Besuchervisum nach Deutschland

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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happyfuture
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von happyfuture »

Attila hat geschrieben:Wie wäre es damit zur nächsten ADAC Vertretung zu gehen und eine Incoming Reise Krankenversicherung abzuschliessen.

Den Versicherungsschein bekommt man vor Ort nachdem man in bar bezahlt hat. Falls es sehr dringend ist kann man den Schein ja per DHL Express nach CN senden.

Oder eben normale Post.

http://www.adac.de/Versicherungen/Ausla ... efault.asp
Hört sich gut an, ADAC machts möglich!
Kennst Du die Kosten für EXPRESS-DHL-Post?
Normale Post dauert bis zu 4 Wochen (wenn es nicht "verloren" geht)- das sollte man auf jeden Fall einplanen!
Den einfachsten und kostengünstigsten Weg habe ich beschrieben - und es handelt sich in China um die weltweit größte VS-Gesellschaft, also hoffentlich A....... versichert! :wink:

Werner
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von otternase »

happyfuture hat geschrieben: Meine Erfahrung ist aus dem Jahre 2007, wo ich ebenfalls eine VS in D abgeschlossen habe, um meiner Freundin zu helfen. Die Vers.-Agentur hat mir nur eine Mail gesendet, die vom Generalkonsulat in Chengdu nicht anerkannt wurde. 30 Teuronen Erfahrung gekauft, sonst nichts. Ab diesem Zeitpunkt immer nur dirket in China die VS abgeschlossen, kostet nicht mehr und es gibt ein Original, was anerkannt wird.
In einem solchen Fall hätte ich kurz bei der Versicherung angerufen, auf dass die sich darum kümmern. Ein Mailausdruck der Police reicht definitiv (sofern die Versicherung den Anforderungen entspricht). Das Konsulat lag da auf jeden Fall falsch und ich bin mir sicher, dass ein Anruf des deutschen Versicherungsmaklers beim deutschen Personal des Konsulats geholfen hätte. Die Versicherung hätte sich ja schon aus eigenem Interesse darum gekümmert (schliesslich wollen die, dass ihre Policen sich auch in Zukunft verkaufen)

Im übrigen: 2007 habe ich meine Schwiegereltern aus China eingeladen, ebenfalls mit Versicherung der HanseMerkur und Mailausdruck und es gab keinerlei Schwierigkeiten (Botschaft Beijing).

Mein persönlicher Eindruck ist der, dass das chinesische Lokalpersonal der Botschaft durch Ablehnung der deutschen Versicherung versucht, Leute abzuwimmeln oder den lokalen Versicherungen Kunden zuzuschachern.
TaugeNix

Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von TaugeNix »

Krankenversicherung?
Empfehle ich uneingeschränkt:
http://www.auslandsversicherung.de/mwde/index_in.html" target="_blank

Kostet bis 45 Tage 49 €.
Und die sind echt freundlich, die Herrschaften dort.
Meine Freundin war über die versichert (allerdings im Tarif "Student"), und ihr wurde alles bezahlt.
Einfach Rechnung der Ärzte an die schicken, nen paar Tage später bekam sie eine Notiz, dass die Rechnung in voller Höhe beglichen wurde.

TaugeNix^ist kein Mitarbeiter oder Angehöriger eines Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft :P
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happyfuture
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von happyfuture »

otternase hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben: Meine Erfahrung ist aus dem Jahre 2007, wo ich ebenfalls eine VS in D abgeschlossen habe, um meiner Freundin zu helfen. Die Vers.-Agentur hat mir nur eine Mail gesendet, die vom Generalkonsulat in Chengdu nicht anerkannt wurde. 30 Teuronen Erfahrung gekauft, sonst nichts. Ab diesem Zeitpunkt immer nur dirket in China die VS abgeschlossen, kostet nicht mehr und es gibt ein Original, was anerkannt wird.
In einem solchen Fall hätte ich kurz bei der Versicherung angerufen, auf dass die sich darum kümmern. Ein Mailausdruck der Police reicht definitiv (sofern die Versicherung den Anforderungen entspricht). Das Konsulat lag da auf jeden Fall falsch und ich bin mir sicher, dass ein Anruf des deutschen Versicherungsmaklers beim deutschen Personal des Konsulats geholfen hätte. Die Versicherung hätte sich ja schon aus eigenem Interesse darum gekümmert (schliesslich wollen die, dass ihre Policen sich auch in Zukunft verkaufen)

Im übrigen: 2007 habe ich meine Schwiegereltern aus China eingeladen, ebenfalls mit Versicherung der HanseMerkur und Mailausdruck und es gab keinerlei Schwierigkeiten (Botschaft Beijing).

