Seite 2 von 3

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 16.10.2012, 18:35
von Logan-san
Vielleicht solltest du mal mija's post lesen...

Meine Freundin hat sich schon erkundigt, das zuständige Standesamt in Haikou verlangt einen Reisepass mit gültigem Visum und einen Ledigkeitsnachweis, was in meinem Fall eine erweiterte Meldebescheinigung meiner Gemeinde ist die ich überbeglaubigen lasse ( bin schon dabei ) und dann von der chinesischen Botschaft legalisieren.
Danach wird das ganze noch in China übersetzt ( Pass und Meldebescheinigung ) und gut ist :)

Ich weis das die Anforderungen wechseln von Provinz zu Provinz, sogar von Stadt zu Stadt,
aber ich kann nur sagen das es in meinem Fall genauso ist wie von mija beschrieben.

Du bist der erste der von einer Aufenthaltsbescheinigung redet...

"eine meldebescheinigung von der stadt auf der steht das ich ledig bin.
von der stadt beglaubigt -> vom regierungs präsident überbeglaubigt
-> vom bundesverwaltungsamt überbeglaubigt -> vom chin. konsulat legalisiert.
das ganze habe ich gescannt und meiner frau per email zukommen lassen, sie hat alles ins chin.
übersetzen lassen (ledigkeitsnachweis, reisepass) und hat nochmals beim standesamt gefragt und die gaben dann ihr ok. übersetzt wird alles in china.

dann haben wir in china geheiratet. fertig..... " Zitat mija

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 16.10.2012, 21:50
von ingo_001
Logan-san hat geschrieben:Wie alt darf die Meldebescheinigung eigentlich sein? Innerhalb von Deutschland ist sie nur 3 Monate gültig, für eine Eheschliessung sogar nur 1 Woche, aber meine Freundin erwähnte ihr Amt hätte 6 Monate gesagt ...
Wenn sich da (seit 2006) nichts geändert hat, haben sämtl. Unterlagen eine Halbwertzeit von 6 Monaten.
Wird innerhalb dieser Zeit nicht geheiratet, heisst es: Zurück zum Start.

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 16.10.2012, 21:54
von ingo_001
mistervac hat geschrieben:Wer weiss Rat aus Erfahrung ??
Unsere Kurz-Version:
Heirat: 2006 in Nanning/Guangxi.
Geforderte Unterlagen vom dortigen Standesamt u.a.: EFZ und Ledigkeitsbescheinigung.
Beide wurden vom BVA in Köln überbeglaubigt und von der chin. Botschaft in Berlin legalisiert.

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 16.10.2012, 21:56
von Logan-san
@ qpr :Ich kann dir nur sagen das ich mich und auch meine Freundin darüber informiert habe was das zuständige
Standesamt in Haikou wo sie wohnt verlangt, nämlich einen Ledigkeitsnachweis (was die Meldebescheinigung erfüllt, die auch beglaubigt und legalisiert wird) und das entsprach dem was auch mija gepostet hatte ( auch wenns schon etwas älter ist ), auch die deutschen Ämter mit denen ich heute in Kontakt stand haben das bestätigt. Natürlich hab ich den Beitrag nur als Orientierungshilfe genommen, aber nach der Aussage des Standesamtes vor Ort und der Seite des deutschen Botschaft scheint sich nichts geändert zu haben.

Wo hast du den geheiratet und was wurde genau dort verlangt?

Was ist genau der Unterschied zwischen der Meldebescheinigung und der Aufenthaltsbescheinigung?

Ich lass mich gerne Belehren wenn jemand mehr Infos hat, ich weis auch nicht was an meinem Kommentar blöde sein soll, ich habe halt genau die Infos bis jetzt wie sie beschrieben waren, was ich in meinem Post erleutert habe.

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 16.10.2012, 22:33
von Logan-san
Also in meiner erweiterten Meldebescheinigung (als ich den Zweck erwähnte sagte die Dame ich bräuchte diese) ist der Familienstand vermerkt :)
Also bis jetzt habe ich meine Bescheinigung Beglaubigen lassen in der zuständigen Kreisstadt und die leitet es weiter zum Überbeglaubigen ans Regierungspräsidium...und danach kommt dann Köln zum Überbeglaubigen ( 3ter Stempel ) und danach die chinesische Botschaft zum legalisieren...

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 18.10.2012, 07:45
von happyfuture
qpr hat geschrieben:In einer Aufenthaltsbescheinigung ist dein Familienstand angegeben, in einer Meldebescheinigung nicht (es sei denn, das ist mal wieder bundesweit nicht einheitlich).
Die "Datensammlung" nennt sich Melderegister! Melderegisterauskünfte schimpfen sich Meldebscheinigung, erweiterte Meldebescheinigung oder auch umgangssprachlich "Aufenthaltsbescheinigung"!

