Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Hm, also das Hukou meiner Frau steht in China glaub noch auf ledig, in Deutschland haben wir eine international gültige Heiratsurkunde.
Wenn meine Frau (CN) jetzt in Deutschland ein Kind bekäme, könnte sie doch die chinesische Bürgerschaft für es beantragen und bekommen, oder? Auch wenn sie vorher nix in China angemeldet hat und so? Oder sagen die dann "Sie haben keine Geburtseraubnis, ihr Kind darf nich chinesisch sein"?
Ich wüsste nicht, welchen Vorteil mein Kind mit einem deutschen Pass in Deutschland hätte und wenn es mal nach china gehen sollte, hätte das Kind nur Vorteile durch den chin. Pass. Und wenn man es doch mal braucht, den deutschen Pass bekommt man wesentlich einfacher als den chinesischen...
Wenn meine Frau (CN) jetzt in Deutschland ein Kind bekäme, könnte sie doch die chinesische Bürgerschaft für es beantragen und bekommen, oder? Auch wenn sie vorher nix in China angemeldet hat und so? Oder sagen die dann "Sie haben keine Geburtseraubnis, ihr Kind darf nich chinesisch sein"?
Ich wüsste nicht, welchen Vorteil mein Kind mit einem deutschen Pass in Deutschland hätte und wenn es mal nach china gehen sollte, hätte das Kind nur Vorteile durch den chin. Pass. Und wenn man es doch mal braucht, den deutschen Pass bekommt man wesentlich einfacher als den chinesischen...
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Deutsch Ire, aber ja, a schreib ich manchmal blindlings daneben und sonst auf dem mobile fon.happyfuture hat geschrieben:Verständnis-Rückfrage: Bist du DeutscherFelDH hat geschrieben:also mals ganz dumm. ....
also grammartik hat ab und an gehoerige aussetzer.. das zu dem.
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