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Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 20:18
von blur
Man schreibt einen altmodischen Brief an die Botschaft und die schicken einem einen Brief mit der URL zurück unter der man das Dokument findet :D

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 22:12
von steph
interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 22:38
von de guo xiong
steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
Einfach einmal im Forum suchen, dazu gibt es einige Beiträge.

de guo xiong, der sich ein wenig mehr Eigeninitiative wünschen würde

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 22:46
von steph
de guo xiong hat geschrieben:
steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Gut, wo bekommt man diese denn, bzw. wie geht man da vor?!
Einfach einmal im Forum suchen, dazu gibt es einige Beiträge.

de guo xiong, der sich ein wenig mehr Eigeninitiative wünschen würde

ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Mich interessiert: wie wird das gehandhabt, mit der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland?
@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?...
Muss man sich dann in Deutschland nach dem 18.Lebensjahr für eine entscheiden?

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:18
von Laogai
steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Welche Beträge wären das denn?
steph hat geschrieben:@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?..
Lies einfach mal was Shenzhen geschrieben hat:
Shenzhen hat geschrieben:Wie ich in diversen Schreibseln bereits geschrieben habe hat unser Kind beide Paesse das [ist] in China illegal - in Deutschland OK.
Shenzhen lebt aktuell in China, sein Kind mit einer Chinesin wurde dort auch geboren.
steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.

In deinem Beispiel (ein richtiges Beispiel hast du nie benannt, aber bei euch wird es wohl darauf hinaus laufen, dass euer Kind in Deutschland zur Welt kommt) heißt das ihr müsst euch entscheiden, ob das Kind die chinesische oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen soll. Beide sind bei der Konstellation nicht möglich.

Nochmal zurück:
steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Es gibt dabei keine "Meinungen", sondern Gesetzeslagen!
Und da dir "Umfragen" offensichtlich mehr Vertrauen einflößen als sich die Mühe zu machen die Gesetzeslagen zu studieren: Der überwiegende Anteil an binationalen Ehen hier im Forum, wenn nicht gar alle, hat sich dazu entschlossen ihren Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen, wenn der Lebensmittelpunkt Deutschland ist.

Sonst noch Fragen? Hoffentlich keine mehr. Oder nur noch qualifizierte, die sich nicht per Suchfunktion beantworten lassen :wink: :P

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:24
von de guo xiong
steph hat geschrieben: ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
und Du denkst, wenn Du die selbe Frage jetzt erneut stellst, wird es eine einheitliche Meinung geben?

de guo xiong, der sich sicher ist, dass man im Forum auf die Frage:
steph hat geschrieben:erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?
mehr als eine stimmige Antwort findet und das Shenzhen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Muehe macht, dies hier noch einmal durchzukauen

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:34
von cayman
merkst du nach den letzten Beiträgen was, steph?

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:43
von steph
Laogai hat geschrieben:
steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Welche Beträge wären das denn?
steph hat geschrieben:@Shenzen: erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?..
Lies einfach mal was Shenzhen geschrieben hat:
Shenzhen hat geschrieben:Wie ich in diversen Schreibseln bereits geschrieben habe hat unser Kind beide Paesse das [ist] in China illegal - in Deutschland OK.
Shenzhen lebt aktuell in China, sein Kind mit einer Chinesin wurde dort auch geboren.
steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.

In deinem Beispiel (ein richtiges Beispiel hast du nie benannt, aber bei euch wird es wohl darauf hinaus laufen, dass euer Kind in Deutschland zur Welt kommt) heißt das ihr müsst euch entscheiden, ob das Kind die chinesische oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen soll. Beide sind bei der Konstellation nicht möglich.

Nochmal zurück:
steph hat geschrieben:ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
Es gibt dabei keine "Meinungen", sondern Gesetzeslagen!
Und da dir "Umfragen" offensichtlich mehr Vertrauen einflößen als sich die Mühe zu machen die Gesetzeslagen zu studieren: Der überwiegende Anteil an binationalen Ehen hier im Forum, wenn nicht gar alle, hat sich dazu entschlossen ihren Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit zukommen zu lassen, wenn der Lebensmittelpunkt Deutschland ist.

Sonst noch Fragen? Hoffentlich keine mehr. Oder nur noch qualifizierte, die sich nicht per Suchfunktion beantworten lassen :wink: :P
ich habe doch ein Beispiel genannt... 2 sogar!
Und Shenzhen schreibt, sein Kind hat beide Pässe... wie geht das?!

