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Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 08.05.2010, 19:57
von happyfuture
na na, wer wird denn gleich ...
1. Gerald hat lediglich bekannt gegeben, dass er am Flughafen arbeitet - als was?
2. Sein Beitrag ist m.E. keine Antwort auf die Frage, wie ein im Drittland erworbenes Notebook nach D eingeführt wird.
Manchmal nehmen Beiträge hier seltsame Formen an

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 08.05.2010, 20:12
von Grufti
Bis jetzt hat Chinavelo auch noch nicht bekanntgegeben, wie die Antwort des Zolls auf seine Anfrage lautet.
Hat er überhaupt schon nachgefragt ?

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 08.05.2010, 21:16
von Grufti
Kim_Lauterbach hat geschrieben:Danke für die Infos. Habe nämlich vor mir eine neue hochwertige Videokamera zu kaufen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Steuer höher wäre aber 19% liegt noch im fairen Bereich.
Da kann man trotzdem ne Menge sparen.
Hallo Kim_Lauterbach
erst einmal herzlich willkommen in unserem Forum !
Leider wirst Du evtl nichts oder sehr wenig sparen können, denn zwar liegt die Einfuhrumsatzsteuer "nur" bei 19 %, aber wenn mich nicht alles täuscht, sind auf der Videokamera 13,9 % Zoll (Zolltarifnummer 8521 90 00 900)
(Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, andere, andere)
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... &Year=2010" target="_blank
Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 09.05.2010, 05:10
von happyfuture
Grufti hat geschrieben:Bis jetzt hat Chinavelo auch noch nicht bekanntgegeben, wie die Antwort des Zolls auf seine Anfrage lautet.
Bernd alias "Chinavelo" war nach seinem letzten Posting vom 29.04. nicht mehr online. Über weitere Interpretationen lasse ich mich nicht aus.
Fair wäre es, Rückmeldung zu geben!
Wie ich bereits gepostet habe, auf den Internetseiten des Deutschen Zolls ist alles sehr gut erklärt und für spezielle Fragen gibt es ein kompetentes Service-Center, erreichbar per Tel und/oder e-Mail!
Frage an Kim Lauterbach: Hast Du eine genaue Tyenbezeichnung der Video-Cam, was soll die in China/HK kosten und zu welchem Preis wird die mit Deutscher Betriebsanleitung, Deutscher Software-Einstellung und Deutscher Garantie (i.d.R. 2 Jahre) angeboten?

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 09.05.2010, 05:27
von HK_Yan
Grufti hat geschrieben:Leider wirst Du evtl nichts oder sehr wenig sparen können, denn zwar liegt die Einfuhrumsatzsteuer "nur" bei 19 %, aber wenn mich nicht alles täuscht, sind auf der Videokamera 13,9 % Zoll (Zolltarifnummer 8521 90 00 900)
(Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, andere, andere)
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dd ... &Year=2010" target="_blank
Man sollte dazu sagen das der Zoll vor der EuSt. kommt. Klartext: du zahlst auch EuSt. auf den Zoll. Aus den 13.9% werden dann knapp 17%
Beispiel:
Kamera: € 1000 (falls Versandkosten dann hier dazurechnen)
+ 13.9% Zoll: € 1139
+ 19% EuSt.: € 1355
Vielleicht gibt es ja 'bessere' Zolltarifnummern, um die EuSt. kommt man aber nicht herum.
Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 05:52
von happyfuture
HK_Yan hat geschrieben:Vielleicht gibt es ja 'bessere' Zolltarifnummern, um die EuSt. kommt man aber nicht herum.
Kommt darauf an ....
85.21 Videogeräte zur Bildaufzeichnung und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Videokamerarekorder)
85211020 =
0%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, für Magnetbänder mit einer Breite von <= 1,3 cm und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von <= 50 mm/s (ausg. Videokamerarekorder)
85211095 =
0%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe auf Magnetband, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Videokamerarekorder sowie Geräte für Magnetbänder mit einer Breite von <= 1,3 cm und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von <= 50 mm/s)
85219000 =
13,9%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Magnetbandgeräte und Videokamerarekorder)
85.25 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät, Fernsehkameras,
digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
85258019 =
4,9%
Fernsehkameras (ausg. solche mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren sowie Videokamerarekorder)
Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 13:53
von chinavelo
Grufti hat geschrieben:Bis jetzt hat Chinavelo auch noch nicht bekanntgegeben, wie die Antwort des Zolls auf seine Anfrage lautet.
Hat er überhaupt schon nachgefragt ?

