Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

drnorton hat geschrieben: Ausreisen und wieder einreisen ist nicht nötig. Norwegen ist ein Schengenstaat (nicht EU).
Ich denke dort müsste deine Frau ein Visum beantragen. Aber das kann man beim norwegischen Konsulat erfrragen. Mit in ihrem Ausweis eingetragener Aufenthaltsgenehmigung kann sie auf jeden
Fall innerhalb der Schengenstaaten reisen.

Du musst dich hier um die Verpflichtungserklärung kümmern etc.
Sie muss alle Papiere in China ins deutsche überstezen lassen. Diese Papaiere werden dann überbeglaubigt.
drnorton
Norwegen wird nochmal ein ganz eigenes Thema. Aber ich kann auch hier in Deutschland jederzeit einen Job finden, also mache ich mir da keinen zu grossen Kopf. Dann bleibe ich eben wegen ihr hier - basta! (Ich glaube ein wenig Trotz braucht man bei dem Kampf mit den Behörden....) :wink:

Die Verpflichtungserklärung habe ich schon in Guangzhou abgegeben und das Dokument erhalten. Meine Verlobte hat nun das Original... gültig bis Juli nächsten Jahres... bis dahin müsste es geklappt haben. *Daumendrück*

Die Überbeglaubigung kann das Konsulat in Guangzhou vornehmen. Das ist wohl ein relativ problemloser Prozess... (wie man so munkelt...)
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bue48
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von bue48 »

Attila hat geschrieben:Hallo liebe Gemeinde.... (SCNR)
...
Meine Verlobte und ich planen zu Heiraten, wissen aber noch nicht genau wo (Deutschland, China).
...
Hallo Attila,

ganz herzlichen Glückwunsch und alles, alles Gute!
Das ist ja super!!!

Tja, leider bin ich beruflich nicht so flexibel, sonst würde ich jetzt auch lieber in Guangzhou bei meiner Freundin sein...
Aber in den Sommerferien - einen ganzen Monat lang ! (*freu*)^100
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Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Wundervoll! :roll:

Eben mit dem Standesamt telefoniert...

Für eine Eheschliessung in D müssen die Dokumente in Deutsch vorliegen.

Weiterhin reicht es nicht aus sie in China übersetzen und legalisieren zu lassen. Die Übersetzungen müssen hier noch von einem vom Gericht anerkannten Übersetzer beglaubigt werden.

Nur: Das machen die meisten Übersetzer nicht, da es zu wenig Kohle einbringt.

Also wird es wohl darauf hinaus laufen das der Kram zwei mal übersetzt wird. Ich China, nur um sicher zu gehen, da es sozudagen zum Service der Stadtregierung gehört. Dann nochmal hier in Deutschland um eine vom Gericht anerkannte Übersetzung in den Händen zu halten.

Bei der Gerichtssache geht es wohl um folgendes:
Da der Familienstandseintrag in ihrem Hukou Buch kein Ehefähigkeitszeugniss darstellt (was in China wohl unbekannt sein soll) muss ein übergeordnetes Gericht in Deutschland entscheiden ob dieser Nachweis zur Ehefähigkeit anerkannt wird.

More news from Absurdistan, soon to come....... :wink:

PS: Meine Verlobte telefoniet sich seit zwei Tagen die Ohren heiss um endlich herauszufinden wo zur Hölle sie ihre Geburtsurkunde und die beglaubigte Passkopie herbekommt. Counter: ca 15 Telefonate so far... anscheinen lieben auch die Behörden in XiaoLan bzw. ZhongShan das 'wir wissen nicht ob wir zuständig sind, moment.... nein, nicht zuständig' und Telefonwartescheifenspiel..... *fg*
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

bue48 hat geschrieben: Hallo Attila,

ganz herzlichen Glückwunsch und alles, alles Gute!
Das ist ja super!!!

Tja, leider bin ich beruflich nicht so flexibel, sonst würde ich jetzt auch lieber in Guangzhou bei meiner Freundin sein...
Aber in den Sommerferien - einen ganzen Monat lang ! (*freu*)^100
Vielen Dank bue48!
Ich hoffe das dieser Thread dann einige wertvolle Informationen für Euch enthalten wird, falls ihr Euch zur Eheschliessung durchringen solltet.
Viel Spaß im Sommer... achja... glaubt nicht den Informationen vom Visa Servicebüro in Guangzhou. Wegen denen haben wir eine Woche Urlaub für ein abgelehntes Visum verbraten...

Bei Gesprächen mit dem Konsulat, immer den Namen des Gesprächspartners erfragen und mitprotokollieren. Bezeichnenderweise gebe die Angestellten des Service Büros ihre Namen nicht heraus.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von wuseltiger »

Attila hat geschrieben:Wundervoll! :roll:

Eben mit dem Standesamt telefoniert...

