Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
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otternase
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Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
a) es stimmt sicher, dass das heute nicht mehr die Regel ist, ich komme selbst aber aus einer Familie, wo noch alle Generationen unter einem Dach leben und finde dies gut. Wenn ich selbst alt werde, würde ich mir wenigstens wünschen, meine Kinder/Enkel öfter sehen zu können. Auch wenn ich dafür quer um die Welt umziehen müsste. Jedenfalls wäre für mich die Familie etwas, was mit Geld nicht aufzuwiegen ist... Egal wieviel mir als altem Menschen die Kinder aus der Ferne schicken würden, die Familie könnte mir das nicht ersetzen.
b) ich will keineswegs irgendjemandem dies aufzwingen. Familien, die andere Lösungen bevorzugen, sollen dies natürlich so machen dürfen, wie sie es sich wünschen, alte Chinesen, die nicht mehr aus der gewohnten Umgebung rauswollen, die in D eingehen würden, sollen natürlich nicht zwangsweise umgesiedelt werden. Es geht mir nur darum, diese OPTION zu eröffnen für die Familien, die sowas wollen.
b) ich will keineswegs irgendjemandem dies aufzwingen. Familien, die andere Lösungen bevorzugen, sollen dies natürlich so machen dürfen, wie sie es sich wünschen, alte Chinesen, die nicht mehr aus der gewohnten Umgebung rauswollen, die in D eingehen würden, sollen natürlich nicht zwangsweise umgesiedelt werden. Es geht mir nur darum, diese OPTION zu eröffnen für die Familien, die sowas wollen.
Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Da hat Laogai nicht ganz unrecht.
Wer, laut den Zahlen hier im Thead, 1200 EUR allein für die PKV aufbringen kann, kann auch seinen Schwiegereltern locker 10000 RMB im Monat als Rente überweisen. Davon kann man gut leben.
Den Rest kann man sparen und holt sie für 3 Monate her im Jahr, wenn sie überhaupt so weit reisen wollen und dann ist gut.
Ich denke, das ist eine gute Regelung im Moment. Da brauchts keine Petition, um das zu ändern.
Meine Meinung ist, das die Schwiegereltern hier auch gar nicht leben wollen oder können, für längere Zeit.
Gerade war von einer Freundin die Mutter für 90 Tage hier. War auch alles schön usw.
Aber am Ende der Zeit wollte sie auch wieder zurück in ihre gewohnte Umgebung.
Insofern denke ich die Petition ist ziemlich einseitig gedacht.
Wer, laut den Zahlen hier im Thead, 1200 EUR allein für die PKV aufbringen kann, kann auch seinen Schwiegereltern locker 10000 RMB im Monat als Rente überweisen. Davon kann man gut leben.
Den Rest kann man sparen und holt sie für 3 Monate her im Jahr, wenn sie überhaupt so weit reisen wollen und dann ist gut.
Ich denke, das ist eine gute Regelung im Moment. Da brauchts keine Petition, um das zu ändern.
Meine Meinung ist, das die Schwiegereltern hier auch gar nicht leben wollen oder können, für längere Zeit.
Gerade war von einer Freundin die Mutter für 90 Tage hier. War auch alles schön usw.
Aber am Ende der Zeit wollte sie auch wieder zurück in ihre gewohnte Umgebung.
Insofern denke ich die Petition ist ziemlich einseitig gedacht.
Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Das kann man doch sicher mit Geld regeln.. Für alle die es sich leisten können, nur so als OPTION. 
- Laogai
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Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Dann klammere deine eigenen Wünsche und Vorstellungen mal aus. Denn darum geht es nicht, wenn man eine Petition im deutschen Bundestag einreicht.otternase hat geschrieben:[...]ich komme selbst aber aus einer Familie, wo noch alle Generationen unter einem Dach leben und finde dies gut. Wenn ich selbst alt werde, würde ich mir wenigstens wünschen, meine Kinder/Enkel öfter sehen zu können.[...]