Ja! Und auch Antwort erhalten. Es hat nur ein wenig länger gedauert, da Rückfragen erforderlich waren. Zusammenfassend erhielt ich folgende Auskunft mit dem Hinweis, daß aus rechtlichen Gründen diese Auskunft nur unverbindlich erteilt wird:
Liegt der Wert einer nichtteilbaren Ware über 430 EUR also z.B. bei 500 EUR, dann muß auf diesen Betrag (Komplettbetrag) Zoll und EUST entrichtet werden; es ist keine Anrechnung der 430 EUR möglich. Die anderen Waren im Gesamtwert von 300 EUR können einfuhrabgabenfrei belassen werden.
Es gibt noch die Möglichkeit diese beiden Abgaben zu einem Pauschalbetrag von 17,5% zusammenzufassen. Dies geht immer dann, wenn der Wert der abgabepflichtigen Waren 700 EUR nicht übersteigt. Wäre bei Ihnen also der Fall....da:
die Waren vom Gesamtwert 300 EUR = abgabenfrei
Laptop=abgabenpflichtig, aber nur 500 EUR = daher Pauschalierung möglich.
Es ist der Rote Ausgang "Anmeldepflichtige Waren" zu benutzen.
Bei dieser Gelegenheit habe ich eine weiter Frage gestellt:
"Wie sieht es aber zollrechtlich aus, wenn die Reisefreigrenze durch teilbare Waren überschritten wird, beispielsweise kostet ein Gegendstand 200 EUR, ein zweiter 150 EUR und ein dritter Gegenstand 300 EUR. Müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden?"
Antwort des Zolls:
Es müssen Abgaben bezahlt werden. Folgende Konstellation wäre denkbar:
Die Artikel für 200 EUR und 150 EUR = zusammen 350 EUR somit in der Freigrenze abgabenfrei
Auf den 300 EUR Artikel würde ein Pauschalabgabensatz von 17,5% erhoben
Ich hoffe, wir sind jetzt alle ein wenig schlauer und nochmals vielen Dank an alle, die sich mit der Thematik auseinandergesetzt haben.
Bernd
Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 16:20
von Grufti
happyfuture hat geschrieben:HK_Yan hat geschrieben:Vielleicht gibt es ja 'bessere' Zolltarifnummern, um die EuSt. kommt man aber nicht herum.
Kommt darauf an ....
85.21 Videogeräte zur Bildaufzeichnung und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Videokamerarekorder)
85211020 =
0%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, für Magnetbänder mit einer Breite von <= 1,3 cm und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von <= 50 mm/s (ausg. Videokamerarekorder)
85211095 =
0%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe auf Magnetband, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Videokamerarekorder sowie Geräte für Magnetbänder mit einer Breite von <= 1,3 cm und einer Bandlaufgeschwindigkeit bei der Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe von <= 50 mm/s)
85219000 =
13,9%
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausg. Magnetbandgeräte und Videokamerarekorder)
85.25 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät, Fernsehkameras,
digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
85258019 =
4,9%
Fernsehkameras (ausg. solche mit 3 oder mehr Bildaufnahmeröhren sowie Videokamerarekorder)
@happyfuture: GREAT !!
Ich glaube, wir sollten ein Forumsdatenbank mit solchen Tarifnummern organisieren... damit Deine Arbeit nicht umsonst war.
Was die in diesem Thread erwähnte Mitnahme von Originalrechnungen betrifft, so sollte man vor Kauf die Kassierer fragen, ob die Quittungen auf Thermopapier ausgedruckt werden, denn dann hat man Pech gehabt. Lange halten sich
diese Originale nicht. Eventuell würde das Einscannen und Mitnahme auf einem Datenstick bzw. Laptop selbst dieses Manko wieder ausgleichen.....
Ich sehe schon, wie sich verschiedene Mitleser die Haare raufen ...

