Die Behörden prüfen unterschiedlich um eine VE auszustellen.
Hier in Hamburg wird weder ein Einkommensnachweis, noch der
Mietvertrag verlangt. Es muss lediglich versichert werden, dass
man nicht Leistungen gem. SGB II erhält.
Das übrigens ist nicht eine Besonderheit eines Mitarbeiters, sondern
dort grundsätzlich so.
Hinsichtlich Visaerteilung in China kann ich nichts sagen. Aber ich weiß
wie es sich in
Moskau und
Kiew verhält. Rückkehrbereitschaft ist das A
und O. Wichtig ist auch, dass grundsätzlich bei der Wahrheit geblieben
werden sollte. Wenn es sich um die Freundin handelt, dann sagen. Am
Besten noch mit Fotos belegen. Noch besser, man war bereits mehrfach
bei ihr. Wenn es Interviewtermine gibt, kurz vor dem Termin ein Telefax
senden und schreiben, dass man sich verbürgt, dass die Eingeladene
auch zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurück fährt. Dann besteht zwar
immer noch die Möglichkeit schnell in DK zu heiraten, aber das stellt seit
3 Jahren eh kein Vergehen i.S. Zuwanderungsges. dar. Und lt. Arbeitsanwei-
sung des BMI ist das auch keine illegale Visaerschleichung, weil ja eigentl.
hätte ein Heiratsvisum beantragt werden müssen.
Deutschkenntnisse, ja die müssen seit vorigem Jahr nachgewiesen werden.
Auch, wenn eine Heirat in DK erfolgt.
So, ich hoffe das wollte überhaupt jemand wissen
Henry 