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Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 29.03.2016, 09:34
von Emil28
tigerprawn hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt.
Das ist einfach: Deine Frau bekommt nach Deinen eigenen Worten eine AE nach §7. Das ist keine Duldung, sondern ein AT (Aufenthaltstitel) was eine Duldung nicht wäre.
Das habe ich geschrieben!

Duldungen bekommen normalerweise abgelehnte Bereicherer, keine Ehefrauen von Deutschen.

Umso mehr: Sie muß das Land verlassen, wenn Du zu Manitou hinauf fährst.

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 29.03.2016, 17:39
von qpr
edmund27 hat geschrieben:[
Du solltest mal meine Beiträge besser lesen. Ich habe immer nur gesagt nach 5 Jahren bekommt Sie eine EU-AE. Und natürlich hat Sie eine Duldung von der ABH MKK bekommen. Aber scheinbar bist Du auch so ein Besserwisser. Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt. Wenn du es besser weisst könnte ich ja die Mitarbeiterin der ABH-MKK mal aufklären. Also behaupte nicht sowas, was du nicht beweisen kannst. :mrgreen:
Ich lese deine Beiträge und jedesmal schreibst du etwas anderes.

1. Was ist eine EU - AE? So etwas gibt es nicht.
Es gibt eine EU Aufenthaltskarte, die deine Frau hat (zumindest hast du das vor einiger Zeit behauptet)
Die bekommt man nicht NACH 5 Jahren, sondern FÜR 5 Jahre.
Danach kann sie eine EU Daueraufenthaltskarte beantragen.

2. Eine Duldung ist eine Aussetzung der Abschiebung.
Wenn sie, wie du immer geschrieben hast, EU Freizügigkeitsberechtigt ist, warum sollte sie eine Duldung bekommen?

Werd dir doch erst einmal bewußt, was deine Frau überhaupt hat.
EU Aufenthaltskarte, Aufenthaltserlaubnis, Duldung..... was hat sie denn nun?

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 30.03.2016, 10:23
von edmund27
qpr hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:[
Du solltest mal meine Beiträge besser lesen. Ich habe immer nur gesagt nach 5 Jahren bekommt Sie eine EU-AE. Und natürlich hat Sie eine Duldung von der ABH MKK bekommen. Aber scheinbar bist Du auch so ein Besserwisser. Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt. Wenn du es besser weisst könnte ich ja die Mitarbeiterin der ABH-MKK mal aufklären. Also behaupte nicht sowas, was du nicht beweisen kannst. :mrgreen:
Ich lese deine Beiträge und jedesmal schreibst du etwas anderes.

1. Was ist eine EU - AE? So etwas gibt es nicht.
Es gibt eine EU Aufenthaltskarte, die deine Frau hat (zumindest hast du das vor einiger Zeit behauptet)
Die bekommt man nicht NACH 5 Jahren, sondern FÜR 5 Jahre.
Danach kann sie eine EU Daueraufenthaltskarte beantragen.

2. Eine Duldung ist eine Aussetzung der Abschiebung.
Wenn sie, wie du immer geschrieben hast, EU Freizügigkeitsberechtigt ist, warum sollte sie eine Duldung bekommen?

Werd dir doch erst einmal bewußt, was deine Frau überhaupt hat.
EU Aufenthaltskarte, Aufenthaltserlaubnis, Duldung..... was hat sie denn nun?
Ich habe hier alles geschrieben und ich kann nichts dafür, wenn du nicht lesen kannst. Aber da ich ja dumm bin und im Pass meiner Frau den den Unterschied zwischen einem Visum und einer Duldung nicht lesen kann, war ich einem Bekannten der sehr gut des Lesens mächtig ist. Un d da steht doch in Tat im Pass Duldung- Aussetzung der Abschiebung. Aber da du ja hier über die große Weisheit verfügst und alles weisst, dürfte ja dort im Pass kein Aufkleber mit einer Duldung sein. Jetzt ist die Frage. Wer hat jetzt recht? Die ABH Mitarbeiterin oder du als grosser Mann mit der unendlichen Weisheit.
Übrigends besitzt meine Frau noch eine polnische Aufenthaltskarte mit fünfjähriger Gültigkeit. :mrgreen: