Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
steph hat geschrieben:
Den würde ich an Ihrer Stelle wahrscheinlich auch nicht ablegen wollen (beide Pässe haben/hätten Ihre Vor und Nachteile)
Können Chinesen also doch 2 Staatsbürgerschaften haben? Ich meine jetzt nicht 2 Pässe "heimlich" behalten, sondern ganz offen wie eine doppelte Staatbürgerschaft zwischen den USA und BRD?
Ich bin verwirrt!
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
steph hat geschrieben:
Den würde ich an Ihrer Stelle wahrscheinlich auch nicht ablegen wollen (beide Pässe haben/hätten Ihre Vor und Nachteile)
Können Chinesen also doch 2 Staatsbürgerschaften haben? Ich meine jetzt nicht 2 Pässe "heimlich" behalten, sondern ganz offen wie eine doppelte Staatbürgerschaft zwischen den USA und BRD?
Ich bin verwirrt!
Hallo sweetpanda,
da hatte ich mich wohl etwas "unglücklich" ausgedrückt.
Du hattest ja geschrieben, das Deine Ftau aus persönlichen Gründen Ihren chin. Pass behalten möchte (wahrscheinlich u.a. weil Sie öfter nach China reist, und dann ja immer ein Visa bräuchte, wenn Sie den deutschen Pass nehmen würde)...deshalb meinte ich, das ich den chines. Pass somit an Ihrer Stelle auch nicht gegen den deutschen "tauschen" würde...
Jeder Pass für sich hat halt seine Vor- und Nachteile...
steph hat geschrieben:Den würde ich an Ihrer Stelle wahrscheinlich auch nicht ablegen wollen (beide Pässe haben/hätten Ihre Vor und Nachteile)
[/quote]
Meine bessere Hälfte musste im März dieses Jahres bei ihrer Einbürgerung den chinesischen Pass abgeben, der dann an die chinesische Botschaft geschickt wurde.
habe hier was Interessantes gefunden...
Kann mich mal jemand aufklären? Was ist der Unterschied eines (wie in den Fallbeispielen der Website des o.g. links erwähnt, zwischen Joyce und Ying, was sind das für unterschiedliche Aufenthaltstitel?!) zwischen einem
a) Aufenthaltserlaubnis (mit EU Bürger verheiratet)... darf NICHT ausserhalb Shengens einreisen, auch nicht mit Ihrem Mann zusammen, Sie benötigt ein Visum
b) Aufenthaltskarte für Familienangehörige (ebenfalls mit EU Bürger verheiratet)... darf ausserhalb Shengens mit Ehemann einreisen
Wenn man doch mit einer Nicht EU Bürgerin verheiratet ist, bekommt Sie doch dann eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige b)... oder? Und was ist a)?
steph hat geschrieben:habe hier was Interessantes gefunden...
Kann mich mal jemand aufklären? Was ist der Unterschied eines (wie in den Fallbeispielen der Website des o.g. links erwähnt, zwischen Joyce und Ying, was sind das für unterschiedliche Aufenthaltstitel?!) zwischen einem
a) Aufenthaltserlaubnis (mit EU Bürger verheiratet)... darf NICHT ausserhalb Shengens einreisen, auch nicht mit Ihrem Mann zusammen, Sie benötigt ein Visum
b) Aufenthaltskarte für Familienangehörige (ebenfalls mit EU Bürger verheiratet)... darf ausserhalb Shengens mit Ehemann einreisen
Wenn man doch mit einer Nicht EU Bürgerin verheiratet ist, bekommt Sie doch dann eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige b)... oder? Und was ist a)?