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Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 13:58
von Be_happy
DanielClaton hat geschrieben:Ich glaube, illegal ist es, wenn Du Deine Freundin mit einem Besuchsvisum herholst und sie dann heiratest.
"Illegal" ist es in der Tat - nur was bedeutet "illegal" konkret?

"Straftaten" sind "illegal". Aber Straftaten sind nun mal nicht nur Diebstahl, Mord und andere Straftaten im eigentlichen Sinne. Das deutsche wie auch österreichische Recht unterscheiden zwischen Kriminalstraftaten und Verwaltungsstraftaten. Letztere sind etwa Falschparken usw. Klar, Falschparken wird "bestraft", ist aber nicht sozialschädlich ("Unwerturteil") wie eine Kriminalstraftat. Es handelt sich lediglich um Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften.

Damit relativiert sich "illegal" gleich erheblich (ohne falsch zu sein!).

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 16:33
von mazzel
Wird hier jetzt ne Diskussion wie im PEGIDA-Thread über "richtig und falsch" bzw. was "lügen" bedeuten für das Wort "illegal" vom Zaun gebrochen?

@Rene: Ein Besuchsvisum heißt Besuchsvisum, weil es zum Zwecke des Besuchs ausgestellt wird. Ein Touristenvisum heißt Touristenvisum, weil es zum Zwecke des Tourismus ausgestellt wird. Ein Heiratsvisum heißt Heiratsvisum, weil es zum Zwecke der Heirat ausgestellt wird. Ist doch nicht so schwierig, oder?

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 17:37
von Be_happy
mazzel hat geschrieben:Wird hier jetzt ne Diskussion wie im PEGIDA-Thread über "richtig und falsch" bzw. was "lügen" bedeuten für das Wort "illegal" vom Zaun gebrochen?
Dort tummele ich mich nicht, weiß aber nicht, was beim Thema Pegida über falsch oder richtig zu diskutieren sein soll! Die Leute machen von ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch. Da gibt es kein richtig oder falsch.

Ähnliches gilt für "illegal". Wie oben beschrieben, gibt es da Unterschiede.
mazzel hat geschrieben:@Rene: Ein Besuchsvisum heißt Besuchsvisum, weil es zum Zwecke des Besuchs ausgestellt wird. Ein Touristenvisum heißt Touristenvisum, weil es zum Zwecke des Tourismus ausgestellt wird. Ein Heiratsvisum heißt Heiratsvisum, weil es zum Zwecke der Heirat ausgestellt wird. Ist doch nicht so schwierig, oder?
Haarspalterei, denn es handelt sich um das gleiche Visum der Kategorie C. Unterschiede liegen lediglich im Besuchszweck.

Aber streiten könnte man im Hinblick auf die - zumindest in DE geltende - Inländerdiskriminierung bzw. A 1 vor Einreise. Warum kann die Frau eines Asylanten ohne einreisen, die eines Deutschen nicht. Oder anders: Ausländer ja, Deutscher nein.

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 17:45
von mazzel
Be_happy hat geschrieben:
Dort tummele ich mich nicht, weiß aber nicht, was beim Thema Pegida über falsch oder richtig zu diskutieren sein soll! Die Leute machen von ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch. Da gibt es kein richtig oder falsch.
Wenn du nicht weißt, worum es geht, dann sag auch nichts dazu. Es ging um die Begriffe, nicht um PEGIDA selbst.
Haarspalterei, denn es handelt sich um das gleiche Visum der Kategorie C. Unterschiede liegen lediglich im Besuchszweck.
Der Besuchszweck steht explizit auf dem Visum, also von wegen Haarspalterei.
Aber streiten könnte man im Hinblick auf die - zumindest in DE geltende - Inländerdiskriminierung bzw. A 1 vor Einreise. Warum kann die Frau eines Asylanten ohne einreisen, die eines Deutschen nicht. Oder anders: Ausländer ja, Deutscher nein.
Gibt es einen anderen Thread zu, wie du ja weißt!

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 17:57
von Be_happy
qpr hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:
DanielClaton hat geschrieben:Ich glaube, illegal ist es, wenn Du Deine Freundin mit einem Besuchsvisum herholst und sie dann heiratest.
"Illegal" ist es in der Tat - nur was bedeutet "illegal" konkret?
Würdet ihr beide bitte aufhören, solche Unwahrheiten zu verbreiten?

Es ist jederzeit erlaubt, mit einem Schengenvisum zu heiraten.
Ich schrieb ja oben bereits, daß es, wenn sie sagen, in DE heiraten zu wollen, in der Regel mangels Rückkehrbreitschaft kein Schengen-Visum gibt. Dann dürfen sie nicht nach DE rein und dürfen dort nicht heiraten.

Klar, theoretisch dürfen sie, so sie denn können. Das hat ja der Threatstarter richtig erkannt. Ums bleiben geht es am Ende.

