Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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goofy642
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Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von goofy642 »

Hallo allerseits,

ich bin gerade dabei, das Einladungsschreiben für meine Verwandten aus China zu schreiben. Ich habe gegoogelt und auch hier die Suchfunktion bemüht, aber keine nennenswerten Anhaltspunkte zur Form dieses Schreibens gefunden. Also Schriftform ist wohl klar, dass ich denen das nur mündlich sage, bringt der Botschaft ja wenig. Aber gibt es dafür ein Formular oder einen Vordruck von der Botschaft oder kann ich einfach mit OpenOffice einen Text schreiben..."hiermit lade ich ... nach Deutschland zu unserer Hochzeit ein." ...?

Und ist das Schreiben an die Botschaft zu richten...also als Empfänger die dt. Botschaft und im Text Ich, Name, Vorname, lade den und den ein... oder wie wenn ich direkt an meine Verwandten einen Brief schreiben würde...also "Hallo lieber Cousin, hiermit lade ich dich zu meiner Hochzeit ein..."?

Ich werde heiraten, aber mangels Einkommen wird mein Vater die VE abgeben. Sollte dann auch besser er als Einlader fungieren oder ist das egal?

Vielen Dank schon mal vorweg für die Antworten und noch einen schönen sonnigen Sonntagnachmittag! :wink:

Gruß
Goofy

Edit: Hab hier nur sowas von/für die schweizer Botschaft gefunden...ist für Thailändische Gäste...
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cac ... JtjJijToBg" target="_blank
andy

Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von andy »

Also laut Botschaft muss es kein Offizielles Dokument sein, von daher ist das wohl relativ egal.
Würde mich da Einfach an den normalen Briefstandard halten , Absender & Empfänger ( wobei es denke Ich auch egal ist ob Konsultat oder die Person selber, es muss nur aus dem Text klar hervorgehen wer Eingeladen ist ) , Datum , Betreffzeile, Text, Unterschrift.

So hab Ich es auch gemacht, und auch bei anderen gesehen.


Ich werde heiraten, aber mangels Einkommen wird mein Vater die VE abgeben. Sollte dann auch besser er als Einlader fungieren oder ist das egal?
Der Einlader muss nicht gleich der sein, der die VE erstellt hat... aber Ich würde es trotzdem so machen, allein schon um mögliche Komplikation zu vermeiden.
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Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von Laogai »

goofy642 hat geschrieben:ich bin gerade dabei, das Einladungsschreiben für meine Verwandten aus China zu schreiben.
Zusammenknüllen und in den (hoffentlich virtuellen) Papierkorb werfen. Du musst keine Schriftstücke verfassen, sondern lediglich Formulare ausfüllen! Gehe zur Ausländerbehörde und informiere dich, welche Formulare du dazu benötigst. Die Formulare werden dir von der Behörde ausgehändigt.
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Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
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andy

Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von andy »

laogai hat geschrieben:
goofy642 hat geschrieben:ich bin gerade dabei, das Einladungsschreiben für meine Verwandten aus China zu schreiben.
Zusammenknüllen und in den (hoffentlich virtuellen) Papierkorb werfen. Du musst keine Schriftstücke verfassen, sondern lediglich Formulare ausfüllen! Gehe zur Ausländerbehörde und informiere dich, welche Formulare du dazu benötigst. Die Formulare werden dir von der Behörde ausgehändigt.
Wenn ein Einladungsschreiben von der Behörde gewünscht ist, muss Er das sehr wohl selbst verfassen, da gibt es keine Formulare von der Behörde für. So wurde es mir jedenfalls am Telefon gesagt als Ich beim Konsultat in GZ und Beijing angerufen hatte.