Mein persönlicher Eindruck ist der, dass das chinesische Lokalpersonal der Botschaft durch Ablehnung der deutschen Versicherung versucht, Leute abzuwimmeln oder den lokalen Versicherungen Kunden zuzuschachern.
HanseMerkur - genau diese VS gibt nur e-Mail, daher so günstig! Hast Du da mal angerufen?
Hätte, würde, sollte - Vermutungen ... ja ja, wir Deutschen nehmen alles so genau, doch wenn ess daruf ankommt, sieht es oft anders aus! Ich habe meine eigene Erfahrung beschrieben mit der Tatsache, dass 5 Tage später der Flug meiner Freundin nach D ging. Mir war es zu blöde, wegen 30 Euro rumzumachen und seit dem ist sie Allianz versichert. Übrigens behauptet diese in CN abgeschlossene VS, im Ausland sprich D sofort zu zahlen !!!
Das das chinesische Personal in der Deutschen Botschaft sehr herrschsüchtig mit seinen landsleuten umgeht, ist allgemein bekannt. Wenn ich persönlich bei der Beantragung des Visums dabei war, ging alles glatt, zum Schluss sogar ohne Verpflichtungserklärung.
Wünsche jeder VS gute Geschäfte (otternase, bist Du Makler? :D )

Werner
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von ingo_001 »

happyfuture hat geschrieben:Wenn ich persönlich bei der Beantragung des Visums dabei war, ging alles glatt, zum Schluss sogar ohne Verpflichtungserklärung.
Wünsche jeder VS gute Geschäfte (otternase, bist Du Makler? :D )

Werner
Einladung ohne Abgabe einer VE - das gibts doch m.W. gar nicht.
Da spielt die Ausländerbehörde nicht mit.
Oder hat sich da was geändert?

Und eine KV ist m.E. schon sinnvoll - muss zwar zum Glück nur in den seltensten Fällen in Anspruch genommen werden - aber wehe wenn was passieren sollte; dann hat man (sollte man nicht über ausreichende Zahlungsmittel verfügen) die A ... -Karte gezogen.
Und die Ausgaben für eine temporäre KV sind doch nun wirklich überschaubar.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von otternase »

happyfuture hat geschrieben: Wünsche jeder VS gute Geschäfte (otternase, bist Du Makler? :D )
:D, far from that...
happyfuture hat geschrieben: HanseMerkur - genau diese VS gibt nur e-Mail, daher so günstig! Hast Du da mal angerufen?
jein, ich habe beide Male direkt über den HM-Makler vor Ort den Abschluss abgewickelt und auch einmal einen Versicherungsfall (schmerzstillende Zahnbehandlung) durch den Makler vor Ort abwickeln lassen, was problemlos geklappt hat, kann also nichts negatives berichten
happyfuture hat geschrieben: Hätte, würde, sollte - Vermutungen ...
Wenn sich das auf meinen Hinweis oben bezieht, dass man im Problemfall die Versicherung einschalten sollte, so ist der Konjunktiv nicht ganz richtig. Ich habe damals dem Makler von den Schwierigkeiten berichtet, die wir anfänglich mit der Mail-Police hatten und der hat sich tatsächlich daraufhin nochmal mit der Botschaft in Verbindung gesetzt (auch wenn für uns die Sache schon lange geklärt war) Möglicherweise hat das mit dazu beigetragen, dass beim zweiten Mal alles auf Anhieb glatt lief... ?
happyfuture hat geschrieben: und seit dem ist sie Allianz versichert. Übrigens behauptet diese in CN abgeschlossene VS, im Ausland sprich D sofort zu zahlen !!!
eine internationale Versicherung, die wahlweise in D oder in CN zahlt ist natürlich das Optimum, das ist ein sehr guter Tipp!
happyfuture hat geschrieben: zum Schluss sogar ohne Verpflichtungserklärung.
das war dann aber kein Besucher-, sondern ein Touristenvisum, oder?
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von happyfuture »

