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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 22.05.2008, 22:14
von Fiz
Hi allerseits,
nachdem ich den Thread hier gelesen habe, stelle ich mal ein alternatives (provokantes?) Szenario bzgl. Eheschliessung in DE in den Raum.
Also, die Freundin/Verlobte beantragt einfach ein Sprachvisum beim Konsulat, mit der obligatorischen Verpflichtungserklärung vom deutschen Freund. Bekommt dafür ein 90 Tage Visum, reist nach DE ein und fängt mit einem Deutsch Intensivkurs an. Bei der Ausländerbehörde wird dann das Visum dafür in eine auf 12 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Und während sie eifrig Deutsch lernt hat man mehr als genug Zeit alle Heiratsformalitäten zu erledigen während man bereits glücklich zusammenlebt um dann zu guter Letzt zu heiraten. Da schon bereits eine gültige Aufenthaltserlaubnis besteht und sie dann mit einem Deutschen verheiratet ist, kann die Aufenthaltserlaubnis in DE direkt "umgewandelt" werden, analog wie bei einem Familiennachzug, ohne das sie dazu nochmals ausreisen müsste. Und durch den Besuch der Sprachschule mit den dabei abgelegten Prüfungen wird wohl niemand die deutsch Sprachkentnisse noch in Zweifel ziehen.
Verbessert mich wenn ich da irgendwo einen Denkfehler gemacht habe.
Fiz
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 29.05.2008, 09:27
von Attila
Touchdown! Etappensieg!
Gestern war meine Verlobte beim deutschen Konsulat und hat ihre Beitrittserklärung beglaubigen lassen. Diese Erklärung samt den anderen Dokumenten geht demnächst per DHL express an mich raus.
Unser Standesbeamter hat sich mit uns gefreut, das ist jetzt ehrlich und keineswegs Ironisch gemeint.
@Fiz: Gute Idee. der Haken ist nur das die ABH die AE nicht erteilen muss. Also dann Rückreise und FZF beantragen.
Bei einem Eheschließungsvisum prüft die ABH schon im Vorfeld ob sie eine AE erteilen würde, nachdem die Heirat stattgefunden hat.
Der Plan ist also gut, wenn man sich absolut sicher sein kann dass die ABH mitspielt.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 29.05.2008, 09:35
von Cromson
Hi Attila,
freue mich fuer dich und druecke die Daumen!
Ich war lange nicht im Forum und es scheint als haette ich so einiges verpasst.
Kenne nur noch deine Geschichte als du nach China gegangen bist um dich mit
deiner Internetbekanntschaft zu treffen. Das ging aber irgendwie schief...
Aber jetzt wird geheiratet... alles sehr schnell wie mir scheint, aber wenn die Chemie
stimmt warum nicht.
@Wolpertinger: Beglaubigte Aufenthaltsbescheinigung (in Deutsch) zum chinesischen Konsulat. Dann gibts die Ueberbeglaubigung und in China uebersetzen lassen, wie Attila schon sagte. (hat mich ca. 2 Euro gekostet, vereidigter Uebersetzer)
Dir auch viel Glueck, es gibt immer einen Weg!
Meine Verlobte ist aus BanPo / Simao, lebt und arbeitet in Kunming. Wir muessen um zu heiraten zum chinesischen Standesamt in Simao (der Kreis in dem sie registriert ist). Dort wird nur eine Aufenthaltsgenehmigung (mit der Bestaetigung Single!) verlangt, waere sie bspw. aus Kunming, braeuchte ich ein Ehefaehigkeitszeugnis. Wir fahren uebrigens Sonntag nach Simao und dann... wir werden sehen.

Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 29.05.2008, 15:29
von Fiz
Hi Attila,
Gratulation!!!
Attila hat geschrieben:
@Fiz: Gute Idee. der Haken ist nur das die ABH die AE nicht erteilen muss. Also dann Rückreise und FZF beantragen.
Bei einem Eheschließungsvisum prüft die ABH schon im Vorfeld ob sie eine AE erteilen würde, nachdem die Heirat stattgefunden hat.
Der Plan ist also gut, wenn man sich absolut sicher sein kann dass die ABH mitspielt.
Ich habe da mal nachgehakt und jemanden gefragt der sich damit auskennen sollte. Der sagt, wenn die AE schon für das Sprachvisum erteilt wurde muss die ABH der, durch die Heirat veränderten AE vorbehaltlos zustimmen. Also keine Rückreise und Neuantragstellung, auch wenn die ABH es gerne so hinstellt. Ich versuche das aber noch an anderer Stelle weiter abzusichern.
Ich habe jetzt auch in einem Telefonat mit einer Sprachschule gesagt bekommen, dass mittlerweile Sprachschüler nur noch sehr schwer ein Sprachvisum bekommen, und eigentlich nur wenn diese bereits in China an einem Sprachkurs teilgenommen hatten. Aber das lasse ich lieber mal unkommentiert und unbestätigt im Raum stehen....
