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Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 06:15
von egon
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 08:18
von tigerprawn
Mal an die 'Experten' hier: was haettet ihr denn in den Ehevertrag reingeschrieben was in so einem Fall hier Relevanz haette?
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 09:42
von harsieh
Grufti hat geschrieben:Von daher sag ich auch, einfach mal die Frau einpacken, ein Machtwort sprechen (das brauchen viele noch so dominante Chinesen auch mal) und sie mit einem Spa-wochenende (achso sie kann wahrscheinlich nicht schwimmen) oder ähnlichem überraschen!
Jetzt weiß ich es ganz gewiss,....daß Taiwan
nicht zu China gehört
bei meiner Ex aus Taiwan hatte das nicht gefunzt...sie ist nur noch böser geworden....
...aber wenigstens hatte die Drohung, ihr das Sorgerecht nehmen zu können, falls sie ihr Vorhaben wahr gemacht hätte, den Sohn nach Taiwan zu entführen..und ihm
jeglichen Kontakt zu mir zu unterbinden (damals ..in den mid90igern war das noch wesentlich einfacher als heute), bewirkt, dass mein Sohn einen geregelten Umgang mit mir bekommen hatte...
aber sagmal hätte damals deine Frau nicht einfach mit den Kindern nach China abhauen können? dort würde die deutsche Justiz ja nichtmehr greifen, oder?
In solchen Ausnahmefällen begrüsse ich ja das chin. Gesetz, dass man Ausländern die Ausreise/Pass verweigern/wegnehmen darf (wie in China ..)
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 10:15
von Mister-HK
Mister-HK hat geschrieben:Ich hätte aus gegebenem Anlass auch mal eine Frage dazu.
Wie könnte man es denn regeln wenn wenn wir uns z.B. scheiden lassen wollten ( Hochzeit in HK - aber in DE registriert ) Wenn sie z.B. plötzlich DE verlässt wie regelt man dann eine Scheidung in DE ? Würde ja z.B. keine Unterschrift mehr von ihr kriegen. Aber sie muss doch der Scheidung zustimmen - nur wie wenn sie auf und davon wäre - und China ist gross. Hat jemand eine Idee wie sowas rechtlich laufen würde ?
Was wäre z.B. auch mit den Grundbucheinträgen ( hier 50/50) ?
Jemand eine Idee dazu ?
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 10:42
von harsieh
Mister-HK hat geschrieben:Mister-HK hat geschrieben:Ich hätte aus gegebenem Anlass auch mal eine Frage dazu.
Wie könnte man es denn regeln wenn wenn wir uns z.B. scheiden lassen wollten ( Hochzeit in HK - aber in DE registriert ) Wenn sie z.B. plötzlich DE verlässt wie regelt man dann eine Scheidung in DE ? Würde ja z.B. keine Unterschrift mehr von ihr kriegen. Aber sie muss doch der Scheidung zustimmen - nur wie wenn sie auf und davon wäre - und China ist gross. Hat jemand eine Idee wie sowas rechtlich laufen würde ?
Was wäre z.B. auch mit den Grundbucheinträgen ( hier 50/50) ?
Jemand eine Idee dazu ?
Ich habe mal gelernt (aber in Österreich), dass die Person dann als verschollen gilt, was bedeutet, dass nach einer gewissen Periode (ich denke es war ein Jahr) die Ehe automatisch annulliert wird (nicht geschieden(!), sondern aufgehoben). Sollte die Person nach zwei Jahren zurückkommen hat sie theoretisch jeglichen Anspruch auf Unterhalt usw. verloren. Praktisch könnte evt. ein guter Anwalt mit viel Kohle doch noch was durchsetzen. Ich schätze (weiss aber nicht) dass gemeinsamer Besitz auf den nächsten Erben übergehen würden (Kinder ..).
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 10:56
von ingo_001
Die Infos bzgl. dt. Scheidungsrechts sind ja noch nachvollziehbar.
Aber alles, was das chin. Scheidungsrecht betrifft (einvernehmliche Scheidungen ausgenommen), sind m.E. nicht viel besser als Kaffeesatzlesen.
