canni hat geschrieben:....
Warum darf ein türkischer deutscher oder auch nicht Deutscher etwas was ein Deutscher Deutscher nicht dürfen können soll

. Erklärt es mir!
....
Das stimmt so einfach nicht!!!!
Wer als "Deutscher Deutscher" einen türkischen Staatsbürger heiratet profitiert genauso, wie der "Türkische Deutsche" in der gleichen Situation.
Ansonsten gilt folgende Länderliste:
• Inhaber der „Blauen Karte EU“ (§ 19a AufenthG)
• Niedergelassener Forscher
• Asylberechtigter (§ 25 Abs. 1 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG),
• Anerkannter Flüchtling (§ 25 Abs. 2 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG)
• Daueraufenthaltsberechtigter aus anderen EU-Staaten (§ 38a AufenthG)
• Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Vereinigten Staaten von Amerika, Honduras, Monacos oder San Marinos, Brasiliens oder El Salvadors
• Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union (außer Deutschland).
Es ist, der politische Willen, dass nur Ausländer aus diesen Länder vereinfacht nach Deutschland kommen können. Das ist vielleicht ungerecht aber eben nicht zwangsläufig unrechtens.
Und Canni, du schreibst häufiger Kommentare, die in die Richtung gehen in Deutschland gebe es schon zu viele Araber, Türken...