otternase hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben: Wünsche jeder VS gute Geschäfte (otternase, bist Du Makler? :D )
:D, far from that...
happyfuture hat geschrieben: HanseMerkur - genau diese VS gibt nur e-Mail, daher so günstig! Hast Du da mal angerufen?
jein, ich habe beide Male direkt über den HM-Makler vor Ort den Abschluss abgewickelt und auch einmal einen Versicherungsfall (schmerzstillende Zahnbehandlung) durch den Makler vor Ort abwickeln lassen, was problemlos geklappt hat, kann also nichts negatives berichten
happyfuture hat geschrieben: Hätte, würde, sollte - Vermutungen ...
Wenn sich das auf meinen Hinweis oben bezieht, dass man im Problemfall die Versicherung einschalten sollte, so ist der Konjunktiv nicht ganz richtig. Ich habe damals dem Makler von den Schwierigkeiten berichtet, die wir anfänglich mit der Mail-Police hatten und der hat sich tatsächlich daraufhin nochmal mit der Botschaft in Verbindung gesetzt (auch wenn für uns die Sache schon lange geklärt war) Möglicherweise hat das mit dazu beigetragen, dass beim zweiten Mal alles auf Anhieb glatt lief... ?
happyfuture hat geschrieben: und seit dem ist sie Allianz versichert. Übrigens behauptet diese in CN abgeschlossene VS, im Ausland sprich D sofort zu zahlen !!!
eine internationale Versicherung, die wahlweise in D oder in CN zahlt ist natürlich das Optimum, das ist ein sehr guter Tipp!
happyfuture hat geschrieben: zum Schluss sogar ohne Verpflichtungserklärung.
das war dann aber kein Besucher-, sondern ein Touristenvisum, oder?
Hallo Otternase,
finde deine Rückmeldung gut. Die Konjunktive habe ich nicht persönlich auf dich bezogen, war vielleicht etwas überspitzt allgemein gemeint.
Habe zwischenzeitlich beim Konsulat in Peking angefragt wegen AKV-Nachweis, die akzeptieren auch Internetausdruck, wenn es sich um eine bekannte VS Gesellschaft handelt.

Ohne VE: Es war der dritte Besuch meiner damaligen chinesischen Freundin nach D und wir haben das Visum innerhalb 4 tagen erhalten. Weiß nicht mehr, welcher VISA-Typ.

Werner
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inalein
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von inalein »

Fan Lin hat geschrieben:Es sollte keine Probleme geben, da Du ja eine Verpflichtungserklärung (Übernahmeverpflichtung) abgegeben hast; Du kommst für alles auf (Essen, Unterkunft, medizinische Versorgung [da ja nur eine Auslands-Krankenversicherung für sie besteht, bei der die Kosten erst am nachträglich erstattet werden], eventuelle Abschiebungskosten etc.). Deine Einkommensverhältnisse wurden ja schon von der Ausländerbehörde geprüft und für ausreichend befunden, sonst hättest Du die Verpfichtungserklärung / Einladung gar nicht erst bekommen.
meine freundin war heute bei der botschaft und sie wollten ihre unterlagen nicht sehen. sie ist noch studentind und die bei der botschaft wollen einkommensnachweis ihrer eltern sehen. sie soll am dienstag nochmal hin. was soll der scheiß???? die versuchen immer irgendwas zu finden damit es nicht klappt :(:(:(:(:(:( wird es was bringen wenn ich bei der botschaft anrufe?
TaugeNix

Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von TaugeNix »

