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Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 16:13
von Roger
Wo hast du das denn mit dem Sperrkonto her?
Aus dem Merkblatt "Visum für eine Besuchsreise" über
http://www.beijing.diplo.de geht das jedenfalls nicht hervor und wurde bei meiner Freundin auch niemals verlangt.
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 16:26
von wuseltiger
soweit ich weiß, brauchst du das sperrkonto nur, wenn dein einkommen zu niedirg ist...
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 16:51
von TaugeNix
wuseltiger hat geschrieben:soweit ich weiß, brauchst du das sperrkonto nur, wenn dein einkommen zu niedirg ist...
Oder du keines vorweisen kannst (wie bei meiner Freundin, Studentin).
Aber ich glaube, es war bei ihrer Visumerteilung keine Pflicht, sondern mehr schmückende Kür, da die (das gut gedeckte) Konto nicht einmal sehen wollten.
Gruss,
TaugeNix^kein Plan, wie genau die Behörden das regeln - aber frei gegen Joschka: Im Zweifeln nun GEGEN die Visumerteilung
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 16:53
von sonero-1
Hi,
soweit ich weiß, brauchst du das sperrkonto nur, wenn dein einkommen zu niedirg ist...
Das kann natürlich angehen, würde Sinn machen. Gemeint ist natürlich das Einkommen des Antragstellers, nicht des Einladers.
Die Infos auf der Homepage der Botschaft sind grundsätzlich mit etwas Vorsicht zu geniessen. Da steht das meiste, was nötig sein könnte, aber nicht alles und nicht alles was da steht ist immer nötig.
Was für ein Satz...
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 16:59
von wuseltiger
ja klar ich meinte das Einkommen des Einladers / Bürgen.
Ich kenne einige chin. Studenten, die fuer ihre Eltern gebürgt haben mit so einem Konto..
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:03
von TaugeNix
wuseltiger hat geschrieben:ja klar ich meinte das Einkommen des Einladers / Bürgen.
Ich kenne einige chin. Studenten, die fuer ihre Eltern gebürgt haben mit so einem Konto..
Ahso..
Gruss,
TaugeNix^glaube, wir haben jetzt bald alles beieinander, was ein Anstragsteller so alles benötigt
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:06
von sonero-1
Hi,
ja klar ich meinte das Einkommen des Einladers / Bürgen
Hä? Nein, das glaube ich nicht oder die haben sehr merkwürdige Vorstellungen, wieviel der Einlader denn verdienen sollte.
Andererseits könnte ein VE-Steller mit einem Sperrkonto in D bürgen, wenn sein Einkommen nicht reicht. Das wären dann aber sicher eher 15.000€ und nicht 15.000RMB.
Ob das in der Realität wirklich geht, weiß ich allerdings nicht.
Man darf das nicht verwechseln. Beim Sperrkonto in China geht es darum, daß der Antragsteller sich den Urlaub leisten kann, bei der VE geht es unter anderem z.B. um Abschiebekosten und die gehen ganz schnell mal in Richtung 10.000€.
Gruß,
Norbert
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:13
von wuseltiger
Naja das geht schon..
Als chin. studenten in D haben sie ja gar kein Einkommen und konnten trotzdem fuer ihre Eltern bürgen.. Eben mit einem Sperrkonto. Wieviel da drauf war weiß ich nicht.
Und ob die Eltern noch ein zuätzliches Sperrkonto hatten weiß ich ebenfalls nicht.
Ich fand nur die Tatsache erstaunlich, dass ein Ausländer ohne Einkommen bürgen kann..
Aber das ist ja auch immer vom Einzelfall anbhängig. Wer seine Kinder nach D zum studieren schickt wird wohl genug Gründe in der Heimat haben wieder dorthin zurück zu gehen (Wohnung, Job,...)
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:17
von TaugeNix
sonero-1 hat geschrieben:Hi,
ja klar ich meinte das Einkommen des Einladers / Bürgen
Hä? Nein, das glaube ich nicht oder die haben sehr merkwürdige Vorstellungen, wieviel der Einlader denn verdienen sollte.
Andererseits könnte ein VE-Steller mit einem Sperrkonto in D bürgen, wenn sein Einkommen nicht reicht. Das wären dann aber sicher eher 15.000€ und nicht 15.000RMB.
Ob das in der Realität wirklich geht, weiß ich allerdings nicht.
