(Zoll im Reiseverkehr) Fragen und Antworten für FAQ

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Grufti
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Re: (Zollfragen) Fragen für FAQ

Beitrag von Grufti »

Dennis (CDS) hat geschrieben:Mal eben bereits gestellte Fragen (...und Antworten) im ersten Beitrag zusammengestellt sowie wenn möglich einen Link auf die entsprechende FAQ-Seite von http://www.zoll.de erstellt.
Grufti hat geschrieben:Im Übrigen gelten die alten Wertgrenzen nur noch bis 30.11.08. :!:
Und wie hoch sind sie danach? Auf http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ein ... _nicht_eg1 find ich keine Info darüber. :(
Grufti hat geschrieben:Als ich Anfang letzten Jahres aus beijing zurückgekommen bin, wurde eine ensprechende Durchsage im Flieger durchgegeben. Ich hatte damals 4 Monster "Balás" im Handgepäck.
Hast du sie entsorgt oder trotzdem mit eingeführt?

Und da mich jetzt intensiv mit der Materie beschäftige: Nudeln mit 牛肉 oder 鸡肉 drin. Sind damit normale Instantnudeln gemeint? :shock:


Zu den Balás:

das war eine so rührende Geschichte.... Am Abend vor unserer Rückreise wurden wir von meinem Schwager zu einem Edel-All you can-eat Restaurant ( muß auch noch irgendwo in diesem Forum vermerkt sein) eingeladen, wo ich die Guavas ( = Balá) in der richtigen (Un)reife das erste Mal seit fast 30 Jahren wieder essen konnte.. und hatte mich dementsprechend irre darüber gefreut. Mein Schwager konnte es nicht sein lassen, mir diese Früchte nach 22 Uhr noch zu besorgen,obwohl seine kleine Tochter tödlich müde war .
na.. "Entsorgt" wurden ´die Früchte schon... von mir höchst pers.... aber zu Hause... :mrgreen:


Was die neuen Freigrenzen betrifft, so kümmere ich mich darum. :!:
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Dennis (CDS)
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Re: (Zollfragen) Fragen für FAQ

Beitrag von Dennis (CDS) »

Grufti hat geschrieben:Was die neuen Freigrenzen betrifft, so kümmere ich mich darum. :!:
Merci.

Und zu der Einfuhr von Früchten. Gibt es da offiziell einen Link für?
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Grufti
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Re: (Zollfragen) Fragen für FAQ

Beitrag von Grufti »

Dennis (CDS) hat geschrieben:
Grufti hat geschrieben:Was die neuen Freigrenzen betrifft, so kümmere ich mich darum. :!:
Merci.

Und zu der Einfuhr von Früchten. Gibt es da offiziell einen Link für?

also mal zu den Reisefreigrenzen...
Ich war mir sicher, daß ich in den letzten 2 Wochen irgendwo gelesen hatte, daß die Grenzeangehoben werden sollte.....habe aber den link nicht mehr gefunden... auch nicht mehr in der "History" bzw Verlauf :cry:
War wohl n Wach- bzw Wunschtraum.... Warten wir einfach mal den Stichtag 1.12. ab, und sehen dann auh zoll.de nach, denn die neue Regelung für Kleinsendungen steht ja auch noch nicht drin.. DIE findet aber statt, da HK_Yan diese schon im Thread "Schuhe aus China" erwähnt ..und verlinkt hatte.



Für die Einfuhr von Lebensmittel gibt es den Link zur offiziellen Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll"
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Ron
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Re: (Zollfragen) Fragen für FAQ

Beitrag von Ron »

Die Zollseite ist ja ganz informativ, aber wie schauts aus wenn meine Freundin
nach Deutschland umziehen moechte mit all Ihren Habsehligkeiten ?
Muss dann das alles auch "normal" verzollt werden ?
Wie wird dann der Wert von gebrauchten Dingen/Klamotten etc. festgelegt ?
Teure Sachen lieber gleich ins Handgepaeck ?

