ich gewinne den Eindruck, hier werden zwei Aspekte vermischt:
die Botschaft muss bei der Prüfung des Visaantrages mehrere Dinge prüfen, unter anderem a) die finanzielle Absicherung der Reise, dh. die Gefahr ausschliessen, dass der deutsche Steuerzahler direkt oder indirekt für Kosten des Besuchs aufkommen muss und b) die Rückkehrbereitschaft, also die Wahrscheinlichkeit, dass der Besucher den Auflagen seines Visums konform wieder pünktlich in sein Heimatland zurückkehrt.
für a) dient die Krankenversicherung, die absichert, dass Behandlungskosten im Krankheitsfall gedeckt sind, zu a) dient bei einem Touristenvisum der Nachweis ausreichender eigener Geldmittel des Reisenden bzw. bei einem Besuchervisum wahlweise der Nachweis ausreichender Geldmittel des Reisenden oder des Einladenden und in letzterem Fall die schriftlich abgegebene Verpflichtung, diese Mittel zur Bestreitung der Kosten des Besuchs zu verwenden, zu a) dient weiter der Nachweis einer Unterkunft, entweder durch eine Hotelbuchung oder durch die Verpflichtung des Einladenden, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen
zu diesem Zwecke also wird eine Verpflichtungserklärung im Regelfall bei Besuchervisum verlangt. Auf der Verplfichtungserklärung steht dann, dass ausreichende Mittel "nachgewiesen" (optimal) bzw. "glaubhaft gemacht" (fast ebenso gut) wurden. Hat der Einladende nicht ausreichende finanzielle Mittel wird hingegen "nicht nachgewiesen" oder "nicht glaubhaft gemacht" angekreuzt. Dies bedeutet per se noch nicht, dass nicht trotzdem ein Visum erteilt werden kann, dies kann dann trotzdem geschehen, wenn der Reisende über ausreichende Mittel verfügt und somit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladenden verzichtet werden kann.
Eine Anforderung von Nachweisen zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Reisenden also ist erforderlich, wenn die Leistungsfähigkeit des Einladenden bezweifelt wird.
Insgesamt jedoch ist der Punkt a) relativ unproblematisch, dh. er folgt recht einfachen Regeln
viel komplizierter ist Punkt b). Wie weisst man nach, dass man beabsichtigt, wieder in das Heimatland zurückzukehren und nicht in Deutschland zu bleiben und unterzutauchen? Das Botschaftspersonal muss hierzu eine "Prognose" erstellen und da wird das natürlich sehr schnell sehr schwammig...
Folge ist, dass versucht wird, verschiedene Indizien zusammenzustellen. Das läuft so ähnlich wie früher die Bearbeitung von Anträgen auf Besuchsreisen von DDR-Bürgern in den Westen

auch da mussten die Bearbeiter prüfen, wie gross die Gefahr war, dass der DDR-Bürger nicht einfach im Goldenen Westen bleibt (mit dem Unterschied, dass damals der "abgebende" Staat prüfte und die BRD die Leute mit Kusshand nahm und heute die Chinesen Pässe relativ freizügig ausgeben, aber die potentiell "aufnehmenden" Nationen prüfen)
Anyway: mögliche Indizien sind: hat der/diejenige einen Partner oder Kinder, die nicht mitreisen und von denen somit er/sie bei Abtauchen in D längerfristig getrennt bliebe? hat der/diejenige einen gutbezahlten Job, den er/sie bei Abtauchen in D verlieren würde? hat der/diejenige ortsfeste Vermögensbestandteile, derer er/sie verlustig ginge bei Abtauchen in D, zB. ein Haus oder Auto (Geld auf der Bank zählt nicht so sehr, da man das ja auch transferieren kann)? Also kurz: was kann er/sie verlieren, was sind "Pull-back-Faktoren"? Bei einer Studentin (kein Job und auch vermutlich wenig eigene ortsfeste Besitztümer), die ihren Freund in D besucht (also kein Partner bzw. Kinder in CN) ist der Nachweis der Rückkehrabsicht sehr schwer zu führen. Ein Rückflugticket kann ein Indiz sein, aber nur ein extrem schwaches, da man ein Flugticket ja ohne Konsequenzen auch verfallen lassen kann (umgekehrt wäre ein One-Way-Ticket ein ziemlich starkes Indiz für mangelnde Rückkehrbereitschaft)
Soweit die theoretischen Ausführungen.
Jetzt konkret:
1) kläre zunächst, welches Feld auf der Verpflichtungserkärung angekreuzt ist, wenn es "nicht nachgewiesen" oder "nicht glaubhaft gemacht" ist, ist die Forderung der Botschaft ganz natürlich und normal
2) Du könntest durch einen Anruf bei der Botschaft herausfinden, ob die VE gewürdigt wurde (also etwa so: "Ich habe eine VE abgegeben, nun wurde die Eingeladene um Nachweis ausreichender eigener Finanzmittel gebeten, können Sie mir erklären, inwieweit das relevant ist, da doch ich für die Kosten der Reise aufkomme? Sollte die finanzielle Absicherung der Reise bezweifelt werden, so ist es doch an mir als Einlader Zweifel daran durch weitere Nachweise auszuräumen?") Dabei natürlich freundlich bleiben (wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus...)
3) sollte allerdings die Rückkehrbereitschaft bezweifelt werden, so bleibt nichts, als die Forderungen bestmöglich zu erfüllen. Vielleicht kann ein von Deiner Freundin geschickt eingestreuter Hinweis im Interview, sie sei derzeit da und da im Studium und beabsichtige dann und dann ihr Studium abzuschliessen, helfen. (nützlich dazu, ggf. in der Hinterhand ein paar Nachweise über die Studienleistungen (Zeugnisse etc., die das Gesagte unterstützen, sofern danach gefragt werden sollte). Nach hinten allerdings würde dieser Tipp losgehen, wenn aus den bisherigen Zeugnissen hervorginge, dass Deine Freundin im Studium Schwierigkeiten hat...