Fiz
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.05.2008, 12:10
von Ron
Ich habe hier eine Seite gefunden über Heiraten in Dänemark.
http://www.single-suchen.de/daenemark.html
Hat da jemand Erfahrung mit bzw. kann das bestätigen was dort geschrieben wird ?
Es geht mir um den Abschnitt 'Wie geht es weiter nach der Heirat ?'
und dem Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis. Das hört sich auf der Seite so einfach an.
Ronny
Auszug aus der Seite:
Wie geht es weiter nach der Heirat ?
Zurück in Deutschland muß man zum Einwohnermeldeamt gehen und seinen Ehepartner anmelden. Danach kann man mit der Heiratsurkunde, dem Reisepaß/Ausweis und Paßfotos (und evtl. Verdienstbescheinigung, ist nicht vorgeschrieben, wird aber manchmal trotzdem verlangt) zur ABH gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Normalerweise füllt man dort ein Formular aus und der ausländische Ehepartner bekommt für 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis. Laut §9 Abs. 1 Ausländergesetz liegt dies im Ermessen der ABH.
Sollte die ABH die Genehmigung nicht erteilen und auf eine Ausreise und einen neuen Visumsantrag bestehen, dann kann man noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen wegen Ermessungsfehler, denn das würde dem Artikel 6 des Grundgesetzes bzgl. Recht auf Unverletzlichkeit der Ehe widersprechen und evtl. auch der allgemeinen Verwaltungsvorschrift 9.1.0.4 zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) "Das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Visumspflicht verliert jedoch an Gewicht, wenn offensichtlich ist, daß ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllt ist".
Ein Gerichtsurteil des VG München (Gerichtsbescheid vom 02.02.2001 - M 21 K 00.3535 -; 22 S., M0163) bestätigt dies. Ein interessanter Absatz aus diesem Urteil lautet wie folgt: ... Demzufolge darf die betreffende Ausländerbehörde die beantragte Aufenthaltsbefugnis nur dann versagen, wenn ausnahmsweise besonders schwerwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, die gegenüber dem grundrechtlich gewährleisteten Schutz der familiären Lebensgemeinschaft überwiegen.
Seit Anfang 2005 sind wiederum neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die aber inhaltlich für Eheleute das Gleiche bedeuten.
Der §27 des Zuwanderungsgesetzes bestätigt den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel des ausländischen Ehepartners und nennt die Ausnahmen, für die der Anspruch nicht erfüllt ist (Sozialhilfe).
Hier ein Zitat aus Nr. 5.2.1.1 der Vorl. Anwendungshinweise, die sich u.A. auf den §39 Absatz 3 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) beziehen:
Bei Inhabern eines Schengen-Visums ist eine Vorabkontrolle durch das Visumverfahren erfolgt. Sie erhalten im Fall des Anspruchs ebenfalls die Möglichkeit, ohne vorherige Ausreise den Aufenthaltszweck zu wechseln, da andernfalls Ausländer, die legal eingereist sind, schlechter gestellt würden als abgelehnte Asylbewerber (§ 10 Abs. 3 Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Die bisherige detaillierte Aufzählung der einzelnen Familiennachzugsfälle war eine entbehrliche Überregulierung.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 04.06.2008, 21:23
von Attila
Das nimmt nun langsam Formen an!
Habe die Dokumente am Montag erhalten, die Übersetzerin war superfreundlich und hat die Übersetzungen am Montag beglaubigt. Dann zum Standesamt und abgegeben.
Mein Standesbeamter bat mich nur, doch freundlicherweise heute wiederzukommen, da für die Anmeldung zur Eheschliessung noch einige Daten in den Computer gehackt werden müssen. Sah nach akutem Fall von zuviel Arbeitsbelastung aus.
Nun gut, heute mit meinen Dokumenten da gewesen.
Jetzt ist unsere Ehe offiziell angemeldet!
Der Standesbeamte sah in der Aktenlage keine Hindernisse für eine Eheschliessung, hoffen wir nun das das OLG Nürnberg nun genauso entscheidet. Was wohl sehr wahrscheinlich scheint. Es ist mit 2-3 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen.
Da das Einkommen meine Verlobten 500 EUR im Monat nicht übersteigt, muss ich nur mit 20 EUR Verfahrenskosten rechnen.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 04.06.2008, 22:01
von bue48
Attila hat geschrieben:Das nimmt nun langsam Formen an!
...
Jetzt ist unsere Ehe offiziell angemeldet!
Das ist doch super! Alles Gute euch beiden!
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 04.06.2008, 22:08
von Henry_
Warum nur, wollt ihr in Deutschland heiraten?
Zugegeben, auch eine FZF, wenn Hochzeit in CN, ist kein Müßiggang.