Ihr schreibt beide vom Gleichen ... :wink:

Letztlich zählt, was beim CN-Standesamt anerkannt wird und da gibt es viele mögliche "Facetten" ...

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 19.10.2012, 15:15
von Logan-san
Haben wir ja schon geklärt soweit ;)

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 19.10.2014, 14:00
von Logan-san
oh, ich war schon eine weile nicht mehr hier ...
Also alles hat geklappt, wir sind inzwischen seit 19.02.2013 verheiratet und seit September 2013 geniessen wir das gemeinsame Eheleben ;)
Danke nochmal für alle Tipps und Infos :)

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 19.10.2014, 16:24
von ingo_001
Feedback nach 2 Jahren - das dürfte rekordverdächtig sein :lol:

Danke jedenfalls dafür - und nachträglich noch Herzlichen Glückwunsch :wink:

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 20.10.2014, 12:09
von Yingxiong
Er hat nur darau gewartet, dass es der selbe Tag ist: 19.10.

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 20.10.2014, 12:23
von Logan-san
Hahaha, nein, war keine Absicht, aber es war eine turbulente Zeit seit damals,
turbulent und sehr schön! Jetzt wo der Integrationskurs bald hinter "uns" liegt beruhigt sich alles etwas ;)

Danke für den Glückwunsch :D

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 20.10.2014, 13:18
von canni
Logan San.. nach einem Jahr in China... zumindest bei den meisten Chinesen... hat der Storch schon zugeschlagen. Die Frage also an Dich.. kam denn nach dem Ehefähigkeitszeugnis auch auch die
Zeugungsfähigkeitsbescheinigung?

Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Verfasst: 13.12.2014, 00:40
von maautai
Hallo, ich bin neu hier, vielleicht kann mir jemand helfen!?

Er Deutscher und sie Taiwanesin wollen in Taiwan heiraten, leben aber in Australien.

Was müssen die beide auf den Ämtern besorgen?

Verändert sich etwas mit der deutschen Staatsbürgerschaft?
Oder mit der taiwanischen Staatsbürgerschaft?
Gibt es Nachteile - für Australien und Deutschland?
z.B. Visa in Australien? Einreise...

Ledigkeitsbescheinigung aus Deutschland:
Besorgt man beim Ordnungsamt, muss aber bei der Stadt beglaubtigt werden?
Wenn ja, wo?
Braucht man eine chinesische Übersetzung für Taiwan?
Der eine sagt ja, der Andere nein. :(

Erstmal lieben Dank!
Sicher kommen viele Fragen ;-) weil es etwas verwirrend ist, oder?

Re: Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheinigung

Verfasst: 13.12.2014, 01:36
von Laogai
Hallo und herzlich willkommen im Forum! :D

Vorweg: Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn du dein Anliegen in einem neuen Thread vorgebracht hättest. Außerdem nicht gleich doppelt in zwei unterschiedlichen Threads. Nächstes mal, ok? :wink:

Die Heiratsprofis hier im Forum werden sich sicherlich bald melden, ich kann nur auf diese Fragen eine Antwort geben:
maautai hat geschrieben:Verändert sich etwas mit der deutschen Staatsbürgerschaft?
Oder mit der taiwanischen Staatsbürgerschaft?
Mit der Heirat an sich ändert sich nichts in Bezug auf die Staatsangehörigkeit der beiden Eheleute, beide Ehepartner behalten ihre Staatsangehörigkeit.

Und jetzt der nächste bitte :idea:

Re: mal wieder : Ehefähigkeitszeugnis./. Ledigkeitsbescheini

Verfasst: 13.12.2014, 09:55
von dakine
maautai hat geschrieben:[...]
Ledigkeitsbescheinigung aus Deutschland:
Besorgt man beim Ordnungsamt, muss aber bei der Stadt beglaubtigt werden?
Wenn ja, wo?
[...]
Vorneweg: In Deutschland gibt es keine Ledigkeitsbescheinigungen. Das ist das Grundübel und führt zu den ganzen Verwicklunngen.

Du kannst es entweder mit deiner Meldebescheinigung versuchen (hier gibt es den Vermerk "ledig") oder du musst ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Die Meldebescheinigung gibt es beim Einwohnermeldeamt für ca. 8 EUR. Das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt für ca. 75€ und gegen einen Berg von Papieren (hauptsächlich vom ausländischen Ehepartner).

Da Australien wahrscheinlich die Apostille anerkennt, musst du diese noch einholen. Gehe davon aus, dass du auch eine Übersetzung ins Englische benötigst.
Grundsätzlich empfehle ich die Lektüre der Website der deutschen Botschaft in Australien. Da steht das sicher alles detailliert.