Arbeitsvisum vor Ort beantragen?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
mavix
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Re: Arbeitsvisum vor Ort beantragen?

Beitrag von mavix »

Folgende Informationen habe ich Ende August von visaexpress bekommen. Vielleicht findet der ein oder andere noch einen hilfreichen Hinweis:

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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Regierung der Volksrepublik China hat per Gesetz neue Visakategorien eingeführt und deren Anwendbarkeit überarbeitet. Zusätzlich wird ab dem 1. September ein neues Antragsformular eingeführt, welches größtenteils dem bisherigen entspricht und ebenfalls vier DIN A4 Seiten einnehmen wird. Mit dem bisherigen Antragsformular können nur noch bis Ende September 2013 Visaanträge gestellt werden.
 
Die Änderungen in Bezug auf die einzureichenden Unterlagen und den Voraussetzungen für die Visumerteilung fallen gering aus. Bis auf wenige Ausnahmen, sind für die unterschiedlichen Reisezwecke die gleichen Unterlagen wie bisher einzureichen. Dass in manchen Fällen ein anderer Visumtyp erteilt wird als bisher, wirkt sich zu diesem Zeitpunkt nicht auf die einzureichenden Unterlagen, den möglichen Visagültigkeiten oder der Nutzung des Visums aus. 
 
Die neuen, bzw. geänderten, Visakategorien und deren Anwendbarkeit sind wie folgt:
 
Typ L
Wird nicht länger für den privaten Besuch von Freunden, Bekannten, etc. erteilt, sondern lediglich für touristische Reisezwecke. Dies trifft im Übrigen auch dann zu, wenn eine Einladung einer Privatperson aus China vorliegt, während des Aufenthalts in China jedoch auch eine Reise unternommen wird. Siehe diesbezüglich Notiz 1. weiter unten.
 
Typ F
Wird nicht länger für gewerbliche/geschäftliche Zwecke erteilt sondern beschränkt sich auf nicht-gewerbliche Reisezwecke (z.B. kultureller, wissenschaftlicher, sportlicher, akademischer Natur), Besuch von nichtkommerziellen Einrichtungen, die Durchführung eines Praktikums bei einer nichtkommerziellen Einrichtung, die medizinische Behandlung aber auch für den privaten Besuch von Freunden und Bekannten, wenn keine touristische Reise innerhalb Chinas beabsichtigt ist. Siehe diesbezüglich Notiz 1. weiter unten.
 
Typ M
Neue Kategorie für gewerbliche/geschäftliche Reisezwecke. Auch für die Durchführung eines Praktikums bei einer gewerblichen Einrichtung. Entspricht dem bisherigen Visumtyp F.
 
Typ X
Diese Visumkategorie wird in zwei Unterkategorien aufgeteilt: X1 und X2. 
X1: ersetzt den bisherigen Typ X. 
X2: wird fortan an Studenten erteilt, deren Kursdauer maximal 180 Tage beträgt. Bisher wurde in diesen Fällen ein einmaliges F-Visum mit entsprechender Aufenthaltsdauer erteilt. Es ist davon auszugehen, dass das X2 Visum wie bisher nur eine einzige Einreise erlaubt und nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann.
 
Typ Z
Das Z-Visum wird nur noch an den arbeitenden Reisenden erteilt, nicht mehr an die Familienangehörigen. Familienangehörige erhalten fortan ein S1-Visum.
 
Typ S (mit Unterteilung in S1 und S2)
Ein S-Visum wird an Familienangehörige von Haltern einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. durch Umwandlung eines Z-Visums) erteilt. Mit Familienangehörigen sind ausschließlich Ehepartner, Kinder, Geschwister, Eltern und Schwiegereltern gemeint. Die beiden Unterkategorien finden wie folgt Anwendung:
S1: wird in den Fällen erteilt, bei denen bisher ein Z-Visum an Familienangehörige erteilt wurde. Die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis für China erfolgt wie bisher innerhalb von 30 Tagen ab Ankunft. Bezüglich Änderungen bei den erforderlichen Unterlagen siehe Notiz 2.
S2: wird in den Fällen erteilt, bei denen Familienangehörige von Haltern einer Aufenthaltserlaubnis eingeladen werden, um weniger als 180 Tage in China zu bleiben (wofür bisher ein L-Visum erteilt wurde). Maximal 1x 90 Tage oder 2x 60 Tage werden gewährt. Es sind die Unterlagen einzureichen, die bisher für einen solchen Besuch benötigt wurden. Eine nachträgliche Umwandlung eines S2 Visa in ein S1 ist nicht vorgesehen.
 