inalein hat geschrieben:
Fan Lin hat geschrieben:Es sollte keine Probleme geben, da Du ja eine Verpflichtungserklärung (Übernahmeverpflichtung) abgegeben hast; Du kommst für alles auf (Essen, Unterkunft, medizinische Versorgung [da ja nur eine Auslands-Krankenversicherung für sie besteht, bei der die Kosten erst am nachträglich erstattet werden], eventuelle Abschiebungskosten etc.). Deine Einkommensverhältnisse wurden ja schon von der Ausländerbehörde geprüft und für ausreichend befunden, sonst hättest Du die Verpfichtungserklärung / Einladung gar nicht erst bekommen.
Meine Freundin war heute bei der Botschaft und sie wollten ihre Unterlagen nicht sehen. Sie ist noch Studentin und die bei der Botschaft wollen Einkommensnachweis ihrer Eltern sehen.
Das ist völlig normal. Wer nicht selbst für sich aufkommen kann, muss halt die Nachweise erbringen, dass die Eltern dies tun und können.
Zur Verpflichtungserklärung: da steht i. Ü. drauf
[] glaubhaft gemacht
[] nicht glaubhaft gemacht
[] nachgewiesen
[] nicht nachgewiesen
was natürlich Auswirkungen hat (da es bei mir immer meine staatsdienende Mutter gemacht hat, kam da sofort ein "nachgewiesen" drauf ;) ).

Stell' es dir einfach so vor: es geht hauptsächlich um die Rückkehrbereitschaft. Wenn man nix hat, für das es sich zurückzukehren lohnt, dann wirft das Zweifel auf. Finanzielle Sicherheiten sind eventuell auch ein Anreiz zurückzukehren.

Gruß,
TaugeNix^viel Erfolg
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inalein
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von inalein »

TaugeNix hat geschrieben:
inalein hat geschrieben:
Fan Lin hat geschrieben:Es sollte keine Probleme geben, da Du ja eine Verpflichtungserklärung (Übernahmeverpflichtung) abgegeben hast; Du kommst für alles auf (Essen, Unterkunft, medizinische Versorgung [da ja nur eine Auslands-Krankenversicherung für sie besteht, bei der die Kosten erst am nachträglich erstattet werden], eventuelle Abschiebungskosten etc.). Deine Einkommensverhältnisse wurden ja schon von der Ausländerbehörde geprüft und für ausreichend befunden, sonst hättest Du die Verpfichtungserklärung / Einladung gar nicht erst bekommen.
Meine Freundin war heute bei der Botschaft und sie wollten ihre Unterlagen nicht sehen. Sie ist noch Studentin und die bei der Botschaft wollen Einkommensnachweis ihrer Eltern sehen.
Das ist völlig normal. Wer nicht selbst für sich aufkommen kann, muss halt die Nachweise erbringen, dass die Eltern dies tun und können.
Zur Verpflichtungserklärung: da steht i. Ü. drauf
[] glaubhaft gemacht
[] nicht glaubhaft gemacht
[] nachgewiesen
[] nicht nachgewiesen
was natürlich Auswirkungen hat (da es bei mir immer meine staatsdienende Mutter gemacht hat, kam da sofort ein "nachgewiesen" drauf ;) ).

Stell' es dir einfach so vor: es geht hauptsächlich um die Rückkehrbereitschaft. Wenn man nix hat, für das es sich zurückzukehren lohnt, dann wirft das Zweifel auf. Finanzielle Sicherheiten sind eventuell auch ein Anreiz zurückzukehren.

Gruß,
TaugeNix^viel Erfolg
aber ich hab ihr doch eine verpflichtungserklärung gegeben. ist es dann besser wenn sie für dienstag wenn sie wieder zur botschaft muss, flugtickets bucht?
Roger
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von Roger »

Der Leiter der Visastelle sagte mir einmal, daß eine abgegebene Verpflichtungserklärung bezüglich der Rückkehrbereitschaft keine Aussagekraft hätte. Wenn die Zeilen 19 und 20 nicht hinreichend ausgefüllt sind und kein Einkommens- oder Vermögensnachweis vorgelegt wird, gibt es nunmal Probleme.
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von otternase »

ich gewinne den Eindruck, hier werden zwei Aspekte vermischt:

die Botschaft muss bei der Prüfung des Visaantrages mehrere Dinge prüfen, unter anderem a) die finanzielle Absicherung der Reise, dh. die Gefahr ausschliessen, dass der deutsche Steuerzahler direkt oder indirekt für Kosten des Besuchs aufkommen muss und b) die Rückkehrbereitschaft, also die Wahrscheinlichkeit, dass der Besucher den Auflagen seines Visums konform wieder pünktlich in sein Heimatland zurückkehrt.