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:45
von steph
de guo xiong hat geschrieben:
steph hat geschrieben: ich hab gesucht... es gibt Beiträge, aber da gehen auch die Meinungen "auseinander"...
und Du denkst, wenn Du die selbe Frage jetzt erneut stellst, wird es eine einheitliche Meinung geben?

de guo xiong, der sich sicher ist, dass man im Forum auf die Frage:
steph hat geschrieben:erläutere doch mal, dein Kind hat 2 Pässe? wo erhalten, wie beantragt?
mehr als eine stimmige Antwort findet und das Shenzhen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Muehe macht, dies hier noch einmal durchzukauen

gut, dann gebe mir doch jemand anhand meiner beiden Beispiele eine konkrete Antwort, was zu tun ist?!
WIE KANN MEIN KIND 2 PÄSSE ERHALTEN???
einfache Frage!

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:49
von steph
dann nochmals... wenn ich das richtig interpretiere:
Das Kind kann, wenn in Deutschland geboren entweder die deutsche ODER die chines. Staatsbürgerschaft erlangen?!
Das Kind kann, wenn in China geboren auf illegalem Wege BEIDE Staatsangehörigkeiten erlangen, auf legalem Wege entweder die deutsche oder die chines.??
Bitte um einfache und klare Antworten!!!

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:53
von de guo xiong
cayman hat geschrieben:merkst du nach den letzten Beiträgen was, steph?
Anscheinend merkt er es nicht, sondern braucht alles auf den goldenen Teller serviert und Antworten die auch er versteht.

Ausserdem mag er Ausrufezeichen!!!!!!!!!!!!!!! :)

de guo xiong, (nochmals) Bitte mehr Selbstaendigkeit

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:54
von cayman
man oh man


du hast geschrieben: "zusammenlebend in Deutschland, unser Kind wird geboren... welche Staatsangehöriglkeit hat das Kind?"

Laogai hat dir geantwortet:
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische

dann trifft es doch für deinen Fall nicht zu

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 07.01.2016, 23:56
von Laogai
steph hat geschrieben:Das Kind kann, wenn in Deutschland geboren entweder die deutsche ODER die chines. Staatsbürgerschaft erlangen?!
Korrekt.
steph hat geschrieben:Das Kind kann, wenn in China geboren auf illegalem Wege BEIDE Staatsangehörigkeiten erlangen, auf legalem Wege entweder die deutsche oder die chines.??
Korrekt.
steph hat geschrieben:Bitte um einfache und klare Antworten!!!
Aber selbstverständlich! "Komplizierte" Antworten nach deinem Verständnis überfordern dich ganz offensichtlich :(

Ich bin dann mal weg. Vielleicht staatsbürgern... :D

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 08.01.2016, 00:05
von ingo_001
Laogai hat geschrieben:
steph hat geschrieben:interessant... ein solches Kind (wie in meinem Beispiel genannt) kann also in Deutschland ganz legal die deutsche und die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen?!... also 2 Personalausweise und 2 Pässe?!
Nein, kann es nicht. Es kann "ganz legal" entweder die deutsche oder die chinesische Staatsangehörigkeit erlangen, beide geht "ganz legal" nicht.
Illegal geht das mit Tricks nur, wenn das Kind in China geboren wurde, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist und das andere die chinesische.
DAS ist der einzige Weg, um für das Kind beide Pässe zu bekommen.

Ansonsten gilt: LEGAL (gesetzeskonform) gibts NUR die deutsche ODER die chinesische Staatsbürgerschaft - NICHT BEIDE.

Wenn das Kind in D. geboren wird, ist auch die von Shenzhen genannte Variante NICHT MÖGLICH, weil das Kind dafür IN CHINA zur Welt kommen müsste.

Seine Variante ist zwar praktikabel - aber eben NICHT LEGAL.

Es muss immer darauf geachtet werden, mit dem jeweils für das betr. Land richtigen Pass zu arbeiten.
Wird da versehentlich mal der falsche Pass gezückt, dann fliegt man auf.

Ach so: Unsere Kids sind in D. geboren und haben die dt. Staatsbürgerschaft.
Da unser Lebensmittelpunkt D. ist, hatten wir uns dafür entschieden, dass beide Kids die dt. Staatsbürgerschaft haben sollen.

Wenn der jeweils ausländische Elternteil nicht explizit darauf besteht, dass der Nachwuchs dessen Staatsangehörigkeit erhalten soll, geht das dt. Standesamt automatisch davon aus, dass das Kind die Dt. erhält (so jedenfalls die Auskunft unseres Standesbeamten).

Re: Zukünftig doppelte Staatsbürgerschaft für Chinesen mögli

Verfasst: 08.01.2016, 00:07
von cayman
Laogai hat geschrieben:Vielleicht staatsbürgern... :D
unsere Zwillinge (Mutter Chinesin, Vater Deutscher) wurden im November in den USA geboren

um den Faden noch komplizierter zu machen: meine Söhne haben die amerikanische Staatsangehörigkeit

ist das für alle nachvollziehbar? oder bedarf es Erklärungen?