Sprachnachweis Ehegattennachzug

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@happyfuture

vielen Dank für den Beitrag. Auch ich wünsche Dir ein frohes Osterfest. Ich werde mich bemühen weiterhin sachlich weiter zu schreiben. Es bereitet mir sehr viel Spass in Foren zu schreiben. Was meine Frau betrifft, sie wird kommen, weil meine Beschützer es wollen. Meine Klageschrift ist fertig und ich warte nur auf die entgültige Ablehnung. Ich werde hier genauso gewinnen, wie gegen den Abmahnungsanwalt bei Ebay. Es gibt auch den hessischen Klüngel

Es dankt Edmund Otto in China bekannt als der Hessenzenmann.
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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bauconcept
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von bauconcept »

Viel Glück damit, aber WANN wird sie denn kommen? Hast Du Dir mal die Verfahrensdauer vom VG bis zum EuGH überlegt? Es gibt immer noch die Alternative ein Sprachvisum (§ 16 AufenthG) zu beantragen, das A 1 Zertifikat damit in der BRD zu machen und dann den Aufenthaltstitel zu "wecheln", soweit die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen eingehalten werden. Ggf. mal in die Allgemine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG schauen. Funktioniert jedenfalls als Handbuch, was man NICHT machen sollte (so es nicht um prinzipielle Rechthaberei geht).
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

bauconcept hat geschrieben:Viel Glück damit, aber WANN wird sie denn kommen? Hast Du Dir mal die Verfahrensdauer vom VG bis zum EuGH überlegt? Es gibt immer noch die Alternative ein Sprachvisum (§ 16 AufenthG) zu beantragen, das A 1 Zertifikat damit in der BRD zu machen und dann den Aufenthaltstitel zu "wecheln", soweit die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen eingehalten werden. Ggf. mal in die Allgemine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG schauen. Funktioniert jedenfalls als Handbuch, was man NICHT machen sollte (so es nicht um prinzipielle Rechthaberei geht).
Soll ich lachen oder weinen?
Wir haben dieses letztes Jahr beantragt, wurde abgelehnt da keine Familiäre Verwurzelung im Heimatland besteht.
Da es beim Aufenthaltsgesetz §16 keinen Rechtsanspruch gibt wird dass zuständige Gericht den Remonstration Bescheid aufheben, ihn aber für einen neuen Entscheid der Zuständigen Auslandsvertretung zuweisen.
Somit kann die Deutsche Auslandsvertretung wieder dann nach anderen Versagungsgründen suchen.
Ich habe die ganzen Unterlagen hier auch die Kopien der Korrespondenz zwischen den Beteiligten Stellen aus der Akte.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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AngelofMoon
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

bauconcept hat geschrieben:und dann den Aufenthaltstitel zu "wecheln",
Dieses geht schon mal überhaupt nicht.
Nach Beendigung der Sprachschule/Sprachkurses muss der Antragsteller zurück und das Visum zum Ehegattennachzug im Heimatland beantragen.
Leider gibt es immer wieder einige die dieses in der Vergangenheit nicht gemacht haben und zur ABH gegangen sind, gejammert haben dieses sei doch jetzt unnötig.
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

bauconcept hat geschrieben:Viel Glück damit, aber WANN wird sie denn kommen? Hast Du Dir mal die Verfahrensdauer vom VG bis zum EuGH überlegt? Es gibt immer noch die Alternative ein Sprachvisum (§ 16 AufenthG) zu beantragen, das A 1 Zertifikat damit in der BRD zu machen und dann den Aufenthaltstitel zu "wecheln", soweit die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen eingehalten werden. Ggf. mal in die Allgemine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG schauen. Funktioniert jedenfalls als Handbuch, was man NICHT machen sollte (so es nicht um prinzipielle Rechthaberei geht).
Ich glaube du must dich mal informieren. Es ist schneller gegangen als ich gedacht habe. Einer Kamerunerin wurde auf Grund eines Kostenentscheides des BVG ein FZF dur das Auswärtige Amt erteilt ohne sprachnachweis. Damit wurde der Gang Zum EUG verhindert. Ich glaube nicht dass sich das BVG dauernd mit Klagen gegen den Sprachtest befassen wird. Es hier nicht um Rechthaberei, sondern um Umsetzung von EG Recht. Für die Kommission ist der Sprachtest rechts widrig und wird nur noch in Deutschland praktiziert. 8) 8) 8) 8)
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edmund27
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Ich habe meine Ablehnung erhalten und die Klageschrift geht Montag raus. Der Ablehnungsbescheid strotzt nur so von Unwahrheiten und nicht zutreffenden Behauptungen gegen ein FZF. 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@qpr.

