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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 27.11.2008, 20:18
von Attila
Das OLG braucht 6-8 Monate???
Bei uns hat das ganze 14 Tage gebraucht, dieses Jahr, OLG Nürnberg.
Stell Deine Frage am besten auf
http://www.info4alien.de
Bei Ehe & Familie
Mir schwant allerdings dass ihr am besten in DK heiraten solltet, wenn schon jetzt solche Horror Zeiträume genannt werden...
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 28.11.2008, 00:44
von Laogai
Fett OT!
Dairuin hat geschrieben:erstmal allen die es geschafft haben eine chinesin zu heiraten HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
Vielen Dank!
Die bürokratischen Hürden haben wir seinerzeit (ist schon länger her) ohne große Probleme überwunden. Aber die Angebetete zu einer Heirat zu überreden war ECHT HARTE ARBEIT

Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 28.11.2008, 01:39
von still.alive
laogai hat geschrieben:Fett OT!
Dairuin hat geschrieben:erstmal allen die es geschafft haben eine chinesin zu heiraten HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
Vielen Dank!
Die bürokratischen Hürden haben wir seinerzeit (ist schon länger her) ohne große Probleme überwunden. Aber die Angebetete zu einer Heirat zu überreden war ECHT HARTE ARBEIT

Du musstest deine Frau überreden dich zu Heiraten

...??
Du machst mir echt Mut ... ( stehe kurz vor der Verlobung )...

Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 28.11.2008, 01:51
von Laogai
still.alive hat geschrieben:Du musstest deine Frau überreden dich zu Heiraten

...??
Sonst noch Fragen?
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 29.11.2008, 17:24
von Mathias1980
Hallo so jetzt habe ich es auch ndlich geschafft meine Chinesische Freundin gestern endlich in Deutschland zu heiraten!
Jetzt hab eich mal eine Frage, und zwar hat sie meinen Nachnamen angeommen. Jetzt gehen wir am Montag zur Ausländerbehörde wegen der Aufentatlsgenehmigung. Aber was wird dann jetzt mit ihrem Pass mit dem alten Nachnamen? Muß ich deswegen nach Frankfurt zum Chinesischenkonsulat um dort den Pass zu ändern? Oder gibt es dort eine andere Möglichkeit?
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 29.11.2008, 19:30
von Yingxiong
Dann Herzlichen Glückwunsch!
Zu den anderen Fragen kann ich leider nichts sagen.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 03:17
von ingo_001
Na dann: Herzlich Willkommen im "100 % Klub"

Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 03:30
von ingo_001
Mathias1980 hat geschrieben:Hallo so jetzt habe ich es auch ndlich geschafft meine Chinesische Freundin gestern endlich in Deutschland zu heiraten!
Jetzt hab eich mal eine Frage, und zwar hat sie meinen Nachnamen angeommen. Jetzt gehen wir am Montag zur Ausländerbehörde wegen der Aufentatlsgenehmigung. Aber was wird dann jetzt mit ihrem Pass mit dem alten Nachnamen? Muß ich deswegen nach Frankfurt zum Chinesischenkonsulat um dort den Pass zu ändern? Oder gibt es dort eine andere Möglichkeit?
Keine Panik
Für Deine Frau bleibt im Prinzip alles wie gehabt, d.h., sie behält ihren chinesischen Reisepass und muss deshalb auch nicht zur chin. Botschaft. Sie ist ja nach wie vor chinesische Staatsbürgerin.
Das sie Deinen Nachnamen angenommen hat, ist nur innerhalb Deutschlands von Bedeutung.
Wenn ihr also verreisen solltet, ist ihr Reisepass erforderlich.
Meine Frau hat auf anraten des Standesbeamten hier ihren Familiennamen beibehalten. Der meinte, dass es später u. U. vielleicht mal unnötige (bürokratische) Probleme geben könnte, wenn wir in China später einmal z. B. eine Wohnung kaufen würden, dann würde sich ein "Langnasen-Familienname" als nicht gerade hilfreich erweisen - ums mal so zu sagen.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 12:26
von Attila
Auch von mir einen
Herzlichen Glückwunsch!
Zur Namensführung:
Mein Standesbeamter und der Beamte welcher dann die chinesische Heiratsurkunde begutachten musste meinten auch es wäre erst einmal besser wenn jeder seinen Familiennamen behält.
Da man sonst zu einer inkonsistenten Namensführung kommen würde. D.h. in einigen Verträgen, Dokumenten verwendet sie ihren neuen Familiennamen, im Pass steht aber noch der alte. Beispielsweise wird sie dann im Einwohnermelderegister unter ihrem neuen Namen geführt. Die Ausländerbehörde führt die jedoch unter dem Namen der im Pass steht. Das soll manchmal zu unnötigen Verwirrungen führen.
Wenn die Ehe in Deutschland gelebt wird ist es möglich auch Jahre später den Namen auf einen gemeinsamen zu ändern. Meist wird dies wohl nach der erfolgten Einbürgerung gemacht, wie ich mir habe sagen lassen.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 12:36
von Yingxiong
Namensänderung wird durch die Ausländerbehörde auch im Pass vermerkt.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 12:39
von da hai
Mathias1980 hat geschrieben:Hallo so jetzt habe ich es auch ndlich geschafft meine Chinesische Freundin gestern endlich in Deutschland zu heiraten!
Jetzt hab eich mal eine Frage, und zwar hat sie meinen Nachnamen angeommen. Jetzt gehen wir am Montag zur Ausländerbehörde wegen der Aufentatlsgenehmigung. Aber was wird dann jetzt mit ihrem Pass mit dem alten Nachnamen? Muß ich deswegen nach Frankfurt zum Chinesischenkonsulat um dort den Pass zu ändern? Oder gibt es dort eine andere Möglichkeit?
Meine Frau hat in Deutschland einen Doppelnamen. In China führt sie weiterhin ihren alten Namen - die Eheleute behalten in China ja ihren Geburtsnamen. Sie hat aber in ihrem chinesischen Pass einen Eintrag: The bearer of this passport ist also known as... Den Eintrag hat sie beim Konsulat in Frankfurt machen lassen. Ist ja auch erforderlich, da es sonst problematisch werden kann. Wenn sie bspw. ein Einschreiben auf ihren neuen Namen bekommt, könnte sie sich ja nicht ausweisen. Das gleiche gilt für Kontoeröffnungen etc.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 12:43
von da hai
Yingxiong hat geschrieben:Namensänderung wird durch die Ausländerbehörde auch im Pass vermerkt.
Sie können das beim Visum vermerken. Aber die Änderung im Pass selbst dürfen die garantiert nicht vornehmen. Wäre ja noch schöner, wenn ein Land in den Dokumenten eines anderen Landes herumpfuschen dürfte.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 30.11.2008, 14:50
von Yingxiong
Da habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Ich meine natürlich im Pass beim Visum. Wurde bei meiner Frau auch so gemacht.
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 01.12.2008, 01:40
von Sleepy
Auch von mir Glückwunsch an Mathias1980!
Ich habe das alles noch vor mir

(jaja, noch lächle ich - der ganze Papierkram liegt bei mir noch weit in der Zukunft; erstmal die Verlobung...)
Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 01.12.2008, 15:29
von Mathias1980
Danke Leute! Ja es jat auch alles sehr lange bei mir gedauert! Aber was lange währt wird endlich gut!
