Seite 6 von 6

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 17.07.2015, 10:06
von sanctus
AngelofMoon hat geschrieben:
Squire hat geschrieben:m.W. dürfen nur Behörden/Personen die hoheitliche Aufgaben erfüllen ein Ausweisdokument verlangen.
Stimmt so nicht ganz.
Denke mal an das Jugendschutz Gesetz.
In bestimmten Situationen kann man das Vorzeigen des Personalausweises verlangen (z.B. wenn man sich durch eine Bestimmte Handlung selber Strafbar machen würde).
Wohl gemerkt das Vorzeigen, einbehalten dürfen ihn nur entsprechende Behörden die hierzu berechtigt sind.
Stimmt so leider auch nicht ganz. Das Vorzeigen des Personalausweises darf niemand, außer Behörden und Polizei (in manchen Fällen auch Banken), verlangen. In diesen Fällen ist immer die Polizei zu verständigen, wenn man eine Identitätsfeststellung vornehmen lassen will. Der Gesetzgeber empfiehlt aber, dass man sich auch gegenüber Nicht-Staatlichen Instanzen derartig, also mit dem Personalausweis, ausweisen kann. Es gibt also das Recht auf Einblick in den Personalausweis anderer nicht. Für Zuwiderhandlungen, also jemand verlangt den Ausweis trotzdem, gibt es aber natürlich keine Rechtsgrundlage für Sanktionen.

Selbst im JuSchG erwähnt man den Personalausweis nicht. Dort wird von "Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen" gesprochen (§ 2 II JuSchG). Das läuft zwar sicher auf den Personalausweis hinaus aber um sich nicht mit dem PAuswG zu widersprechen, hier eben "in geeigneter Weise".

So und nun back to topic:

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 17.07.2015, 19:17
von AngelofMoon
sanctus hat geschrieben:Stimmt so leider auch nicht ganz. Das Vorzeigen des Personalausweises darf niemand, außer Behörden und Polizei (in manchen Fällen auch Banken), verlangen.
Ich hätte zuschreiben sollen dass dieses freiwillig ist.

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 09:03
von cayman
und du bist bald wieder weg

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 10:01
von Be_happy
sanctus hat geschrieben: ... Stimmt so leider auch nicht ganz.
Stimmte so leider wohl. schon einmal etwas vom "Jedermannparagraphen" vernommen? Danach darf Jedermann...

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 15:26
von ingo_001
Be_happy hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben: ... Stimmt so leider auch nicht ganz.
Stimmte so leider wohl. schon einmal etwas vom "Jedermannparagraphen" vernommen? Danach darf Jedermann...
... die betr. Person zwar festhalten, bis die Polizei eintrifft - aber NICHT SELBST die Herausgabe der Ausweisdokumente verlangen.

Zitat aus Wiki:
Eingriffsrechte für jedermann[Bearbeiten]
Die Eingriffsrechte für jedermann (Jedermann-Paragraph) haben als Rechtsgrundlagen die § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB. Hiernach ist jedermann befugt, der jemanden auf frischer Tat angetroffen hat und dieser der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen (§ 127 Abs. 1 StPO). Der Täter ist somit nur festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Er darf dabei nicht zur Herausgabe seiner Personalien gezwungen werden. Ebenso wenig ist Gewalt bei diesem Eingriffsrecht gestattet, außer es handelt sich um eine Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§ 227 Abs. 2 BGB).


Hier der Link dazu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffsrecht

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 16:30
von Be_happy
Diese Besserwisserei aus Wikipedia... Und darauf gestützt immer wieder seinen ungefragten Senf dazu geben.

Wickelpedia hat nur eben den Nachteil wie auch seine Nutzer: Sie malen nur ab. Aber Recht geht eine ganze Ecke weiter als abmalen, weswegen man es auch studieren muß und nicht bei Wickelpedia einfach abmalen kann.

Das Recht kennt auch einen Verhältnismäßigkeitssatz, wonach das geringere Übel den Vorzug hat. Und danach kann ich einen Festgehaltenen durchaus auch auffordern, wenn er nicht auf die Polizei warten will, den Ausweis vorzulegen. Dann ist er nicht "gezwungen", aber eventuell gut beraten. Denn oben, in dem Beitrag, auf den ich reagierte, war die Rede nicht von Zwang, sondern von "Verlangen", man kann auch von alternativem Verlangen sprechen. Diese sprachlichen Feinkeiten kennt das abmalende Wickelpedia aber auch nicht...

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 16:39
von AngelofMoon
ingo_001 hat geschrieben:StPO und § 229 BGB
Ingo das ist der falsche §, dieser hier ist gemeint:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 19:00
von ingo_001
Be_happy hat geschrieben:Diese Besserwisserei aus Wikipedia... Und darauf gestützt immer wieder seinen ungefragten Senf dazu geben.
Ja stell Dir vor: Dieses Recht nehme ich mir einfach, denn wir leben in einer Demokratie.