Und Betroffene, die vor chin. Gerichten geschieden wurden haben sich hier bis jetzt nicht zu Wort gemeldet.
Und selbst da gilt (wie hier): Jeder Fall ist anders - und die chin. Justiz ist dazu noch weniger vorhersehbar als die Deutsche..
Also, wenn ne Scheidung, dann ne Einvernehmliche.
Besser: Scheidung ganz vermeiden und die vorhandenen Probleme lösen.
"Zauberwort": Kommunikation - und dem jeweils anderen auch zuhören.
Ist das erfolglos, ist ne Scheidung allerdings das Beste.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 11:06
von egon
Meine Frau wurde in China von geschieden.
Schnellurteil vor so einem Hilfsgericht. Grundprinzip: Sohn zum Vater, Tochter zur Mutter. Also hat der Ex den Sohn bekommen. Der kann zwar nicht für ihn sorgen, aber Kindeswohl spielt in China wohl eher eine untergeordnete Rolle, speziell wenn der Supermann Laborleiter in einem staatlichen Krankenhaus und noch dazu treues Parteimitglied ist.
Und, da er nun die Verantwortung für den Sohn hat wurde das Vermögen dann 90 zu 10% zu seinen Gunsten aufgeteilt.
Schliesslich war es ja meine Frau, die die Scheidung eingereicht hatte. Sie hätte ja tolerieren können dass er ihre 16jährige Schwester (plus unzählige Andere) gef... hat.
Nun ist der Bengel zu 80% der Zeit sich selbst überlassen, ist teils nachts und sogar ganze Wochenenden allein zu Hause wenn der Supervater seine Dates hat, kriegt dann 20 RMB pro Tag, damit er sich selbst was zu essen kaufen kann. Meine Frau hat das schriftlich, hat mit Anwälten versucht dagegen anzugehen, den Sohn zu bekommen. Keine Chance.
Wie man sieht, wenn Scheidung in China, dann kann es komplett ausserhalb jeglicher Logik ablaufen und die Folgen sind absolut nicht abschätzbar.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 12:09
von Sugoi
Bitte nicht in diesem Ton!
Ich habe nichts anderes getan als auf diesen gravierenden Fehler nochmals hinzuweisen (wie übrigens harsieh auch zuvor schon getan hat). Es obliegt dem TE seine Lehren für die Zukunft daraus zu ziehen.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 12:24
von Mister-HK
harsieh hat geschrieben:
Ich habe mal gelernt (aber in Österreich), dass die Person dann als verschollen gilt, was bedeutet, dass nach einer gewissen Periode (ich denke es war ein Jahr) die Ehe automatisch annulliert wird (nicht geschieden(!), sondern aufgehoben). Sollte die Person nach zwei Jahren zurückkommen hat sie theoretisch jeglichen Anspruch auf Unterhalt usw. verloren. Praktisch könnte evt. ein guter Anwalt mit viel Kohle doch noch was durchsetzen. Ich schätze (weiss aber nicht) dass gemeinsamer Besitz auf den nächsten Erben übergehen würden (Kinder ..).
Aber das wäre ja nicht meine Schuld dann, könnte man da nichts beschleunigen in solchen Fällen.
Was wäre z.B. wenn die Frau jetzt der Scheidung zustimmen würde beim Anwalt und man behauptet die Trennung 10 Monate schon in der Wohnung vollzogen zu haben ?
Würde es dann schneller gehen ?
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 12:41
von harsieh
Mister-HK hat geschrieben:harsieh hat geschrieben:
Ich habe mal gelernt (aber in Österreich), dass die Person dann als verschollen gilt, was bedeutet, dass nach einer gewissen Periode (ich denke es war ein Jahr) die Ehe automatisch annulliert wird (nicht geschieden(!), sondern aufgehoben). Sollte die Person nach zwei Jahren zurückkommen hat sie theoretisch jeglichen Anspruch auf Unterhalt usw. verloren. Praktisch könnte evt. ein guter Anwalt mit viel Kohle doch noch was durchsetzen. Ich schätze (weiss aber nicht) dass gemeinsamer Besitz auf den nächsten Erben übergehen würden (Kinder ..).