Gruss
Ronny
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Abfertigung von ""Persönlichen Effekten / Umzugsgut" Teil 1

Beitrag von Grufti »

Ron hat mich durch sein voriges Posting veranlaßt, daß ich meine früher selbst zusammengestellte Informationen bezgl "Persönliche Effekten / Umzugsgut" überarbeite und einigermaßen "mundgerecht" hier hereinstelle (die Formatierung meines WORD-Docs mit "Einrücken" von Absätzen etc) kann ich zu meinem Leidwesen nicht übernehmen :cry:


Prinzipiell unterscheidet der Zoll zwischen “Unbegleitetem Reisegepäck” ( bis ca 50 kgs) und „Umzugsgut” ab ca 50 – 80 kgs).


A . Unbegleitetes Reisegepäck:

Für die Abfertigung wird benötigt:

1. Kopie des Reisepasses
2. Kopie des Flugtickets
3. Packliste , auf der alle im Ausland gekauften Gegenstände gekennzeichnet werden müssen, da diese vezollt ( pauschaliert ) werden müssen.



Speziell Zigaretten, Alkohol und alle anderen hochsteuerbaren Artikel müssen verzollt werden bzw. werden bis zu einem gewissen Betrag mit Pauschalabgaben in Höhe von 20 % des Warenwertes belegt. Die Reisefreigrenzen ( EUR 175 bzw die Freigrenzen für hochsteurbare Artikel )werden nicht gewährt, da der Zoll davon ausgeht, dass der Reisende diese bei der Einreise in Anspruch genommen hatte


Die Abfertigung kann selbst vorgenommen werden, d.h. man kann zum Zoll gehen und bei Vorlage des Reisepasses, des Tickets, des Luftfrachtbriefes (AWB) und dem Frachtausgabeschein eine formlose mündliche Zollanmeldung machen.



Falls das mit Luftfracht nachgesandte Reisegepäck mehr als 50 kg beträgt ( das liegt im Ermessen des Zollbeamten ), dann wird davon ausgegangen, dass ein großer Teil des Gepäcks Neuware ist.

Für diese Art des „Unbegleiteten Reisegepäcks“ gibt es folgende Abfertigungsmöglichkeiten:

1. Abfertigung als Rückware Hierfür werden Nachweise benötigt, dass diese Ware aus Deutschland ausgeführt wurde. Diese Nachweise können z.B. eine Quittung über Übergepäck bei der Ausreise zusammen mit einer Packliste oder , bei der Ausfuhr von Handelsware aus Deutschland z.B. eine bei der Ausfuhr abgestempelte Ausfuhranmeldung mit Rechnung dienen.

2. Abfertigung zum “freien Verkehr” durch Verzollung + Versteuern des gesamten Inhaltes der Frachtsendung, obwohl es sich um gebrauchte persönliche Effekten handelt.

3. Abfertigung als Umzugsgut ( siehe B als 2.Teil







Fortsetzung folgt !
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Re: Abfertigung von ""Persönlichen Effekten / Umzugsgut" Teil 1

Beitrag von OlafSt »

Grufti hat geschrieben: (die Formatierung meines WORD-Docs mit "Einrücken" von Absätzen etc) kann ich zu meinem Leidwesen nicht übernehmen :cry:
Tip: Versuche mal die Buttons "List" und "List=", in Verbindung mit "[*]"
Dennis (CDS)
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Re: Abfertigung von ""Persönlichen Effekten / Umzugsgut" Teil 1

Beitrag von Dennis (CDS) »

Grufti hat geschrieben:Fortsetzung folgt !
Supi, deinen Beitrag hab ich schonmal auf der ersten Seite "eingefangen".
Roger
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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von Roger »

Die neuen Freigrenzen heute in der FAZ:
Anhebung der Freigrenze von 175 auf 430 Euro zum 1.12.08, für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 €
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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von Dennis (CDS) »

Roger hat geschrieben:Die neuen Freigrenzen heute in der FAZ:
Anhebung der Freigrenze von 175 auf 430 Euro zum 1.12.08, für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 €
Woah...warum so ein deftiger Sprung?

Soll nicht heißen, dass ich mich darüber nicht freuen würde. :wink:

Sobald es bei zoll.de auftaucht, werd ich die FAQ ändern.
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Re: (Zollfragen) Fragen für FAQ

Beitrag von Grufti »

Grufti hat geschrieben: also mal zu den Reisefreigrenzen...
Ich war mir sicher, daß ich in den letzten 2 Wochen irgendwo gelesen hatte, daß die Grenzeangehoben werden sollte.....habe aber den link nicht mehr gefunden... auch nicht mehr in der "History" bzw Verlauf :cry:
War wohl n Wach- bzw Wunschtraum.... Warten wir einfach mal den Stichtag 1.12. ab, und sehen dann auh zoll.de nach, denn die neue Regelung für Kleinsendungen steht ja auch noch nicht drin.. DIE findet aber statt, da HK_Yan diese schon im Thread "Schuhe aus China" erwähnt ..und verlinkt hatte.


Roger hat geschrieben:
Die neuen Freigrenzen heute in der FAZ:
Anhebung der Freigrenze von 175 auf 430 Euro zum 1.12.08, für Kinder unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 €
Na also... hab ich mich doch nicht geirrt... :mrgreen:

Bei den neuen Freigrenzen ist aber zu beachten, das o.g. Freigrenzen nur für die Einreise mit Flugzeug und Schiff gilt. Für die Einreise mit dem Auto liegt die Grenze bei 300 €

http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html

die Offizielle Info-Seite des Zolls wird diesbezüglich wohl erst am 1.12.08 abgeändert
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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von belrain »

So, für diejenigen, die mal mit Hausrat nach China umziehen wollen, folgendes ist zu beachten:

1. Max. 300 CDs sind erlaubt und zollfrei. Nach Auskunft meines Umzugsunternehmens werden die CDs beschlagnahmt, wenn man mehr als 300 einführen möchte. Zusätzlich gibt es dann noch eine satte Geldstrafe.
Ausserdem zu beachten: chinesische CDs (kauft man ja vielleicht manchmal in China und bringt sie nach Deutschland :wink: ) gelten bei den Zöllnern offensichtlich generell als Raubkopien :!: Also, zu Hause lassen, gibt nur Ärger.

2. Max. 200 DVDs sind erlaubt und zollfrei. Nach Auskunft meines Umzugsunternehmens werden die DVDs beschlagnahmt, wenn man mehr als 300 einführen möchte. Zusätzlich gibt es dann noch eine satte Geldstrafe.
PC-Spiele werden als DVD gewertet.
DVDs können kontrolliert (angesehen) werden, so dass sich der Einfuhrvorgang dann etwas in die Länge ziehen kann.
Ausserdem zu beachten: chinesische DVDs (kauft man ja vielleicht manchmal in China und bringt sie nach Deutschland :wink: ) gelten bei den Zöllnern offensichtlich generell als Raubkopien :!: Also, zu Hause lassen, gibt nur Ärger.


3. Pornographisches, ist absolut verboten.

4. Elektrische Geräte (Stereoanlage, Fernseher, Computer etc.) dürfen nur in kleinen Mengen (max. je 2) eingeführt werden.

5. Alle Möbel, Elektrogeräte etc. werden pauschal besteuert. Unabhängig davon, wie alt oder neu die Dinge sind. Die höhe des Einfuhrzolls liegt im Ermessen des Zollbeamten.

6. Bücher von gelisteten Authoren oder Buchtitel die "Fragen" aufwerfen sollten nicht eigeführt werden. Kann zu Beschlagnahmung bzw. Schwierigkeiten führen.

