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Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 21.04.2010, 06:09
von Torte
Es geht darum, dass meine Freundin und ich im Sommer fuer zwei Wochen nach Deutschland wollen. Mir wurde nahe gelegt einen neuen Thread zu oeffnen. :)

Aus dem anderen Thread wurden folgende Dokumente als Vorraussetzung genannt:
andy hat geschrieben: - Krankenversicherung für Ausländer
- Verpflichtungserklärung
- Einladungsschreiben.
- Kopie des Ausweises ( Vom Einlader )
[...]
- Passport + 3 Bilder für den Antrag
- Confirmation by employer
- Copy of the business licence
- Hukou
Meine Frage war dann:
Torte hat geschrieben:Meine Freundin ist noch (offiziell) Studentin. Braucht sie dann auch
"Confirmation by employer" (bzw. "Arbeits- und Urlaubsbescheinigung") und "Copy of the business licence" (geht ja schlecht)? Welche Dokumente sind in einem solchen Fall extra noetig? Danke fuer die Antworten. :)

btw.: Koennte es ein Problem sein, dass sie im Juli ihren Bachelor bekommt und wir Ende Juli die Reise geplant haben (und sie dann ja nicht mehr Studentin ist)?
Bisherige Antworten:
andy hat geschrieben: Da Sie zum Zeitpunkt der Beantragung noch Studentin ist, würde mir spontan nur eine Schulbescheinigung einfallen.
Wenn Sie schon eine Arbeitsstelle hat, natürlich auch Papiere über die Zusage der Firma.
Noch eine Anmerkung. Prinzipiell hat sie ja einen Job. Problem hier: sie arbeitet fuer eine Person, nicht wirklich fuer einen Firma (zumindest keine angemeldete oO).

Hoffe auf ein paar gute Tipps. Vielen Dank.

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 21.04.2010, 08:04
von Roger
Schau dir mal das online-Antragsformular "Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums" an.
Zeile 19 und 20 sind hier für dich relevant. Gibst du in Zeile 19 Studentin an, so gilt in Zeile 20 den Namen und die Anschrift der Ausbildungsstätte anzugeben. Eine Confirmation der Ausbildungsstätte ist dann obligatorisch.
Wenn deine Freundin schon einen Job hat, muß das ein Arbeitgeber sein, der das mittels Firmenbuch und Firmensiegel bestätigen kann, sonst gilt das nicht.

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 21.04.2010, 12:29
von happyfuture
Torte hat geschrieben:Koennte es ein Problem sein, dass sie im Juli ihren Bachelor bekommt und wir Ende Juli die Reise geplant haben (und sie dann ja nicht mehr Studentin ist)?
Nun, in deinem Fall habe ich keine Erfahrungswerte, jedoch kommt mir folgende Idee, wobei ich keine Ahnung habe, ob das so ohne weiteres möglich ist:

Kann Deine Freundin sich für eine weitere Zeit (z.B. weiteres Studium) an einer Uni eintragen und bestätigen lassen, und wenn es dann im Herbst losgehen sollte, absagen? :roll:

Wenn das ginge, hätte Deine Freundin "gute Karten" bezüglich Rückkehrbereitschaft (und ich denke, das ist Ihr/Dein/Euer Knackpunkt beim Visumantrag)

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 22.04.2010, 23:57
von Topas
Mal nebenbei :

Was ist ein "Firmenbuch" ?

Doch nicht etwa speziele Kontenbücher oder Fahrtenbücher ?

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 00:32
von andy
Ich denke nicht, weiß auch nicht genau was Roger damit meint.

Was vom Arbeitgeber gefragt ist, ist Bestätigung über die vorhandene Beschäftigung.
Das ist bei der Schule, die Schulbescheinigung. Beim Arbeitgeber der Arbeitsvertrag.
Ist der Arbeitgeber nicht die Schule, muss auch noch eine Urlaubsbescheinigung mit abgegeben werden. edit: Kopie der Firmenlizenz ebenso ( jetzt wo happy es schreibt, fällts mir wieder ein :) )

Alles mit Unterschrift und Firmenstempel.
Das wird übrigens durch einen Telefonanruf bei der Firma überprüft. Stellt also sicher das eure Freundin einen Ansprechpartner angibt, der über Ihre Beschäftigung in der Firma bescheid weiß.

Ich erinnere mich an einen Fall, wo die Freundin nur die Telefonnummer der (Hotel)Lobby angegeben hat, wo sie beschäftigt war.
Wie so oft arbeiten da ja Studenten die auch Telefonanrufe entgegen nehmen. Als die Botschaft beim Arbeitsplatz angerufen und sich nach der Person erkundigt hat, hat der Student gesagt Ihr wäre die Person XY hier nicht bekannt.