Aber das wäre ja nicht meine Schuld dann, könnte man da nichts beschleunigen in solchen Fällen.
Was wäre z.B. wenn die Frau jetzt der Scheidung zustimmen würde beim Anwalt und man behauptet die Trennung 10 Monate schon in der Wohnung vollzogen zu haben ?
Würde es dann schneller gehen ?
in Österreich gibt es ja gewisse Verpflichtungen welche ein Paar in einer Ehe zu erfüllen hat. So war bis vor drei Jahren noch eine regelmässiger Geschlechtsverkehr als ein Teil der Verpflichtungen in einer Ehe anzusehen. Wenn beide Partner vor Gericht aussagten, dass dies über einen langen Zeitraum nicht stattgefunden hat und deswegen die Ehe annuliert werden soll gilt das als Grund hierfür (ohne Witz!).
Liegt ein Grund für eine Annulierung vor kann dies sofort geschehen. Der Verschollenheitsstatus gilt erst nach Ablauf der Frist von einem Jahr (in Österreich).
Du müsstest mal googlen was es noch für Annulierungsgründe gibt und wie gut diese vor Gericht durchsetzbar sind. Beispielsweise: hat sie irgendwelche Straftaten begangen, muss deswgen aus Deutschland ausreisen, so ist keine persönliche Ehe möglich weshalb du sie Annulieren möchtest? Vielleicht geht das .. Das Recht spricht der Richter und nicht das Gesetz, niemals vergessen

Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 12:43
von egon
Du musst belegen können, ab wann ihr getrennt gelebt habt, was mitunter schwierig ist. Es reicht bereits, wenn man zwar noch im gleichen Haus wohnt, aber getrennte Zimmer benutzt. Nur beweise das mal!
Die strikte Trennungszeit als Basis für die Scheidung wird z.B. in Deutschland gefordert, in andern Ländern siehts dann anders, liberaler aus. EU-Scheidungen werden aber in Deutschland anerkannt, ausser von Dänemark, nach letzten Stand.
Ich wurde damals in der Schweiz geschieden, obwohl wir in Deutschland geheiratet hatten. Hat 5 Wochen gedauert, dann war es durch. Anschliessend habe ich die Scheidung für 150 Teuros in Deutschland anerkennen lassen. Bearbeitungszeit 2 Monate.
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 12:43
von ingo_001
Mister-HK hat geschrieben:harsieh hat geschrieben:
Ich habe mal gelernt (aber in Österreich), dass die Person dann als verschollen gilt, was bedeutet, dass nach einer gewissen Periode (ich denke es war ein Jahr) die Ehe automatisch annulliert wird (nicht geschieden(!), sondern aufgehoben). Sollte die Person nach zwei Jahren zurückkommen hat sie theoretisch jeglichen Anspruch auf Unterhalt usw. verloren. Praktisch könnte evt. ein guter Anwalt mit viel Kohle doch noch was durchsetzen. Ich schätze (weiss aber nicht) dass gemeinsamer Besitz auf den nächsten Erben übergehen würden (Kinder ..).
Aber das wäre ja nicht meine Schuld dann, könnte man da nichts beschleunigen in solchen Fällen.
Was wäre z.B. wenn die Frau jetzt der Scheidung zustimmen würde beim Anwalt und man behauptet die Trennung 10 Monate schon in der Wohnung vollzogen zu haben ?
Würde es dann schneller gehen ?
Das Trennungsjahr muss ja irgendwann erstmal gestartet worden sein, damit es läuft.
Sollte das nur vor Gericht möglich sein, dann ... wars das mit Deiner Idee.
Wenns beim Anwalt gestartet werden kann ... na ja - er würde sich da m.E. strafbar machen, wenn er sich auf diese Abkürzung einlassen würde. Die Idee wäre also dann ne Aufforderung zur Begehung einer Straftat - keine gute Idee ...
