Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft
Verfasst: 29.03.2016, 09:34
Das habe ich geschrieben!tigerprawn hat geschrieben:Das ist einfach: Deine Frau bekommt nach Deinen eigenen Worten eine AE nach §7. Das ist keine Duldung, sondern ein AT (Aufenthaltstitel) was eine Duldung nicht wäre.edmund27 hat geschrieben:Und begründe mal, warum nach deiner Meinung, meine Frau keine Duldung von der ABH MKK bekommt.
Duldungen bekommen normalerweise abgelehnte Bereicherer, keine Ehefrauen von Deutschen.
Umso mehr: Sie muß das Land verlassen, wenn Du zu Manitou hinauf fährst.