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 16:58
von happyfuture
chinavelo hat geschrieben:Liegt der Wert einer nichtteilbaren Ware über 430 EUR also z.B. bei 500 EUR, dann muß auf diesen Betrag (Komplettbetrag) Zoll und EUST entrichtet werden; es ist keine Anrechnung der 430 EUR möglich. Die anderen Waren im Gesamtwert von 300 EUR können einfuhrabgabenfrei belassen werden.
Es gibt noch die Möglichkeit diese beiden Abgaben zu einem Pauschalbetrag von 17,5% zusammenzufassen. Dies geht immer dann, wenn der Wert der abgabepflichtigen Waren 700 EUR nicht übersteigt. Wäre bei Ihnen also der Fall....da:
die Waren vom Gesamtwert 300 EUR = abgabenfrei
Laptop=abgabenpflichtig, aber nur 500 EUR = daher Pauschalierung möglich.
Es ist der Rote Ausgang "Anmeldepflichtige Waren" zu benutzen.
Hallo Bernd, danke für die Rückmeldung, die im Prinzip mein Posting bestätigt! Ich habe jedoch mehr mit der anderen Richtung zolltechnisch zu tun. Das ist spannend und nicht so einfach zu klären!
chinavelo hat geschrieben:Bei dieser Gelegenheit habe ich eine weiter Frage gestellt:
"Wie sieht es aber zollrechtlich aus, wenn die Reisefreigrenze durch teilbare Waren überschritten wird, beispielsweise kostet ein Gegendstand 200 EUR, ein zweiter 150 EUR und ein dritter Gegenstand 300 EUR. Müssen Einfuhrabgaben bezahlt werden?"
Antwort des Zolls:
Es müssen Abgaben bezahlt werden. Folgende Konstellation wäre denkbar:
Die Artikel für 200 EUR und 150 EUR = zusammen 350 EUR somit in der Freigrenze abgabenfrei
Auf den 300 EUR Artikel würde ein Pauschalabgabensatz von 17,5% erhoben
Das war der einzige Punkt, wo ich mir nicht sicher war, ob "teilbare" Waren getrennt anzusehen sind! Danke!
chinavelo hat geschrieben:Ich hoffe, wir sind jetzt alle ein wenig schlauer und nochmals vielen Dank an alle, die sich mit der Thematik auseinandergesetzt haben.
Yes!

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 17:06
von happyfuture
Grufti hat geschrieben:@happyfuture: GREAT !!
Danke für die Blumen, aber Du weißt, bin ich nicht ganz unbedarft auf diesem Gebiet!
Grufti hat geschrieben:Ich glaube, wir sollten ein Forumsdatenbank mit solchen Tarifnummern organisieren... damit Deine Arbeit nicht umsonst war.
Die gibt es schon, nur das Handling und das Wissen, was "was" ist, sind oftmals die Herausforderungen.
Grufti hat geschrieben:Was die in diesem Thread erwähnte Mitnahme von Originalrechnungen betrifft, so sollte man vor Kauf die Kassierer fragen, ob die Quittungen auf Thermopapier ausgedruckt werden, denn dann hat man Pech gehabt. Lange halten sich diese Originale nicht. Eventuell würde das Einscannen und Mitnahme auf einem Datenstick bzw. Laptop selbst dieses Manko wieder ausgleichen.....
Du wirst lachen, genau so mache ich das! Ich habe alle Belege auf USB-Stick bei mir, jedoch noch nie beim Zoll benötigt.

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 17:10
von jadelixx
Grufti hat geschrieben: ...
Ich sehe schon, wie sich verschiedene Mitleser die Haare raufen ...