Also nochmal zum Verfahren in dem ich auch alle Spielregeln einhalten muss. Der Klageweg hat 4 Instanzen. zuerst muste ich den Bescheid der Botschaft abwarten. Der ist jetzt da. Jetzt wir Klage eingereicht beim Verwaltungsgericht in Berlin. Sollte hier eine Entscheidung zu meinen Gunsten fallen, dann kann ich nicht mehr die nächste Instanz anrufen. Dann ist der Klagegrund entfallen. Sollte die Entscheidung zu meinen Ungunsten ausgehen geht es zur nächsten Instanz und so weiter. Ich glaube aber nicht dass die Verwaltungsgerichte sich in Zukunft nicht mit weiteren Klagen herum schlagen.
Also das heißt nur nach durch laufen der der 3 deutschen Instanzen ist ein Gang zum EuGH möglich.
Wenn es also sein muss gehe ich bis nach Luxemburg. Ich denke das Aussenministerium ist sich im klaren darüber, was die Abschffung des Sprachtestes bewirkt. Eine Stellvertreterklage hatte ich nie im Sinn. Ich will nur gleiches Recht für meine Frau, wie die Frau aus Kamerun. Im Grundgesetz steht alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich oder sind Afrikaner gleicher. 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von Lunca »

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canni
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von canni »

@ Lunca

was schreibst Du denn da für einen Mist?

Ede kämpft hier einen Kampf für den ich ihn sehr bewundere. Es geht hier darum, dass sich unsere Oberen nicht einerseits immer hinter europäischem Recht verstecken können, wenn es gut für die Staatskasse ist und andererseits genau dieses dann einfach ignorieren.

Ich weiss nicht wie alt Du bist. Aber ein 60 jähriger hat sicher einiges mehr erlebt als Du. Und das man für eine Sache kämpfen muss haben wir gelernt. Und wenn Ede das schafft, dann haben all die jungspunde, die hier studieren oder was und sich in eine Chinesin verliebt haben doch das bessere Ende.

Also stecks weg und zoll ihm Respekt. Es gab mal eine Zeit, da hat sich die Jugend nicht so viel gefallen lassen. Dabei hat man heute doch noch viel mehr Macht. Wir mussten auf die Strasse gehen., die jungen Leute heute müssen nicht mal ihre Wohnung verlassen um via Internet rabatz zu machen., Nur ich habe das Gefühl die sind einfach zu faul und ruhen sich auf dem aus, was mutige Leute wie Ede für sie tun

So das wars und heute hauen wir die Lederhosen wech..,.

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der sicher ist, wenn es ein paar Einzelurteile dazu gibt gilt das ganze sowieso weil dann Präzedenzfall! Schon mal daran gedacht?
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Wenn du eine Sprache nicht oder nicht richtig sprichst, solltest Du zumindest ein guter Pantomime sein....
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

canni hat geschrieben:der sicher ist, wenn es ein paar Einzelurteile dazu gibt gilt das ganze sowieso weil dann Präzedenzfall! Schon mal daran gedacht?
Genau dieses fehlt zur Zeit.
Außerdem finde ich es schon recht merkwürdig das Lucan 2 Minuten nach seiner Anmeldung gerade in diesen Tread schreibt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

@ canni

vielen Dank für deinen Beistand. Im Ablehnungsbescheid stehen soviel Unwahrheiten, dass man einfach dagegen vorgehen muss.
Und nun viel Erfolg für Deinen VFB. Ich muss ja die Daumen drücken für den Dino HSV. :lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von happyfuture »

edmund27 hat geschrieben:Ich habe meine Ablehnung erhalten und die Klageschrift geht Montag raus. Der Ablehnungsbescheid strotzt nur so von Unwahrheiten und nicht zutreffenden Behauptungen gegen ein FZF. 8) 8) 8)
Viel Erfolg! :D
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

happyfuture hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Ich habe meine Ablehnung erhalten und die Klageschrift geht Montag raus. Der Ablehnungsbescheid strotzt nur so von Unwahrheiten und nicht zutreffenden Behauptungen gegen ein FZF. 8) 8) 8)
Viel Erfolg! :D
Vielen Dank. Ich kann nur gewinnen mein Astrologe Seni sagt Sieg 8) 8) 8)
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von edmund27 »

Östereich hat als nächstes Land den Sprachtest abgeschafft. Nun ist Deutschland ganz alleine :lol: :lol: :lol:
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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug

Beitrag von AngelofMoon »

qpr hat geschrieben:Die haben den Sprachtest doch erst am 01.07. 2011 eingeführt und nach 10 Monaten schon wieder abgeschafft?
Das neue Gesetz wird wohl gerade vom Österreichischen Innenministerium ausgearbeitet, ist also noch nicht in Kraft.
Der Sprachnachweis soll wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, wegfallen.
Ich suche aber noch nach einen Link.
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