Sonst reiche ich eine Petition ein die besagt, dass jede Person ab einem Alter von 18 Jahren nach 22:00 Uhr bei roter Ampel einen Fußgängerübergang passieren darf, sofern sie sich vorher versichert hat, dass a) sich keine Personen unter 18 Jahren in unmittelbarer Umgebung befinden und b ) keine Gefährdung für das eigene Leben und das Leben anderer besteht.
Himmel, ich bin so grottenschlecht im Formulieren
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
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otternase
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Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
@Ghoule
irgendwie gewinne ich den Eindruck, dass viele hier glauben, mit einer Umsetzung der Petition würde alle chinesischen und binationalen Familien in D plötzlich gezwungen, die chinesischen Eltern gegen deren Willen nach D zu holen. Wenn die Schwiegereltern nicht D leben wollen oder können, dann dürfen sie natürlich auch in CN bleiben.
@qpr
nein, eines Sprachtests würde es nicht bedürfen, da ja kein Daueraufenthalt angestrebt wird. Es handelt sich bei dem vorgeschlagenen Titel -wie gesagt- nur um eine Art Besuchervisum für mehr als 90 Tage. Für ein Schengen-Besuchervisum wird ja auch kein A1 verlangt
@laogai
eine Petition an den Deutschen Bundestag muss nicht die Wünsche und Vorstellungen aller Bürger entsprechen. Es gibt zum einen die Option der nicht-öffentlichen Einzelpetition, mit der sich ein Bürger mit seinem ganz eigenen, privaten Probleme vortragen kann, zum anderen die öffentliche Petition, mit der ein Bürger oder eine Gruppe einen Wunsch vortragen kann, dem sich auch Dritte anschliessen können.
Eine Petition wie von Dir formuliert könntest Du selbstverständlich einreichen. Ob sie Erfolg hat oder nicht, sei dahingestellt, aber sie würde nicht dem Gedanken des Petitionsrechts widersprechen, rein formal wäre sie in Ordnung.
irgendwie gewinne ich den Eindruck, dass viele hier glauben, mit einer Umsetzung der Petition würde alle chinesischen und binationalen Familien in D plötzlich gezwungen, die chinesischen Eltern gegen deren Willen nach D zu holen. Wenn die Schwiegereltern nicht D leben wollen oder können, dann dürfen sie natürlich auch in CN bleiben.
@qpr
nein, eines Sprachtests würde es nicht bedürfen, da ja kein Daueraufenthalt angestrebt wird. Es handelt sich bei dem vorgeschlagenen Titel -wie gesagt- nur um eine Art Besuchervisum für mehr als 90 Tage. Für ein Schengen-Besuchervisum wird ja auch kein A1 verlangt
@laogai
eine Petition an den Deutschen Bundestag muss nicht die Wünsche und Vorstellungen aller Bürger entsprechen. Es gibt zum einen die Option der nicht-öffentlichen Einzelpetition, mit der sich ein Bürger mit seinem ganz eigenen, privaten Probleme vortragen kann, zum anderen die öffentliche Petition, mit der ein Bürger oder eine Gruppe einen Wunsch vortragen kann, dem sich auch Dritte anschliessen können.
Eine Petition wie von Dir formuliert könntest Du selbstverständlich einreichen. Ob sie Erfolg hat oder nicht, sei dahingestellt, aber sie würde nicht dem Gedanken des Petitionsrechts widersprechen, rein formal wäre sie in Ordnung.
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Stephan1975
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Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Hallo Leute,
ich danke Otternase für diesen Beitrag, denn er trifft genau das, was mich schon seit mehreren Jahren ärgert. Unsere Situation:
Ich lebe mit meiner Frau (Chinesin) und unserem fast 2 Jahre alten Sohn in Deutschland. Unsere gesamte Familie (von meiner Seite gibt es kaum Familie) lebt in China. Meine Frau hat besonders zu Ihrer Mutter ein sehr inniges Verhältnis und wünscht sich dieses auch persönlich pflegen zu können.