Man darf das nicht verwechseln. Beim Sperrkonto in China geht es darum, daß der Antragsteller sich den Urlaub leisten kann, bei der VE geht es unter anderem z.B. um Abschiebekosten und die gehen ganz schnell mal in Richtung 10.000€.
Gruß,
Norbert
Nochmal meine Efahrung:
Das Einkommen des Einladenden / Bürgen wird in der VE geprüft.
Das Sperrkonto kommt vom Antragsteller.
Ob dies nötig ist und inwieweit es berücksichtigt wird, kann ich nicht beurteilen.
Bei meiner Freundin lag alles o.g. vor, das Einkommen der Einladenden ist auch nicht niedrig und sie konnte ein Sperrkonto ihrer Mutter vorweisen (welches - wie gesagt- aber kaum Beachtung fand).
Gruss,
TaugeNix^glaubt immer noch, dass die
Rückkehrbereitschaft (Job/Studium/Vermögen in China,..) das wichtigste Kriterium darstellt
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:19
von sonero-1
Hi,
Aber das ist ja auch immer vom Einzelfall anbhängig. Wer seine Kinder nach D zum studieren schickt wird wohl genug Gründe in der Heimat haben wieder dorthin zurück zu gehen (Wohnung, Job,...)
Eben, das ist der Punkt. Wenn die ne ETW nachweisen ist der Drops ohnehin gelutscht.
Ein chin. Student in D ist auch wieder eine andere Geschichte als einfach mal ne Freundin einladen.
Gruß,
Norbert
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:22
von wuseltiger
Eben, das ist der Punkt. Wenn die ne ETW nachweisen ist der Drops ohnehin gelutscht.
Ein chin. Student in D ist auch wieder eine andere Geschichte als einfach mal ne Freundin einladen.
ja, für frankys freundin 20 jährige freundin (ohne job in china) bin ich da auch nicht sehr optimistisch..
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 17:53
von sonero-1
Hi,
ja, für frankys freundin 20 jährige freundin (ohne job in china) bin ich da auch nicht sehr optimistisch..
Sehr vorsichtig ausgedrückt...
Wie ich oben schon schrieb, ohne Job oder einen anderen Nachweis für die Rückkehrbereitschaft wäre es schade um die Gebühren für die VE. Der Visumsantrag würde vermutlich nichtmal angenommen werden.
Gruß,
Norbert
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 18:21
von Franky
Hallo,
das hört sich ja alles nicht gut an! Selbst ein Heiratsvisum wird es wohl nicht
problemlos geben, da sie kein Deutsch spricht.
Das leben ist gemein und ungerecht!
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 18:25
von TaugeNix
Franky hat geschrieben:Hallo,
das hört sich ja alles nicht gut an! Selbst ein Heiratsvisum wird es wohl nicht
problemlos geben, da sie kein Deutsch spricht.
Das leben ist gemein und ungerecht!
Äh..
Wie finanziert sie sich eigentlich? Nur so als persönliche Frage zwischendurch?
Wenn sie von den Eltern finanziert wird, dann sollte es da ja evtl. Kontakte geben, die zumindest eine zeitweise Beschäftigung ermöglichen, oder?
Faken würde ich nichts - denn wenn das auffliegt (warum auch immer, sei es im Gespräch mit der Behörde oder durch fehlende Plausibilität) ist es erst recht vorbei. Und die Verwaltung vergisst nie (ausser Geld zurückzuzahlen

).
Aber ohne Rückkehrbereitschaft bzw. darlegbare und beweisbare Gründe für diese KANN das auch in meinen Augen sehr sehr sehr suboptimal laufen.
Gruss,
TaugeNix^würde sich die Kosten für die KV, die VE, den Antrag, den Pass, usw. erstmal sparen und dafür nen Flug buchen und sich selbst gen China bewegen
Re: Visum für Freundin
Verfasst: 13.01.2008, 18:29
von wuseltiger
Gruss,
TaugeNix^würde sich die Kosten für die KV, die VE, den Antrag, den Pass, usw. erstmal sparen und dafür nen Flug buchen und sich selbst gen China bewegen
halte ich fuer einen guten rat...
und einen deutsch-kurs.. ich frage mich nur, wie das leute machen sollen, die in einer kleinen stadt wohnen... schweinerei sowas..