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Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 26.04.2010, 17:54
von TGH
Moin
Ich habe die SuFu bereits benutzt, konnte aber nichts finden. Ich bin in Bezug der möglichen Aufenthaltsdauer in China mit einem Touristenvisum verwirrt.
Botschaft China hat geschrieben:Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
Daraus geht für mich recht eindeutig hervor, dass ein Touristenvisum grundsätzlich einen Aufenthalt von 30 Tagen ermöglicht - Verlängerung vor Ort möglich. Allerdings höre ich des öfteren, dass einige Leute ein Touristenvisum über 60 oder 90 Tage ausgestellt bekamen - ohne die bereits erwähnte Verlängerung vor Ort. Auch als ich letztes Jahr ein Visum beantragt habe wurden mir nur 30 Tage gewährt, einem Freund von mir allerdings 90. Ist das reine Willkür oder kann ich, wenn ich unter dem Punkt "Voraussichtliche Aufenthaltsdauer in China" auf dem Antragsformular direkt 60 Tage angebe, darauf hoffen ein eben so lange gültiges Visum ausgestellt zu bekommen?
Danke für eure Hilfe.
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 26.04.2010, 18:41
von happyfuture
Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China
Auszug (weiter oben):
Visagebühr (nur in Bargeld )
1.
Touristen- und Geschäfts
visum für deutsche Staatsbürger
1.a. Visum, einmalige Einreise: pro Person 30 Euro
1.b. Visum, zweimalige Einreise: pro Person 45 Euro
1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate: pro Person 60 Euro
1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr: pro Person 90 Euro
Ist widersprüchlich - ich hatte Visa Typ "L" schon in den Varianten each stay 20, 30, 60 Tage, jeweils 3 Monate gültig, allerdings schon was länger her.
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 26.04.2010, 19:09
von TGH
happyfuture hat geschrieben:Ist widersprüchlich - ich hatte Visa Typ "L" schon in den Varianten 20, 30, 60, 90 Tage, allerdings schon was länger her.
Genau, nicht nur du; deswegen verstehe ich das auch nicht. Kann ich das unter 1.a. erwähnte Visum (einmalige Einreise: pro Person 30 Euro) nicht für 60 Tage - das wäre nämlich mein Ziel - beantragen?
Oder wird das wegen
China Botschaft hat geschrieben:Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen.
ohnehin direkt abgelehnt und ich müsste nach 30 Tagen eine Verlängerung vor Ort beantragen?
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 26.04.2010, 21:44
von Laogai
TGH hat geschrieben:Kann ich das unter 1.a. erwähnte Visum (einmalige Einreise: pro Person 30 Euro) nicht für 60 Tage - das wäre nämlich mein Ziel - beantragen?
An (in? auf?) der chinesischen Botschaft in Berlin kein Problem. Muss natürlich im Visumantrag entsprechend angegeben werden.
Vor Ort: Zweimalige Verlängerung jeweils um 30 Tage möglich. Siehe dazu auch
diesen Thread (und beachte, wann die Verlängerung beantragt werden sollte!).
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 26.04.2010, 23:05
von TGH
Super, vielen Dank laogai!
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 26.04.2010, 23:33
von Laogai
TGH hat geschrieben:Super, vielen Dank laogai!
Nichts zu Danken, aber wenn du dieses...

... Passbild bei deinem Antrag verwendest wage ich zu bezweifeln, ob du überhaupt ein Visum bekommst

Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 30.04.2010, 18:20
von LeChef
ich würde ganz gerne ein touristenvisum für 90 tage beantragen. muss ich denen dann aber irgendetwas vorlegen oder reicht einfach nur die angabe im antrag? ist es noch so, dass die hin und rückflug sowie hotelreservierung sehen wollen?
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 30.04.2010, 19:15
von Sachse28
Diese Woche Visum erhalten. Zweimalige Einreise mit jeweils 60tägigen Aufenthalt. Vorher wollte man mir nur eine einmalige Einreise geben. Soweit ich das verstanden habe sind aber dann max. 120 Tage dann dennoch nicht drin, weil das Visum ja nach 90 Tagen seine Gültigkeit verliert. Muss dann eben in Hongkong neu beantragen.
Joachim
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 30.04.2010, 19:16
von LeChef
und was hast du denen gegeben auser pass, geld und anmeldeformular?
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 30.04.2010, 19:19
von Sachse28
Zweck des Aufenthaltes mit "Heirat" angegeben. Wahrscheinlich hat man mir deshalb mehr Tage zugestanden. Eigentlich bleibe ich ja nur 52 Tage dort. Allerdingsevtl. mit Abstecher nach Hongkong.