7. Alle Gegenstände sind auf einer detaillierten Liste aufzuführen:
Bücher - Titel, Author, Genre, Erscheinungsjahr
CDs - Titel, Künstler, Genre, Erscheinungsjahr
DVDs - Titel, Genre, Erscheinungsjahr
Elektrogeräte - Abmasse, Art des Gerätes, Seriennummer
Möbel - Abmasse, Art der Möbel
Es kann aber auch reichen (liegt im Ermessen des Zöllners), für CDs und DVDs nur Menge und Genre anzugeben.

8. Bei Elektrogeräten ist darauf zu achten, dass sie gebraucht sind. Neue Geräte midestens einmal vor dem Umzug nutzen, da neue Geräte sehr hoch besteuert werden.

9. .......
Weitere Punkte folgen, wenn ich in meinem Umzug weiter bin.

Grosse Probleme habe ich derzeit mit den Punkten 1 und 2 :roll:
Das Leben ist schön

Shanghai - seit 2009
1. April 2012 - Neuer Job (gleiche Firma) und nochmal mindestens 3 Jahre Shanghai
1. April 2015 - Neuer Job (gleiche Firma) und nochmal mindestens 3 Jahre Shanghai
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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von Ron »

Hat schon jemand Erfahrungen gemacht wenn das umgekehrt ist ?
Also wenn man von China nach Deutschland zieht.

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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von Grufti »

@belrain:

Hast Du auch eine Auskunft bekommen, wie es mit selbstgebrannten CD´s DVD´aussieht ?
Das mit der willkürlichen Festsetzung des Einfuhrzolls durch den Zoll finde ich zwar nicht seltsam China ist offensichlich wieder einmal etwas anders als die EU) , aber normalerweise bietet der chinesische Zoll ja selbst eine Online Möglichkeit, die Zollsätze in Erfahrung zu bringen...

http://www.shcus.gov.cn/spgl/catalog.dw :!:

Nach etlichen Tests behaupte ich mal daß die ersten 4 -6 Stellen der (in der EU) 11stelligen Zolltarifnummern mit der chinesischen Einreihung übereinstimmt..

Interessant wäre auch noch zu erfahren, mit welchem UK die Werte umgerechnet werden...
Anno 86 hatte ich mich komplett beeumelt und maximale Probleme gehabt, ernst zu bleiben, um nicht wegen des Umrechungskurses laut rauszulachen...


Wenn ich so Deine Info lese, bin ich recht froh, daß ich nicht vorhabe nach China zu übersiedeln, denn ich würde schon ca 2 Wochen brauchen, meine Bücher aufzulisten.....
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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von Grufti »

Ron hat geschrieben:Hat schon jemand Erfahrungen gemacht wenn das umgekehrt ist ?
Also wenn man von China nach Deutschland zieht.

Ronny
Ronny jajaaaaaaaaaaaaa.....
Sorry, daß ich nicht dazugekommen bin.....
Ich habe festgestellt, daß ich meine Zusammenstellung überarbeiten muß, denn sie nicht nicht so klar, wie ich gedacht hatte...
´s geht sehr langsam, weil ich in meiner Freizeit meine Frau in puncto "Kaufvertrag" zur Testreife coachen muß ....
....oder hast Du ein gutes Beispiel für eine "fingierte Einrede" und andere Punkte f. BGB§§307 - 309 ??? :roll:


Edit 10:06 Uhr:
Ron, ich habe Dir ne PN mit dem Wichtigsten geschrieben.. wenn mir noch was einfällt, findest Du es spätestens hier in diesem Thread... :oops:
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Re: (Zoll) Fragen und Antworten für FAQ

Beitrag von HK_Yan »

Zum 1. Dezember 2008 ändern sich Bestimmungen im Reiseverkehr
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_bes ... index.html

Kernsatz: So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro.

Zum 1. Dezember 2008 ändern sich Bestimmungen im Postverkehr
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html

Kernsatz: ....Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.


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