Typ Q (mit Unterteilung in Q1 und Q2)
Das Q-Visum wird an ehemalige Staatsbürger von China und an direkte Abkommen chinesischer Staatsbürger erteilt (bei denen bisher das L-Visum, gegebenenfalls sogar für mehrmalige Einreise) erteilt wurde. Q1 ist für länger als 180 Tage und Q2 für weniger als 180 Tage. Noch unklar ist, ob damit die Aufenthaltsdauer oder Einreisefrist gemeint ist. Für das Q1 ist ein Nachweis über die direkte Verwandschaft vorzulegen der, wie auch bei S1 Visa, notariell beglaubigt im Original vorliegen muss.
 
Typ R (mit Unterteilung in R1 und R2)
Neue Visumkategorie für hochqualifizierte Reisende und Personen. Wird nur anhand einer entsprechenden Genehmigung erteilt. Unterteilung in über und unter 180 Tage.
 
Die übrigen Visumkategorien (D, G, C, J ) bleiben wie bisher.
 
Visakategorien
 
Notizen:
1. Privatreise mit Einladung aus China: zwecks Unterscheidung zwischen einem F und einem L Visum muss in der Einladung aus China der genaue Reisezweck genannt werden. Die Angabe z.B. "ich lade Person X ein" ist nicht ausreichend. Es muss z.B. deutlich hervorgehen, ob lediglich der Besuch der einladenden Person beabsichtigt ist oder zusätzlich eine Reise innerhalb Chinas. Zusätzlich muss die Beziehung zwischen der einladenden und der eingeladenen Person angegeben sein. Ansonsten gelten die bisherigen Vorgaben in Bezug auf ein privates Einladungsschreiben.
 
2. Für die Erteilung eines S1 Visums muss die Familienzugehörigkeit wie bisher mit Heirats- oder Geburtsurkunden belegt werden. Neu ist, dass diese Nachweise im Original und von einem Notar beglaubigt vorliegen müssen. Falls zusätzlich eine Kopie vorliegt, wird das Original wieder ausgehändigt. Dies trifft sowohl bei gleichzeitiger Beantragung mit dem Z-Visumantrag des arbeitenden Familienmitglieds als auch bei Beantragung des S1-Visums nachdem der Arbeitende bereits in China sein Z-Visum in eine Aufenthaltserlaubnis hat umwandeln lassen. Ansonsten sind die gleichen Unterlagen wie bisher einzureichen.
 
3. Die Entscheidung, welcher Visumtyp letztendlich zutrifft wird von der Konsularabteilung getroffen. Hierzu ist besonders bei privaten Einladungen wichtig, dass der genaue Reisezweck daraus hervorgeht. Insbesondere in der Anfangsphase werden die Antragsunterlagen und auch die Angaben im Einladungsschreiben streng auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüft (z.B. in Bezug auf die vorgegebenen Inhalte wie Passnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, etc.). 
 
4. Die Visumerteilung für China in Hongkong an Ausländer, die dort nicht ansässig sind, ist nicht länger vorgesehen. Laut Informationen unserer Kunden wurde bereits in den verganenen Tage der Prozess erschwert und hat statt bisher einen nun vier Tage in Anspruch genommen. Einzelne Ausnahmefälle wollte die Konsularabteilung in Berlin nicht ausschließen, sie empfiehlt jedoch, das Visum vorab zu beantragen.
 
5. Die Vorgabe des chinesischen Außenministeriums, dass Antragsunterlagen grundsätzlich vier Werktage in Bearbeitung sind bleibt weiterhin bestehen.
 
6. Das neue Visumantragsformular wird zum Monatsende August veröffentlicht.
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Re: Arbeitsvisum vor Ort beantragen?

Beitrag von Sarilas »

Akaike hat geschrieben:Und dass man Qualifikationen um als Englischlehrer zu arbeiten braucht ist mir auch total neu, ich dachte man macht das mit einem Hauptschulabschluss (o_O).
Um als Lehrer für was auch immer, überhaupt in Frage zu kommen, sollte man einen Pädagogischen Abschluss haben. Oder ähnlichen Abschluss, der dich für den Job qualifiziert. Egal ob Kindergarten, Vorschule, Schule oder Uni Lehrer. Du bist sonst recht nutzlos.
Mit einem Hauptschulabschluss :lol: wirst du wohl keiner legalen Tätigkeit nachgehen können.
Solltest dich eher in Deutschland um einen anständigen Job bemühen.

Dreiste 08/15 Pseudo Englisch Lehrer hat China schon reichlich.
Ich wuensche jedenfalls dem TE viel Spass, insbesondere beim Erwicht-Werden.
Und das ist kein Spaß mehr, hab bei uns mitbekommen wie es verlief als die unseren Distrikt "säuberten". Jeder Ausländer wurde erstmal mitgenommen (egal welches Visum man hatte), ich war wohl der einzige mit Familie und nen Anwalt dort. Hatte durch Familie und Bekannte schon paar Pluspunkte und musste nicht in den Sammelraum rein :lol: Hab von den meisten nichts mehr gehört, will auch nicht wissen wie die Ausreise verlief.
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