Das Visum wurde darauf sofort abgelehnt, Grund: Vorsätzliche Falschangaben bezüglich des Arbeitsplatzes.

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 05:29
von happyfuture
Roger hat geschrieben:Firmenbuch und Firmensiegel.
Firmenbuch = Kopie der Firmenregistrierung/Lizenz?
Firmensiegel = obligatorischer roter Firmen-Stempel?

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 08:00
von Roger
>>Firmenbuch = Kopie der Firmenregistrierung/Lizenz?
Firmensiegel = obligatorischer roter Firmen-Stempel?<<

Ja! Genau das wurde verlangt bzw. sollte vorgelegt werden. Eine telefonische Überprüfung erfolgt dann nämlich nicht und ist somit wasserdicht.

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 09:23
von Torte
danke fuer eure Antworten.

btw. wuerde es helfen wenn sie einen Mietvertrag (unsere Wohnung laeuft unter ihrem Namen) vorlegt (siehe Rueckkehrbereitschaft)?

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 09:31
von incues
Torte hat geschrieben:danke fuer eure Antworten.

btw. wuerde es helfen wenn sie einen Mietvertrag (unsere Wohnung laeuft unter ihrem Namen) vorlegt (siehe Rueckkehrbereitschaft)?
Naja, eine Eigentumswohnung wohl schon eher, denn eine Mietwohnung sagt wenig aus. Diese wäre wohl kein Grund einem vom fernbleiben abzuhalten :-P

Eine Bekannte von mir wollte mit Ihrem Freund zusammenleben, der in Deutschland studiert. Also hat sie sich ein sehr gutes Motivations-Schreiben erstellen lassen und hat sich damit an einer Musikschule beworben. Sie hat dann auch eine Einladung zum Vorsprechen/-singen bekommen und dafür ein Visum bekommen. Jetzt ist sie also in Deutschland. Ich habe aber schon von anderen Fällen gehört, wo die Leute nicht zum Vorsprechen gegangen sind, bzw. es verpatzt haben, aber trotzdem noch in Deutschland geblieben sind, nur weiß ich nicht wie illegal das ist. (Das Visum (Studentenvisum) war allerdings 1 Jahr gültig glaube ich)

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 10:45
von andy
Torte hat geschrieben:danke fuer eure Antworten.

btw. wuerde es helfen wenn sie einen Mietvertrag (unsere Wohnung laeuft unter ihrem Namen) vorlegt (siehe Rueckkehrbereitschaft)?
Ja das hilft aufjedenfall ! Unbedingt mit beilegen. Wir haben dem Mietvertrag auch mit abgeben.
Das hilft dem Konsulat glaubhaft zu machen, das deine Freundin in China ein geregeltes Leben hat.

Generell alles beilegen was eure Geschichte Irgendwie glaubwürdiger machen könnte.

Auch deine Papiere.
Bei mir waren zb. meine Eltern die offiziellen Gastgeber. Da wir schon in die Einladung reingeschrieben haben das Sie meine Freundin ist. Haben Sie trotzdem meine Passport Kopie sowie Kopien aller meiner chinesischen Visa entgegen genommen.

incues hat geschrieben:(Das Visum (Studentenvisum) war allerdings 1 Jahr gültig glaube ich)
Wenn das Visum nur zum vorsprechen war, hatte das ganz sicher nicht 1 Jahr Gültigkeit. Nur für einen befristeten Zeitraum. Nach Universitätsaufnahme wäre es in ein Studentenvisum mit 1 Jahr Gültigkeit umgewandelt worden.
incues hat geschrieben:Jetzt ist sie also in Deutschland. Ich habe aber schon von anderen Fällen gehört, wo die Leute nicht zum Vorsprechen gegangen sind, bzw. es verpatzt haben, aber trotzdem noch in Deutschland geblieben sind, nur weiß ich nicht wie illegal das ist.
Innerhalb der Visa Zeit legal, danach Illegal. Abschiebung und Visa Sperre für alle Schengener Staaten vorprogrammiert.

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 23.04.2010, 13:20
von de guo xiong
Torte hat geschrieben:wuerde es helfen wenn sie einen Mietvertrag (unsere Wohnung laeuft unter ihrem Namen) vorlegt (siehe Rueckkehrbereitschaft)?
Ich würde es mal so sagen,wenn man ihn hat, ist es sicherlich nicht verkehrt ihn mit vorzulegen. Aber dies ist weder die Garantie, dass man das Visum erhält, noch wird das Visum abgelehnt, wenn man keinen Mietvertrag hat.

