Auskunftspflicht Lebensunterhalt für AE

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wuseltiger
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Re: Auskunftspflicht Lebensunterhalt für AE

Beitrag von wuseltiger »

siedenderschnee hat geschrieben:
wuseltiger hat geschrieben:Ich habe das so verstanden, dass es gar keine NE mehr gibt, sondern dass das jetzt unbefristete AE heißt. Bin aber auch nicht sicher. Die alte NE ist aber unbefristet... Die unbefristete AE auch ;)
NE gibt es ja doch.
Was es nicht mehr gibt, ist Aufenthaltsberechtigung. Denn diese wurde durch NE ersetzt.

Ja hast recht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungserlaubnis" target="_blank
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