Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
Sidonie
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Ich hoffe es , und was passiert, wenn es nicht ok ist?
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:Ich hoffe es , und was passiert, wenn es nicht ok ist?
Ein fehlendes Ursprungszeugnis ist ein "Abfertigungshindernis", die Ware bleibt solange im Zoll, bis das Original-UZ vorliegt.
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Aber sie wird nicht vernichtet, zurückgeschickt oder ähnliches?
Ich habe die Chance ein UZ vorzulegen?

Nur wie genau soll das laufen, da die Waren in Taiwan hergestellt, aber von einer Firma in den USA versendet werden! WER muss dieses UZ denn dann ausstellen? Sollte ich eines benötigen, wobei bei http://www.zoll.de auch steht, das Waren die einem Wert unter 1000,- Euro erliegen, kein UZ brauchen und man hat ja- lt. deinem ersten Post- keine Probleme mehr, Textilwaren aus China einzuführen, richtig?
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:Aber sie wird nicht vernichtet, zurückgeschickt oder ähnliches?
Ich habe die Chance ein UZ vorzulegen?
Du hast eh 20 Tage Zeit für die Abfertigung. Die Ware wird nicht vernichtet. Wenn Du rechtzeitig das UZ vomAbsender anforderst und es Dir dann per Kurier zuschicken läßt, dürfte es kein Problem sein, daß Du die Ware noch vor dem Ablauf abfertigen kannst. Vielleicht kannst Du , wenn Du eine Kopie des UZ und des Waybill des Kurier ( DHL , UPS etc) pe rmail erhältst, die Sendung auch schon vorher abfertigen, aber das hängt vom jeweiligen Beamten ab. Ich versuche , áus´dem EZT die passende Info zubekommen...
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:
Nur wie genau soll das laufen, da die Waren in Taiwan hergestellt, aber von einer Firma in den USA versendet werden! WER muss dieses UZ denn dann ausstellen? Sollte ich eines benötigen, wobei bei http://www.zoll.de auch steht, das Waren die einem Wert unter 1000,- Euro erliegen, kein UZ brauchen und man hat ja- lt. deinem ersten Post- keine Probleme mehr, Textilwaren aus China einzuführen, richtig?
Das UZ muß von Deinem Lieferanten in den USA erstellt werden und von der Chamber of Commerce mitg einem Prägestempel versehen werden....
Dem Lieferanten in den USA müßte die entsprechenden Unterlagen, die den Ursprungsnachweis bestätigen, vorliegen. daß sie vorliegen bestätigt die dortige Handelskammer mit ihrem Prägestempel auf dem UZ, das der Lieferant ausstellt.
Auf dem UZ wird dann vermerkt These goods as per commercial invoice No##### dated ##.##.### are testified to be "Origin of Taiwan" etc


Hier die Info aus dem EZT:


eingegebene Suchkriterien:
maßgeb. Zeitpunkt: 30.01.2009Codenummer: 5512 1990 00 0 Warenbeschreibung: andere
Einfuhrhinweise/Einfuhrliste
Kurzbez. Schl. Langbezeichnung

U 001 Vorlage eines Ursprungszeugnisses erforderlich (siehe hierzu auch Punkt 6 der Bestimmungen zur Einfuhrliste im Menüpunkt Texte). Die Vorlagepflicht kann durch einen Fußnotenhinweis erweitert oder eingeschränkt sein. Fußnoten

Was die Wertgrenzen betrifft, spreche am Besten die Zollauskunft an
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Das Problem an der Warennummer ist eben, das mir KEINER genau sagen konnte, welche richtig ist. Ich habe mehrere Auskünfte von http://www.zoll.de bekommen, die unterschiedlicher Art waren. und ich habe sogar die HP des Versenders angegeben, um mich bzgl. der Waren begreifbar zu machen. Ich habe jetzt wirklich etwas Angst, das der Versender mir das nicht ausfüllt, weil ich auch ehrlich gesagt nicht weiß, wie ich ihm das auf Eng´lisch sagen kann und ob er das macht /machen muss.

