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Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 21.12.2014, 17:23
von ReneMartin
Ahhjaa
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 21.12.2014, 19:21
von Be_happy
ReneMartin hat geschrieben:Ahhjaa
Schön, daß Du das so gelassen siehst. Viel Spaß Morgen.
Und wenn Du dann nach vergeigtem Visum jemanden brauchst, der den Karren wieder aus dem Dreck zieht, will sagen, eine Remonstration schreibt, viel vergnügen, hier:
http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php? ... 6&start=30
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 21.12.2014, 20:00
von ReneMartin
ja was soll man auch bei so einer Antwort schreiben..
und ausserdem habe ich 2 Juristen in meiner Firma, die mir bei diesen Angelegenheiten helfen und die passenden Formulierungen und Auflagen richtig in der richtigen Form am Konsulat in Shanghai einbringen werden !
und wenn man schon einen Link postet der warscheinlich zu irgenteiner Argentur führt die einen einen Haufen Kohle abnimmt dann sollte der auch funktionieren *kopfschüttel*
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 21.12.2014, 20:20
von Be_happy
Stimmt, klappt nicht per click,
Drum, wie man es dann immer macht: kopieren, oben in die Leiste und gut ist's.
http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php? ... 6&start=30
Klar, das mit den "Juristen" haben wir ja im Strang gesehen...
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 21.12.2014, 20:51
von Be_happy
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 21.12.2014, 22:05
von Laogai
Be_happy hat geschrieben:Stimmt, klappt nicht per click,
Drum, wie man es dann immer macht: kopieren, oben in die Leiste und gut ist's.
Solche Links setzt man am besten mit dem URL-Tag. Also so:
Code: Alles auswählen
[url=http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=50&t=1016&start=30]Link[/url]
Sieht dann so aus:
Link
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 03:13
von mazzel
Laogai hat geschrieben:Be_happy hat geschrieben:Stimmt, klappt nicht per click,
Drum, wie man es dann immer macht: kopieren, oben in die Leiste und gut ist's.
Solche Links setzt man am besten mit dem URL-Tag. Also so:
Code: Alles auswählen
[url=http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=50&t=1016&start=30]Link[/url]
Sieht dann so aus:
Link
Klappt trotzdem nicht
ReneMartin hat geschrieben:ja was soll man auch bei so einer Antwort schreiben..
und ausserdem habe ich 2 Juristen in meiner Firma, die mir bei diesen Angelegenheiten helfen und die passenden Formulierungen und Auflagen richtig in der richtigen Form am Konsulat in Shanghai einbringen werden !
Warum hast du die denn vorher nicht konsultiert? Und wie wollen die denn illegale Dinge für dich grade rücken? Das was du vor hast geht so nunmal nicht... Und wenn es doch gehen sollte, wirst du diese Infos dazu hier nicht bekommen!
und wenn man schon einen Link postet der warscheinlich zu irgenteiner Argentur führt die einen einen Haufen Kohle abnimmt dann sollte der auch funktionieren *kopfschüttel*
Tut der Link nicht! Wenn du auf "isaan-thai.ch/viewtopic.php?f=50&t=1016&start=30" (mache copy-paste) gehst findest du vielleicht nützliche Infos!
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 08:55
von Be_happy
Da können wir nur vor Neid erblassen:
"Wegweisend diesbezüglich war ein Urteil des Bundesgerichtes. Eine -mit einem Schengen-Visum in die Schweiz eingereiste Person- kann im Prinzip nicht mit einer Verlängerung des Aufenthalts rechnen sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt (z.B. Erkrankung, Unfall, etc.). Diese Regelung wurde vor ca. drei Jahren dahingehend durch ein Bundesgerichts-Urteil abgeändert, dass auch eine visumpflichtige Person, welche sich legal in der Schweiz aufhält, eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen kann (und auch erhält) sofern eine Eheschliessung vorgesehen ist. Die kantonalen Behörden müssen bei einer solchen Konstellation der visumpflichtigen Person den Aufenthalt verlängern, damit diese die verlangten Unterlagen zur Eheschliessung beibringen und den Termin beim Zivilstandesamt wahrnehmen kann. Mit einer Ausreise aus dem Schengen-Raum (Schweiz) ist -nach erfolgter Eheschliessung- wohl kaum zu rechnen und dies obwohl der Antragsteller schriftlich auf dem Formular bestätigt, dass er/sie den Schengen-Raum vor dem Ablauf fristgerecht und anstandslos verlässt. Der Beweis der Rückkehrwilligkeit hängt daher sehr oft von den Zukunftsplänen des Antragstellers ab."
Siehe Link oben.
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 11:54
von ReneMartin
Was interessiert mich die Schweiz.. wenn ich in Ö Lebe..
Gottseidank sind wir in der EU und da gibt es andere Gesetze und Richtlinien
Und was soll da bitte Illegal sein, wenn ich meine Freundin heirate ?

Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 13:03
von DanielClaton
Ich glaube, illegal ist es, wenn Du Deine Freundin mit einem Besuchsvisum herholst und sie dann heiratest. Dafür brauchst Du dann ein Heiratsvisum, damit der Staat vorher schon weiß, ob Du sie heiraten willst oder nicht und kann dann im Zweifelsfall doch noch die Einreise verweigern, wenn klar wird, dass ihr heiraten wollt. Die größte Panik haben die davor, dass wir uns auch noch Frauen aus dem Ausland herholen. Klar gibts unter denen schwarze Schafe, aber davon haben wir hier auch genug.
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 13:58
von Be_happy
DanielClaton hat geschrieben:Ich glaube, illegal ist es, wenn Du Deine Freundin mit einem Besuchsvisum herholst und sie dann heiratest.
"Illegal" ist es in der Tat - nur was bedeutet "illegal" konkret?
"Straftaten" sind "illegal". Aber Straftaten sind nun mal nicht nur Diebstahl, Mord und andere Straftaten im eigentlichen Sinne. Das deutsche wie auch österreichische Recht unterscheiden zwischen Kriminalstraftaten und Verwaltungsstraftaten. Letztere sind etwa Falschparken usw. Klar, Falschparken wird "bestraft", ist aber nicht sozialschädlich ("Unwerturteil") wie eine Kriminalstraftat. Es handelt sich lediglich um Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften.
Damit relativiert sich "illegal" gleich erheblich (ohne falsch zu sein!).
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 16:33
von mazzel
Wird hier jetzt ne Diskussion wie im PEGIDA-Thread über "richtig und falsch" bzw. was "lügen" bedeuten für das Wort "illegal" vom Zaun gebrochen?
@Rene: Ein Besuchsvisum heißt Besuchsvisum, weil es zum Zwecke des Besuchs ausgestellt wird. Ein Touristenvisum heißt Touristenvisum, weil es zum Zwecke des Tourismus ausgestellt wird. Ein Heiratsvisum heißt Heiratsvisum, weil es zum Zwecke der Heirat ausgestellt wird. Ist doch nicht so schwierig, oder?
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 17:37
von Be_happy
mazzel hat geschrieben:Wird hier jetzt ne Diskussion wie im PEGIDA-Thread über "richtig und falsch" bzw. was "lügen" bedeuten für das Wort "illegal" vom Zaun gebrochen?
Dort tummele ich mich nicht, weiß aber nicht, was beim Thema Pegida über falsch oder richtig zu diskutieren sein soll! Die Leute machen von ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch. Da gibt es kein richtig oder falsch.
Ähnliches gilt für "illegal". Wie oben beschrieben, gibt es da Unterschiede.
mazzel hat geschrieben:@Rene: Ein Besuchsvisum heißt Besuchsvisum, weil es zum Zwecke des Besuchs ausgestellt wird. Ein Touristenvisum heißt Touristenvisum, weil es zum Zwecke des Tourismus ausgestellt wird. Ein Heiratsvisum heißt Heiratsvisum, weil es zum Zwecke der Heirat ausgestellt wird. Ist doch nicht so schwierig, oder?
Haarspalterei, denn es handelt sich um das gleiche Visum der Kategorie C. Unterschiede liegen lediglich im Besuchszweck.
Aber streiten könnte man im Hinblick auf die - zumindest in DE geltende - Inländerdiskriminierung bzw. A 1 vor Einreise. Warum kann die Frau eines Asylanten ohne einreisen, die eines Deutschen nicht. Oder anders: Ausländer ja, Deutscher nein.
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 17:45
von mazzel
Be_happy hat geschrieben:
Dort tummele ich mich nicht, weiß aber nicht, was beim Thema Pegida über falsch oder richtig zu diskutieren sein soll! Die Leute machen von ihren Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch. Da gibt es kein richtig oder falsch.
Wenn du nicht weißt, worum es geht, dann sag auch nichts dazu. Es ging um die Begriffe, nicht um PEGIDA selbst.
Haarspalterei, denn es handelt sich um das gleiche Visum der Kategorie C. Unterschiede liegen lediglich im Besuchszweck.
Der Besuchszweck steht explizit auf dem Visum, also von wegen Haarspalterei.
Aber streiten könnte man im Hinblick auf die - zumindest in DE geltende - Inländerdiskriminierung bzw. A 1 vor Einreise. Warum kann die Frau eines Asylanten ohne einreisen, die eines Deutschen nicht. Oder anders: Ausländer ja, Deutscher nein.
Gibt es einen anderen Thread zu, wie du ja weißt!
Re: Besuchervisum für Österreich
Verfasst: 22.12.2014, 17:57
von Be_happy
qpr hat geschrieben:Be_happy hat geschrieben:DanielClaton hat geschrieben:Ich glaube, illegal ist es, wenn Du Deine Freundin mit einem Besuchsvisum herholst und sie dann heiratest.
"Illegal" ist es in der Tat - nur was bedeutet "illegal" konkret?
Würdet ihr beide bitte aufhören, solche Unwahrheiten zu verbreiten?
Es ist jederzeit erlaubt, mit einem Schengenvisum zu heiraten.
Ich schrieb ja oben bereits, daß es, wenn sie sagen, in DE heiraten zu wollen, in der Regel mangels Rückkehrbreitschaft kein Schengen-Visum gibt. Dann dürfen sie nicht nach DE rein und dürfen dort nicht heiraten.
Klar, theoretisch dürfen sie, so sie denn können. Das hat ja der Threatstarter richtig erkannt. Ums bleiben geht es am Ende.