Mich verwirrt gerade auch ein wenig dein Post laogai, weil Er so zum Kontrast steht was Ich bis her kenne. Die Einzigen Formulare dir die Botschaft austellt sind doch die Applicationforms, die anderen Auflagen ( Wie zb. VE ) musst du doch selbst besorgen?
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Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von aquadraht »

andy hat geschrieben:
laogai hat geschrieben:
goofy642 hat geschrieben:ich bin gerade dabei, das Einladungsschreiben für meine Verwandten aus China zu schreiben.
Zusammenknüllen und in den (hoffentlich virtuellen) Papierkorb werfen. Du musst keine Schriftstücke verfassen, sondern lediglich Formulare ausfüllen! Gehe zur Ausländerbehörde und informiere dich, welche Formulare du dazu benötigst. Die Formulare werden dir von der Behörde ausgehändigt.
Wenn ein Einladungsschreiben von der Behörde gewünscht ist, muss Er das sehr wohl selbst verfassen, da gibt es keine Formulare von der Behörde für. So wurde es mir jedenfalls am Telefon gesagt als Ich beim Konsultat in GZ und Beijing angerufen hatte.
Ja. Ich kenne das nur für Belarus- und Ukraine-Bewohner, wo ich dergleichen auch verfassen "durfte". Du musst in der Tat ein Freiformschreiben verfassen, das formal an den Adressaten verfasst ist und der Behörde "zur Kenntnis" überlassen wird, also etwa, "Geehrte Maria Wenissowaja, hiermit lade ich Sie ein, mich im Juni 2010 in Berlin zu besuchen und in meinen Räumen zu logieren. Ich sehe Ihrem Besuch mit Freude und Erwartung entgegen. In grösster Wertschätzung, ihr a^2"

Das ist blödes Kasperletheater, das man gern auf grobem Schmirgelpapier ausdrucken und den Fremdenbürokraten in jegliche Körperöffnung stopfen möchte. Alldieweil, es hilft nicht, die so fremdenfreundlichen Bräuche unseres freien Landes sind halt so. Wir können ja nicht jeden reinlassen wie das totalitäre China.

grummel, a^2
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Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von Laogai »

andy hat geschrieben:Die Einzigen Formulare dir die Botschaft austellt sind doch die Applicationforms, die anderen Auflagen ( Wie zb. VE ) musst du doch selbst besorgen?
Genau! goofy642 (in Deutschland lebend) möchte seine Verwandten aus China einladen. Daher benötigt er oder sie einzig eine VE, nichts anderes. Und dafür gibt es Formulare.
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Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von gege »

Einladung Ihres Gastgebers, die Name und Adresse des Einladers, Aufenthaltsdauer und
Aufenthaltszweck enthalten muss
Das hier hab ich mal aus dem Merkblatt der deutschen Botschaft in Guangzhou heraus kopiert. Einer der Punkte, die man fuer ein Besuchsvisum braucht.

Ich habe damals einfach einen formlosen Brief verfasst. Als Emfaenger die Anschrift meiner Verlobten. Der Text war in etwa:

"Liebe ...,
hiermit moechte ich Dich einladen mich vom .... bis zum .... in Deutschland zu besuchen, damit ich Dir mein Heimatland zeigen kann und Du meine Familie kennelernen kannst....."

Hab dann noch sowas reingeschrieben, dass ich alle Kosten waehrend ihres Aufenthaltes in Deutschland uebernehmen werde und auch den Hin und Rueckflug reserviert habe (auch wenn das mit den Kosten schon aus der VE hervorgeht und den Flug braucht man laut Merkblatt wohl auch nicht mehr vorzeigen).
Gege - 哥哥
andy

Re: Gibt es eine bestimmte Formpflicht fürs Einladungsschreiben

Beitrag von andy »

gege hat geschrieben: und den Flug braucht man laut Merkblatt wohl auch nicht mehr vorzeigen).
Ist wohl Situationsabhängig, ich war vorgestern in GZ in der Visa Staiton und mir sagte man Ich muss die Flugreservierung zum Interview beim Konsultat mitbringen.
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