EDIT: wenn ich im Taric nach der Nummer gucke, finde ich nichts mit UZ. Dafür, das man von zollseite ganz schön auf sich selber gestellt ist (und dann hinterher noch der Dumme ist, der sich was anhören muss), finde ich das bisschen merkwürdig :cry: Ich habe wirklich alle Stellen bemüht und jeder sagt mir was anderes. Bin jetzt wirklich sehr verunsichert und kann nur hoffen, das das alles guut über die Bühne geht. Ich nehme den Ausdruck der Antwort von zoll. de auf jeden Fall auch mit. Und sollten alle Stricke reißen, hoffe ich, das mir der Versender das UZ ausstellt.
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:Das Problem an der Warennummer ist eben, das mir KEINER genau sagen konnte, welche richtig ist. Ich habe mehrere Auskünfte von http://www.zoll.de bekommen, die unterschiedlicher Art waren. und ich habe sogar die HP des Versenders angegeben, um mich bzgl. der Waren begreifbar zu machen. Ich habe jetzt wirklich etwas Angst, das der Versender mir das nicht ausfüllt, weil ich auch ehrlich gesagt nicht weiß, wie ich ihm das auf Eng´lisch sagen kann und ob er das macht /machen muss.

Aufalle Fälle benötigst Du die Abmessungen, denn die AHStat Menge muß in Quadratmeter angegeben werden..

Sorry ich muß weiter arbeiten, meine Mittagspause ist zu Ende ich schreib heute Abend weiter.. ;)
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Sooo,

hatte ja beim Zoll angerufen, die mir als erstes diese Nummer, die ich letztendlich angegeben habe für die Rechnung und wo man mir schon beim ersten Telefon gesagt hat, ich brauche eine Ursprungserklärung.
Die Mitarbeiterin per Email hat mir ebenfalls "Ursprungserklärung" gesagt. Ich selber finde dazu nichts, wenn ich auf den TARIC gucke.

Der Versender schrieb mir folgendes, auf die Frage, ob sie mir diese UZ geben KÖNNTEN:

"On most of the ribbon there's a stamp that says the ribbon is "Made in Taiwan". I think everything is going to be fine besides
other customer from Germany never request the Certificate of Origin. The latest thing is the certify on the invoice that the ribbon is "Made in Taiwan" and include our license # on it."
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:Sooo,

hatte ja beim Zoll angerufen, die mir als erstes diese Nummer, die ich letztendlich angegeben habe für die Rechnung und wo man mir schon beim ersten Telefon gesagt hat, ich brauche eine Ursprungserklärung.
Die Mitarbeiterin per Email hat mir ebenfalls "Ursprungserklärung" gesagt. Ich selber finde dazu nichts, wenn ich auf den TARIC gucke.

Der Versender schrieb mir folgendes, auf die Frage, ob sie mir diese UZ geben KÖNNTEN:

"On most of the ribbon there's a stamp that says the ribbon is "Made in Taiwan". I think everything is going to be fine besides
other customer from Germany never request the Certificate of Origin. The latest thing is the certify on the invoice that the ribbon is "Made in Taiwan" and include our license # on it."
Ich benutze nur den EZT:

Damit Du in Zuklunft selbst nachsehen kannst:

EZT online...
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welc ... 5XDqQLvpAe

Dann Eingabe der vollständigen Tarifnummer 5512 1990 00
Dann Eingabe des Regicodes "Geographisches Gebiet" TW
dann "Suche Starten"

Scrolle runter bis zur Überschrift"Einfuhrliste"

und da steht, daß ein UZ benötigt wird....




Sorry....
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Hm- ich glaube dir das ja, nur verstehe ich nicht wirklich, warum man mir beim zoll auf 2 verschiedene Nachfragen dann nicht wirklich sagen kann, das ich ein UZ und keine UE brauche :?

Die Warennummer ist ausserdem wohl ohnehin Auslegungssache- der eine gibt mir dieser Nummer die ich angegeben habe, der andere eine Andere (5806 31), weil schon zu Bändern verarbeitet. Ich bin überfragt

Ich frage mich vor allem, was ich mache, wenn der Zoll sich mit der UE nicht zufriedengibt und der Versender mir kein UZ ausstellen kann/will (so wie ich es verstanden habe) Was passiert dann? Dann habe ich 500,- Euro in den Sand gesetzt, obwohl ich mehrmals bemüht war, entsprechende Infos zu bekommen, die mir aber offensichtlich keiner benennen konnte.

Mensch- jetzt bin ich echt gefrustet :cry:

Würde es was bringen, wenn der Versender die Rechnung mit der 580631 Nummer versieht, obwohl im Paket eine Rechnung mit der anderen Nummer liegt? Interessiert der Zoll sich auch für die Rechnung im Paket? Und sind die Zöllner da ggfs, in der Lage zu erkennen, das die Sachen falsch eingruppiert sind und eine andere Warennummer haben, wo ich kein UZ brauche, was ja bei 580631 wohl der Fall ist?
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Dennis (CDS) »

Hallo Sidonie,

sehr interessanter Thread, ich habe schon die ganze Zeit mitgelesen (...kann aber leider keine Infos beisteuern).