Die Schwiegermutter ist recht vernarrt in unseren Sohn und hilft uns immer dann, wenn sie in Deutschland ist auch sehr viel mit der Erziehung und im Haushalt (wir sind beide berufstätig und zahlen ordentlich Steuern). Nun ist es so, dass meine Schwiegermutter zwar fit ist, aber auch ihre Wehwehchen hat, besonders nachdem sie einen Tag unterwegs nach Deutschland ist - plus Zeitverschiebung. Oft benötigt sie drei Wochen, bis sie so richtig angekommen ist.
Sie ist nun auch schon mehrmals bei uns für die jeweiligen 3 Monate hier gewesen. Jedoch ist es für einen alten Menschen nicht mehr so ohne solche Flüge alle 3 Monate durchführen zu können. Es ist nicht so, dass meine Schwiegereltern lieber in Deutschland leben wollen - sie lieben ihre Heimat und haben ja dort auch viele Geschwister und Freunde - aber die einzige Tochter lebt halt in Deutschland.
Letztes Jahr habe ich dann die Ausländerbehörde in unserer Stadt um eine Verlängerung um weitere 3 Monate gebeten. Diese wurde abgelehnt. Ich habe dann trotzdem dafür gekämpft und man hat mir aufgrund § 13 Abs. 2 AuslG dann ausnahmsweise eine Verlängerung gewährt. Jedoch hat man mir gesagt, dass man beim nächsten Mal dies nicht mehr machen wird, wir sollten doch gleich 180 Tage in China beantragen. Nur die Deutsche Botschaft in Peking lehnt diese Länge generell ab.
Um das mal klarzustellen:
- es geht uns nicht um die medizinische Versorgung unserer Schwiegereltern
- wir tragen alle Kosten was Reise und Unterhalt angeht.
- wir haben genug Wohnraum und auch Finanzen, die einen längeren Aufenthalt erlauben.
- meine Schwiegereltern konsumieren hier bringen Geld aus China nach Deutschland.
- haben einen deutlichen Rückreisewillen und möchten hier auch nicht sterben
- sind alleinig an den Aufenthalt in Deutschland interessiert, weil hier Tochter und Enkel leben
Als Vergleich kann ich nur sagen, dass meine Schwiegereltern Geschwister haben, dessen rein chinesische Kinder (ich meine die jeweiligen Ehepartner) in Kanada und Australien leben. Dort ist ein Visum für 6 Monate kein Problem - sogar 1 Jahr Visa (welches für uns nicht in Frage kommt) sind kein Problem.
Vielleicht ist es vielen Deutschen hier nicht bewusst. Aber das Familienleben wird in vielen anderen Ländern (siehe auch in Europa Italien, Spanien, Griechenland) als sehr wichtig angesehen wir. Das dies uns Deutschen fehlt, erkenne ich an einigen Kommentaren hier im Forum. Es geht hier nicht um das Ausnützen des Sozialstaates, sondern alleinig um ein normales Familienleben im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
Somit unterstütze ich diese Idee, in dem Masse, dass wir hier von eigen finanzierten Aufenthalten sprechen. Eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis halte ich auch für falsch, ist hier aber auch nicht gefordert.
ich danke Otternase für diesen Beitrag, denn er trifft genau das, was mich schon seit mehreren Jahren ärgert. Unsere Situation:
Ich lebe mit meiner Frau (Chinesin) und unserem fast 2 Jahre alten Sohn in Deutschland. Unsere gesamte Familie (von meiner Seite gibt es kaum Familie) lebt in China. Meine Frau hat besonders zu Ihrer Mutter ein sehr inniges Verhältnis und wünscht sich dieses auch persönlich pflegen zu können.