Dennoch, du wirst es dauerhaft bereuen. Schon deshalb, weil du ihren
Kulturkreis lieben lernst und feststellen wirst, dass eine Heirat in IHREM
Land für dich etwas sein wird, was du vielleicht NIE wieder genießen
kannst - genießen wirst. Das Einfliegen deiner Familie in CN wirst du
möglicherweise durch einige geringere Kosten kompensieren können. Aber
was werden deine Familienmitglieder für einen Spaß haben, in China an
einer Heirat teilzunehmen. Dieses "Event" kreierst du!!! Darüber wird man
sprechen in deiner Familie. Dauerhaft!! ........und positiv!!
Ich habe bereits eine binationale Ehe hinter mir. Wir haben auf die Schnelle
in DK geheiratet. War alles Ok und guuut. Einerseits würde ich es jederzeit
wieder so machen.... aber andererseits, wenn ich an die andere Kultur und
meine neue Famile denke, würde ich eher an sie denken - weil ich mir damit
selber einen Gefallen tue. Ist so!!!!
Nun gut... einerseits ist das nur meine Meinung, andererseits sind schon
viele Aktivitäten bei Euch in die andere Richtung gelaufen.
Nichts für ungut, ich drüche Euche beide Daumen für Euer Vorhaben!!
WIRKLICH!!
Euer
Henry
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 04.06.2008, 22:29
von Attila
@Henry:
Auf diese einmalige Erfahrung verzichte ich gerne, weil uns dabei ihre Familie erspart bleibt!
Das hört sich jetzt hart an. Aber wir haben unsere Gründe so vorzugehen, in China würde uns eine lausige standesamtliche Trauung erwarten, nichts weiter.
Mehr möchte ich dazu, zu diesem Zeitpunkt, nicht sagen.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 05.06.2008, 07:12
von Yingxiong
Wir hatten beides. Zuerst standesamtliche Hochzeit in Deutschland und später chinesische Hochzeit. So konnten beide Familien feiern - leider jedoch noch nicht gemeinsam.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 05.06.2008, 08:04
von Fenn
@ Yingxiong
ja das haben wir auch so gemacht. Erst in DE standesamtlich geheiratet und eine kleine Polterhochzeit gemacht. Dann ein halbes Jahr später in China nochmal richtig chinesisch, mit allen Verwandten, geheiratet. Zumindest meine Eltern waren dann auch mit in China.
Auf dem Standesamt in China waren wir aber nie.
Ich denke auch das eine chinesische Hochzeit wichtig für die chinesische Familie und Verwandten ist.
Wir haben auch mit Sprachkursvisum in DE geheiratet. Vielleicht war es Glück, aber bei uns gab es überhaupt keine Probleme. Es ist allerdings schon 5 Jahre her. Da hat sich bestimmt was geändert.
Euch aber alles Gute und einen reibungslosen, stressfreien Ablauf.
Gruss
Fenn
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 05.06.2008, 09:14
von Yingxiong
Wir haben sogar noch eine dritte Feier angeschlossen, da die standesamtliche Hochzeit wegen des Behördenkrieges sehr kurzfristig festgelegt werden musste und nur ein sehr kleiner Teil der Freunde und Verwandten kommen konnten.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 05.06.2008, 10:29
von Henry_
Attila hat geschrieben: Aber wir haben unsere Gründe so vorzugehen, in China würde uns eine lausige standesamtliche Trauung erwarten, nichts weiter.
Wie bereits gesagt Attila, das war lediglich
meine
Meinung.
Es gibt immer gute Gründe, eine andere Meinung zu haben, wie
in deinem Fall. So ist das Leben.
Henry
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 05.06.2008, 11:57
von Attila
Henry_ hat geschrieben:Attila hat geschrieben: Aber wir haben unsere Gründe so vorzugehen, in China würde uns eine lausige standesamtliche Trauung erwarten, nichts weiter.
Wie bereits gesagt Attila, das war lediglich
meine
Meinung.
Es gibt immer gute Gründe, eine andere Meinung zu haben, wie
in deinem Fall. So ist das Leben.
Henry
Hey!
Kein Problem!
Ich wollte hier niemanden angreifen... demnächst muss ich meine Worte wohl sorgfältiger wählen...

Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 05.06.2008, 12:04
von Wolpertinger
Hi attila,
Glückwunsch auch von mir.
Bin selber auf einem ähnlichen Weg, habe mein "single certificate" wie gewünscht durch diese ganzen Beglaubigungs- und Legalisierungsaktionen geschleift. Die Unterlagen sind auf dem Wege nach China.
Habe inzwischen mehrfach nachfragen lassen, mit unserer "Aufenthaltsbescheinigung" läßt sich in Guangzhou wohl heiraten. Ende nächster Woche werde ich es endgültig wissen.
Wolpertinger