Norwegen wird nochmal ein ganz eigenes Thema. Aber ich kann auch hier in Deutschland jederzeit einen Job finden, also mache ich mir da keinen zu grossen Kopf. Dann bleibe ich eben wegen ihr hier - basta! (Ich glaube ein wenig Trotz braucht man bei dem Kampf mit den Behörden....)drnorton hat geschrieben: Ausreisen und wieder einreisen ist nicht nötig. Norwegen ist ein Schengenstaat (nicht EU).
Ich denke dort müsste deine Frau ein Visum beantragen. Aber das kann man beim norwegischen Konsulat erfrragen. Mit in ihrem Ausweis eingetragener Aufenthaltsgenehmigung kann sie auf jeden
Fall innerhalb der Schengenstaaten reisen.
Du musst dich hier um die Verpflichtungserklärung kümmern etc.
Sie muss alle Papiere in China ins deutsche überstezen lassen. Diese Papaiere werden dann überbeglaubigt.
drnorton
Die Verpflichtungserklärung habe ich schon in Guangzhou abgegeben und das Dokument erhalten. Meine Verlobte hat nun das Original... gültig bis Juli nächsten Jahres... bis dahin müsste es geklappt haben. *Daumendrück*
Die Überbeglaubigung kann das Konsulat in Guangzhou vornehmen. Das ist wohl ein relativ problemloser Prozess... (wie man so munkelt...)


