Ich würde gerne meine Erfahrungen mit Ihnen teilen.
Gefälschte Ware aus China zu bestellen, birgt in der Regel keine Probleme, wenn man einige Faktoren beachtet, welche ich im Folgenden erklären werde.
Was passiert mit einer Sendung aus China bzw. aus Nicht- EU Ländern?
Im Regelfall schreibt der Exporteur keinen genauen Wert auf das Paket, sondern nur "Gift" und pauschal 20 - 30 USD. Solche Pakete werden immer geöffnet, aber wie meine Erfahrung zeigt, auch Pakete, die eine genaue Preisangabe haben.
Die Pakete werden direkt im Zoll am Flughafen geöffnet und dann wieder mit einem Transparenten Klebeband zugeklebt auf dem mit grüner Schrift "durch Zoll geöffnet" draufsteht.
Entspricht der angegebene Preis dem Inhalt und überschreitet dieser nicht die von Privat an Privat Grenze i.H.v. ca 100 €, dann wird das Paket ausgeliefert. Da wir in der Regel aber von einem Versandhandel bestellen und die Zöllner die "Gift" - Masche nicht abkaufen, fällt die Grenze auf 25€ und wir müssen bei der Zollabfertigung antanzen, sofern keine Rechnung im Paket liegt. Liegt im Paket eine Rechnung werdet ihr vom GDSK eine Zahlungsanweisung bekommen, nachdem das Paket zugestellt wurde.. Liegt keine vor, müsst ihr vortanzen und Rechnungen mitbringen, die den Kauf bestätigen. Es werden in der Summe ca. 25% Zoll und EUSt. draufgeschlagen. Ihr bekommt einen Tag nach Zolllagerung ein Hinweisschreiben, das Paket beim Zoll abzuholen. Am 31.11.08 steigt der Zollfreibetrag auf ca. 120 €
Warum müssen wir das Paket persönlich öffnen?
Müssen wir nicht! Wir können die Rechnung mit Vollmacht zum GDSK schicken und diesen beauftragen, den Zoll abzuwickeln.
Das Paket wurde doch schon geöffnet! Warum müssen wir es nochmal öffnen? Weil die Rechnung durch den Zöllner noch einmal vor Ort mit dem Produkt verglichen wird. Außerdem muss er den Steuerschlüssel feststellen und muss sich deshalb das Material anschauen. (Z.B. sind Schuhe mit Obermaterial aus Echtleder höher zu verzollen, als die aus Kunststoff)
Bei gefälschten Textilien oder Schuhen aus China sollte die Menge bzw. Anzahl nicht den "privaten" Bedarf überschreiten. Bei 2 Shirts und 2 Paar Schuhen interessiert es den Zöllner in der Regel nicht, ob die Ware echt oder gefälscht ist. Wenn es den Anschein hat, dass mehr als die für den Eigenbedarf benötigte Menge importiert wurde, kann es sein, dass ein Zusätzlicher Aufschlag von 20% Anti-Dumping Steuer erhoben wird. Außerdem muss man zusätzliche Dokumente vorlegen etc...
Gefälschte Ware geht immer durch, sofern der Markeninhaber dem Zoll nicht ausdrücklich einen Auftrag zur Beschlagnahmung gestellt hat. Wir befinden uns hier in einer Grauzone. Niemand will verantwortlich sein und der Nachforschungsaufwand für jedes einzelne Paket wäre zu enorm. Also drücken die Zöllner in der Regel ein Auge zu.
Wo erfahren wir, ob auf eine Marke ein solcher Auftrag lastet? Das weiß ich auch nicht, aber Studieren geht über Probieren. Wenn man Pech hat lauert der Anwalt mit einer Abmahnung und Einverständniserklärung, das Paket vernichten zu lassen. Evtl. kann man die Annahme auch verweigern.
Wer aber regelmäßig Foren durchsucht und Nachrichten liest, kann nachverfolgen, welche Firmen hinter Plagiaten besonders her sind: z.B. Nike, Apple etc.
Ich hoffe, es sind jetzt alle Fragen geklärt.