliche aber noch einfachere Möglichkeit der Rückwarenabfertigung ist ein Carnet ATA, das für Ausstellungsgegenstände, andere hochwertigen wiedereinzuführende Gegenstände und hochwertige Berufsausrüstungen erstellt wird.
Während bei den ersteren Dokumenten eine für einen Laien etwas komplizierte Rückwarenabfertigung notwendig ist, ist die Abfertigung bei einem Carnet ATA sehr einfach.


Normalerweise sind o.g. Abfertigungsarten nur für Handelsware Pflicht. Bei "persönlichen Effekten " bzw Umzugsgut ist es nicht üblich, eine INF3 Carnet ATA ...oder nur eine "Ausfuhranmeldung" ausstellen zu lassen.



Hier noch die Verfahren zur Ausstellund der o.g. Docs:


"Ausfuhranmeldung" : ( für Waren ab 1000 EUR Warenwert) Formular ist evtl downloadbar...oder beimZA erhältlich, darauf muß unter anderem die Zolltarifnummer der Wert Lt. Rechnung die Warenbezeichnung und viele andere Daten verzeichnet werden. Die AA vom Binnenzollamt, also in Deinem Fall in Freiburg, unter Vorlage der Handels/Proformarechnung abgefertigt. Mit dieser AA gehst Du dann zum Flughafenzoll und läßt Dir einen Ausfuhrstempel geben. Für die RW-Abfertigung (von normaler Handelsware) ist dieses Doc dann unerläßlich

INF3: Dieses Dokument wird auch vom Binnenzollamt ausgestellt, wenn es der Wert erfordert mit einer Ausfuhrtanmeldung deren Nr. auf dem INF 2 verzeichnet wird. Ausfuhrabfertigung ebenso am Flughafenzollamt.
Bei der Wiedereinfuhr der Ware benötigst Du das Original der AA -Durchschrift. und das Original der INF3 zusammen mir der Originaldurchschrift. Falls Du nur einen Teil der Ware wieder mitbringst, kannst Du diesen Teil abschreiben lassen.. und den Rest beim nächsten Mal abfertigen.

Bei einer Rückwarenabfertigung mußt Du beachten, das eine Ware nur in einem Zeitraum innerhalb von drei Jahren als Rückware abgefertigt werden kann.



Carnet ATA wird von einer Handelskammer eröffnet, soviel ich weiß mit Hinterlegung einer Sicherheit. In diesem Carnet sind alle Teile ( auch ´mit Serienenummer ) verzeichnet , die Du ausführen willst.
dabei gibt es einige Punkte, die Du beachten solltest:

Wenn Du vorhast, Diene "wertvollen Teile" innerhalb eines Jahres einige Male in verschiedene Länder mitzunehmen, muß für jeden Grenzübergang ein Einfuhr- und ein Ausfuhrblatt eingeplant werden....
Das Carnet gilt entweder 6 Monate oder ein Jahr ...aber wenn das Carnet am 14. 1.06 ausgestellt und lt. Vermerk bis zum 14.1.07 gültig ist, kannst Du es vergessen....denn die Laufzeit ist dann 1 Jahr + 1 Tag :lol: :lol:

Das Carnet wird dann auch kurz vor dem Einchecken vom Flughafenzollamt ausfuhrabgefertigt.



Aber bevor Du Dich in "Un"kosten und Panik verfällst, rufe lieber Dein zuständiges Zollamt an.... ob es überhaupt Sinn macht...denn ich bezweifle dies zu tiefst...l :roll: :wink:
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
TaugeNix

Re: Rückwarenregelung INF 3 - :P

Beitrag von TaugeNix »

Grufti hat geschrieben: Aber bevor Du Dich in "Un"kosten und Panik verfällst, rufe lieber Dein zuständiges Zollamt an.... ob es überhaupt Sinn macht...denn ich bezweifle dies zu tiefst...l :roll: :wink:
Danke für deine Antwort.
Ich denke, ich nehm einfach mal ne Kopie der Rechnung aus D mit.