für a) dient die Krankenversicherung, die absichert, dass Behandlungskosten im Krankheitsfall gedeckt sind, zu a) dient bei einem Touristenvisum der Nachweis ausreichender eigener Geldmittel des Reisenden bzw. bei einem Besuchervisum wahlweise der Nachweis ausreichender Geldmittel des Reisenden oder des Einladenden und in letzterem Fall die schriftlich abgegebene Verpflichtung, diese Mittel zur Bestreitung der Kosten des Besuchs zu verwenden, zu a) dient weiter der Nachweis einer Unterkunft, entweder durch eine Hotelbuchung oder durch die Verpflichtung des Einladenden, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen

zu diesem Zwecke also wird eine Verpflichtungserklärung im Regelfall bei Besuchervisum verlangt. Auf der Verplfichtungserklärung steht dann, dass ausreichende Mittel "nachgewiesen" (optimal) bzw. "glaubhaft gemacht" (fast ebenso gut) wurden. Hat der Einladende nicht ausreichende finanzielle Mittel wird hingegen "nicht nachgewiesen" oder "nicht glaubhaft gemacht" angekreuzt. Dies bedeutet per se noch nicht, dass nicht trotzdem ein Visum erteilt werden kann, dies kann dann trotzdem geschehen, wenn der Reisende über ausreichende Mittel verfügt und somit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladenden verzichtet werden kann.

Eine Anforderung von Nachweisen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Reisenden also ist erforderlich, wenn die Leistungsfähigkeit des Einladenden bezweifelt wird.
Insgesamt jedoch ist der Punkt a) relativ unproblematisch, dh. er folgt recht einfachen Regeln

viel komplizierter ist Punkt b). Wie weisst man nach, dass man beabsichtigt, wieder in das Heimatland zurückzukehren und nicht in Deutschland zu bleiben und unterzutauchen? Das Botschaftspersonal muss hierzu eine "Prognose" erstellen und da wird das natürlich sehr schnell sehr schwammig...

Folge ist, dass versucht wird, verschiedene Indizien zusammenzustellen. Das läuft so ähnlich wie früher die Bearbeitung von Anträgen auf Besuchsreisen von DDR-Bürgern in den Westen ;-) auch da mussten die Bearbeiter prüfen, wie gross die Gefahr war, dass der DDR-Bürger nicht einfach im Goldenen Westen bleibt (mit dem Unterschied, dass damals der "abgebende" Staat prüfte und die BRD die Leute mit Kusshand nahm und heute die Chinesen Pässe relativ freizügig ausgeben, aber die potentiell "aufnehmenden" Nationen prüfen)

Anyway: mögliche Indizien sind: hat der/diejenige einen Partner oder Kinder, die nicht mitreisen und von denen somit er/sie bei Abtauchen in D längerfristig getrennt bliebe? hat der/diejenige einen gutbezahlten Job, den er/sie bei Abtauchen in D verlieren würde? hat der/diejenige ortsfeste Vermögensbestandteile, derer er/sie verlustig ginge bei Abtauchen in D, zB. ein Haus oder Auto (Geld auf der Bank zählt nicht so sehr, da man das ja auch transferieren kann)? Also kurz: was kann er/sie verlieren, was sind "Pull-back-Faktoren"? Bei einer Studentin (kein Job und auch vermutlich wenig eigene ortsfeste Besitztümer), die ihren Freund in D besucht (also kein Partner bzw. Kinder in CN) ist der Nachweis der Rückkehrabsicht sehr schwer zu führen. Ein Rückflugticket kann ein Indiz sein, aber nur ein extrem schwaches, da man ein Flugticket ja ohne Konsequenzen auch verfallen lassen kann (umgekehrt wäre ein One-Way-Ticket ein ziemlich starkes Indiz für mangelnde Rückkehrbereitschaft)

Soweit die theoretischen Ausführungen.