Sieh doch nicht gleich alles so schwarz. Warte doch einfach mal ab, was mit der Ware genau passiert. Falls dein Lieferant die Wahrheit sagt und die bisherigen Lieferungen nach Deutschland ohne weitere Probleme abliefen, warum solltest ausgerechnet du jetzt negativ betroffen sein? Zudem, was veranlasst dich jetzt zu glauben, dass dich dein Lieferant hängen lassen könnte?

Ich kenne die Sorgen von diversen Behördengängen, bei denen nahezu jeder Beamte seine eigenen Interpretationen umsetzte. Irgendwann wurde mir klar, dass sich im Vorfeld verrückt machen nicht weiterhilft. Informieren und für den Fall der Fälle gerüstet sein ja, aber im Moment kannst du wohl nichts weiter machen als erstmal abzuwarten. Vielleicht werden sich deine Sorgen ja im Nachhinein als völlig unbegründet herausstellen, ist mir bei den Behörden dann auch einige Male passiert.

Dennis, der für seine Frau weder ein UZ noch eine UE verlangt hat. :wink:
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Ja vielleicht unbegründet- nur ganz ehrlich- wie ich die Leute vom hiesigen Zoll kennengelernt habe sind das Menschen, die sich keine Mühe machen auch nur irgendwas einzugruppieren- bisher wurde da immer alles 1:1 so übernommen, wie es irgendwo stand. Und denen wird das Wurst sein, was mir mehrere Leute vom Zoll gesagt haben. Und das mein Lieferant mir kein UZ ausstellen will/kann, das habe ich so von ihnen gesagt bekommen "The latest thing is the certify on the invoice that the ribbon is "Made in Taiwan" and include our license # on it."

Deshalb gehe ich davon aus, das sie nichts machen, denn sie haben ja ihr Geld :?

Meine einzige Chance sehe ich darin, das die Warennummer auf der Rechnung geändert wird in 580631 (eine der vielen Nummern, die mehr der Zoll zur Auskunft gab)- nur ich weiß eben nicht, in wieweit der Zoll sich für die innenliegende Rechnung interessiert, auf der ja noch die Warennummer steht, für die ich ein UZ brauche....

Für mich ist das einen Haufen Geld und ich ärgere mich sehr, das ich mir die Mühe gemacht habe, alles zu hinterfragen und dann eh nur Mist am Bein zu haben. Sorry, bei den Beamten die hier am Zoll sitzen habe ich das leider schon ein paar Mal so erfahren müssen...
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:Hm- ich glaube dir das ja, nur verstehe ich nicht wirklich, warum man mir beim zoll auf 2 verschiedene Nachfragen dann nicht wirklich sagen kann, das ich ein UZ und keine UE brauche :?

Die Warennummer ist ausserdem wohl ohnehin Auslegungssache- der eine gibt mir dieser Nummer die ich angegeben habe, der andere eine Andere (5806 31), weil schon zu Bändern verarbeitet. Ich bin überfragt

Ich frage mich vor allem, was ich mache, wenn der Zoll sich mit der UE nicht zufriedengibt und der Versender mir kein UZ ausstellen kann/will (so wie ich es verstanden habe) Was passiert dann? Dann habe ich 500,- Euro in den Sand gesetzt, obwohl ich mehrmals bemüht war, entsprechende Infos zu bekommen, die mir aber offensichtlich keiner benennen konnte.

Mensch- jetzt bin ich echt gefrustet :cry:

Würde es was bringen, wenn der Versender die Rechnung mit der 580631 Nummer versieht, obwohl im Paket eine Rechnung mit der anderen Nummer liegt? Interessiert der Zoll sich auch für die Rechnung im Paket? Und sind die Zöllner da ggfs, in der Lage zu erkennen, das die Sachen falsch eingruppiert sind und eine andere Warennummer haben, wo ich kein UZ brauche, was ja bei 580631 wohl der Fall ist?

Ich hoffe, Du hast Dir aufgeschrieben, welche Zollstelle Dir was gesagt hatte...
Im Prinzip ist es egal, welche Tarifnummer der Absender auf seine Rechnung schreibt, denn maßgebend für die Abfertigung ist einzig und allein der Charakter der Ware,....und die Ansicht des Beamten, der die Abfertigung vornimmt. Das letztere ist blöd...ist aber so. Falls das ein laufendes Geschäft werden sollte, empfehle ich Dir deswegen, eine "verbindliche Zolltarifauskunft "(VZTA) einzuholen..

