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Re: Heiraten in HK (neue Probleme)
Verfasst: 04.01.2014, 22:02
von Galileo
tigerprawn hat geschrieben:Squire hat geschrieben:. Danach kannst Du (sobald Deine Frau eine deutsche Steuer ID und Steuernummer hat) den Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen.
Es besteht aber keine Eile. Solange sie sich in 2013 bei Dir anmeldet, kannst Du nächstes Jahr bei der Steuererklärung eine gemeinsame Veranlagung beantragen und dann erhältst Du rückwirkend die Vorteile einer gemeinsamen Veranlagung. Steuerklasse kannst Du irgendwann ganz gemütlich ändern (danach bist Du dann sogar zu einer Steuererklärung verpflichtet)
Das ist bei mir schon erledigt.
Was ich noch gerne wissen würde ist inwieweit die Einkünfte meiner Frau in D zu versteuern sind.
Laut Abkommen ist das Land zur Steuererhebung berechtigt in welchem der Lebensmittelpunkt besteht; Diesen hat mein Schatz ja aber jetzt nach D verlegt.
Hat hierzu jemand nähere Infos oder Erfahrungen? Müssen wir hier in D die Einkünfte angeben die meine Frau bis zur Einreise nach D zwecks Familienzusammenführung erzielt hat, und wenn ja wie werden diese berücksichtigt?
Danke Euch,
Galileo
Re: Heiraten in HK (neue Probleme)
Verfasst: 05.01.2014, 00:46
von Squire
Jetzt würd ich langsam sagen ... frage jemanden, der sich damit auskennt.
Sprich - ich würd das Thema mal dem Steuerberater übergeben - der sollte sich damit auskennen
Re: Heiraten in HK (neue Probleme)
Verfasst: 05.01.2014, 04:33
von ingo_001
Galileo hat geschrieben:Hat hierzu jemand nähere Infos oder Erfahrungen? Müssen wir hier in D die Einkünfte angeben die meine Frau bis zur Einreise nach D zwecks Familienzusammenführung erzielt hat, und wenn ja wie werden diese berücksichtigt?
Wenn beides im gleichen Jahr erfolgt ist - ja.
Wobei sich die Frage stellt, ob bei einem "Nein", Dein/Euer Finanzamt sich die Mühe machen würde, dieses beim zuständigen chin. Finanzamt zu hinterfragen ...
Bei einer Zusammenveranlagung, die Ehepartner i.d.R. beim Finanzamt wählen, kommt noch ein erfreulicher Aspekt hinzu:
In dem Jahr, in dem Deine Frau hier in D. einwandert, wirst Du nach Änderung Deiner Steuerklasse von I auf III (weil der Mann i.d.R. ein höheres Einkommen hat als die Ehefrau) steuerlich so behandelt, als wenn sie schon seit dem 01.01. des betr. Jahres in D. lebt.
Dein Einkommen wird also rückwirkend von Januar an so versteuert, als wenn Du schon seit Januar die Steuerklasse III hättest.
I.d.R. bedeutet das, dass Du/Ihr für das betr. Jahr eine schöne Steuerrückzahlung erhaltet.
Re: Heiraten in HK (neue Probleme)
Verfasst: 05.01.2014, 20:50
von Galileo
ingo_001 hat geschrieben:
Dein Einkommen wird also rückwirkend von Januar an so versteuert, als wenn Du schon seit Januar die Steuerklasse III hättest.
I.d.R. bedeutet das, dass Du/Ihr für das betr. Jahr eine schöne Steuerrückzahlung erhaltet.
Hallo Ingo,
Das ist mir bekannt, aber danke dennoch

. Allerdings hat mein Schatz Bedenken ihr Einkommen anzugeben. Ich gehe davon aus daß ihr Einkommen aus 2013 in CN zu versteuern ist da sie mehr als 183 Tage dort gelebt hat. Aber ich werde wohl für 2013 einen Steuerberater brauchen.
Hier im Forum habe ich gelesen daß für den Nachweis ein "Bescheid" aus CN reicht auf dem steht daß sie ihre Steuern bezahlt hat, soetwas kann sie wohl auch bekommen. Aber da steht nur drauf wieviel sie Steuern bezahlt hat, nicht aber ihr Einkommen. Und das Dokument sei auch nur in chinesischer Schrift, d.h. den Finanzbeamten beim hiesigen FA, übrigens wohl eines der übelsten bundesweit wie man liest, möchte ich sehen...
Ich werde wohl doch noch mal die WISO-Datenbank durchforsten müssen bevor ich einen ST-Berater aufsuche.
So long,
Galileo