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 18:08
von mazzel
Mir gehts hier auch nur um die Ausgangslage wegen Rückkehrbereitschaft und das Bleiben! Das das geht wurde hier ja schon häufiger geschrieben und ich habe ja auch darauf hingewiesen, dass die zwei heiraten können, sie danach wieder nach CHina fliegt und wenn alle Dokumente beisammen sind ein Visum für FZF beantragen kann.
ALso bitte nicht immer direkt alles auf die Goldwaage legen und vorallem nicht klarstellen, worum es ging... Ein Post wie "das ist falsch" bringt keinem was, wenn man danach nicht erklärt, was man meint und was richtig ist... Man man man, aber Hauptsache mal ein "stimmt nicht" in die Runde werfen...

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 20:01
von mazzel
qpr hat geschrieben:
mazzel hat geschrieben: Man man man, aber Hauptsache mal ein "stimmt nicht" in die Runde werfen...
Ich kann auch gerne irgendwelche dumm dämmlichen Kommentare a la Südchina loslassen, wie es hier in Forum (leider) Standard geworden ist.

Oder irgendwelchen Rassenhass, wie Canni in einem anderen thread, hier verbreiten (wird vom Admin ja eh alles toleriert).



Keine Sorge, ich werde in Zukunft gar nichts mehr in die Runde werfen.

Ich brauche das Forum nicht und das Forum braucht mich nicht.
Oder Option 3: Etwas nützliches dazu schreiben! :wink:
qpr hat geschrieben: Ein Visum für die Eheschließung gibt es nur mit Wohnsitznahme.
Wenn jemand aber in Deutschland nur heiraten möchte, ohne hier zu leben, wird von den deutschen AV´s in der Regel ein Schengenvisum ausgestellt.
Beim TE geht es zwar um Österreich, aber genau das möchte er ja nicht tun, einfach nur heiraten. Er will sie ja in Ö behalten.

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 20:13
von ReneMartin
So an alle Besserwissen und Schwarzmaler und was es sonst noch alles in diesem Beitrag jetzt schon gibt!

Mich hat heute eine sehr sehr nette Dame vom Konsulat in Shanghai angerufen und mir erklärt was ich zu tun habe. Weiteres ist die österreichische Botschaft in Beijing für den Kanton Guangdong zuständig. Nach nichtmal einer Stunde hat sich wieder eine sehr nette Dame bei mir gemeldet und mir genau das selbe erklärt wie die Dame davor!

SO:
Bei einer Heirat in Österreich mit einer ausländischen Frau, gibt es automatisch ein Schengen Visa!
Dies nach Österreichischen Recht! Österreich und China haben ein spezielles Rechtsabkommen!
Die Dokumente von Ihr müssen von Chinesisch auf Deutsch vom Notar übersetzt und beglaubigt werden. Diese sind dann in Österreich am Standesamt vorzulegen. Ich muss am Standesamt ein " Aufgebot" für die Hochzeit beantragen, Sprich Ehefähigkeit und meine ganzen Unterlagen vorlegen.
Das Standesamt prüft dies, passt alles bekomme ich einen Schrieb wo alles drinn steht und beglaubigt.
Dieses Formular ist mit kopien von Ihr, also sprich die Dokumente in Deutsch die ich schon beim Standesamt vorgelegt habe an die Botschaft in Beijing zu schicken, und dann wird sofort ein Visum ausgestellt.
Ich muss Sie nur hier bei mir in an meinen Wohnsitz anmelden und versichern.
Die Fremdenpolizei kann jedoch unangemeldet vorbei kommen um zu kontrollieren ob es sich eh nicht um eine " Scheinhochzeit" handelt!

Und jetzt will ich keinen weiten Mist und Unwahrheiten mehr lesen müssen!
Danke an alle die es jedenfalls genauer nehmen !

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 22.12.2014, 20:20
von mazzel
Na endlich hast du da angerufen!

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 23.12.2014, 07:00
von Be_happy
ReneMartin hat geschrieben:...Die Dokumente von Ihr müssen von Chinesisch auf Deutsch vom Notar übersetzt und beglaubigt werden.

Danke an alle die es jedenfalls genauer nehmen !
Zu denen gehöre z. B. ich!

Was Du oben geschrieben hast, ist alles Quatsch! Zwei Punkte:

1. Seit wann rufen die Botschaften aus dem Ausland an um die Leute zu beraten? Woher haben sie Deinen Namen, die Telefonnummer (zwei angebliche Anrufe!)

2. Seit wann übersetzen Notare?

Die Aufgabe auch österreichischer Notare ist, kurz beschrieben:

"Der Notar hat die notarielle Urkunde in Übereinstimmung mit den
Beteiligten zu erstellen. Dabei steht stets die unparteiische neutrale Beratung der
Klienten im Mittelpunkt. Er klärt die Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen
und deren unterschiedliche Rechtsfolgen auf. Der Notar hat auf eine ausgewogene
Lösung hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere
Vertragspartei zu schützen."