Für eine Eheschliessung in D müssen die Dokumente in Deutsch vorliegen.

Weiterhin reicht es nicht aus sie in China übersetzen und legalisieren zu lassen. Die Übersetzungen müssen hier noch von einem vom Gericht anerkannten Übersetzer beglaubigt werden.

Nur: Das machen die meisten Übersetzer nicht, da es zu wenig Kohle einbringt.

Also wird es wohl darauf hinaus laufen das der Kram zwei mal übersetzt wird. Ich China, nur um sicher zu gehen, da es sozudagen zum Service der Stadtregierung gehört. Dann nochmal hier in Deutschland um eine vom Gericht anerkannte Übersetzung in den Händen zu halten.

Bei der Gerichtssache geht es wohl um folgendes:
Da der Familienstandseintrag in ihrem Hukou Buch kein Ehefähigkeitszeugniss darstellt (was in China wohl unbekannt sein soll) muss ein übergeordnetes Gericht in Deutschland entscheiden ob dieser Nachweis zur Ehefähigkeit anerkannt wird.

More news from Absurdistan, soon to come....... :wink:

PS: Meine Verlobte telefoniet sich seit zwei Tagen die Ohren heiss um endlich herauszufinden wo zur Hölle sie ihre Geburtsurkunde und die beglaubigte Passkopie herbekommt. Counter: ca 15 Telefonate so far... anscheinen lieben auch die Behörden in XiaoLan bzw. ZhongShan das 'wir wissen nicht ob wir zuständig sind, moment.... nein, nicht zuständig' und Telefonwartescheifenspiel..... *fg*

wenn du die Übersetzung aus China hast gehe damit mal zu Standesamt. Unser Standesamt hat diese Uebersetzung akzeptiert, obwohl sie uns vorher in aller Ausführlichkeit erklärt haben es muesse in D uebersetzt werden. Aber das Stadtbüro in Shanghai hat die Dokumente uebersetzt und wie ein Buch gebunden (verklebt) und ueberall gestempelt und versiegelt. Das hat das Standesamt akzeptiert und wir haben noch bissel was gespart ;)
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Yingxiong »

Ist von Region zu Region in Deutschland unterschiedlich.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Ron »

Möchte Dir auch noch Gratulieren Attila,
und halte uns auf dem laufenden wie das so abläuft mit der Eheschlissung.
Spart einem evt. ne Menge Rennerei/Telefoniererei.

Gruss
Ronny
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jd
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von jd »

Attila hat geschrieben:... PS: Meine Verlobte telefoniet sich seit zwei Tagen die Ohren heiss um endlich herauszufinden wo zur Hölle sie ihre Geburtsurkunde und die beglaubigte Passkopie herbekommt. ...
Wenn Deine Freundin in einem Krankenhaus geboren wurde, dann könnte evtl. das Geburtskrankenhaus der Ort sein, der die Geburtsurkunde ausstellt. Jedenfalls war das bei meiner Ehefrau der Fall.

Jens David,
der von seiner Frau noch ausrichten soll: Tibet und Taiwan gehören zu China :!:
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jd
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von jd »

Attila hat geschrieben:...PS: Meine Verlobte telefoniet sich seit zwei Tagen die Ohren heiss um endlich herauszufinden wo zur Hölle sie ihre Geburtsurkunde und die beglaubigte Passkopie herbekommt. ...
Nachtrag zur Beglaubigung der Unterlagen: Im Fall meiner Frau beglaubigte ein unabhängiger Notar die Urkunden und anschließend fand eine Überbeglaubigung durch das städtische Notariat statt. Das war in Shanghai und wurde in Baden-Württemberg anstandslos akzeptiert.

Jens David,
der ebenfalls noch die besten Glückwünsche an die beiden Verlobten sendet
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von drnorton »

Hi...

also bei uns war es mit der Überbeglaubigung und den Übersetzungen so,
dass das Notariat alles durchgeführt hat, d.h. Alle Papiere wurden übersetzt und vom Notariat beglaubigt, danach wurden die Papiere überbeglaubigt.
Ich bin dann mit meiner Frau zur deutschen Botschaft in Peking gefahren.
Dort haben wir alle Papiere eingereicht und uns versichern lassen, dass alles ok ist.
In Deutschland bin ich dann zur Ausländerbehörde gefahren und alles lag 3 Tage später vor.
Das Standesamt hat alles akzeptiert. Also keine Panik.

Ich hoffe alles klappt so wie es damals bei mir war.... :lol:

Viele Grüße
drnorton
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

jd hat geschrieben: Wenn Deine Freundin in einem Krankenhaus geboren wurde, dann könnte evtl. das Geburtskrankenhaus der Ort sein, der die Geburtsurkunde ausstellt. Jedenfalls war das bei meiner Ehefrau der Fall.
Sie wurde zuhause zur Welt gebracht, war damals (ende 70'er) wohl so üblich.

