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Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 20:47
von romeo
qpr hat geschrieben:
romeo hat geschrieben: Ähnliches sollte auch für Deutschland eingeführt werden, um die Einwanderung nichtkompatibler Einwanderer, die vor allem dem islam. Kulturkreis entstammen, weitestgehend verhindert wird.

l
Erschreckend, daß du Menschen wegen ihrer Herkunft und Religion in deine, dir vorgefertigte Schublade steckst.
Islam= Sozialschmarotzer
romeo hat geschrieben: Es ging ursprünglich darum, daß mit dem Sprachtest der weitere Import nicht deutsch sprechender Eheleute und eine weitere Zuwanderung in die Sozialnetze begrenzt werden soll.
Unser "toller" Innenminister Friedrich ist mit seiner Hetzte gegen all die bösen Ausländer, die nur in unser Sozialnetz einwandern wollen, bei dir bestimmt auf offene Ohren gestoßen.
Nur schade, daß er und seine tolle Behörde nachher kleinlaut zugeben mußte, daß es dafür keine Belege gibt und er seien Aussagen zurückziehen mußte.

Interessant dazu auch, daß 2006 die Goethe Institute weltweit so gut wie pleite waren.
Und schwupps wird 2007 der Sprachtest eingeführt, der dem Goethe Institut Exklusivrechte einräumt.
Ein Schelm. wer da böses denkt. :wink:
Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 20:53
von Topas
romeo hat geschrieben:Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Romeo, da du die Begriffe "kompatibel" und "leistungswillig" in Vorpostings schonmal verwendet hast - kannst du die definieren? Was bedeutet, ein "kompatibler " ausländischer Mitbürger zu sein? Wer ist leistungsunwillig?

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:05
von Phytagoras
Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:13
von romeo
Topas hat geschrieben:
romeo hat geschrieben:Was Du glaubst oder Dir einbildest ist irrelevant und hat mit der Realität einer komplett falschen Einwanderungspolitik und einer grandios gescheiterten Integration nichts zu tun. Seit vielen Jahren findet vor allem eine Einwanderung in die Sozialnetze statt, die nun einmal überwiegend aus dem islam. Kulturkreis erfolgt. Leider werden bei uns Einwanderer, die kompatibel und leistungswillig sind eher abgeschreckt und gehen in andere Länder. Welche Auswüchse eine derartig verfehlte Politik hat, konnte man vor einigen Jahren in Frankreich und in diesem Jahr in Schweden beobachten.
Romeo, da du die Begriffe "kompatibel" und "leistungswillig" in Vorpostings schonmal verwendet hast - kannst du die definieren? Was bedeutet, ein "kompatibler " ausländischer Mitbürger zu sein? Wer ist leistungsunwillig?

z.B. jemand der nicht in die Sozialnetze einwandert und auf eigenen Füßen steht und mit kompatibel ist gemeint, daß er die in Dtl. geltenden Normen und unsere Kultur und Lebensweise achtet.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:19
von sweetpanda
qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben: Diese Person ist inzwischen mit jemand verheiratet der eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder gar Deutscher Staatsbürger ist. Vielleicht haben sie schon Kinder. Dann soll noch abgeschoben werden?
.
Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommst du nur, wenn du B1 hast.
Und deutsche Staatsbürger dürfen vieles, aber nicht abgeschoben werden.

Und wenn jemand deutsche Kinder hat, braucht man kein A1, um nach Deutschland zu ziehen.
Du beantragst ein Visum zum Zuzug zum deutschen Kind, da wird kein Sprachnachweis gefordert.
Ich weiß, dass du einer anderen Ansicht bist. Aber offensichtlich absichtlich falsch verstehen ist auch nicht der richtige Weg. Die deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung hat natürlich nicht die Person die aus dem Ausland hier hin kommt sondern der "neue" Ehepartner der schon in Deutschland ist.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:29
von sweetpanda
Phytagoras hat geschrieben:
Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
Ich kann sagen, dass die Vorträge einiger chinesischer Studenten bei Seminaren sprachlich auch nach 5-6 Jahren Studium so katastrophal waren, dass ich es oft echt traurig und demütigend fand.
Wenn ich Professor gewesen wäre hätte ich gesagt:
"Laß gut sein, setz dich wieder hin...hier hast du deine 4.0"

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:40
von sweetpanda
qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:

Und wenn du Beweise für eine Scheinehe hast, warum meldest du es nicht den Behörden?
Dann darfst du dich deswegen auch nicht aufregen. :wink:
Ich rege mich nicht darüber auf. Die ganze Chose hat das Ausländeramt mittlerweile bestimmt auch mitbekommen nur rückgängig kann man einmal ausgesprochene Aufenthaltstitel und im Fall der Kinder sogar Staatbürgerschaften sicher nicht.
Und die gesamte Lebensplanung einer 4 köpfigen Familie zerstören....Hallo die tun mir jetzt schon leid in ihrem Wahn sich hier irgendwie festzusetzen, dabei das Vermögen der Eltern verbraten und bald doch keine andere Perspektive als Insolvenz und Hartz4 zu haben.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:50
von Phytagoras
sweetpanda hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben:
Für ein Studentenvisum mußt du im Vorfeld entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen und als Koch Deutsch-oder Englischkenntnisse sowie entsprechende Abschlüsse.
Wie haben die dann ihr Visum bekommen?
Soweit ich weiß kann man doch die Deutschkenntnisse beim Studentenvisum auch in Deutschland erlernen mit nem vorgelagertem Deutschkurs.
Ich kann sagen, dass die Vorträge einiger chinesischer Studenten bei Seminaren sprachlich auch nach 5-6 Jahren Studium so katastrophal waren, dass ich es oft echt traurig und demütigend fand.
Wenn ich Professor gewesen wäre hätte ich gesagt:
"Laß gut sein, setz dich wieder hin...hier hast du deine 4.0"

Liegt ja auch daran, dass einige Sprachschulen dieses APS-Dingen easy geben. Je mehr man pro Monat zahlt, desto höher die Wahrscheinlichkeit bei wenig Deutschkenntnissen das Zertifikat dafür zu bekommen.

Es gibt im chinesischen Web sogar ne Liste davon aufgeteilt nach Bundesländern, an welcher "jeder" eigentlich das Zertifikat bekommen kann. Die sind halt üblichherweise auch teurer als auf "legalem" Wege.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 21:52
von AngelofMoon
sweetpanda hat geschrieben:Und die gesamte Lebensplanung einer 4 köpfigen Familie zerstören...
Das wäre ja mal etwas neues, ich erinnere hier mal an die Stadt Hoya in Niedersachsen die Familie Nguyen oder den Fall Salame.
Andere kenne bestimmt noch einige Fälle wo man eine Familie getrennt hat.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 22:31
von Yingxiong
Sprachschulen geben kein APS.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 15.07.2013, 23:03
von Phytagoras
Dann irgendwas anderes. Ich bin mir nicht ganz sicher, was es war, aber irgendwo im chinesischen Web habe ich so ne Liste gesehen, wo man easy dieses Zertifikat bekommt. Ob es APS oder DSH oder so war, weiß ich nicht mehr.

Ich weiß nur noch, dass es etwa hieß "Bezahlt man mehr, kriegt man das Zertifikat ohne Probleme".

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 16.07.2013, 01:26
von amnesis
...man hier wird ja alles durcheinander geschmissen, Familienzusammenführung mit Zu- und Einwanderung sowie Aus- und Weiterbildung & Fach- und Spezialkräften, fiktive Beispiele und Webseiten als Fakten dargestellt und dann das ganze in Stammtischparolen in brauner Farbe versehen

Eine Schande sowas in einem Forum zu einer anderen Kultur lesen zu müssen.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 16.07.2013, 02:32
von Be_happy
ingo_001 hat geschrieben:Also mit anderen Worten: Du kommst hier nicht rein???
Weil Du es "gewagt" hast eine gewisse Zeit nicht in D. zu leben?

Ich hab ja schon so einiges Haarsträubendes von der dt. Bürokratie gehört (und 1-2 Unlogisches selbst erlebt) - aber DAS ist ja wohl nur schwer zu toppen ...
Der Bezug galt seiner Frau. Allerdings: Wenn sie ein Schnegen-Visum hat, darf sie auch nach DE, schließlich ist auch das Schengen-Raum.

Ja, Deutschen kann der Zutritt nach DE verwehrt werden, etwa dann, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die einem Asylanten die Pforten erst weit öffnen: Wenn die Gefahr droht, der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen oder Kriminalität - einfach mal in Art. 11 II. GG nachlesen, alles fein säuberlich aufgelistet.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 16.07.2013, 03:15
von Suedchina
Wo ist Euer Problem mit dem Sprachtest?
Jeder der in der EU leben will sollte auch die Sprache in dem ausgesuchtem Land sprechen koennen.
Jeder der Sozialleistungen bekommen moechte sollte auch den Antrag selber ausfuellen koennen.
Ja Kindergeld ist eine Sozialleistung und nicht nur H4.
Wenn Eure Frauen mal zum Arzt muessen sollten sie dem Doc schon das Problem erklaeren koennen und nicht nur wides Stummeln und mit den Haenden rudern.

Re: Verfahren gegen die BRD wegen A1 Sprachtest

Verfasst: 16.07.2013, 04:57
von canni
Südie, das Problem ist nicht der Sprachtest an sich, sondern Zeitpunkt und Ort wo es ermöglicht wird die Sprache zu erlernen. Vor der Visumserteilung und im Ausland ist einfach scheisse.. sorry...