Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli
Verfasst: 07.01.2016, 20:18
Man schreibt einen altmodischen Brief an die Botschaft und die schicken einem einen Brief mit der URL zurück unter der man das Dokument findet 
Forum rund um die VR China
https://forum.chinaseite.de/
Einfach einmal im Forum suchen, dazu gibt es einige Beiträge.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
de guo xiong hat geschrieben:Einfach einmal im Forum suchen, dazu gibt es einige Beiträge.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
de guo xiong, der sich ein wenig mehr Eigeninitiative wünschen würde
Welche Beträge wären das denn?steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Lies einfach mal was Shenzhen geschrieben hat:steph hat geschrieben:@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?..
Shenzhen lebt aktuell in China, sein Kind mit einer Chinesin wurde dort auch geboren.Shenzhen hat geschrieben:Wie ich in diversen Schreibseln bereits geschrieben habe hat unser Kind beide Paesse das [ist] in China illegal - in Deutschland OK.
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Es gibt dabei keine "Meinungen", sondern Gesetzeslagen!steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
und Du denkst, wenn Du die selbe Frage jetzt erneut stellst, wird es eine einheitliche Meinung geben?steph hat geschrieben: ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
mehr als eine stimmige Antwort findet und das Shenzhen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Muehe macht, dies hier noch einmal durchzukauensteph hat geschrieben:erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?
ich habe doch ein Beispiel genannt... 2 sogar!Laogai hat geschrieben:Welche Beträge wären das denn?steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Lies einfach mal was Shenzhen geschrieben hat:steph hat geschrieben:@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?..Shenzhen lebt aktuell in China, sein Kind mit einer Chinesin wurde dort auch geboren.Shenzhen hat geschrieben:Wie ich in diversen Schreibseln bereits geschrieben habe hat unser Kind beide Paesse das [ist] in China illegal - in Deutschland OK.
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.
In deinem Beispiel (ein richtiges Beispiel hast du nie benannt, aber bei euch wird es wohl darauf hinaus laufen, dass euer Kind in Deutschland zur Welt kommt) heißt das ihr müsst euch entscheiden, ob das Kind die chinesische oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen soll. Beide sind bei der Konstellation nicht möglich.
Nochmal zurück:Es gibt dabei keine "Meinungen", sondern Gesetzeslagen!steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Und da dir "Umfragen" offensichtlich mehr Vertrauen einflößen als sich die Mühe zu machen die Gesetzeslagen zu studieren: Der überwiegende Anteil an binationalen Ehen hier im Forum, wenn nicht gar alle, hat sich dazu entschlossen ihren Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen, wenn der Lebensmittelpunkt Deutschland ist.
Sonst noch Fragen? Hoffentlich keine mehr. Oder nur noch qualifizierte, die sich nicht per Suchfunktion beantworten lassen![]()
de guo xiong hat geschrieben:und Du denkst, wenn Du die selbe Frage jetzt erneut stellst, wird es eine einheitliche Meinung geben?steph hat geschrieben: ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
de guo xiong, der sich sicher ist, dass man im Forum auf die Frage:mehr als eine stimmige Antwort findet und das Shenzhen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Muehe macht, dies hier noch einmal durchzukauensteph hat geschrieben:erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?
Anscheinend merkt er es nicht, sondern braucht alles auf den goldenen Teller serviert und Antworten die auch er versteht.cayman hat geschrieben:merkst du nach den letzten Beiträgen was, steph?
Korrekt.steph hat geschrieben:Das Kind kann, wenn in Deutschland geboren entweder die deutsche ODER die chines. Staatsbürgerschaft erlangen?!
Korrekt.steph hat geschrieben:Das Kind kann, wenn in China geboren auf illegalem Wege BEIDE Staatsangehörigkeiten erlangen, auf legalem Wege entweder die deutsche oder die chines.??
Aber selbstverständlich! "Komplizierte" Antworten nach deinem Verständnis überfordern dich ganz offensichtlichsteph hat geschrieben:Bitte um einfache und klare Antworten!!!
DAS ist der einzige Weg, um für das Kind beide Pässe zu bekommen.Laogai hat geschrieben:Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.
unsere Zwillinge (Mutter Chinesin, Vater Deutscher) wurden im November in den USA geborenLaogai hat geschrieben:Vielleicht staatsbürgern...