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 30.04.2010, 21:38
von robbe
War bei mir in Frankfurt am Main auch kein Problem. Die geplante Aufenthaltsdauer war einfach höher als 30 Tage und ich habe ohne nachzufragen 60Tage bekommen. Ich dachte nämlich auch erst, ich müsse das dann vor Ort verlängern.
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 30.04.2010, 22:08
von Laogai
LeChef hat geschrieben:ich würde ganz gerne ein touristenvisum für 90 tage beantragen. muss ich denen dann aber irgendetwas vorlegen oder reicht einfach nur die angabe im antrag?
Du musst noch eine Kopie eurer Hochzeitsurkunde und eine Kopie des (chinesischen) Passes deiner Frau vorlegen. Dann bekommt man ein 90 Tage Besuchsvisum (Kategorie L). Mehr als 90 Tage geht dann aber auch nichtn.
Bist du nicht mit einer Chinesin (oder andere mit einem Chinesen) verheirate, bekommst du maximal ein Visum für 60 Tage (ebenfalls Kategorie L). Mehr ist nicht drin und ein längerer Aufenthalt geht nur über eine Verlängerung des Visums in China.
LeChef hat geschrieben:ist es noch so, dass die hin und rückflug sowie hotelreservierung sehen wollen?
Nein, dass ist schon seit dem Herbst 2008 nicht mehr so und galt auch nur für ein paar Monate im olympischen Jahr.
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 01.05.2010, 01:53
von TGH
laogai hat geschrieben:LeChef hat geschrieben:ich würde ganz gerne ein touristenvisum für 90 tage beantragen. muss ich denen dann aber irgendetwas vorlegen oder reicht einfach nur die angabe im antrag?
Du musst noch eine Kopie eurer Hochzeitsurkunde und eine Kopie des (chinesischen) Passes deiner Frau vorlegen. Dann bekommt man ein 90 Tage Besuchsvisum (Kategorie L). Mehr als 90 Tage geht dann aber auch nichtn.
Bist du nicht mit einer Chinesin (oder andere mit einem Chinesen) verheirate, bekommst du maximal ein Visum für 60 Tage (ebenfalls Kategorie L). Mehr ist nicht drin und ein längerer Aufenthalt geht nur über eine Verlängerung des Visums in China.
Bekommt man nicht auch, sofern man mit einer Chinesin oder einem Chinesin verheiratet ist, ein Jahresvisum - hier auch unter dem Synonym "Monstervisum" bekannt - mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit?
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 01.05.2010, 02:01
von happyfuture
TGH hat geschrieben:Bekommt man nicht auch, sofern man mit einer Chinesin oder einem Chinesin verheiratet ist, ein Jahresvisum - hier auch unter dem Synonym "Monstervisum" bekannt - mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit?
Ja, so ist es! Findest du alles sehr schnell mit SuFu und Kriterium "
Monstervisum"
Allerdings wird das in China bei der städtischen Ausländerbehörde ausgestellt!
Re: Max. mögliche Aufenthaltsdauer in China mit Touristenvisum
Verfasst: 01.05.2010, 22:13
von Laogai
Ich zitiere mal halbwegs vollständig:
TGH hat geschrieben:laogai hat geschrieben:LeChef hat geschrieben:ich würde ganz gerne ein touristenvisum für 90 tage beantragen. muss ich denen dann aber irgendetwas vorlegen oder reicht einfach nur die angabe im antrag?
Du musst noch eine Kopie eurer Hochzeitsurkunde und eine Kopie des (chinesischen) Passes deiner Frau vorlegen. Dann bekommt man ein 90 Tage Besuchsvisum (Kategorie L). Mehr als 90 Tage geht dann aber auch nicht.[...]
Bekommt man nicht auch, sofern man mit einer Chinesin oder einem Chinesin verheiratet ist, ein Jahresvisum - hier auch unter dem Synonym "Monstervisum" bekannt - mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit?
Nein, das bekommt man nicht so einfach, selbst wenn man mit einem chinesischen Staatsangehörigen verheiratet ist. Zum einen kann dieses Visum (wie happyfuture schon schrieb) nur in China beantragt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man in China als wohnhaft gemeldet sein muss.
In einigen Fällen muss sogar der chinesische Ehepartner ebenfalls seinen Wohnsitz in China haben.
Mein Besuchsvisum (90 Tage) zum Beispiel wurde letztes Jahr nur um 30 Tage verlängert, obwohl ich eine Meldebescheinigung für eine gemietete Wohnung vorgelegt hatte.