Hier mal ein Info-Link zum Trennungsjahr:
http://www.familienrecht-heute.de/schei ... sjahr.html
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 13:11
von harsieh
ingo_001 hat geschrieben:Mister-HK hat geschrieben:harsieh hat geschrieben:
Ich habe mal gelernt (aber in Österreich), dass die Person dann als verschollen gilt, was bedeutet, dass nach einer gewissen Periode (ich denke es war ein Jahr) die Ehe automatisch annulliert wird (nicht geschieden(!), sondern aufgehoben). Sollte die Person nach zwei Jahren zurückkommen hat sie theoretisch jeglichen Anspruch auf Unterhalt usw. verloren. Praktisch könnte evt. ein guter Anwalt mit viel Kohle doch noch was durchsetzen. Ich schätze (weiss aber nicht) dass gemeinsamer Besitz auf den nächsten Erben übergehen würden (Kinder ..).
Aber das wäre ja nicht meine Schuld dann, könnte man da nichts beschleunigen in solchen Fällen.
Was wäre z.B. wenn die Frau jetzt der Scheidung zustimmen würde beim Anwalt und man behauptet die Trennung 10 Monate schon in der Wohnung vollzogen zu haben ?
Würde es dann schneller gehen ?
Das Trennungsjahr muss ja irgendwann erstmal gestartet worden sein, damit es läuft.
Sollte das nur vor Gericht möglich sein, dann ... wars das mit Deiner Idee.
Wenns beim Anwalt gestartet werden kann ... na ja - er würde sich da m.E. strafbar machen, wenn er sich auf diese Abkürzung einlassen würde. Die Idee wäre also dann ne Aufforderung zur Begehung einer Straftat - keine gute Idee ...
Hier mal ein Info-Link zum Trennungsjahr:
http://www.familienrecht-heute.de/schei ... sjahr.html
In Österreich ist eine Annullierung was ganz anders im Vergleich zu einer Scheidung. Bei letzterem gilt das Trennungsjahr. Wenn die Ehe jedoch annulliert wird ist es so als hätte es diese niemals gegeben, dazu braucht man auch kein Trennungsjahr. Es wird die Ehe somit rückabgewickelt, storniert .. Dafür müssen aber spezielle Gründe vorliegen (z.b.: Vergewaltigung, Raub, Mord, Verschollenheit ..) Diese sind teilweise auch schwierig vor Gericht durchzubringen, aber sicherlich nicht unmöglich!
Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 13:41
von MartinB84
egon hat geschrieben:Meine Frau wurde in China von geschieden.
Schnellurteil vor so einem Hilfsgericht. Grundprinzip: Sohn zum Vater, Tochter zur Mutter. Also hat der Ex den Sohn bekommen. Der kann zwar nicht für ihn sorgen, aber Kindeswohl spielt in China wohl eher eine untergeordnete Rolle, speziell wenn der Supermann Laborleiter in einem staatlichen Krankenhaus und noch dazu treues Parteimitglied ist.
Und, da er nun die Verantwortung für den Sohn hat wurde das Vermögen dann 90 zu 10% zu seinen Gunsten aufgeteilt.
Schliesslich war es ja meine Frau, die die Scheidung eingereicht hatte. Sie hätte ja tolerieren können dass er ihre 16jährige Schwester (plus unzählige Andere) gef... hat.
Nun ist der Bengel zu 80% der Zeit sich selbst überlassen, ist teils nachts und sogar ganze Wochenenden allein zu Hause wenn der Supervater seine Dates hat, kriegt dann 20 RMB pro Tag, damit er sich selbst was zu essen kaufen kann. Meine Frau hat das schriftlich, hat mit Anwälten versucht dagegen anzugehen, den Sohn zu bekommen. Keine Chance.
Wie man sieht, wenn Scheidung in China, dann kann es komplett ausserhalb jeglicher Logik ablaufen und die Folgen sind absolut nicht abschätzbar.
Einfach gruselig!

Re: Kindesentzug - Rechtliche Fragen
Verfasst: 21.04.2015, 13:57
von egon
Ja und vielleicht verstehst Du die Warnung, besser deine Energie in den Erhalt eurer Ehe zu investieren, als in Grabenkämpfe, sofern ihr noch etwas füreinander empfindet.
Klar, zusammen bleiben um zusammen zu bleiben ist keine Lösung. So wie es aber noch ein Fünkchen Hoffnung gibt, solltet ihr die nutzen.