Aber im Augenblick hilft Dir das nix...und deswegen versuche ich weiter, Dir zu helfen..
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Sidonie »

Hallo,

ich habe 2 schriftliche Aussagen- bei der einen die Nummer 580631 bei der anderen die Aussage, sie könne mir nicht weiterhelfen, ich solle selber eintarifieren. :roll: Und bei der telefonischen Auskunft gab es die Nummer, die nun auf der Rechnung steht.

Alle Auskünfte von http://www.zoll.de

Bringt es nichts, wenn ich die Rechnung mit der Nummer 580631 abgebe? Ich meine, dann haben sie ne Nummer und der Anschein der Ware stimmt ja mit der Nummer überein? Nur- nimmt der Zoll sich auch die innenliegende Paketrechnung vor, obwohl ich Rechnung, sowie Überweisungsbeleg über die Summe mitbringe?

Ich meine, ich will den Zoll nicht um sein Geld prellen. Ich bezahle denen ja ihre Gebühren, darum gehts ja nicht. Nur ich möchte es nicht unnötig schwerer gemacht bekommen, als es nötig ist.

Und wie gesagt: ich bezweifle, das die Beamten an der Zollstelle, wo ich das abholen muss genügend Ahnung haben, um meine Borten einzutarifieren. (Ist meine bisherige Erfahrung, die leider alles andere als Gut war. Sie haben mich einmal gefragt, als ich Nähgarn abholen musste, wofür ich das benötigen würde 8) )
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Re: Zollfrage: Schmuckborten/Webborten

Beitrag von Grufti »

Sidonie hat geschrieben:Hallo,

ich habe 2 schriftliche Aussagen- bei der einen die Nummer 580631 bei der anderen die Aussage, sie könne mir nicht weiterhelfen, ich solle selber eintarifieren. :roll: Und bei der telefonischen Auskunft gab es die Nummer, die nun auf der Rechnung steht.

Alle Auskünfte von http://www.zoll.de
Die 5806 31 kann es nicht sein, denn da steht "aus Baumwolle", du hast aber ware aus 100% poylester muß also 5806 32 sein !
sidonie hat geschrieben: Bringt es nichts, wenn ich die Rechnung mit der Nummer 580631 abgebe? Ich meine, dann haben sie ne Nummer und der Anschein der Ware stimmt ja mit der Nummer überein? Nur- nimmt der Zoll sich auch die innenliegende Paketrechnung vor, obwohl ich Rechnung, sowie Überweisungsbeleg über die Summe mitbringe?

Ich meine, ich will den Zoll nicht um sein Geld prellen. Ich bezahle denen ja ihre Gebühren, darum gehts ja nicht. Nur ich möchte es nicht unnötig schwerer gemacht bekommen, als es nötig ist.

Und wie gesagt: ich bezweifle, das die Beamten an der Zollstelle, wo ich das abholen muss genügend Ahnung haben, um meine Borten einzutarifieren. (Ist meine bisherige Erfahrung, die leider alles andere als Gut war. Sie haben mich einmal gefragt, als ich Nähgarn abholen musste, wofür ich das benötigen würde 8) )
ch habe schon geschrieben, letztendlich ist egal, welche Zolltarifnummer auf der Rechnung steht, denn es ist ausschließlich der richtige Charakter der Ware maßgeblich... und wenn Du selbst das Einheitspapier 0747 ausfüllst , kannst Du die Zolltarifnummer reinschreiben, die Dir der "Zoll" schriftlich gegeben hatte, was immer das allerbeste Argument ist. Wenn der Beamte Deine Bemühungen ..und die Ware sieht, so denke ich, daß es keine Probleme geben sollte, denn wenn Du mal ganz an den Anfang des Threads schaust, hatte ich ohne Deine Ware zu sehen bereits einigermaßen richtig eintarifiert.

Außerdem gibt es einige Beamte, die drücken alle Hühneraugen zu, wenn Leute , die mehr oder weniger "Amateure " bei Zollanmeldungen sind, mal ne nicht ganz richtige Tarifnummer anmelden.
Prinzipiell sollte allerdings Dein Lieferant in der Lage sein, ein "Certificate of Origin" bei seiner "Chamber of Commerce" ausstellen zu lassen.

Melde dich einfach wieder in diesem Thread, wenn die Ware in Deutschland angekommen ist. :wink:
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