Shortcut:
Wenn einer vom Zoll mal irgendwas nicht weiss, dann also an Happy verweisen, danach wird man lebenslang durchgewunken.

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 20:09
von roadruner46
happyfuture hat geschrieben:na na, wer wird denn gleich ...
1. Gerald hat lediglich bekannt gegeben, dass er am Flughafen arbeitet - als was?
2. Sein Beitrag ist m.E. keine Antwort auf die Frage, wie ein im Drittland erworbenes Notebook nach D eingeführt wird.

Hallo Lieber User!
Zuerst möchte sagen das ich im IT Bereich tätig bin am Flughafen.
jadelixx hat geschrieben:Es geht Dich nichts an und eine Wertung darueber, was Leute so bei sich tragen, steht Dir nicht zu.
Wenn Du am Flughafen arbeitest, bist Du ein Dienstleister entweder fuer den Staat oder fuer ein Unternehmen. Wenn einer was mit sich rumtraegt, was nicht erlaubt ist, verwahrt es fuer Ihn oder schickt es gegen Gebuehr an seine Adresse.
Bei den Leuten am Flughafen funktioniert der Servicegedanken aber schon ganz gut. Um so bedauerlicher Dein Ratschlag:
Nunja, wenn ich so durch das Terminal gehe zu einem Termin, dann sieht man halt schon einiges. Natürlich bleibt es den Personen selber überlassen Was Sie mitnehmen.
happyfuture hat geschrieben:2. Sein Beitrag ist m.E. keine Antwort auf die Frage, wie ein im Drittland erworbenes Notebook nach D eingeführt wird.
Ein Notebook/Laptop im Ausland erworben kann ohne Risiko Verzollt werden solange eine Rechnung/Beleg vorgelegt werden kann. Soweit mir bekannt ist, wird auf die Rechnung der Normale MWSt Satz verlangt. Mit dem Beleg MWSt Bezahlt erfolgt die Einfuhr dann ohne Probleme.
Nun, es sollte jedem klar sein das der Zoll nicht nur an der Türe Fargen kann sondern auch im Terminal oder auf dem Parkplatz, der Zoll kann überall die Frage stellen, haben Sie etwas zu Verzollen. Auch der Staat lernt dazu.
Auf meine Reise nehme ich auch Notebook/Laptop mit und ander elektronische Geräte. Diese gebe ich vor Abreise bekannt und gebe die Papiere zu meinen Unterlagen. Das ganze dauert 5 min. aber ich bei der Einreise keine Probleme.
Vielen Dank für die Reise Wünsche und ich Hoffe Erholt wieder zu kommen.
Viele Grüße sendet
roadruner
Gerald
Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 20:49
von Grufti
roadruner46 hat geschrieben:
Ein Notebook/Laptop im Ausland erworben kann ohne Risiko Verzollt werden solange eine Rechnung/Beleg vorgelegt werden kann. Soweit mir bekannt ist, wird auf die Rechnung der Normale MWSt Satz verlangt. Mit dem Beleg MWSt Bezahlt erfolgt die Einfuhr dann ohne Probleme.
84713000 Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, tragbar, mit einem Gewicht von <= 10 kg, mit mindestens einer Zentraleinheit, einer Eingabetastatur und einem Bildschirm (ausg. periphere Einheiten)
Zoll 0 % EUSt 19 %

Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 10.05.2010, 22:19
von Laogai
Grufti hat geschrieben:84713000 Datenverarbeitungsmaschinen [...]
Und was ist, wenn ich statt 84713000 Datenverarbeitungsmaschinen nur eine im Handgepäck habe
SCNR 
Re: Reisefreigrenze von EUR 430
Verfasst: 11.05.2010, 01:03
von Grufti
laogai hat geschrieben:Grufti hat geschrieben:84713000 Datenverarbeitungsmaschinen [...]
Und was ist, wenn ich statt 84713000 Datenverarbeitungsmaschinen nur eine im Handgepäck habe
SCNR 
Die Angaben gelten für eine und für viele....
aber zeige mir mal, wie Du 84731000 Stück ins
Handgepäck bekommst...