Die Schwiegermutter ist recht vernarrt in unseren Sohn und hilft uns immer dann, wenn sie in Deutschland ist auch sehr viel mit der Erziehung und im Haushalt (wir sind beide berufstätig und zahlen ordentlich Steuern). Nun ist es so, dass meine Schwiegermutter zwar fit ist, aber auch ihre Wehwehchen hat, besonders nachdem sie einen Tag unterwegs nach Deutschland ist - plus Zeitverschiebung. Oft benötigt sie drei Wochen, bis sie so richtig angekommen ist.
Sie ist nun auch schon mehrmals bei uns für die jeweiligen 3 Monate hier gewesen. Jedoch ist es für einen alten Menschen nicht mehr so ohne solche Flüge alle 3 Monate durchführen zu können. Es ist nicht so, dass meine Schwiegereltern lieber in Deutschland leben wollen - sie lieben ihre Heimat und haben ja dort auch viele Geschwister und Freunde - aber die einzige Tochter lebt halt in Deutschland.
Letztes Jahr habe ich dann die Ausländerbehörde in unserer Stadt um eine Verlängerung um weitere 3 Monate gebeten. Diese wurde abgelehnt. Ich habe dann trotzdem dafür gekämpft und man hat mir aufgrund § 13 Abs. 2 AuslG dann ausnahmsweise eine Verlängerung gewährt. Jedoch hat man mir gesagt, dass man beim nächsten Mal dies nicht mehr machen wird, wir sollten doch gleich 180 Tage in China beantragen. Nur die Deutsche Botschaft in Peking lehnt diese Länge generell ab.
Um das mal klarzustellen:
- es geht uns nicht um die medizinische Versorgung unserer Schwiegereltern
- wir tragen alle Kosten was Reise und Unterhalt angeht.
- wir haben genug Wohnraum und auch Finanzen, die einen längeren Aufenthalt erlauben.
- meine Schwiegereltern konsumieren hier bringen Geld aus China nach Deutschland.
- haben einen deutlichen Rückreisewillen und möchten hier auch nicht sterben
- sind alleinig an den Aufenthalt in Deutschland interessiert, weil hier Tochter und Enkel leben
Als Vergleich kann ich nur sagen, dass meine Schwiegereltern Geschwister haben, dessen rein chinesische Kinder (ich meine die jeweiligen Ehepartner) in Kanada und Australien leben. Dort ist ein Visum für 6 Monate kein Problem - sogar 1 Jahr Visa (welches für uns nicht in Frage kommt) sind kein Problem.
Vielleicht ist es vielen Deutschen hier nicht bewusst. Aber das Familienleben wird in vielen anderen Ländern (siehe auch in Europa Italien, Spanien, Griechenland) als sehr wichtig angesehen wir. Das dies uns Deutschen fehlt, erkenne ich an einigen Kommentaren hier im Forum. Es geht hier nicht um das Ausnützen des Sozialstaates, sondern alleinig um ein normales Familienleben im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
Somit unterstütze ich diese Idee, in dem Masse, dass wir hier von eigen finanzierten Aufenthalten sprechen. Eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis halte ich auch für falsch, ist hier aber auch nicht gefordert.
Ich glaube sowas nennt man Doppelmoral
Es ist schon schlimm, was die Eingeborenen mancher Länder sich erdreisten, oder?Stephan1975 hat geschrieben:Aber das Familienleben wird in vielen anderen Ländern (siehe auch in Europa Italien, Spanien, Griechenland) als sehr wichtig angesehen. Das dies uns Deutschen fehlt, erkenne ich an einigen Kommentaren hier im Forum.
Im ernst ... "fehlt"? Musst du gleich jede kulturelle Eigenart, die dir nicht in den Kram passt, negativ bezeichnen?
Viel Spass im weiteren mit deinem "Toleranznachweis" gegenüber (mehr oder weniger) fremden Kulturen.
Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Ich will dir das genau erklären. Es gibt eine Beitrag auf der Webseite www.migazin.de. Dort steht unter anderem. Spielchen vor dem Bundesverwaltungsgericht- Auswärtiges Amt erteilt Visum ohne Sprachtest. Das Auswärtige Amt erteilt einer Kamerunischen Klägerin ein Visum ohne Sprachtest.happyfuture hat geschrieben:Habe ich irgendwo was nicht mitbekommen bzw. kannst du das näher erläuternedmund27 hat geschrieben:Das A1 Zertifikat ist doch auch gekippt worden. Eine Frau aus Kammerun hat doch ein FZF ohne Sprachtest bekommen.
Das heißt dann Die BRD hat lieber ein Visum erteilt, als sich vor dem EuGH zu blamieren. Sollte jetzt ein weiterer Mensch klagen, dann bekäme er auch Recht. Damit ist der Sprachtest faktich vom Tisch.
In unserer Rechtsprechung ist es halt , dass kein Gericht ein anderes Urteeil fällen wird. Nur die BRD hofft halt, dass viele von dem Urteil nichts wissen. Die Webseite migazin.de ist zu dem Thema sehr interessant. Dor schildern sehr viel Menschen Ihre Erfahrungen mit A1 Test. Es gibt dort viele, die halten den Test für Geldmacherei. Ich denke ich habe dir alles erklärt. Zum Schluss noch ich reise am 15.02.2012 nach China und werde das Visum zum Ehegattennachzug ohne Sprachtest beantragen. Sollte es dann zu einer Ablehung kommen, dann werde ich halt klagen und zwar mit dem gleichen Anwalt. Und ich weiß ich werde gewinnen.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Ich finde die Petition nicht so schlecht wie die anderen hier. Es betrifft doch nur wenige Menschen. Und ich glaube das das nicht eine Gefahr für Deutschland. Eine andere Gefahr sind doch die vielen armen Europäer. Hier besteht doch die Gefahr, dass wenn Länder wie Griechenland immer ärmer werden viel nach Deutschland aus wandern.otternase hat geschrieben:Hallo
hiermit möchte ich aufmerksam machen auf eine von mir beim Bundestag eingereichte und zur Mitzeichnung offenstehende Petition:
Der Deutsche Bundestag möge einen Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern von dauerhaft in Deutschland lebenden volljährigen Ausländern beschließen.
Begründung
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes Artikel 6.
Aus diesem Grund sieht das Aufenthaltsgesetz in den §§27-36 Möglichkeiten der Aufenthaltserlaubnis für nicht-deutsche Partner und minderjährige nicht-deutsche Kinder von Deutschen und in Deutschland lebenden nicht-Deutschen sowie nicht-deutschen Eltern von minderjährigen deutschen Kindern vor (sogenannter "Familiennachzug").
Demgegenüber existiert derzeit keine Regelung für den Nachzug von nicht-deutschen Eltern zu erwachsenen Deutschen oder in Deutschland lebenden nicht-Deutschen.
Viele Ausländer haben in Deutschland eine dauerhafte Heimat gefunden, sind mit Deutschland zT. durch deutsche Ehepartner und Kinder eng verbunden, haben nicht selten sogar die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und ihre alte Staatsbürgerschaft abgelegt. (11,46% der Eheschließung in D in 2010 waren binational, 12,3% der in D 2010 geborenen Kinder wurden in binationale Beziehungen geboren) Für diese Gruppe Menschen ist es fast unmöglich, die familiären und beruflichen Verpflichtungen und Bindungen in Deutschland zu erfüllen, sich gleichzeitig aber auch um ihre älter werdenden Eltern im Ursprungsland zu kümmern.
Bislang können die Eltern maximal 90 Tage (Besuchervisum) nach Deutschland zu Besuch kommen, Ausnahmen sind nur extrem selten bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte möglich.