Arbeitest du beim Zoll oder warum hast so fundierte Kenntnisse?
Nun nochmal zur anderen Frage:
Gibts Probs, wenn ich hin und wieder mal ein paar mehr oder wenig teuere Sachen nach D aus VRC schicke?
Danke!
Gruß,
TaugeNix
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Beitrag von Grufti »

Hi TaugeNix....

Nö bin "koa Greana" ( kein "Grüner")...sondern Speditionskaufmann, und arbeite im Import....;)



An wen schickst Du diese "Muster" ??
Du kannst sie als "Geschenk" von Privatperson an Privatperson schicken..
Falls es nicht unbedingt Textilien (heikles Thema!) sind, kannst Du bis zu 5 verschiedene Varianten der gleichen Warenart bis zu einem gesamten Warenwert von ca 35 EUR mit einer Proforma-Rechnung mit dem Vermerk "Samples" von Firma zu Firma senden.
UPS und DHL schreiben evtl. auch noch größerer Mengen zu höherem Wert frei ( Abfertigung zum "Freien Verkehr" ohne Eingangsabgaben..)


Solange Du nicht unbedingt Textilien in Deutschland einführen willst ( da gibt es u.u. eine Menge zu beachten in puncto "Ursprungszeugnis" und "Einfuhrgenehmigung"), und der Empfänger alles anmeldet , was er geschickt bekommt, kann es keine "Probleme" geben...
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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fankeqian
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Beitrag von fankeqian »

Grufti, eine frage an den fachmann:

chinesische geschäftsleute kommen hierher, um als aussteller aktiv an einer messe teilzunehmen. sie bringen eine menge muster und sagen wir mal laptops mit. sie füllen bei der einreise carnet ata aus und soweit ist alles in ordnung.

aber nach der messe wollen sie einen teil der muster nicht nach China zurücknehmen - zum beispiel, weil die transportkosten den warenwert übersteigen, wie es regelrecht bei möbeln der fall ist - oder weil sie den laptop als dankeschön ihren deutschen freunden da lassen wollen.

was passiert beim zoll, wenn sie nur einen teil ihrer deklarierten ware wieder ausführen wollen, und den anderen teil hier lassen? unsere partner haben regelmässig tierischen zoff beim zoll. ich habe noch keine sinnhaltige lösung gefunden.
FKQ
ein paar fotos zum angucken
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Beitrag von Grufti »

Die Muster gehören auf eine Proforma-Rechnung. und nicht auf ein Carnet...
Soviel mir bekannt ist, können die Muster für eine Messe eh´"Freigeschrieben" werden, soweit es sich um Waren geringen Wertes handelt..

aber wenn es sich um "höherwertiges" Gut handelt, eben "Laptops" Möbel" etc., dann muß vom Empänger dieses "Geschenkes" die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) bezahlt werden, die aber bei jeder Firma, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, ein durchlaufender Posten ist, da diese EUSt gleich der "Märchensteuer" (MWSt) ist, im Augenblick also 16 % beträgt.
Ärger kann es dann evtl bei der Wertfestsetzung geben, falls keine Rechnung existiert.. oder wenn diese Transaktion ohne den Zoll vollzogen wird.
Zoll fällt ja bei PCs eh´nicht an


Falls dieser zu verschenkende Laptop aber auf einem Carnet steht, kann es schon Ärger geben.. zumindest im Heimatland des Ausstellers.

Ich nehme mal an, daß es für jeden Messeplatz eine Spedition gibt, die für die Aussteller die Zollabwicklung vornimmt. Wenn Du öfters chinesische Kunden auf Messen betreust, frage doch mal schon im Vorfeldin bei der Zollabteilung der Messespedition nach, was Du generell in solchen Fällen zu beachten hast.


Ich arbeite am Flughafen, und weiß aus diesem Grund über die Messe"spezialitäten nicht so genau Bescheid. :oops:
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