Jetzt konkret:

1) kläre zunächst, welches Feld auf der Verpflichtungserkärung angekreuzt ist, wenn es "nicht nachgewiesen" oder "nicht glaubhaft gemacht" ist, ist die Forderung der Botschaft ganz natürlich und normal
2) Du könntest durch einen Anruf bei der Botschaft herausfinden, ob die VE gewürdigt wurde (also etwa so: "Ich habe eine VE abgegeben, nun wurde die Eingeladene um Nachweis ausreichender eigener Finanzmittel gebeten, können Sie mir erklären, inwieweit das relevant ist, da doch ich für die Kosten der Reise aufkomme? Sollte die finanzielle Absicherung der Reise bezweifelt werden, so ist es doch an mir als Einlader Zweifel daran durch weitere Nachweise auszuräumen?") Dabei natürlich freundlich bleiben (wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus...)
3) sollte allerdings die Rückkehrbereitschaft bezweifelt werden, so bleibt nichts, als die Forderungen bestmöglich zu erfüllen. Vielleicht kann ein von Deiner Freundin geschickt eingestreuter Hinweis im Interview, sie sei derzeit da und da im Studium und beabsichtige dann und dann ihr Studium abzuschliessen, helfen. (nützlich dazu, ggf. in der Hinterhand ein paar Nachweise über die Studienleistungen (Zeugnisse etc., die das Gesagte unterstützen, sofern danach gefragt werden sollte). Nach hinten allerdings würde dieser Tipp losgehen, wenn aus den bisherigen Zeugnissen hervorginge, dass Deine Freundin im Studium Schwierigkeiten hat...
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von Attila »

happyfuture hat geschrieben: Kennst Du die Kosten für EXPRESS-DHL-Post?
...
Werner
Ist leider teuer, laut aktueller Tabelle:
bis 200g -> 61,90 EUR
bis 750g -> 85,90 EUR

Inclusive 500 EUR Transportversicherung.
Laufzeit ist pi * daumen 5 Tage.

Meine Frau und ich haben diesen Service ca. 8 mal in Anspruch genommen. Beide Richtungen. Hat nie Probleme gegeben.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von Attila »

inalein hat geschrieben:meine freundin war heute bei der botschaft und sie wollten ihre unterlagen nicht sehen. sie ist noch studentind und die bei der botschaft wollen einkommensnachweis ihrer eltern sehen. sie soll am dienstag nochmal hin. was soll der scheiß???? die versuchen immer irgendwas zu finden damit es nicht klappt :(:(:(:(:(:( wird es was bringen wenn ich bei der botschaft anrufe?
Das nennt man im Amtsdeutsch 'Erhöhung der Zugangsschwelle'. :twisted:

Schade, das es bei Euch nicht problemlos läuft. Anscheinend wird tatsächlich vermutet das sie sich, beispielsweise durch eine Heirat mit Dir, absetzen könnte. Habt sie dafür Verdachtsmomente gegeben? Beispielsweise wenn sie sagt das der Zweck der Besuch ihres Freudes in DE ist und der Eindruck entsteht es sei nicht der platonische Freund. Meine (damals) Verlobte hat leider auch gesagt das wir verlobt sind, damit war das Touri Visum aussichtslos für sie.

Es hilft auf alle Fälle wenn Du bei der Botschaft anrufst, aber am besten wenn sie auch dort ist und es zu Problemen gekommen ist. Dann kannst Du dich freundlich an einen deutschen Mitarbeiter wenden und hoffen das er sich des Falles annimmt. Die sind oft freundlicher als die chinesischen Mitarbeiter.

Die Einkommensnachweise ihrer Eltern sollten auf jeden Fall belegen das sie wohlhabend ist (nach chinesischen Verhältnissen) und daher eine hohe Rückkerbereitschaft besteht.

Es würde uns erstmal sehr helfen zu wissen ob Du noch in China oder wieder in DE bist.
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Re: Besuchervisum nach Deutschland

Beitrag von ingo_001 »

@ inalein:

Wie TaugeNix schon richtig bemerkt hat, ist das kein "Scheiss", sondern unter den gegebenen Umständen die nun mal übliche bürokratische Vorgehensweise, die JEDE/R in vergleichbarer Situation zu durchlaufen hat.
Daher solltest Du Dich im Interesse Deiner Freundin bei einem evtl. Kontakt mit der dt. Botschaft einer anderen Wortwahl bedienen.
Sollten die verlangten Nachweise vorgelegt werden können und wird auch die Rückkehrbereitschaft GLAUBHAFT "rübergebracht", dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
Aber wie gesagt: Nicht Poltern oder rummaulen, sondern vielmehr freundlich und sachlich argumentieren. Immer dran denken: Wie würdest DU an der Stelle der Botschaftsangehörigen reagieren :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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