Aber inzwischen hat sie die zuständigen Stellen für eine Geburtsurkunde und eine Eidesstattliche Versicherung das sie nicht verheiratet ist gefunden. Morgen sind also ein paar Behördengänge geplant.

Der Standesbeamte in Regensburg hat mir die aktuelle Entscheidungslage in Bayern so erklärt:
Zur Zeit akzeptiert das OVG Nürnberg eine eidesstattliche Versicherung sowie den Auszug aus dem Hukou Register als eine ausreichende Grundlage um einen unverheirateten Status der Verlobten glaubhaft zu machen.

Diese Sachlage ändert sich aber wohl alle paar Monate und ist auch von Bundesland zu Bundesland nicht einheitlich.

Die 'Geburtsurkunde' und die Versicherung sind sehr kurze Texte, beispielsweise:

'Geburtsurkunde' (eigentlich nur eine amtliche Erklärung):
Hiermit bestätigen wir das Frau XXXX am XXXX in XXXX geboren wurde. Sie ist das Kind von Herrn XXXX und Frau XXXX.

Eidesstattliche Versicherung:
Hiermit erkläre ich, Frau XXXX, das ich nicht verheiratet bin.

Die Texte sind sehr kurz. Aber an die Dokumente zu kommen ist ein sehr langer Weg...

Edit:
Die Behörde heisst dort sinngemäß 'Amt für Internes und Externes'
Da soll mal einer von selbst draufkommen..... :roll: :lol:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Ein guter Tag beginnt!

Meine Verlobte hat eben ihre Geburtsurkunde und die eidesstattliche Erklärung zur Ledigkeit abgeholt. Diesmal hat alles problemlos geklappt.

Nun geht sie zum öffentlichen Notariat um beglaubigte Kopien machen zu lassen. Eventuell kann das Notariat diese Dokumente sogar an das chinesische Aussenministerium weiterleiten um diese Überbeglaubigen zu lassen.

Ich hoffe das die Beamten im Notariat sich auch dazu bewegen lassen die beglaubigte Passkopie und die Kopie Ihres Hukou Eintrages zu machen... so etwas scheint immer sehr von der Tagesstimmung der Sachbearbeiter abhängig zu sein.

Einen guten Morgen an Alle!
:mrgreen:
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von bue48 »

Attila hat geschrieben:Ein guter Tag beginnt!

Meine Verlobte hat eben ihre Geburtsurkunde und die eidesstattliche Erklärung zur Ledigkeit abgeholt. Diesmal hat alles problemlos geklappt.

Nun geht sie zum öffentlichen Notariat um beglaubigte Kopien machen zu lassen. Eventuell kann das Notariat diese Dokumente sogar an das chinesische Aussenministerium weiterleiten um diese Überbeglaubigen zu lassen.

Ich hoffe das die Beamten im Notariat sich auch dazu bewegen lassen die beglaubigte Passkopie und die Kopie Ihres Hukou Eintrages zu machen... so etwas scheint immer sehr von der Tagesstimmung der Sachbearbeiter abhängig zu sein.

Einen guten Morgen an Alle!
:mrgreen:
Danke, Attila - für dich hat der Tag ja wirklich gut begonnen!

Dann wollen wir einmal kräftig die Daumen drücken, dass auch weiterhin alles klappt!
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

Meine Verlobte muss nun leider wieder zurück zu der örtlichen Behörde (internes & externes).

Da die Beamten dort wohl die Dokumente im falschen Wortlaut ausgestellt haben... :cry:
Naja, die Beamten wunderten sich warum so ein Zores gemacht wird, als meine Verlobte dann meine die Dokumente seien für Deutschland bestimmt, verstanden sie es.

Wenigstens meinte das Notariat das die beglaubigten Kopien aller benötigten Dokumente kein Problem seien, aber sie brauchen wohl 15 Arbeitstage dafür! :shock:
Hat bei mir irgendwie nur fünf Minuten gedauert... naja China...
Kostet 250 RMB pro Dokument.... stolzer Preis.

Die Überbeglaubigung und Legalisation muss dann ja noch gemacht werden.
Wenigstens gibt es in Guangzhou einen Ableger des Aussenministeriums die angeblich auch die Dokumente an das deutsche Konsulat zur Legalisation weiterleiten.... wieviele Wochen wohl das dauert? *grübel*


Ich sehe schon die Wochen verstreichen......


Die Übersetzungen lass ich lieber hier in Deutschland machen, habe inzwischen eine günstige und gerichtlich anerkannte Übersetzerin gefunden...
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Yingxiong »

Dann lege schon mal ein paar tausend Euro beiseite.

Scheinst ja ähnliche Schwierigkeiten zu haben wie ich. Wir haben damals mit einem Touristenvisum geheiratet. Aber meine Frau musste zwecks Studium sowieso wieder für einige Monate zurück.
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