Seite 4 von 12
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 30.04.2012, 18:20
von happyfuture
Integrationsvereinbarung (A)
"Mit der Integrationsvereinbarung wurde auch das Ziel des Erwerbs der deutschen Sprache verfolgt. Sobald jemand einen Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert bekommt, muss innerhalb von fünf Jahren diese Vereinbarung erfüllt werden."
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 30.04.2012, 19:52
von edmund27
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 30.04.2012, 19:55
von edmund27
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 30.04.2012, 20:39
von AngelofMoon
qpr hat geschrieben:Also ist der Sprachtest gar nicht abgeschafft worden, sondern es hat jemand, auf Grund einer Klage, eine Aufenthaltsgenehmigung ohne Sprachtest bekommen?
Verstehe ich das jetzt so richtig?
Ja und Nein.
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten ... erken.html
Also bei Familiennachzug/Ehegattennachzug von Türkischen Staatsangehörigen mit einen Österreichischen Staatsangehörigen ist der Sprachnachweis wohl nicht mehr erforderlich.
Ist das selbe wie bei der Niederlande.
Laut dieser Aussage von Frau Alev Korum am 27.04.2012 überarbeitet das Innenminsterium die neuen Regelungen.
http://meinparlament.news.at/show_ticke ... C3%BChrung
und aus der Frage von Fatma (29.04.2012) geht hervor das in den Österreichischen Zeitungen wohl geschrieben wird das der Sprachnachweis und die Altersgrenze beim Nachzug zu Österreicheischen Staatsbürgern entfällt.
Bessere Auskunft könnte uns wohl jemand geben der Österreicher ist.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 30.04.2012, 22:25
von edmund27
@qpr
Genau kann ich Dir das leider nicht sagen. In dem Artikel stand nur die Entscheidung war im November. Im Grunde genommen ist das egal wie lang die geklagt hat. Die nächste Klage nimmt immer Bezug auf den gleichen Sachverhalt. Und in der deutschen Justiz kann man nicht immer klagen wegen der gleichen Sache. Irgenwann gibt es eine Grundsatzentscheidung. Und die wird kommen. Und dann ist da auch noch der Verstoß gegen den Art.3 des GG. Weil, wenn ich einer Frau aus Kamerun ein Visum erteile ohne Sprachtest, dann muss ich auch einer Chinesin das Visum ohne Sprachtest erteilen. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ich habe daher meine Klageschrift sehr genau ausgearbeitet und eine gute Beweisführung eingearbeitet.
Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 30.04.2012, 23:36
von tigerprawn
edmund27 hat geschrieben:Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.
Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt koennen Personen die gegen das GG verstossen nicht zur Anzeige gebracht werden.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 01.05.2012, 07:35
von edmund27
tigerprawn hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt, dann hat die Sachbearbeiterin in der Visastelle hier einen Verstoß gegen Art.3 GG begangen., den man zur Anzeige bringen könnte.
Wenn man unseren Rechtsstaat genau nimmt koennen Personen die gegen das GG verstossen nicht zur Anzeige gebracht werden.
Meinst du das jetzt ironisch oder glaubst du es ist so. Zur Anzeige kann man jeden bringen. Ab die Anzeige angenommen wird ist die zweite Frage. Also warten wir mal ab. Ausserdem bekommst du vor Gericht kein Recht, sondern ein Urteil. Jedenfalls ist der Sprachtest Verfassungswidrig und es kommt demnächst eine Entscheidung von Karlsruhe.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 01.05.2012, 08:17
von tigerprawn
edmund27 hat geschrieben:Meinst du das jetzt ironisch oder glaubst du es ist so.
Was ich meine ist: Mit dem Wort 'Anzeige' meinst Du vermutlich eine Strafanzeige. Dazu mal Wiki:
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen
Straftatbestand erfüllen könnte.
Das GG enthaelt keine Straftatbestaende. Es ist nicht moeglich jemanden nach Art. 3GG anzuzeigen.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 01.05.2012, 08:22
von Neu in China
==========
Beitrag gelöscht
Admin
==========
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 01.05.2012, 12:03
von edmund27
tigerprawn hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:Meinst du das jetzt ironisch oder glaubst du es ist so.
Was ich meine ist: Mit dem Wort 'Anzeige' meinst Du vermutlich eine Strafanzeige. Dazu mal Wiki:
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen
Straftatbestand erfüllen könnte.
Das GG enthaelt keine Straftatbestaende. Es ist nicht moeglich jemanden nach Art. 3GG anzuzeigen.
Gut dann lege ich Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, da das Außwärteamt in Vertretung der Sachbearbeiterin einen Verstoß gegen das GG Art. 3 begangen hat.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 01.05.2012, 18:58
von AngelofMoon
Edmund du meinst wohl eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, eine Verfassungsklage ist etwas anderes.
Vor allem hast Du einen Denkfehler, das GG bezieht sich nur auf dich, nicht auf deine Frau.
Damit deine Frau sich auf das GG berufen kann müsste sie hier erst eine Aufenthaltserlaubnis haben.
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
In dieser Präambel vom GG ist aus meiner Sicht ein Fehler, welches ich makiert habe.
Es müsste lauten: " Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Volk Deutschlands"
Ich zähle auch unsere Ausländischen Bürger dazu, die hier ihren Anteil an der Gesellschaft beitragen.
Zur Zeit gibt es dort aber immer noch entsprechende Benachteiligungen, sowohl Gesetzlich als auch Privat.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 02.05.2012, 07:46
von edmund27
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 02.05.2012, 18:11
von AngelofMoon
edmund27 hat geschrieben:Sondern von einer Verfassungsbeschwerde. Und die kann jeder Bürger stellen.
Das ist soweit richtig aber denke daran das dieses nur für Dich in Frage kommt nicht für Deine Frau (also für Personen die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben).
Für Deine Frau kommt nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Frage, da Ihr Visums-Antrag ein Verwaltungsakt ist und Sie sich noch nicht auf die Grundrechte in Deutschland berufen kann.
Wenn Du für Deine Frau Klage einreichen tust, geht dieses zur Zeit nur über das Verwaltungsgericht.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 02.05.2012, 18:30
von Phytagoras
Kleine Info dazu:
Damit ne Verfassungsbeschwere zulässig ist, müssen erstmal alle Rechtswege erschöpft sein d.h. man muss sowieso erstmal zu nem Verwaltungsgericht gehen.
Sonst wird die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 02.05.2012, 18:58
von AngelofMoon
Phytagoras hat geschrieben:Damit ne Verfassungsbeschwere zulässig ist, müssen erstmal alle Rechtswege erschöpft sein d.h. man muss sowieso erstmal zu nem Verwaltungsgericht gehen.
Nicht unbedingt, siehe hierzu die Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung.
In den Fall von Edmund sieht dieses aber anders aus, da das Gesetz für den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug/Familienzusammenführung schon 2007 in Kraft getretten und die frist von 1 Jahr somit nicht mehr vorhanden ist, wenn ich richtig Informiert bin.
http://www.jura.fu-berlin.de/studium/ha ... index.html