Die ist zwar nicht Dein Ding:

* http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... mm#p331607

aber ich nehme nun mal nicht Alles kritiklos zur Kenntnis - und schon gar nicht Deine (s. Link) offensichtl. Agitationen, die mit der Realität nichts zu tun haben, sondern diese verbiegen, negieren oder gar in Abrede stellen.

Bei mir kommst Du damit nicht weit, bzw. wirst immer auf Granit beißen.

Ich wiederhole mich: Plumpe, unlogische und/oder (wie in Deinem Fall) vorsetzl. Verbreiten von Lügen, stelle ich klar - egal ob nun von Deiner (rechten) Seite - oder von der Linken.

Und Überhaupt: Rechte komme von "Recht haben" - ist so platt, wie selbst gezimmert.
Ist so wie: "Schwarz" wählen = schwarze Zahlen - "rot" wählen = rote Zahlen ...
Platt, platter, am Plattesten.

Bei der "Logik" würde dann "Pink wählen" = rosarote Zahlen/Zeiten bedeuten :mrgreen:

Die Logik ist nun mal (weil die Wahrheit) jeder Agitation überlegen.

* Nimm doch mal Stellung zu "Kollege" Grimm und hab wenigstens die Eier in der Hose, offen dazu zu stehen, anstatt hier durch die kalte Küche zu kommen.

Wie gesagt: Diskussionen sind was Feines, wenn sie denn dazu dienen Standpunkte klar darzulegen.

Meinen Standpunkt dies bzgl. habe ich ja in mehreren Threads klar dargelegt.
Deinen habe ich offen gelegt.

Schon blöd, wenn man nicht zu seinen Überzeugungen steht, gelle? :mrgreen:

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 13.09.2015, 23:41
von edmund27
Ja ja der Be_happy. Wer sich wohl dahinter versteckt. Die Wortwahl und die formulierten Sätze kommen mir irgendwie bekannt vor. Beim Lesen meiner Mails. 8)

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 14.09.2015, 15:37
von sanctus
Was hat das jetzt noch mit rassistischen Beleidigungen zu tun? Nichts!

Be_happy, durch deine Posts zieht sich so eine leichte aggressive Grundstimmung - manchmal sollte man sich seinen Nick doch mal genauer zur Gemüte führen.
Be_happy hat geschrieben:Danach darf Jedermann...
Be_happy hat geschrieben:Dann ist er nicht "gezwungen", aber eventuell gut beraten.
Na was denn nun?

Nochmal, das Fordern des Personalausweises oder auch die Identitätsfeststellung obliegt den Behörden. Natürliche Personen als solche, haben kein Recht darauf den Personalausweis zu verlangen. Verlangen in dem Sinne, dass sie hier einen rechtliche Berechtigung darauf haben und dies einfordern. Verlangen kann natürlich jeder alles, nur ob man dazu berechtigt ist bzw. dies rechtlich begründen kann ist eine ganz andere Geschichte. Wenn jemand doch bereitwillig seinen Personalausweis einem Nichtberechtigtem zeigt, wird natürlich nichts weiter passieren, weil es eben auch nicht verboten ist diesen unrechtmäßig zu verlangen (ähnlich einem Verweigerungsrecht). Wenn man allerdings seine Identität nicht preis gibt, dann hat derjenige, der daran ein berechtigtes Interesse hat (bspw. bei Fluchtverdacht) durchaus das Recht, denjenigen festzuhalten bis Berechtigte am Ort eintreffen, mehr aber auch nicht.

Das sagt einerseits der § 127 I StPO:

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Quintessenz: Vorläufige Festnahme durch Privatperson zugelassen bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen. Identitätsfeststellung ausschließlich durch Staatsanwaltschaft oder Beamte des Polizeidienstes (ergibt sich aus der Berechtigung lediglich durch diese nach § 163b I StPO).

Das wird nochmals deutlich durch Urteil des Bayrischen Obersten Landesgerichts mit Az: 5St RR 209/02 vom 25.07.2002:

Vorläufige Festnahme durch Privatperson zur Anwesenheitssicherung

Leitsatz:
§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO läßt die vorläufige Festnahme des auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täters durch eine Privatperson nicht nur zur Feststellung der Identität
[Achtung: nicht durch Privatperson selber, sondern lediglich zur Verschaffungsgelegenheit für Berechtigte], sondern - als notwendige Folge aus dem weiteren Festnahmegrund "Fluchtverdacht" - auch zur vorläufigen Anwesenheitssicherung zu, wenn die Gefahr besteht, der Täter werde sich andernfalls der Strafverfolgung entziehen.

Gerne können wir zu dem Thema weiterdiskutieren, falls meine Argumentationen etwaige Lücken oder Unklarheiten aufweisen. Dann aber bitte per PN und mit gewissen Anstand!

Re: ? Rassistische Erlebnisse in D

Verfasst: 15.09.2015, 01:37
von canni
da bin ich abr froh dass ich wie damals im Kaffee spot sagen kann::: isch abe gar gein Personalverweis.,..
schon lange nicht mehr... keine Zeit... keine Gelegenheit..