Das schönste ist, dass jede Botschaft/ Konsulat (jeder Mitarbeiter?) die Rückkehrbereitschaft anders feststellt.

de guo xiong, der auch einfach alles mitgenommen hat, was er an Unterlagen, aber als der Schalterbeamte nach einer Visitenkarte fragte, mußte ich passen

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 27.04.2010, 23:21
von sowa
andy hat geschrieben:Ich denke nicht, weiß auch nicht genau was Roger damit meint.

.

Ich erinnere mich an einen Fall, wo die Freundin nur die Telefonnummer der (Hotel)Lobby angegeben hat, wo sie beschäftigt war.
Wie so oft arbeiten da ja Studenten die auch Telefonanrufe entgegen nehmen. Als die Botschaft beim Arbeitsplatz angerufen und sich nach der Person erkundigt hat, hat der Student gesagt Ihr wäre die Person XY hier nicht bekannt.

Das Visum wurde darauf sofort abgelehnt, Grund: Vorsätzliche Falschangaben bezüglich des Arbeitsplatzes.
hallo,
eigentlich ist das ein unding seitens der dt. botschaft das visum einfach so abzulehnen.
welche geschäftsnummer soll die frau angeben von ihrer arbeit?
wenn es vielleicht nur die eine telefonnummer ist ist und die sekretärin oder egal wer den hörer abgenohmen hat kennt nicht alle mitarbeiter auswendig!
wenn in meiner arbeit eine behörde ruft wegen mir dort an. kann es vorkommen, daß die sekretärin mich nicht kennt, weil wir über 150 mitarbeiter.
meiner meinung ist das keine vorsätzlichen fahlschangaben.
und noch eins die botschaft hat auch noch den arbeitsvertrag der frau.
ich würde der botschaft was husten ähem die ablehnung anfechten notfals mit juristischen mitteln.

so man soll sich im leben nicht alles gefallen lassen. vorallem nicht von schmarotzenden beamten!!

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 27.04.2010, 23:32
von andy
wenn in meiner arbeit eine behörde ruft wegen mir dort an. kann es vorkommen, daß die sekretärin mich nicht kennt, weil wir über 150 mitarbeiter
Meine Freundin arbeitet in einer Export Firma mit rund 100 Mitarbeitern im Backoffice, da haben alle 10 Mitarbeiter einen eigenen Teamleader, der weiß immer wer für Ihn arbeitet.
Ansonsten wenn nur eine Sekretärin arbeitet, sich vorher mit dieser vorher in Verbindung setzen und nicht auf gut Glück hoffen.

Am besten immer die Telefonnummer einer Person angeben, die über die Sachlage bescheid weiß und bestätigen kan, das man in der Firma arbeitet.

Man kann den Beamten schlecht einen Vorwurf machen, wenn Ihnen quasi bestätigt wird das die Person dort nicht arbeitet.
sowa hat geschrieben: ich würde der botschaft was husten ähem die ablehnung anfechten notfals mit juristischen mitteln.
so man soll sich im leben nicht alles gefallen lassen. vorallem nicht von schmarotzenden beamten!!
Ich weiß leider nicht wie die Story der beiden geendet ist, dennoch kann Ich mir vorstellen das man in solchen Fällen schon mit Gesprächen weiterkommen kann. Es ist nur schade um die Zeit, lieber vorher auf Nummer sicher gehen.

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 28.04.2010, 06:15
von happyfuture
sowa hat geschrieben:und noch eins die botschaft hat auch noch den arbeitsvertrag der frau.
Was meinst Du, wie viele gefakte Arbeitsverträge die D-Botschaft/Konsulat jeden Tag vorgelegt bekommt?
sowa hat geschrieben:ich würde der botschaft was husten ähem die ablehnung anfechten notfals mit juristischen mitteln.
Schon mal ausprobiert? Da kannst Du husten, bis die Lunge rauskommt!
sowa hat geschrieben:so man soll sich im leben nicht alles gefallen lassen. vorallem nicht von schmarotzenden beamten!!
Oha? Was ist Dein Vorschlag, wie die Prüfung zu erfolgen hat, wer nach Deutschland darf und wer nicht? Und wieso "schmarotzende" Beamte? Schlechte Erfahrungen gemacht und mit "Husten" nicht weitergekommen? :roll:

Re: Besuchervisum Freundin (Studentin)

Verfasst: 28.04.2010, 13:12
von no1gizmo
sowa hat geschrieben: ich würde der botschaft was husten ähem die ablehnung anfechten notfals mit juristischen mitteln.
kannst du knicken, aber ohne Witz. Wir sind es gewohnt, alles anfechten zu dürfen (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kündigung usw...), aber jede Botschaft darf ein Visum ablehnen, ohne Angabe von Gründen! Da kannst du mit den besten Anwälten der Welt kommen, die Botschaft darf schweigen und bekommt immer Recht.