Mit dieser Petition wird die Einrichtung eines besonderen Aufenthaltstitels für nicht-deutsche Eltern gefordert.
Um möglichen Schaden für die Sozialgemeinschaft abzuwenden, sollte dieser Titel an eine Reihe Bedingungen geknüpft werden:
- die Person, zu dem der Nachzug erfolgt (das "Kind"), sollte über einen dauerhaften Aufenthalt verfügen (Niederlassungserlaubnis) oder über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen; der Lebensunterhalt sollte gesichert sein
- der Nachziehende ("Elternteil") sollte das Rentenalter erreicht haben (Ausnahmen denkbar in besonderen Fällen, zB. Erwerbsunfähigkeit)
- der Lebensunterhalt des Nachziehenden muss aus eigenen Mitteln (Ersparnisse, Rente o.ä.) oder aus Mitteln des Einladenden gesichert sein, eine Inanspruchnahme der Sozialkassen darf nicht erfolgen, sollte vielmehr die Beendigung des Aufenthaltes zur Folge haben
- eine private Krankenversicherung muss vorhanden sein, die mindestens im Umfang der GKV leistet; eine Privathaftpflichtversicherung muss vorhanden sein
- eine Arbeitserlaubnis kann dem Nachziehenden nicht erteilt werden
- der Titel sollte in Form einer zeitbegrenzten AE erteilt werden, wobei eine Prüfung des Fortbestehens der Erfüllung der Bedingungen spätestens alle 2 Jahren erfolgen sollte
- Zeiten des Aufenthaltes mit diesem Titel zählen nicht zum Erwerb eines Anspruchs eines höherwertigen Aufenthaltstitels (also nicht für eine Niederlassungserlaubnis oder gar eine Einbürgerung)
siehe https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=22319
Diskussion hier oder im Forum des Petitionsausschusses des Bundestages:
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ic=12066.0
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Es ging um folgenden Fall:edmund27 hat geschrieben:...Auswärtiges Amt erteilt Visum ohne Sprachtest. Das Auswärtige Amt erteilt einer Kamerunischen Klägerin ein Visum ohne Sprachtest....
Die Kläger, eine Mutter und ihre drei minderjährigen Kinder, sind kamerunische Staatsangehörige. Sie begehren ein Visum zum Nachzug zu ihrem 2002 nach Deutschland eingereisten Ehemann bzw. Vater, der ebenfalls kamerunischer Staatsangehöriger ist. Nachdem wegen einer im Heimatstaat nicht behandelbaren Erkrankung zu seinen Gunsten ein Abschiebungsverbot nach § 53 Abs. 6 AuslG 1990 festgestellt worden war, erhielt er einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, derzeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Heisst dass nicht auf gut Deutsch, dass jeder Hinterwäldler, der aus einem Land kommt, welches medizinisch noch auf den Spuren des Hippokrates wandelt, sich am besten nach D-Land aufmacht (erstmal mit einem Besuchervisum, wie hier geschehen), dann hier seine schwere Krankheit feststellen lässt (die im Heimatland als nicht adäquat behandelbar gilt, aber hier seit Jahren auf Staatskosten ein relativ angenehmes Leben und Überleben ermöglicht) und anschließend seine ganze Sippschaft nachholen kann?
Dann freuen wir uns doch schon mal auf die Millionen AIDS-Kranken aus Schwarzafrika und was da sonst noch alles kommt... Unser Gesundheitssystem und die Gesellschaft werden es schon verkraften. Denn wir zahlen ja reichlich Sozialabgaben dafür...
xiăo tùzi guāi guāi, ba mén kāi kāi …
一山不容二兔 ...
一山不容二兔 ...
Re: Petition "Aufenthaltstitel für nicht-deutsche Eltern"
Dann weißt du ja jetzt auch warum Schengenvisa so schwer zu kriegen sind.
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