Von Übersetzungen ist dort keine Rede. Wie auch? Soll ein Notar alle Sprachen dieser Welt kennen? :mrgreen:

Hier noch einmal genauer zum Tätigkeitsbereich österreichischer Notare:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... V8hnQBJb3Q

So einen Quatsch soll Dir eine Mitarbeiterin der Auslandsvertretung erzählt haben? Kommt noch einer dazu, das angebliche "Aufgebot" - gibt es schon seit Jahren nicht mehr (das weiß eine Beamtin), stattdessen wird die Eheschließung angemeldet. :mrgreen:

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 23.12.2014, 09:07
von AngelofMoon
DanielClaton hat geschrieben:Ich glaube, illegal ist es, wenn Du Deine Freundin mit einem Besuchsvisum herholst und sie dann heiratest.
Illegal ist dieses bestimmt nicht.
Heiraten könntest du auch auf dem Mond, wenn dieses gehen würde und entsprechend anerkannt wäre.
Leider gibt es wenig Hinweise bei der Österreichischen Auslandsvertretung in Beijing.
Es gibt aber ein Nationales Visum D und somit wird es wohl auch entsprechende Verfahrensvorschriften geben.
ReneMartin hat geschrieben:Bei einer Heirat in Österreich mit einer ausländischen Frau, gibt es automatisch ein Schengen Visa!
Für dich mal ein link des Außenministerium Österreich:
http://www.bmeia.gv.at/

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 23.12.2014, 11:50
von Be_happy
AngelofMoon hat geschrieben:... Für dich mal ein link des Außenministerium Österreich:
http://www.bmeia.gv.at/
Dessen hätte es nicht einmal bedurft, schließlich schrieb der TS folgendes:
ReneMartin hat geschrieben: Dies nach Österreichischen Recht! Österreich und China haben ein spezielles Rechtsabkommen
Damit will er uns weismachen, Österreich bräche die Schengen-Verträge, denn das wäre denen widersprechendes Recht!

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 28.12.2014, 20:19
von ReneMartin
Be_happy hat geschrieben:
ReneMartin hat geschrieben:...Die Dokumente von Ihr müssen von Chinesisch auf Deutsch vom Notar übersetzt und beglaubigt werden.

Danke an alle die es jedenfalls genauer nehmen !
Zu denen gehöre z. B. ich!

Was Du oben geschrieben hast, ist alles Quatsch! Zwei Punkte:

1. Seit wann rufen die Botschaften aus dem Ausland an um die Leute zu beraten? Woher haben sie Deinen Namen, die Telefonnummer (zwei angebliche Anrufe!)

2. Seit wann übersetzen Notare?

Die Aufgabe auch österreichischer Notare ist, kurz beschrieben:

"Der Notar hat die notarielle Urkunde in Übereinstimmung mit den
Beteiligten zu erstellen. Dabei steht stets die unparteiische neutrale Beratung der
Klienten im Mittelpunkt. Er klärt die Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen
und deren unterschiedliche Rechtsfolgen auf. Der Notar hat auf eine ausgewogene
Lösung hinzuwirken und insbesondere die wirtschaftlich schwächere oder unerfahrenere
Vertragspartei zu schützen."

Von Übersetzungen ist dort keine Rede. Wie auch? Soll ein Notar alle Sprachen dieser Welt kennen? :mrgreen:

Hier noch einmal genauer zum Tätigkeitsbereich österreichischer Notare:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... V8hnQBJb3Q

So einen Quatsch soll Dir eine Mitarbeiterin der Auslandsvertretung erzählt haben? Kommt noch einer dazu, das angebliche "Aufgebot" - gibt es schon seit Jahren nicht mehr (das weiß eine Beamtin), stattdessen wird die Eheschließung angemeldet. :mrgreen:
Da ist wohl einer ganz besonders Schlau, bzw will ers sein!
Mich hat die österreichische Botschaft in Shanghai und aus Peking angerufen und JA sie haben mich beraten!
Die hatten natürlich meine Telefonnummer in meiner Email..

Und Ok, Der Notar übersetzt natürlich nicht, dieser pürft nur den Antrag und haut seinen Stempel drauf.

Und Ja, ich muss hier auf dem Rathaus ein Aufgebaut beantragen
"Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt. Eine Auflistung jener Dokumente, welche hierfür benötigt werden, finden Sie hier. "

Und da mein Vater ein Jurist ist mit enormer Fachkenntniss und 20 Jahre lang im Rathaus als Hofrat gearbeitet hat, wird es wohl besser wissen..

Ich verzichte hiermit auf weitere Hilfe.. Danke

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 28.12.2014, 20:34
von Be_happy
ReneMartin hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:
ReneMartin hat geschrieben:
Und da mein Vater ein Jurist ist mit enormer Fachkenntniss und 20 Jahre lang im Rathaus als Hofrat gearbeitet hat, wird es wohl besser wissen..

Ich verzichte hiermit auf weitere Hilfe.. Danke
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Besuchervisum für Österreich

Verfasst: 30.12.2014, 10:56
von edmund27
Es gibt eben Menschen die nicht glauben können, dass es noch Botschaften in China gibt, die höflich und besser sind als die Deutschen. Ich kann hier nur bestätigen, dass die Botschft von österreich in Beijing sehr auskunfts freudig war. Dort hatte ich angefragt wegen dem Nachzug meiner Frau. Aber wir haben wegen dem Wohnsitz, dann doch den Weg nach Polen gewählt. :mrgreen: