Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)
Verfasst: 28.05.2012, 15:15
Ja, sie hat die Dokumente, die das belegen. Somit fällt also die ALGII-Unterstützung dank Integrationskurs in den ersten Monaten weg.
Forum rund um die VR China
https://forum.chinaseite.de/
Misterbigs ist ein User hier im Forum der erst die Anstrengungen der Heirat auf sich genommen hat und jetzt mit den Anstrengungen der Scheidung / Annulierung der Ehe kämpft.Rimut hat geschrieben:Misterbigs? FZF? Oh je, man muss sich erst das Vokabular angewöhnen, wenn man einem Forum beitritt.
Dies ist schlichtweg falsch, denn sie hat die ersten vier Jahre überhaupt vielleicht jede Menge Ansprüche, aber keinerlei Anrechte! Du musst sie also mit durchschleppen. Andernfalls kann sie ihre Koffer packen und wieder ausreisen!Farron hat geschrieben:...wenn du mit deiner Freundin verheiratet bist, hätte sie Anspruch auf ALGII + einen Mietzuschuss.
Das ist wohl der Tarif in Sachsen? In Hessen kostet das 300 €!!!Sachse28 hat geschrieben:Kostet 50 Euro. Staatliche Prüfung für Übersetzer.
Das ist nicht ärgerlich, sondern absolut richtig!wb8298 hat geschrieben: Es steht mir gar keine Möglichkeit die Steuerklasse zu wecheln außer meine Frau endlich in Dt. ist. Ärgerlich.
Im Land des Geldes hat halt alles seinen Preisbáitù hat geschrieben:Das ist wohl der Tarif in Sachsen? In Hessen kostet das 300 €!!!Sachse28 hat geschrieben:Kostet 50 Euro. Staatliche Prüfung für Übersetzer.
Du meinst, solange sie noch keine dt Staatsbürgerschaft bekommen würde?báitù hat geschrieben:Dies ist schlichtweg falsch, denn sie hat die ersten vier Jahre überhaupt vielleicht jede Menge Ansprüche, aber keinerlei Anrechte! Du musst sie also mit durchschleppen. Andernfalls kann sie ihre Koffer packen und wieder ausreisen!Farron hat geschrieben:...wenn du mit deiner Freundin verheiratet bist, hätte sie Anspruch auf ALGII + einen Mietzuschuss.
Ist sie mit dir verheiratet, lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft. Bei deinen 1.000 € netto im Monat dürfte sie dann wohl kaum Anrechte haben, da der Regelbedarf (gleiches Wiki) pro Person in einer ehelichen Gemeinschaft mit 337 € (*2 = 674 €) angesetzt wird. Da liegt ihr dann noch sicher drüber. Etwaige Wohngeldzuschüsse (von der Kommune) sind natürlich noch außen vor, mir gings um die Grundsicherung (ALG II)... wie du es eingangs bereits selbst vermutet hattest.Rimut hat geschrieben:...
Kann er hier eingeben und Ausrechnen lassen:báitù hat geschrieben:Da liegt ihr dann noch sicher drüber.
Das ist richtig nach 3 Monaten steht dieses dem Ehepartner zu, wenn das Gemeinsame Einkommen nicht ausreichen sollte.Hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) steht jedoch, dass das nur für die ersten 3 Monate gilt (dritter Stichpunkt unter "Ausländer")
Das ist keine absurde Idee, sondern Alltag. Was denkst du wie viele Frauen aus muslimischen Ländern extra "importiert" werden zwecks arrangierter Ehe und dann auch von staatlicher Hilfe leben? Wir wollen das nicht, deshalb lebt und arbeitet jeder in seinem Heimatland. Allerdings droht die Beziehung auseinanderzubrechen, wenn die Situation weitere Jahre andauern sollte. Ich bin egoistisch in der Hinsicht, das ist mir schon klar.blur hat geschrieben:Wie kommst du eigentlich auf die absurde Idee, dass die Gemeinschaft für deine chinesische Ehefrau zahlen soll?![]()
Das Wir-Denken solltest du überdenken. Sie wäre spätestens nach der Heirat Teil dieser Gesellschaft. Natürlich werden Flüge nicht bezahlt.blur hat geschrieben: Und wie willst du eure beiden Flüge nach Hongkong bzw. dann später nach Deutschland bezahlen + alle Nebenkosten der Heirat? Oder sollen das dann auch "wir" übernehmen?
Das war mal, heute geht dieses nicht mehr.Rimut hat geschrieben:Das ist keine absurde Idee, sondern Alltag. Was denkst du wie viele Frauen aus muslimischen Ländern extra "importiert" werden zwecks arrangierter Ehe und dann auch von staatlicher Hilfe leben?
Der Lebensunterhalt muss langfristig gesichert sein.§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1 der Lebensunterhalt gesichert ist,