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Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 28.05.2012, 15:15
von Rimut
Ja, sie hat die Dokumente, die das belegen. Somit fällt also die ALGII-Unterstützung dank Integrationskurs in den ersten Monaten weg.

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 28.05.2012, 15:27
von tigerprawn
Dann rechne Dir aus, wieviel mit Stkl III und Wohngeld uebrig bleibt. Ansonsten muss einer von euch beiden doch noch einen (weiteren) Job annehmen. Besprich das auch alles gut mit Deiner Frau, und schau ob das auch alles fuer sie so in Ordnung ist (und nicht das Du uns nach der FZF hier den 'misterbigs' machst)

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 29.05.2012, 23:26
von Rimut
Misterbigs? FZF? Oh je, man muss sich erst das Vokabular angewöhnen, wenn man einem Forum beitritt.

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 01:51
von -=tokl=-
Rimut hat geschrieben:Misterbigs? FZF? Oh je, man muss sich erst das Vokabular angewöhnen, wenn man einem Forum beitritt.
Misterbigs ist ein User hier im Forum der erst die Anstrengungen der Heirat auf sich genommen hat und jetzt mit den Anstrengungen der Scheidung / Annulierung der Ehe kämpft.

FZF -> Familienzusammenführung

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 10:32
von báitù
Farron hat geschrieben:...wenn du mit deiner Freundin verheiratet bist, hätte sie Anspruch auf ALGII + einen Mietzuschuss.
Dies ist schlichtweg falsch, denn sie hat die ersten vier Jahre überhaupt vielleicht jede Menge Ansprüche, aber keinerlei Anrechte! Du musst sie also mit durchschleppen. Andernfalls kann sie ihre Koffer packen und wieder ausreisen! :?

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 10:34
von báitù
Sachse28 hat geschrieben:Kostet 50 Euro. Staatliche Prüfung für Übersetzer.
Das ist wohl der Tarif in Sachsen? In Hessen kostet das 300 €!!! :o

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 10:39
von báitù
wb8298 hat geschrieben: Es steht mir gar keine Möglichkeit die Steuerklasse zu wecheln außer meine Frau endlich in Dt. ist. Ärgerlich. :x
Das ist nicht ärgerlich, sondern absolut richtig!
Sonst würde sich manch einer auf dem Papier eine Frau in Burkina Faso oder Myanmar "halten", um in Deutschland ein massives Ehegattensplitting zu erhalten! Geht's noch? :shock:

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 10:47
von edmund27
báitù hat geschrieben:
Sachse28 hat geschrieben:Kostet 50 Euro. Staatliche Prüfung für Übersetzer.
Das ist wohl der Tarif in Sachsen? In Hessen kostet das 300 €!!! :o
Im Land des Geldes hat halt alles seinen Preis :lol:

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 15:11
von Rimut
báitù hat geschrieben:
Farron hat geschrieben:...wenn du mit deiner Freundin verheiratet bist, hätte sie Anspruch auf ALGII + einen Mietzuschuss.
Dies ist schlichtweg falsch, denn sie hat die ersten vier Jahre überhaupt vielleicht jede Menge Ansprüche, aber keinerlei Anrechte! Du musst sie also mit durchschleppen. Andernfalls kann sie ihre Koffer packen und wieder ausreisen! :?
Du meinst, solange sie noch keine dt Staatsbürgerschaft bekommen würde?
Hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) steht jedoch, dass das nur für die ersten 3 Monate gilt (dritter Stichpunkt unter "Ausländer")

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 16:47
von báitù
Rimut hat geschrieben:...
Ist sie mit dir verheiratet, lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft. Bei deinen 1.000 € netto im Monat dürfte sie dann wohl kaum Anrechte haben, da der Regelbedarf (gleiches Wiki) pro Person in einer ehelichen Gemeinschaft mit 337 € (*2 = 674 €) angesetzt wird. Da liegt ihr dann noch sicher drüber. Etwaige Wohngeldzuschüsse (von der Kommune) sind natürlich noch außen vor, mir gings um die Grundsicherung (ALG II)... wie du es eingangs bereits selbst vermutet hattest.
Das mit den vier Jahren hob ab auf die anderen postings von wegen Weiterstudieren und so. Wenn sie also als Studentin herkäme und ihr erstmal so zusammen leben wolltet, hätte sie zwar eine Aufenhaltserlaubnis zu Studienzwecken, aber keine Arbeitserlaubnis (ergo müsstest du sie durchfüttern - so war das gemeint).

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 19:18
von blur
Wie kommst du eigentlich auf die absurde Idee, dass die Gemeinschaft für deine chinesische Ehefrau zahlen soll? :shock:
Und wie willst du eure beiden Flüge nach Hongkong bzw. dann später nach Deutschland bezahlen + alle Nebenkosten der Heirat? Oder sollen das dann auch "wir" übernehmen?

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 30.05.2012, 19:25
von AngelofMoon
báitù hat geschrieben:Da liegt ihr dann noch sicher drüber.
Kann er hier eingeben und Ausrechnen lassen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4- ... ebnis.html
Hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) steht jedoch, dass das nur für die ersten 3 Monate gilt (dritter Stichpunkt unter "Ausländer")
Das ist richtig nach 3 Monaten steht dieses dem Ehepartner zu, wenn das Gemeinsame Einkommen nicht ausreichen sollte.

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 31.05.2012, 00:54
von Rimut
blur hat geschrieben:Wie kommst du eigentlich auf die absurde Idee, dass die Gemeinschaft für deine chinesische Ehefrau zahlen soll? :shock:
Das ist keine absurde Idee, sondern Alltag. Was denkst du wie viele Frauen aus muslimischen Ländern extra "importiert" werden zwecks arrangierter Ehe und dann auch von staatlicher Hilfe leben? Wir wollen das nicht, deshalb lebt und arbeitet jeder in seinem Heimatland. Allerdings droht die Beziehung auseinanderzubrechen, wenn die Situation weitere Jahre andauern sollte. Ich bin egoistisch in der Hinsicht, das ist mir schon klar.
blur hat geschrieben: Und wie willst du eure beiden Flüge nach Hongkong bzw. dann später nach Deutschland bezahlen + alle Nebenkosten der Heirat? Oder sollen das dann auch "wir" übernehmen?
Das Wir-Denken solltest du überdenken. Sie wäre spätestens nach der Heirat Teil dieser Gesellschaft. Natürlich werden Flüge nicht bezahlt.

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 31.05.2012, 01:48
von AngelofMoon
Rimut hat geschrieben:Das ist keine absurde Idee, sondern Alltag. Was denkst du wie viele Frauen aus muslimischen Ländern extra "importiert" werden zwecks arrangierter Ehe und dann auch von staatlicher Hilfe leben?
Das war mal, heute geht dieses nicht mehr.
Aufenthaltsgesetz:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1 der Lebensunterhalt gesichert ist,
Der Lebensunterhalt muss langfristig gesichert sein.

Re: Felsbrocken im Weg (Heirat)

Verfasst: 31.05.2012, 02:18
von Rimut
Und der zugereiste Ehepartner muss dann wieder zurück ins Heimatland, oder wie?